Der Referenzentwurf zur Änderung der Sozialversicherungsgrößen 2023 liegt vor. Die im Krankenversicherungsrecht wichtige allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze wird ab dem 01. Januar 2023 voraussichtlich auf 66.600 Euro erhöht.
Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wird von derzeit 4.838,50 Euro im Monat auf voraussichtlich 4.987,50 Euro monatlich steigen.
Für gutverdienende Arbeitnehmer, sowie gutverdienende Selbständige wird es in der GKV aufgrund der höheren Beitragsbemessungsgrenze 2023 erneut teurer.
Berechnung Höchstbeitrag 2023
Wie berechnet sich nun der Höchstbeitrag 2023 in der gesetzlichen Krankenversicherung? Der Gesamtbeitrag der GKV in 2023 setzt sich wie folgt zusammen:
Beitrag zur Krankenversicherung: 14,60 % GKV-Beitragssatz: 14,6 % x 4.987,50 € = 728,18 € = Krankenversicherungsbeitrag (Höchstbeitrag). Dazu kommt noch der Zusatzbeitrag 1,60 x 4.987,50€ = 79,80 = Zusatzbeitrag.
Pflegeversicherung (Annahmen: 3,05 % mit Kindern, 3,30 % ohne Kinder) Kinderlos: 3,30 % x 4.987,50€ = 152,12 € Mit Kindern: 3,05 % x 4.987,50€ = 164,59 €.
Der Gesamtbeitrag 2023
Gesetzliche Krankenkasse mit durchschnittlichem Zusatzbeitrag (1,60 Prozent): 807,98 Euro. Hinzu kommt noch die Pflegeversicherung 2023. Gesetzliche Pflegeversicherung ohne Kinder: 164,59 Euro Gesetzliche Pflegeversicherung mit Kindern: 152,12 Euro.
Ein Arbeitnehmer über der BBG kommt somit auf einen Gesamtbeitrag von:960,10 €Krankenversicherung GKV
Mein Name ist Tim Bökemeier, Experte für private Krankenversicherungen und Betreiber von PKV-Welt.de. Seit über 10 Jahre berate ich Kunden bei ihrer Krankenversicherung: GKV vs. PKV, Tarife, Wechsel & Hintergründe zur PKV.