Beitragsbemessungsgrenze 2024 (+ Definition & Erklärung)

Die Beitragsbemessungsgrenze meint eine Einkommensgrenze, ab der ein gesetzlich versicherter Mitarbeiter keine Erhöhung seiner monatlichen Krankenversicherungsbeiträge mehr hat und damit den Höchstbeitrag zahlt. Der Referenzentwurf zur Änderung der Sozialversicherungsgrößen 2024 liegt vor. Die im Krankenversicherungsrecht wichtige allgemeine Beitragsbemessungsgrenze wird ab dem 01. Januar 2024 auf 62.100 Euro (5.175 Euro monatlich) erhöht.
|
➔ PKV-Rechner
➔ Kontakt
Die Beitragsbemessungsgrenze meint eine Einkommensgrenze, ab der ein gesetzlich versicherter Mitarbeiter keine Erhöhung seiner monatlichen Krankenversicherungsbeiträge mehr hat und damit den Höchstbeitrag zahlt. Der Referenzentwurf zur Änderung der Sozialversicherungsgrößen 2024 liegt vor. Die im Krankenversicherungsrecht wichtige allgemeine Beitragsbemessungsgrenze wird ab dem 01. Januar 2024 auf 62.100 Euro (5.175 Euro monatlich) erhöht.

Beitragsbemessungsgrenze: Werte und Historie

Jeder Angestellte in Deutschland fällt unter die Sozialversicherungspflicht. Mit Bezug zur Krankenversicherung bedeutet das, dass er in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert ist. Die Beiträge für seine Krankenversicherungen werden ihm monatliche mit 14,6 Prozent (2024) vom Lohn abgezogen. Eine Wahl aus dieser auszutreten, hat er erst einmal nicht.

Hier kommt die Beitragsbemessungsgrenze ins Spiel. Übersteigt das Einkommen diese Grenze, muss er zum einen den Höchstbetrag in der GKV bezahlen. Ab diesem Zeitpunkt steigen seine Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht mehr an, unabhängig davon, wie viel mehr er noch verdient.

  • Beitragsbemessungsgrenze (BBG) 2024: Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wird von derzeit 4.987,50 Euro im Monat auf 5.175,00 Euro monatlich steigen. Für gutverdienende Arbeitnehmer, sowie gutverdienende Selbständige wird es in der GKV aufgrund der höheren Beitragsbemessungsgrenze 2024 erneut teurer.
  • Die Beitragsbemessungsgrenze lag 2022 bei 7.050 Euro monatlich oder 84.600 Euro jährlich im Westen und 6.750 Euro monatlich und 81.000 Euro jährlich im Osten.

Die Versicherungspflichtgrenze liegt im Jahr 2024 bei 69.300 Euro Jahreseinkommen oder 5.775,00 Euro im Monat. Sie wird auch Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) genannt. Ab diesem Betrag hat der Angestellte die Wahl, ob er in der GKV als freiwilliges Mitglied versichert bleibt oder aber lieber in die private Krankenversicherung wechselt. Die Vor- und Nachteile lassen sich am besten mit einem Fachmann auf diesem Gebiet eruieren.

Beitragsbemessungsgrenze
MQ-Illustrations – stock.adobe.com

Berechnung Höchstbeitrag 2024

Wie berechnet sich nun der Höchstbeitrag 2024 in der gesetzlichen Krankenversicherung? Der Gesamtbeitrag der GKV in 2024 setzt sich wie folgt zusammen:

Beitrag zur Krankenversicherung: 14,60 % GKV-Beitragssatz: 14,6 % x 5.175,00 € = 755,55 € = Krankenversicherungsbeitrag (Höchstbeitrag). Dazu kommt noch der Zusatzbeitrag 1,60 x 5.175,00€ = 82,80 = Zusatzbeitrag.

Pflegeversicherung (Annahmen: 3,40 % mit Kind, 4,00 % ohne Kinder) Kinderlos: 4,00 % x 5.175,00€ = 207,00 € Mit Kind: 3,40 % x 5.175,00€ = 175,95 €.

Der Gesamtbeitrag 2024

Gesetzliche Krankenkasse mit durchschnittlichem Zusatzbeitrag (1,60 Prozent): 838,35 Euro. Hinzu kommt noch die Pflegeversicherung 2024. Gesetzliche Pflegeversicherung ohne Kinder: 207,00 Euro Gesetzliche Pflegeversicherung mit Kindern: 175,95 Euro.

Ein Arbeitnehmer über der BBG kommt somit auf einen Gesamtbeitrag von: 1.045,35 € Krankenversicherung GKV+ Pflegeversicherung

PKV-Angebote berechnen

So funktioniert unser Vergleichsrechner:

  • Erhalten Sie einen kostenloser & unverbindlichen Vergleich
  • Notwendige Angaben: Bitte geben Sie für Geburtsdatum, Berufsstand und gewünschte Schutzklasse + Selbstbeteiligung an
  • Im Anschluss erhalten Sie eine Preisorientierung!

Bestätigung vor Nutzung: Ich bestätige, die Erstinformationen des Versicherungsmaklers Tim Bökemeier gemäß § 15 VersVermV und die Informationen gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 VVG heruntergeladen und gelesen zu haben.

Beratung anfordern & ⌀ 200€/ Monat sparen
Kontakt aufnehmen
PKV-Welt hat 5,00 von 5 Sternen 135 Bewertungen auf ProvenExpert.com