Grundfähigkeitsrente-PKV: Definition & Erklärung

Mit der Grundfähigkeitsrente werden schwere Erkrankungen abgesichert, die sich direkt auf eine Fähigkeit wie das Sehen, Hören, Sprechen oder Gehen auswirken. Sie wird also immer dann in Form einer monatlichen Rente bezahlt, wenn ein Verlust einer spezifischen Grundfähigkeit stattfindet.
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Mit der Grundfähigkeitsrente werden schwere Erkrankungen abgesichert, die sich direkt auf eine Fähigkeit wie das Sehen, Hören, Sprechen oder Gehen auswirken. Sie wird also immer dann in Form einer monatlichen Rente bezahlt, wenn ein Verlust einer spezifischen Grundfähigkeit stattfindet.

Im Gegensatz zur Berufsunfähigkeitsversicherung, die sich konkret auf die Ausübung der Tätigkeit bezieht, dient die Grundfähigkeitsrente für den Fall, dass bestimmte Grundfähigkeiten verloren gehen. Hierzu gehören neben den bereits erwähnten ebenfalls das Autofahren, Armbewegungen, Sitzen, Tragen, Orientieren und einiges mehr.

Um die Grundfähigkeitsrente in Anspruch nehmen zu können, bedarf es eines ärztlichen Gutachtens. Aus diesem muss hervorgehen, dass der Versicherungsnehmer in den vergangenen zwölf Monaten zur Ausführung der bestimmten Fähigkeit oder der Fähigkeiten nicht imstande war. Hinzu kommt, dass das Gutachten ebenfalls bestätigen muss, dass dieser auch in Zukunft nicht fähig sein wird, diese anzuwenden.

Im Gegensatz zur BU-Versicherung ist jedoch nicht ausschlaggebend, ob ein Beruf weiterhin ausgeübt werden kann. Die Grundfähigkeitsrente wird im Anschluss an die Prüfung so lange ausbezahlt, wie die Beeinträchtigung der bestimmten Grundfähigkeit anhält.

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