PKV Tarifoptimierung: So können Sie den PKV-Beitrag senken

Gehen Ihnen die ständig steigenden Beitragserhöhungen in der privaten Krankenversicherung gegen den Strich? Dann hilft eine genaue Analyse der Vertragssituation, um Kosten zu sparen. Denn mithilfe der PKV-Tarifoptimierung erhalten Sie entweder eine geringere monatliche Prämie, oder aber Sie verbessern Ihre Leistungen. Da viele Versicherungsnehmer allerdings nicht wissen, dass sie jederzeit ein Recht auf die Tarifoptimierung haben, ohne Alterungsrückstellungen zu verlieren oder eine Gesundheitsprüfung durchführen zu müssen, wird selten zu dieser Option gegriffen.
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Gehen Ihnen die ständig steigenden Beitragserhöhungen in der privaten Krankenversicherung gegen den Strich? Dann hilft eine genaue Analyse der Vertragssituation, um Kosten zu sparen. Denn mithilfe der PKV-Tarifoptimierung erhalten Sie entweder eine geringere monatliche Prämie, oder aber Sie verbessern Ihre Leistungen. Da viele Versicherungsnehmer allerdings nicht wissen, dass sie jederzeit ein Recht auf die Tarifoptimierung haben, ohne Alterungsrückstellungen zu verlieren oder eine Gesundheitsprüfung durchführen zu müssen, wird selten zu dieser Option gegriffen.

Schnellüberblick: Das Wichtigste auf einen Blick

  • Hat der private Versicherungsträger die Beiträge angepasst, ist es sinnvoll zu prüfen, ob der Wechsel in einen günstigeren Tarif möglich ist und sich lohnt.
  • Um Kosten in der PKV zu sparen, vor allem wenn es aufgrund der Krankenversicherungsbeiträge zu existenziellen Problemen kommt, ist es hilfreich, die Meinung eines Experten auf dem Gebiet einzuholen. Er kann Optionen und Auswege aus der Situation aufzeigen.
  • Versicherungsnehmer können ihren Versicherungsvertrag bei steigenden Versicherungsbeiträgen nachoptimieren.
  • Zeichnet sich ab, dass die Beiträge auf Dauer zu teuer werden, kann bei bestehender Möglichkeit ein Wechsel in die GKV eine Option sein.
  • Von einer leichtfertigen Erhöhung des Selbstbehalts ist abzusehen. Hier ist, wenn nur eine Änderung zu empfehlen, wenn diese in Maßen stattfindet und gut durchdacht ist.
  • In letzter Konsequenz ist in Einzelfällen ebenso der Wechsel des privaten Krankenversicherers möglich. Allerdings ist bei diesem Gedankenspiel die Beratung durch einen unabhängigen Maklerexperten essenziell.
Tarifoptimierung PKV
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Bestätigung vor Nutzung: Ich bestätige, die Erstinformationen des Versicherungsmaklers Tim Bökemeier gemäß § 15 VersVermV und die Informationen gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 VVG heruntergeladen und gelesen zu haben.

Wie funktioniert eine Tarifoptimierung bei der PKV?

Für langjährige Versicherte ist zur PKV-Tarifoptimierung häufig nur der Wechsel in einen anderen Tarif möglich. Mit diesem Weg allerdings können Kosten zuverlässig gedämpft werden. Sind Versicherungsnehmer zudem älter als 55 Jahre, ist ein Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenversicherung ohnehin nur in Einzelfällen möglich. Auch in jüngeren Jahren ist dies nicht immer problemlos eine Option. Folglich braucht es Alternativen.

Besser Tarif

Nicht selten erhalten PKV-Versicherte Jahr für Jahr eine Beitragserhöhung. Diese wird im Regelfall als eine „Anpassung“ verkauft, basiert jedoch in jedem Fall auf der Beitragsermittlung. Diese wird jährlich aufs Neue durchgeführt, sodass es nicht unüblich ist, dass alle zwölf Monate aufs Neue ein Brief des Versicherungsträgers im Briefkasten liegt.

Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung allerdings werden die Beiträge nicht für alle Versicherten gleichmäßig verteilt erhöht. Denn bei der PKV werden die Lebenserwartung sowie weitere Faktoren individuell berechnet. Das bedeutet, dass genau darauf geachtet wird, welche Kosten zukünftig von einem bestimmten Kollektiv an versicherten Personen verursacht wird. In dieser Gruppe an Menschen finden sich alle mit ähnlichen Risikofaktoren. Hierzu zählen:

  • Geschlecht
  • Geburtsjahr
  • versicherte Leistungen
  • gleiches Risiko

Die Kosten für die berechneten zukünftigen Kosten werden dann auch von dem Kollektiv gemeinsam getragen. Insofern können die Beitragserhöhungen entsprechend unterschiedlich ausfallen.

Um nun den richtigen Tarif mit dem passenden Kollektiv zu finden, ist es nötig, sich im Tarifdschungel der PKVs auszukennen. Hier hilft ein unabhängiger Experte, welcher individuelle Möglichkeiten und Wege aufzeigen kann. Entsprechend lässt sich mit diesem ein passender Tarif finden, mit dem sich der PKV-Beitrag senken lässt.

Risikozuschläge hinterfragen

Eine weitere Variante, um eine PKV-Tarifoptimierung durchzuführen, ist, Risikozuschläge zu überprüfen. Denn diese sind nicht per se auf ewig ein Bestandteil des Beitrags zur Krankenkostenvollversicherung.

Bei der Gesundheitsprüfung im Zuge der Antragsstellung kann es zu einer Annahme durch das private Versicherungsunternehmen unter der Auflage eines Risikozuschlags kommen. Allerdings sind nicht alle Voraussetzungen, die einen solchen Zuschlag bedingen, immer auch auf Dauer fixiert. Denn kommt es zu einer gesundheitlichen Verbesserung oder heilen die Gründe für den Risikozuschlag vollständig ab, ist dieser auch nicht mehr zu bezahlen.

Dass allerdings eine Überprüfung der Rechtmäßigkeit des Risikozuschlags stattfindet, muss vom Versicherungsnehmer initiiert werden. Um den PKV-Beitrag zu senken, ist das die effektivste Möglichkeit. Denn je nach Änderung des Gesundheitszustandes kann der anfänglich vereinbarte Zuschlag reduziert oder gar ganz aus dem Vertrag gestrichen werden. Über diesen Weg können schnell zehn oder mehr Prozent vom Beitrag gespart werden.

Ein typisches Beispiel für einen Risikozuschlag ist der Heuschnupfen. Wird er bei der Gesundheitsprüfung im Antrag angegeben, kommt es üblicherweise zu einem Risikozuschlag. Ob bei Ihnen ein solcher Zuschlag vereinbart ist, ist im Zweifelsfall im Versicherungsschein festgehalten. Wird nun an einer Hyposensibilisierung teilgenommen und gilt der Heuschnupfen im Anschluss als geheilt, besteht folglich keine Begründung mehr für den Risikozuschlag. Der Versicherer kann aufgefordert werden, diesen zu streichen.

Nicht benötigte Leistungen streichen

Eine weitere Möglichkeit zur PKV-Tarifoptimierung ist, die anfänglich vereinbarten Leistungen zu überprüfen und gegebenenfalls Anpassungen vorzunehmen. Dabei gilt es selbstverständlich darauf zu achten, welche Leistungen persönliche wichtig sind und welche tatsächlich nicht mehr benötigt werden. Ein Beispiel hierfür ist das Krankentagegeld.

Nicht nur ist es ratsam, dieses von Zeit zu Zeit immer einmal wieder auf dessen Höhe hin zu überprüfen. Ebenfalls mit dem Fokus auf die Notwendigkeit macht das Sinn. Denn im hohen Alter ist es schlicht nicht mehr notwendig, kostet jedoch weiterhin Beitrag. Es kann folglich gekündigt werden. Gleiches gilt für andere Leistungen, die tatsächlich nicht mehr im Fokus stehen. Hierzu zählt etwa das Krankenhaustagegeld, welches für Menschen im Rentenalter sowie Pensionäre keine große Rolle spielt.

Darüber hinaus gibt es die Option, Leistungen explizit auszuschließen. Etwa kann unter Umständen das Primärarztprinzip oder Zuzahlungen bei der Sehhilfe gestrichen werden. Ebenfalls hilft das Ausschließen von Chefarztbehandlung oder der Heilpraktikerleistungen, den PKV-Beitrag zu senken.

Höhere Selbstbeteiligung

Wer hohe Beiträge in der PKV zu zahlen hat, dem wird bei der Anfrage beim jeweiligen Versicherer häufig die Erhöhung des Selbstbehalts vorgeschlagen. Und in der Tat ist mit einer hohen Eigenleistung bei den Krankheitskosten viel Beitrag gespart. Allerdings ist diese Option nur selten die beste Wahl. Der Grund hierfür ist in dem Umstand zu finden, dass eine Krankheit als auch ein Unfall schnell dazu führen kann, dass hohe Kosten auf den Einzelnen zukommen.

Ein sehr hoher Selbstbehalt bedeutet folglich, dass schnell sehr hohe Kosten vom Versicherungsnehmer zu bezahlen sind. Zudem gilt es zu bedenken, dass der einmal erhöhte Selbstbehalt nicht einfach so wieder abgesenkt werden kann. Denn dies bedeutet für den Versicherer eine Mehrleistung, welche mit einer erneuten Gesundheitsprüfung einhergeht.

Um ein klares Bild von den Ersparnissen durch die Selbstbeteiligung zu erhalten, gibt es eine einfache Rechnung:

  • Als Selbstständiger wird der jährliche Selbstbehalt durch zwölf geteilt. Das Ergebnis wird zur monatlichen Prämie hinzugerechnet.
  • Angestellten Arbeitnehmern nehmen eine ähnliche Berechnung vor. Allerdings wird lediglich die Hälfte des Monatsbeitrags als Basis genommen. Schließlich übernimmt der Arbeitgeber den restlichen Teil.

Eine gut durchdachte Erhöhung der Selbstbeteiligung lohnt sich vor allem für Versicherungsnehmer, welche in der Vergangenheit kaum medizinische Aufwendungen hatten, die sie aus eigener Tasche zahlen mussten. Nicht empfehlenswert hingegen ist sie für Versicherte, die bereits älter sind. Denn im Alter ist generell mit erhöhten Kosten für die medizinische Betreuung zu rechnen.

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PKV-Beitrag senken: So gehen Sie vor

Generell hat jeder das Recht auf einen Tarifwechsel. Unabhängig davon, ob eine Beitragserhöhung ins Haus flattert oder ob der aktuelle Vertrag nicht mehr zu den persönlichen Ansprüchen passt. Der erste Schritt sollte in jedem Fall sein, den Versicherer zu kontaktieren, um einen Tarifwechsel innerhalb der Tarifstruktur des Unternehmens auszuloten. Denn eine Kündigung beim aktuellen PKV-Versicherer und der Wechsel zu einem Neuen ist im Regelfall nur in besonderen Fällen empfehlenswert.

Als Versicherungsnehmer haben Sie folglich laut § 204 Versicherungsvertragsgesetz das Recht, in einen günstigeren Tarif zu wechseln. Voraussetzung ist, dass dieser „gleichartig“ ist, also, dass die Leistungsbereiche ähnlich sind. Sie nehmen folglich Alterungsrückstellungen mit, müssen keine Wartezeiten einhalten und Risikozuschläge oder gar Leistungsausschlüsse dürfen nicht vereinbart werden.

Hinweis: Versicherungsnehmer, die das 60. Lebensjahr bereits überschritten haben, müssen mit der Information über die Beitragserhöhung ebenfalls konkrete Tarif-Vorschläge erhalten, die zu niedrigen Beiträgen vereinbart werden können.

Allerdings zeigen sich nicht alle privaten Versicherungsunternehmen sonderlich kooperativ. Folglich werden nicht immer die besten Tarif-Optionen angeboten. Hinzu kommt, dass Sachbearbeiter den Prozess zusätzlich verzögern können. Zwar gibt es in der Zwischenzeit die „Leitlinien für einen transparenten und kundenorientierten Tarifwechsel“, wie die Verbraucherzentralen jedoch wissen, fehlt es teilweise noch immer an der nahtlosen Kooperation.

Wichtig ist, nicht dem ersten Vorschlag zu folgen, der vom Versicherer kommt. Denn häufig wird eine Erhöhung der Selbstbeteiligung oder gar der Wechsel in einen deutlich leistungsschwächeren Tarif vorgeschlagen. Hilfreich ist zudem, einen Experten wie einen Makler zur Beratung zu konsultieren. Denn dieser arbeitet unabhängig und kann auf ein großes Spektrum an Tarifstrukturen zugreifen, um individuelle Optionen aufzuzeigen.

Unverzichtbare Leistungen

Ist ein auf den ersten Blick guter Alternativtarif gefunden, gilt es, die Leistungen Punkt für Punkt zu prüfen. Nur so können große Leistungsunterschiede entdeckt werden. Aufmerksam sein sollten Sie bei:

  • Zahnersatz
  • Höhe der Arzthonorare
  • Chefarztbehandlung
  • Unterbringung Einbett- oder Mehrbettzimmer
  • Heilpraktikerleistungen
  • Leistungen für Hörgeräte und Sehhilfen

Vorsicht: Besonders achtsam sollte Sie bei den Punkten Primärarzttarif und Hausarzttarif sein. Hier kann es passieren, dass schnell hohe Behandlungskosten beim Facharzt sowie verschriebene Medikamente selbst bezahlt werden müssen.

Ist der Wechsel in die GKV eine Möglichkeit?

Bei einer Beitragserhöhung in der privaten Krankenversicherung kommt häufig ebenfalls der Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung ins Spiel. Das ist vor allem dann ein Thema, wenn zu befürchten ist, dass die Krankenversicherungsbeiträge langfristig ein Niveau erreichen, welches über dem liegt, was persönlich aufgebracht werden kann.

Wichtig zu wissen ist, dass sich die Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung mitunter deutlich von der privaten Krankenversicherung unterscheiden. Zudem sind die Leistungen der GKV nicht zwingend sicher. Zwar werden in der PKV Beiträge angepasst, das vertraglich zugesicherte Leistungsspektrum bleibt allerdings gleich. In der GKV werden im Übrigen ebenfalls Beiträge angepasst und es ist möglich, dass der Gesetzgeber Leistungen streicht.

Eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ist für privatversicherte Angestellte nur möglich, wenn das Bruttoeinkommen unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) von 63.350 Euro (Stand 2022) liegt.

Selbstständige

Wer sich als Selbstständiger von der Versicherungspflicht hat befreien lassen, kann nicht einfach wieder in die GKV wechseln. Möglich ist das nur, wenn eine Krankenversicherungspflicht etwa aufgrund eines Angestelltenverhältnisses eintritt. Haben sich Rentner von der Versicherungspflicht befreien lassen, ist keine Rückkehr mehr in die GKV möglich.

Weitere Optionen in Härtefällen sind für Selbstständige:

Menschen über 55 Jahren

Menschen über dem 55. Lebensjahr haben es grundsätzlich sehr schwer. Denn der Gesetzgeber verhindert, dass in jungen Jahren die günstige und leistungsstärkere PKV genutzt wird und im Alter dann mit der GKV der Solidargemeinschaft zur Last gefallen wird. Die einzige verlässliche Option ist, über die Familienversicherung eine GKV-Mitgliedschaft zu erhalten. Hierfür darf allerdings das sozialversicherungspflichtige Einkommen nicht über 533,33 im Monat liegen.

Option Standard, Basis und Notlagentarif

Für besondere Fälle gibt es in der privaten Krankenversicherung im weitestgehenden Sinne für die Beitragsoptimierung den Basistarif, Standardtarif sowie den Notlagentarif. Alle drei haben ihre jeweiligen Besonderheiten, wobei der Notlagentarif am speziellsten ist.

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Basistarif

Der Basistarif ist in der Höhe, dem Umfang als auch der Art vergleichbar mit den Leistungen, welche in der gesetzlichen Krankenversicherung geboten werden. Es gibt ihn seit dem Jahr 2009. Geschaffen wurde er als ein Pendant zur GKV. Entsprechend gibt es ebenfalls im Basistarif der PKV einen Annahmezwang. Das Versicherungsunternehmen darf den Antrag folglich aufgrund von Vorerkrankungen nicht verweigern. Ebenfalls sind Leistungsausschlüsse oder Risikozuschläge nicht erlaubt.

Berechtigte: Möglich ist der Basistarif für Menschen, die in Deutschland ihren Wohnsitz haben und nicht unter die Versicherungspflicht der GKV fallen. Ebenso darf kein Krankenversicherungsschutz bestehen.

Der zu zahlende Beitrag darf nicht höher liegen als der Höchstbetrag in der GKV.

Standardtarif

Als Standardtarif wird ein brancheneinheitlicher Krankenvollversicherungstarif bezeichnet. Er soll eine soziale Schutzfunktion bieten und richtet sich vor allem an Versicherte, die bereits älter sind. Der Leistungsumfang entspricht ebenfalls den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Allerdings gibt es strenge Abschlussvoraussetzungen und Zusatzversicherungen sind ebenfalls nicht möglich.

Berechtigte: Der Standardtarif kann von Menschen genutzt werden, die mindestens das 55. Lebensjahr vollendet haben und deren jährliches Einkommen die 53.550 Euro nicht überschreitet. Zudem muss eine private Krankenversicherung bereits vor dem 1. Januar 2009 bestanden haben.

Die Prämie für den Standardtarif darf den Höchstbetrag der GKV nicht überschreiten. Zugrunde liegen ihr allerdings das Alter des Versicherten als auch dessen Vorversicherungszeit.

Notlagentarif

Der Notlagentarif ist eine Sonderform. Denn nicht der Versicherungsnehmer kann in diesen wechseln, um etwa seinen PKV-Beitrag zu senken, sondern der Versicherer entscheidet über dessen Anwendung. Der Grund hierfür ist die Nichterfüllung der Beitragspflicht. Der Leistungsumfang ist entsprechend gering. So kommt der Notlagentarif lediglich für Aufwendungen auf, die aus der medizinischen Akutversorgung resultieren. Hierzu zählen:

  • Starke Schmerzen
  • Akute Erkrankungen
  • Geburt

Sind Kinder im Notlagentarif versichert, werden zusätzlich die Vorsorgeuntersuchungen übernommen. Gleiches gilt für die nötigen Impfungen.

Die monatlich zu zahlende Prämie für den Notlagentarif der PKV unterscheiden sich zwischen den Anbietern. Im Regelfall werden für ihn zwischen 100 Euro und 125 Euro berechnet.

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