Erstattung<\/a> eingereicht werden.<\/p>\n\n\n\nWird bei der Pr\u00fcfung der Leistung <\/strong>festgestellt, dass Angaben in der Gesundheitspr\u00fcfung nicht gemacht oder gar bewusst die Unwahrheit kommuniziert wurde, kann der Versicherer eine Leistung verwehren. Der Versicherungsnehmer bleibt folglich auf s\u00e4mtlichen Behandlungskosten sitzen.<\/p>\n\n\n\nHinweis:<\/strong> Hingegen der landl\u00e4ufigen Meinung h\u00e4ngt die Beitragsh\u00f6he in der PKV nicht von den Einnahmen des Antragsstellers ab. Dieser Faktor spielt ausschlie\u00dflich in der gesetzlichen Krankenversicherung eine Rolle.<\/p>\n\n\n\n
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