Generika-PKV: Definition & Erklärung

Bei Generika handelt es sich um Nachahmerprodukte eines bestimmten Originalpräparats. Diese kommen auf den Markt, wenn der Patentschutz für das Original abgelaufen ist. Entscheidend für die Einstufung als Generikum ist, dass es in Wirkstoff, Darreichungsform sowie Wirkstärke dem ursprünglichen Präparat entsprechen muss.
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Bei Generika handelt es sich um Nachahmerprodukte eines bestimmten Originalpräparats. Diese kommen auf den Markt, wenn der Patentschutz für das Original abgelaufen ist. Entscheidend für die Einstufung als Generikum ist, dass es in Wirkstoff, Darreichungsform sowie Wirkstärke dem ursprünglichen Präparat entsprechen muss.

Wie auch das Originalpräparat muss das Generikum arzneimittelrechtlich geprüft werden und eine Zulassung erhalten. Dabei darf es nur geringfügig vom ursprünglich durch den Patentschutz geschützten Präparat abweichen. Das bedeutet, dass die Bioverfügbarkeit lediglich minimal anders sein kann. Des Weiteren unterliegt es wie alle anderen Arzneimittel auch dem Qualitätsstandard der Arzneimittelzulassung.

Im Regelfall sind Generika im Verhältnis zum Originalpräparat kostengünstiger zu erhalten. Der Hintergrund hierzu ist, dass die Forschung, die für ein Arzneimittel nötig ist und auch die Entwicklung beim Generikum wegfallen. Es kann entsprechend schneller hergestellt und preiswerter vertrieben werden. In puncto Sicherheit steht es jedoch allen anderen Präparaten hierzulande in nichts nach, da es ebenfalls die Vorgaben des Arzneimittelgesetzes umsetzen muss.

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