{"id":2939,"date":"2022-03-23T17:33:00","date_gmt":"2022-03-23T16:33:00","guid":{"rendered":"https:\/\/pkv-welt.de\/?p=2939"},"modified":"2024-03-25T20:26:34","modified_gmt":"2024-03-25T19:26:34","slug":"generika-pkv","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/pkv-welt.de\/generika-pkv\/","title":{"rendered":"Generika-PKV: Definition & Erkl\u00e4rung"},"content":{"rendered":"\n

Wie auch das Originalpr\u00e4parat <\/strong>muss das Generikum arzneimittelrechtlich gepr\u00fcft <\/strong>werden und eine Zulassung erhalten. Dabei darf es nur geringf\u00fcgig vom urspr\u00fcnglich durch den Patentschutz gesch\u00fctzten Pr\u00e4parat abweichen. Das bedeutet, dass die Bioverf\u00fcgbarkeit lediglich minimal anders sein kann. Des Weiteren unterliegt es wie alle anderen Arzneimittel<\/a> auch dem Qualit\u00e4tsstandard <\/strong>der Arzneimittelzulassung<\/strong>.<\/p>\n\n\n\n

Im Regelfall sind Generika im Verh\u00e4ltnis zum Originalpr\u00e4parat kosteng\u00fcnstiger<\/strong> zu erhalten. Der Hintergrund hierzu ist, dass die Forschung, die f\u00fcr ein Arzneimittel n\u00f6tig ist und auch die Entwicklung beim Generikum wegfallen. Es kann entsprechend schneller hergestellt und preiswerter <\/strong>vertrieben werden. In puncto Sicherheit <\/strong>steht es jedoch allen anderen Pr\u00e4paraten hierzulande in nichts nach, da es ebenfalls die Vorgaben des Arzneimittelgesetzes umsetzen muss.<\/p>\n\n\n\n

Weitere Beitr\u00e4ge<\/strong><\/p>\n\n\n\n\t\t\t

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\t\t\t\t\t\t\t\t\n\t\t\t\tRechnungserstattung in der PKV: Definition & Erkl\u00e4rung<\/a>\n\t\t\t<\/span>\n\t\t\t\t\t\t