Inhaltsverzeichnis
Das Wichtigste in Kürze
- GKV in Verbindung mit dem Versorgungswerk kann im Alter teuer werden, daher PKV oft vorteilhafter
- Brutto-und Nettobeitrag sind in der PKV nicht das Gleiche
- Individueller Leistungsschutz in der PKV möglich, oft bessere Versorgung für weniger Kosten
Freiberufler-Berufsgruppen
Folgende Berufsgruppen fallen unter die Berufsbezeichnung Freiberufler:
- Ärzte
- Rechtsanwälte und Notare
- Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
- Tierärzte
- Zahnärzte
- Apotheker
- Architekten
- Psychotherapeuten
- Patentanwälte
- Beratende Ingenieure
Die überwiegende Anzahl der Freiberufler, dazu gehören unter anderem Steuerberater, Rechtsanwälte und Notare, hat die Möglichkeit, sich jederzeit in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu versichern. Hingegen sind zum Beispiel Steuerberater oder Notare, die in einem Angestelltenverhältnis stehen, den Regelungen des Sozialgesetzes unterworfen und dürfen nur dann in die Private Krankenversicherung wechseln, wenn ihr Gehalt die Jahresarbeitsentgeltgrenze (Stand 2025: 73.800€ Jahresbruttoeinkommen) übersteigt.
Sollte das Jahreseinkommen von angestellten Notaren oder Steuerberatern unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegen, besteht die Pflicht zur Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).
Rolle des Versorgungswerks
Immer mehr Freiberufler erwägen einen Schritt, der weitreichende Auswirkungen auf ihre Gesundheitsvorsorge hat: den Wechsel von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zur privaten Krankenversicherung (PKV). Diese Überlegung wirft nicht nur Fragen zum Versorgungswerk auf, sondern auch zur Auswahl der besten Tarife, insbesondere im Hinblick auf die Beiträge im Alter.
Das Versorgungswerk spielt eine entscheidende Rolle im Leben eines Freiberuflers. Als spezielle Einrichtung für freie Berufe, darunter Steuerberater und Rechtsanwälte, stellt es sicher, dass die Mitglieder im Alter gut versorgt sind.
Die Mitgliedschaft im Versorgungswerk hat jedoch im Hinblick auf die Zahlbeiträge im Rentenalter in der GKV erhebliche Nachteile:
Die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse im Rentenalter kann als sog. Freiwilliges Mitglied oder Pflichtmitglied in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) erfolgen.
Abhängig von der Art der Mitgliedschaft variieren die Beiträge deutlich. Während Mitglieder der KVdR lediglich bestimmte Einkunftsarten verbeitragen müssen, zahlen freiwillig Versicherte auf alle Einkunftsarten (Kapitalerträge, Mieterträge, Bezüge aus dem Versorgungswerk etc.) Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge:
Aufgrund dessen, dass zum Beispiel Steuerberater und Rechtsanwälte ins Versorgungswerk einzahlen, werden Sie später im Rentenalter als freiwilliges Mitglied (GKV) geführt.
Da Versorgungswerke im Vergleich zu der gesetzlichen Rentenversicherung höhere Renten bezahlen, führen zusätzlich Einnahmen dazu, dass auch im Rentenalter der Höchstbeitrag (ca. 1.000 EUR) gezahlt werden muss. Dieser Beitrag muss allein vom freiwillig Versicherten gezahlt werden, denn Versorgungswerke gewähren keinen Zuschuss zu den Krankenversicherungsbeiträgen im Rentenalter.
GKV KVdR | GKV freiwillig | |
Rentenanspruch Versorgungswerk (3500 EUR Rente) | 670,25€ (3.500€ x 19,15%) | 670,25€ (3.500€ x 19,15%) |
Betriebliche Altersvorsorge (500 EUR Rente) | 64,25€ (500€ – 164,50€ x 19,15%) | 64,25€ (500€ – 164,50€ x 19,15%) |
Basisrente (100 EUR) | 0€ | 19,15€ |
Mieteinnahmen, Kapitaleinkünfte | 0€ | + X |
Beitrag | 736,96€ | 753,65€ + X |
Vergleich zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung
Beitragshöhe: In der gesetzlichen Krankenversicherung richtet sich der Beitrag nach dem Einkommen und beträgt in der Regel einen prozentualen Anteil des Bruttoeinkommens. In der privaten Krankenversicherung hängt der Beitrag von verschiedenen Faktoren wie Alter, Gesundheitszustand und gewähltem Leistungsumfang ab. Steuerberater oder Rechtsanwälte, die gut verdienen und sich eine individuell angepasste Absicherung wünschen, finden in der PKV möglicherweise attraktive Optionen.
Leistungsumfang: Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung sind gesetzlich festgelegt und daher standardisiert. In der privaten Krankenversicherung können Freiberufler aus verschiedenen Tarifen und Zusatzversicherungen wählen, die ihren individuellen Bedürfnissen besser entsprechen. Dies ermöglicht eine maßgeschneiderte Gesundheitsvorsorge, kann aber auch zu höheren Kosten führen.
Flexibilität: Die private Krankenversicherung bietet in der Regel mehr Flexibilität hinsichtlich der Wahl von Ärzten, Behandlungen und Krankenhäusern. Dies kann für Steuerberater, die viel reisen oder besondere medizinische Bedürfnisse haben, ein entscheidender Vorteil sein.
Zwischenfazit
Die Entscheidung, von der gesetzlichen Krankenversicherung zur privaten Krankenversicherung zu wechseln, erfordert eine sorgfältige Abwägung der individuellen Bedürfnisse und Rahmenbedingungen, insbesondere wenn ein Steuerberater/Rechtsanwalt Mitglied eines Versorgungswerks ist. Ein umfassender Vergleich der Versicherungsleistungen und -kosten ist unerlässlich, um die beste Entscheidung für die persönliche Gesundheitsvorsorge zu treffen.
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Steuerliche Absatzbarkeit der PKV-Beiträge
Für Steuerexpertinnen und Steuerexperten spielt die Frage der Absetzbarkeit der Beiträge zur privaten Krankenversicherung (PKV) eine entscheidende Rolle. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, die Beiträge zur PKV steuerlich geltend zu machen, allerdings gibt es bestimmte Einschränkungen. Vollständig absetzbar sind dabei lediglich die Kosten für die Basisabsicherung, die vergleichbare Leistungen wie die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) bietet, sowie eventuelle Zusatzbeiträge.
Die Absetzbarkeit wird komplexer, wenn es um sogenannte Mehrleistungen geht, die über das Niveau der Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse hinausgehen (wie beispielsweise hochwertiger Zahnersatz oder Chefarztbehandlungen). In der Regel sind diese Mehrleistungen
Verordnung zur tarifbezogenen Ermittlung der steuerlich berücksichtigungsfähigen Beiträge zum Erwerb eines Krankenversicherungsschutzes im Sinne des § 10 Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe a des Einkommensteuergesetzes (Krankenversicherungsbeitragsanteil-Ermittlungsverordnung – KVBEVO)
Basisleistungen | Komfort-Leistungen |
Ambulanter Basisschutz = 54,60% | Krankentagegeld |
Stationärer Basisschutz = 15,11% | Krankenhaustagegeld |
Zahnärztlicher Basisschutz= 9,88% | Heilpraktiker = 1,69% |
= Summe: 79,59% | Chefarzt oder 2-Bett-Zimmer= 9,24% |
Einbettzimmer= 3,64% | |
Zahnersatz + implantologische Leistungen = 5,88% | |
Kieferorthopädie 0,26% |
Vergleichen Sie daher auch immer die Netto statt die Bruttoprämien!
Kur / Reha / AHB
Im Bereich AHB (Anschlussheilbehandlung) und Reha ist es wichtig zu wissen, dass „Versorgungswerkler“ keine Ansprüche aus der Deutschen Rentenversicherung (DRV) haben.
Maßnahme | Ziel der Maßnahme | Leistungserbringer | Absicherung |
Stationäre Heilbehandlung | Heilung | GKV oder PKV | Absicherung über PKV-Tarif |
AHB | Wiederherstellung der Gesundheit | Unfallversicherung bei Wege- oder Arbeitsunfall Gesetzliche Rentenversicherung Sofern keine Vorleistung anderer Träger erfolgt: GKV / PKV | Absicherung für Versorgungswerkler notwendig:PKV-Absicherung KUR-Tarif |
Rehabilitation | Wiedereingliederung in Alltags- und Berufsleben | Unfallversicherung bei Wege- oder Arbeitsunfall Gesetzliche Rentenversicherung Sofern keine Vorleistung anderer Träger erfolgt: GKV / PKV | Absicherung für Versorgungswerkler notwendig:PKV-Absicherung KUR-Tarif |
Vorsorge-Kur | Erhaltung von Gesundheit und Arbeitskraft | GKV, grundsätzlich keine Leistung in der PKV | Absicherungsbedarf für jeden PKV-Versicherten:KUR-Tarif |
Auszug Versorgungswerk der Rechtsanwälte
§ 12 Rehabilitationsmaßnahmen
(1) Ist die Berufsfähigkeit eines beitragspflichtigen Mitgliedes wegen körperlicher Gebrechen oder wegen Schwäche seiner körperlichen oder geistigen Kräfte erheblich gefährdet, gemindert oder aufgehoben, kann auf Antrag ein Zuschuss zu den Kosten notwendiger Rehabilitationsmaßnahmen gewährt werden, wenn hierdurch die Berufsfähigkeit voraussichtlich erhalten, gebessert oder wiederhergestellt werden kann.
§ 5 Einschränkung der Leistungspflicht
(1) Keine Leistungspflicht besteht . . .
d) für Kur- und Sanatoriumsbehandlung, sowie für Rehabilitationsmaßnahmen der gesetzlichen Rehabilitationsträger, wenn der Tarif nichts anderes vorsieht;
Versorgungswerk (Berlin, Zahnärztekammer)
§ 17 Rehabilitationsmaßnahmen
Einem Mitglied des Versorgungswerks, das mindestens für drei Monate Beiträge geleistet hat oder Berufsunfähigkeitsrente bezieht, kann vor Erreichen der vorgezogenen Altersgrenze nach § 14 Absatz 2 auf Antrag ein Zuschuss zu den Kosten notwendiger und besonders aufwendiger medizinischer Rehabilitationsmaßnahmen gewährt werden, wenn seine Berufsfähigkeit infolge Krankheit oder eines körperlichen Gebrechens oder wegen Schwäche seiner körperlichen oder geistigen Kräfte gefährdet, gemindert oder ausgeschlossen ist und durch diese Rehabilitationsmaßnahmen voraussichtlich erhalten, wesentlich gebessert oder wiederhergestellt werden kann. Der Zuschuss ist rechtzeitig vor Einleitung der Maßnahme schriftlich zu beantragen.
- „Kann […] gewährt werden“
- Was sind „besonders aufwendige“ Maßnahmen?
- Wiedereingliederung in den Alltag?
- Wer leistet?
Optimale Absicherung von AHB (AR) / Reha:
- Barmenia
- BBKK (GesundVario)
- Signal (Prime)
- SDK (AM)
- KKUR (DKV)
Was ist versichert?
Wir bieten Versicherungsschutz bei Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen. Dies sind Maßnahmen, die durchgeführt werden, um
- einer Gefährdung der körperlichen oder seelischen gesundheitlichen Entwicklung einer versicherten Person (bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres) entgegenzuwirken
- eine Schwächung der Gesundheit, die in absehbarer Zeit voraussichtlich zu einer Krankheit führen würde, zu beseitigen
- Krankheiten zu heilen, zu lindern oder deren Verschlimmerung zu vermeiden
- eine Erwerbsminderung oder deren Verschlimmerung zu vermeiden bzw. zu beseitigen oder
- Pflegebedürftigkeit zu vermeiden bzw. zu mindern.
PKV Tarife für Freiberufler 2024
Es ist schwierig, eine spezifische Krankenversicherung als die beste für Freiberufler zu benennen, da die optimale Wahl stark von den individuellen Bedürfnissen, Präferenzen und finanziellen Möglichkeiten abhängt. Allerdings gibt es einige renommierte private Krankenversicherungen in Deutschland, die für Freiberufler und somit auch für Steuerberater geeignete Tarife anbieten.
Freiberufliche Rechtsanwälte oder Ärzte haben die Möglichkeit, von vorteilhaften Gruppentarifen zu profitieren, wenn sie sich für einen privaten Versicherer entscheiden. Diese Tarife stehen den Mitgliedern von Anwaltsvereinen oder Ärztekammern offen, die mit Versicherungsunternehmen kooperieren und dadurch günstigere Konditionen anbieten können. Ebenso existieren entsprechende Gruppentarife für Notare. Bei Fragen dazu steht Ihnen unser Expertenteam im Bereich private Krankenversicherung gerne zur Verfügung.
Die folgenden Tarife werden am häufigsten von Freiberuflern gewählt:
ARAG
- MedExtra (ME) und MedBest (MB)
Hallesche
- Nk.select L Bonus und Nk.select XL Bonus
Signal Iduna
- Komfort-Plus 1 und Exklusiv 1
Hanse Merkur
- KVS1, PSV und AZP
Allianz
- AktiMedPlus 100
Continentale
- Comfort-U, SP2 und Premium
Haben Sie Fragen oder sind auf der Suche nach einem besonderen Tarif für Freiberufler? Wir sind gerne für Sie da und unterstützen Sie bei der Auswahl des passenden Versicherungsschutzes. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – gemeinsam finden wir die optimale Lösung für Ihre Bedürfnisse.
Seit über 10 Jahren berate ich Kunden rund um das Thema Krankenversicherung: GKV vs. PKV, Tarifwahl, Tarifoptimierung sowie Sondersituationen (wie Ablehnungen, Risikozuschläge etc.). Mehr als 3800 Kunden wurden bereits von der PKV-Welt betreut. Regelmäßig stehe ich als Experte für Fachvorträge und Interviews zur Verfügung, u.a. für Zeitschriften wie „Fonds Online“, „DasInvestment“, „Wirtschaftsforum“ oder „AssCompact“. Bei Fragen stehen ich Ihnen gerne zur Verfügung.