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Beitragsbemessungsgrenze: Werte und Historie
Jeder Angestellte in Deutschland fällt unter die Sozialversicherungspflicht. Mit Bezug zur Krankenversicherung bedeutet das, dass er in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert ist. Die Beiträge für seine Krankenversicherungen werden ihm monatliche mit 14,6 Prozent (2024) vom Lohn abgezogen. Eine Wahl aus dieser auszutreten, hat er erst einmal nicht.
Hier kommt die Beitragsbemessungsgrenze ins Spiel. Übersteigt das Einkommen diese Grenze, muss er zum einen den Höchstbetrag in der GKV bezahlen. Ab diesem Zeitpunkt steigen seine Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht mehr an, unabhängig davon, wie viel mehr er noch verdient.
- Beitragsbemessungsgrenze (BBG) 2024: Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wird von derzeit 4.987,50 Euro im Monat auf 5.175,00 Euro monatlich steigen. Für gutverdienende Arbeitnehmer, sowie gutverdienende Selbständige wird es in der GKV aufgrund der höheren Beitragsbemessungsgrenze 2024 erneut teurer.
- Die Beitragsbemessungsgrenze lag 2022 bei 7.050 Euro monatlich oder 84.600 Euro jährlich im Westen und 6.750 Euro monatlich und 81.000 Euro jährlich im Osten.
Die Versicherungspflichtgrenze liegt im Jahr 2024 bei 69.300 Euro Jahreseinkommen oder 5.775,00 Euro im Monat. Sie wird auch Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) genannt. Ab diesem Betrag hat der Angestellte die Wahl, ob er in der GKV als freiwilliges Mitglied versichert bleibt oder aber lieber in die private Krankenversicherung wechselt. Die Vor- und Nachteile lassen sich am besten mit einem Fachmann auf diesem Gebiet eruieren.
Berechnung Höchstbeitrag 2024
Wie berechnet sich nun der Höchstbeitrag 2024 in der gesetzlichen Krankenversicherung? Der Gesamtbeitrag der GKV in 2024 setzt sich wie folgt zusammen:
Beitrag zur Krankenversicherung: 14,60 % GKV-Beitragssatz: 14,6 % x 5.175,00 € = 755,55 € = Krankenversicherungsbeitrag (Höchstbeitrag). Dazu kommt noch der Zusatzbeitrag 1,60 x 5.175,00€ = 82,80 = Zusatzbeitrag.
Pflegeversicherung (Annahmen: 3,40 % mit Kind, 4,00 % ohne Kinder) Kinderlos: 4,00 % x 5.175,00€ = 207,00 € Mit Kind: 3,40 % x 5.175,00€ = 175,95 €.
Der Gesamtbeitrag 2024
Gesetzliche Krankenkasse mit durchschnittlichem Zusatzbeitrag (1,60 Prozent): 838,35 Euro. Hinzu kommt noch die Pflegeversicherung 2024. Gesetzliche Pflegeversicherung ohne Kinder: 207,00 Euro Gesetzliche Pflegeversicherung mit Kindern: 175,95 Euro.
Ein Arbeitnehmer über der BBG kommt somit auf einen Gesamtbeitrag von: 1.045,35 € Krankenversicherung GKV+ Pflegeversicherung
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Mein Name ist Tim Bökemeier, Experte für private Krankenversicherungen und Betreiber von PKV-Welt.de. Seit über 10 Jahre berate ich Kunden bei ihrer Krankenversicherung: GKV vs. PKV, Tarife, Wechsel & Hintergründe zur PKV.