Beitragserhöhung der gesetzlichen Krankenversicherung 2023/ 2024

Die Kosten für medizinische Behandlungen steigen und ebenfalls die Corona-Pandemie hat ihres dazu beigetragen, dass die Kosten bei den Krankenkassen explodieren. Aus diesem Grund wird es zum 01.01.2024 bei der gesetzlichen Krankenversicherung zu einer Beitragserhöhung kommen. Damit steigt der Zusatzbeitrag auf ein historisches Hoch. Hieraus resultiert eine deutliche Mehrbelastung der versicherten Mitglieder.
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Die Kosten für medizinische Behandlungen steigen und ebenfalls die Corona-Pandemie hat ihres dazu beigetragen, dass die Kosten bei den Krankenkassen explodieren. Aus diesem Grund wird es zum 01.01.2024 bei der gesetzlichen Krankenversicherung zu einer Beitragserhöhung kommen. Damit steigt der Zusatzbeitrag auf ein historisches Hoch. Hieraus resultiert eine deutliche Mehrbelastung der versicherten Mitglieder.

Das wichtigste auf einen Blick

  • 2024 wird die gesetzliche Krankenversicherung eine Beitragserhöhung durchführen. Die Höhe des Zusatzbeitrags steigt um 0,2 Prozent – 0,4 Prozent und steigt damit auf eine neue Höchstmarke. Dies geschieht unter anderem als Folge der Corona-Pandemie.
  • Bereits Mitte des Jahres 2023 stiegen die Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung auf bis zu 4,0 Prozent. Gesetzlich Versicherte zahlen inklusive der Erhöhung des Zusatzbeitrags nun fast 20 Prozent ihres Einkommens für die GKV.
  • Die Beitragserhöhung in der gesetzlichen Krankenversicherung zeichnete sich bereits ab. Die letzten Defizite mussten durch Bundeszuschüsse gedeckt werden.
  • Für GKV-Versicherte, die über der Beitragsbemessungsgrenze liegen, kann sich ein Wechsel in die PKV aufgrund der Erhöhung der Beiträge sowie mit dem Blick auf die Zukunft also lohnen. Denn generell wird es insbesondere für Versicherte ohne Kinder in der gesetzlichen Krankenversicherung teurer.
  • Ein Übergang von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung kann Geld sparen. Zudem ist der Leistungskatalog individuell anpassbar.
Beitragserhöhung GKV

Beitragserhöhung GKV 2023/ 2024 & historische Erhöhungen

In der GKV muss 2024 mit einer Beitragserhöhung gerechnet werden – auch in der PKV steigen die Kosten. Im Rahmen der Beitragsanpassung wird der Zusatzbeitrag, der 2023 bei 1,6 Prozent lag, um 0,4 Prozent erhöht. Davon betroffen sind etwa 57 Millionen gesetzlich Krankenversicherte, die ab Januar 2024 mehr für den Zusatzbeitrag aufzubringen haben. Und auch für die kommenden Jahre warnen Krankenkassen bereits vor drastischen Steigerungen.

  • Versicherte mit einem Einkommen von 3.000 Euro monatlich kommen ab 2024 mit dem Zusatzbeitrag auf eine Mehrbelastung von etwa 55 Euro im Jahr. Zu bedenken ist, dass jede Krankenkasse den Beitragssatz selbst festlegt. Folglich kann die Teuerung höher oder niedriger ausfallen als hier genannt.
  • Entscheidend für die Mehrkosten ist die Beitragsbemessungsgrenze. Diese liegt 2024 bei 5.175,00 Euro brutto monatlich oder 62.100,00 Euro brutto jährlich.
  • Der zu bezahlende durchschnittliche Zusatzbeitrag (2024) von 1,7 Prozent inklusive des GKV-Beitrags liegt bei 807,98 Euro. Zusammen mit der bereits erhöhten Pflegeversicherung für Versicherungsnehmer ohne Kinder (175,96 Euro) steigt der Höchstbeitrag auf ca. 1.050 Euro.
  • Im Schnitt erhöht sich der Zusatzbeitrag von 79,80 Euro auf 87,98 Euro pro Monat.

Der kassenindividuelle prozentuale Zusatzbeitrag lag 2015 noch bei 0,9 Prozent. In den vergangenen Jahren passten vor allem die Krankenkassen diesen selbst immer wieder an. Mit der jetzt zum Januar 2024 hin stattfindenden Beitragserhöhung um 0,3 Prozent auf 1,7 Prozent steigt der allgemeine Beitragssatz vom Bruttolohn nun jedoch auf den historischen Höchstwert von 16,30 Prozent. Wird die Erhöhung der Pflegeversicherung von 4,0 Prozent hinzugerechnet, zahlen GKV-Mitglieder zwischenzeitlich 20,30 Prozent.

Welche Rechte habe ich als Versicherter?

Generell besteht in Deutschland eine Versicherungspflicht, welche ein tragendes Prinzip der Sozialversicherung hierzulande ist. Aufgrund der Beitragserhöhung im Rahmen des Zusatzbeitrags kann die gesetzliche Krankenversicherung also nicht einfach gekündigt und in der Folge ohne Versicherungsschutz gelebt werden.

Sonderkündigungsrecht prüfen

Allerdings haben Sie als Versicherungsnehmer in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht. Von diesem Sonderkündigungsrecht können Sie bis zum Ende des Monats Gebrauch machen, ab dem der neue Zusatzbeitrag seine Gültigkeit erhält.

  • Interessant: Das Sonderkündigungsrecht aufgrund der Erhöhung des Zusatzbeitrags steht Ihnen ebenfalls zu, wenn Sie noch keine 12 Monate Mitglied der Krankenkasse sind.
  • Zwar ist eine komplette Kündigung der Krankenversicherung nicht möglich, allerdings besteht die Möglichkeit, die gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln. Einzige Voraussetzung ist, dass der Wechsel nahtlos geschieht. Bis der Versichererwechsel aber endgültig vollzogen ist, gilt es als Versicherungsnehmer den erhöhten Zusatzbeitrag zu bezahlen.

Wechsel in günstigeren PKV-Tarif

  • Wer als Arbeitnehmer mit einem Jahresgehalt von mehr als 69.300 Euro über der Jahresarbeitsentgeldgrenze verdient, ist zum jeweiligen Jahresende krankenversicherungsfrei. Das bedeutet, dass sich der Versicherungsnehmer entscheiden kann, ob er in der gesetzlichen Krankenversicherung weiterhin versichert bleiben möchte oder ob er in die private Krankenversicherung wechselt.
  • Wichtig: Bei der Entscheidung für die private Krankenversicherung oder den Verbleib in der GKV spielen Alter, die berufliche Situation als auch der aktuelle Gesundheitszustand eine entscheidende Rolle.
  • Mit dem Blick auf die Beitragserhöhung und die, die in den kommenden Jahren folgen werden, kann bei bestehender Möglichkeit, ein Beitritt in die PKV durchaus Sinn ergeben. In jedem Fall ist eine professionelle Beratung empfehlenswert, um sämtliche Optionen sowie deren Kosten umfassend ausloten zu können.
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Für wen wird die PKV damit attraktiver?

Privatversicherte genießen mit dem richtigen Tarif eine Vielzahl an Vorteilen. Unterbringung im Einbettzimmer, höhere Leistungen, Chefarztbehandlung, schnelle Termine beim Facharzt, umfangreichere Behandlungsmethoden und einiges mehr.

Wichtig zu wissen ist, dass sich nicht jeder pauschal in der privaten Krankenversicherung versichern kann. Hierzulande ist die PKV nur zugänglich für Selbstständige, Freiberufler, Beamte und alle, deren Verdienst über der Versicherungspflichtgrenze liegt. Diese haben die Möglichkeit, sich für eine private Krankenversicherung oder die freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung zu entscheiden.

Der ideale Versicherungsnehmer in der PKV ist:

  • 34 bis 38 Jahre alt
  • Gesund
  • Übt einen Beruf ohne hohes Berufsrisiko aus
  • Ledig oder mit bereits abgeschlossener Familienplanung
  • Hohes, gesichertes Einkommen

Darüber hinaus ist die private Krankenversicherung für Angestellte mit einem Gehalt jenseits der Jahresarbeitsentgeldgrenze interessant. Schließlich übernimmt der Arbeitgeber wie bei gesetzlich Pflichtversicherten einen Teil der Krankenversicherungsbeiträge. Insbesondere im Kontext von Beitragserhöhungen kann es also sinnvoll sein, sich mit dem Beitritt in die PKV auseinanderzusetzen. Unter Umständen kann viel Geld gespart werden. Zudem profitieren Versicherungsnehmern von den verbesserten Leistungen.

Ebenso dürfen Freiberufler und Selbstständige prüfen, ob es eine lohnende Differenz zwischen freiwilliger GKV-Mitgliedschaft und privater Krankenversicherung gibt. Denn im Durchschnitt bieten die privaten Krankenversicherungsunternehmen günstigere Tarife. Vor allem bei Menschen, die nicht von einem Arbeitgeberanteil profitieren, ist eine eingehende Prüfung ratsam.

Interessant: Von den vielschichtigen Möglichkeiten der PKV profitieren also vor allem Menschen, die gesund sind und mitten im Leben stehen. Mit Faktoren wie der Beitragsrückerstattung sowie des Selbstbehaltes können Beiträge zudem gesenkt werden. Somit stellt die PKV nicht selten eine günstigere Alternative zur GKV dar.

Rechenbeispiele PKV vs. GKV?

Als Beispiel soll ein junger Mann im Alter von 34 Jahren dienen. Er ist gesund, hat keine Risikofaktoren, die er als Versicherungsnehmer aufweist und arbeitet in einem Angestelltenverhältnis ohne besonderes berufliches Risiko. Zudem ist er ledig und verdient 6.000 Euro brutto im Monat.

Rechenbeispiel GKV

  • In der gesetzlichen Krankenversicherung würde er seinen Krankenversicherungsbeitrag (2024) von 14,6 Prozent plus die Pflegepflichtversicherung mit 4,0 Prozent sowie den durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 1,7 Prozent bezahlen. Da es einen Höchstbeitrag in der GKV gibt, welcher der bereits erwähnten Beitragsbemessungsgrenze entspricht, käme dieser Mann auf einen monatlichen Beitrag von 1.050 Euro.
  • In diesem Beitrag sind 843,35 Euro (Höchstbetrag + durchschnittlicher Zusatzbeitrag) sowie die Pflegeversicherung für kinderlose Versicherte von 207,00 Euro enthalten.

Rechenbeispiel PKV

  • Als Versicherungsnehmer in der privaten Krankenversicherung wird der Beitrag unabhängig vom Einkommen berechnet. Hier werden andere Faktoren als Berechnungsgrundlage verwendet. Etwa zählen in der PKV Alter, Gesundheitszustand und gewünschte Leistungen.
  • Eingangs erwähnter Antragsteller würde in der privaten Krankenversicherung als Arbeitnehmeranteil mit 75 Prozent für Zahnersatz und Implantate, Unterbringung im Zweibettzimmer sowie der Chefarztbehandlung und der Kostenerstattung im Rahmen von Heilpraktiker-Behandlungen rund 410 Euro Monatsbeitrag aufwenden müssen.
  • Hinzu kommt ebenfalls der Beitrag zur Pflegeversicherung von 68,85 Euro, sodass 478,85 Euro Gesamtbeitrag zu zahlen wären.

Jetzt kostenfreie Beratung sichern

Wer sich die Beitragserhöhung zum 01.01.2024 in der GKV sparen möchte und mit dem Gedanken spielt, in die PKV zu wechseln, tut gut daran, sich an einen Experten zu wenden. Denn mit dessen Hilfe lassen sich Stolperfallen identifizieren und der passende Tarif zur individuellen Situation finden. Darüber hinaus hilft der Berater, Besonderheiten und Möglichkeiten optimal auszuloten und das bestmögliche Angebot für den persönlichen Bedarf zu ermitteln.

In diesem Kontext ist es ebenfalls sinnvoll, seinen aktuellen Gesundheitszustand, aber auch sein Eintrittsalter zu sichern. Denn Letzteres ist im Regelfall nicht nach Geburtstag, sondern nach Geburtsjahr berechnet. Entsprechend günstig kann es sein, bereits eine Krankenversicherung für die Zukunft zu beantragen. Alternativ hierzu ist eine Anwartschaft möglich. Auch mit dieser wird das Eintrittsalter sowie der aktuelle Gesundheitszustand „eingefroren„. Entsprechend muss nicht mit Leistungskürzungen der Gesundheitskosten gerechnet werden.

Lassen Sie sich in jedem Fall von einem Fachmann beraten. Dieser zeigt die Optionen und Wege auf, die sich als Versicherungsnehmer auftun. Er ist ebenfalls Ihr vertrauter Ansprechpartner mit dem Blick auf die gesetzliche Krankenversicherung, Beiträge und die kommende Beitragserhöhung. Schließlich braucht es individuelle, maßgeschneiderte Lösungen, die zum Anspruch und zum Geldbeutel passen.

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