Im Auftrag des Kunden
Ein Makler nach § 34d GewO ist nicht an einen Versicherer gebunden. Das ist der zentrale rechtliche Unterschied zum Versicherungsvertreter.
Selbstständige & Freie Berufe
SelbstständigeFreiberuflerMedizinerSteuerberaterRechtsanwälte & JuristenStatus, Marktbreite und Vergütung eines PKV-Maklers im Überblick.
Kostenlose Erstberatung
Unverbindliche Analyse Ihrer Situation, persönlich und unabhängig.
Wie läuft die Beratung ab? →Ein PKV-Makler nach § 34d GewO arbeitet im Auftrag des Kunden und vergleicht den gesamten Markt, während ein Versicherungsvertreter an einen oder mehrere Anbieter gebunden ist. Für Kunden ist die Beratung kostenlos, die Vergütung läuft über eine im Tarif einkalkulierte Provision des Versicherers.
Der Unterschied zwischen Makler und Versicherungsvertreter ist rechtlich klar geregelt. Makler nach § 34d GewO arbeiten im Auftrag des Kunden und können bei allen Versicherern vermitteln. Vertreter sind in der Regel an einen oder mehrere bestimmte Versicherer gebunden. Wir empfehlen, vor jedem Beratungstermin nach dem Maklerstatus zu fragen und bei Bedarf die Erlaubnisdokumente einzusehen. Bei Maklern haben Sie zudem nach § 62 VVG einen Anspruch auf schriftliche Beratungsdokumentation.
Die Arbeit eines Maklers beginnt vor dem ersten Tarifvergleich und endet nicht beim Vertragsabschluss.
Bedarfsanalyse: Klärung der persönlichen Situation, also Einkommen, Beruf, Gesundheitsstatus, Familienverhältnisse sowie Ziele und Erwartungen an die private Krankenversicherung.
Anonyme Risikovoranfrage: Bevor ein Tarif empfohlen wird, fragt der Makler bei mehreren Versicherern anonym an, welche Vorerkrankungen zu welchen Bedingungen versicherbar sind. Das schützt vor Akteneinträgen beim direkten Kontakt und liefert eine realistische Einschätzung der Marktlage.
Marktweiter Tarifvergleich: Alle relevanten Versicherer werden einbezogen. Das Ergebnis ist ein dokumentierter Tarifvorschlag mit Begründung und keine einseitige Anbieterempfehlung.
Antragsbegleitung: Die korrekte Beantwortung der Gesundheitsfragen ist ein kritischer Schritt. Aus mehr als 5.000 eingereichten Gesundheitsprüfungen kennen wir die Formulierungen und Bewertungsmuster der Anbieter.
Laufende Nachbetreuung: Wechsel der Lebenslage, Beitragsanpassungen, Tarifoptimierungen nach § 204 VVG und die Leistungsabwicklung gehören zur dauerhaften Aufgabe eines Maklers.
Die Vergütung läuft über eine Abschlussprovision, die der Versicherer zahlt, wenn ein Tarif vermittelt wird. Für den Kunden entstehen keine direkten Kosten.
Wichtig ist, dass die Beiträge beim Versicherer mit dem Direktabschluss identisch sind. Die Provision ist im Tarif bereits einkalkuliert. Ein Direktabschluss ohne Makler führt nicht zu günstigeren Beiträgen, weil Versicherer ihre Kalkulation unabhängig vom Vertriebsweg festlegen.
Die Provisionen sind bei fast allen privaten Krankenversicherern gleich hoch. Es entsteht daher kein wirtschaftlicher Anreiz, einen Versicherer nur wegen einer höheren Provision zu empfehlen. Die Stornohaftung von fünf Jahren verstärkt diesen Effekt, denn kündigt der Kunde innerhalb von fünf Jahren, zahlt der Makler die Provision anteilig an den Versicherer zurück. Die Alternative eines Honorarberaters kostet bei vergleichbarer Marktbreite typischerweise mehrere hundert Euro Honorar.
Der rechtliche Unterschied ist eindeutig. Ein Makler nach § 34d GewO arbeitet im Auftrag des Kunden, ein Versicherungsvertreter im Auftrag eines oder mehrerer Versicherer.
Einfirmenvertreter: Ausschließlich für einen Versicherer tätig. Sie können nur Tarife dieses Anbieters vermitteln, ein marktweiter Vergleich ist nicht möglich.
Mehrfirmenvertreter: Für mehrere Versicherer tätig, jedoch an diese gebunden. Anbieter außerhalb des Vertragskreises bleiben unberücksichtigt.
Makler: Keine feste Bindung an Versicherer. Die Beratungspflichten nach § 60 VVG und § 62 VVG sind für Makler strenger formuliert als für Vertreter. Nach § 62 VVG haben Kunden Anspruch auf eine schriftliche Beratungsdokumentation.
In der Praxis bedeutet das, dass Sie einen Makler wählen, wenn Sie einen marktweiten Vergleich und den gesetzlich strenger geregelten Beratungsrahmen bevorzugen.
Die Erfahrungen mit einem Makler unterscheiden sich je nach Spezialisierungsgrad stark. Ein Universalmakler, der die PKV neben Kfz, Hausrat und Lebensversicherung vermittelt, hat in der Regel weniger Einblick in die Ablehnungs- und Annahmemuster der privaten Krankenversicherer als ein Spezialist.
Wir empfehlen, bei der Wahl nach der konkreten Zahl bearbeiteter Gesundheitsprüfungen zu fragen. Das ist die ehrlichste Erfahrungskennzahl im PKV-Geschäft. Wer über 5.000 Gesundheitsprüfungen bei Versicherern eingereicht hat, kennt die Unterschiede zwischen den Anbietern aus der Praxis und nicht aus dem Prospekt.
Bei sehr komplexen Konstellationen wie chronischen Erkrankungen, Beihilfe-Mischsituationen oder Auslandsbezug empfiehlt sich ein auf die PKV spezialisierter Makler. Bei einfacheren Anliegen wie einem Wechsel ohne Vorerkrankungen nach Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze sind auch generalistisch aufgestellte Makler oft ausreichend.
Ein Makler nach § 34d GewO ist nicht auf bestimmte Versicherer beschränkt. Wir berücksichtigen alle relevanten Anbieter am Markt. Es gibt keine exklusiven Partnerverträge, die den Vergleich einschränken würden.
Nach § 62 VVG haben Kunden eines Maklers Anspruch auf eine schriftliche Dokumentation des Beratungsgesprächs. Darin wird festgehalten, welche Optionen besprochen wurden, welche Empfehlung ausgesprochen wurde und auf welcher Grundlage. Diese Dokumentation schützt den Kunden und schafft Transparenz.
Nein. Der Versicherungsbeitrag ist mit dem Direktabschluss identisch. Die Courtage ist im Tarif bereits einkalkuliert und wird vom Versicherer getragen, nicht vom Kunden.
Ja. Die Tarifoptimierung nach § 204 VVG ist ein eigenständiger Schwerpunkt. Bestandskunden können einen internen Tarifwechsel beim bestehenden Versicherer prüfen lassen, ohne den Anbieter zu wechseln oder eine neue Gesundheitsprüfung zu durchlaufen.