PKV abgelehnt: was tun wenn der Antrag abgelehnt wird?

Fällt die Entscheidung für die private Krankenversicherung, ist das ein großer Schritt. Wird dann jedoch Ihr Antrag zur PKV abgelehnt, kann es schwierig werden, sich den erstklassigen Versicherungsschutz zu sichern. Allerdings gibt es verschiedene Möglichkeiten und Wege, die Gesundheitskosten in der privaten Krankenversicherung abzusichern. Was also können Sie tun, wenn ein Antrag zur PKV abgelehnt wird? Wir liefern Tipps!
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Fällt die Entscheidung für die private Krankenversicherung, ist das ein großer Schritt. Wird dann jedoch Ihr Antrag zur PKV abgelehnt, kann es schwierig werden, sich den erstklassigen Versicherungsschutz zu sichern. Allerdings gibt es verschiedene Möglichkeiten und Wege, die Gesundheitskosten in der privaten Krankenversicherung abzusichern. Was also können Sie tun, wenn ein Antrag zur PKV abgelehnt wird? Wir liefern Tipps!

Schnellüberblick: Das Wichtigste auf einen Blick

  • Wer einen Antrag bei der privaten Krankenversicherung stellt, kann aufgrund von Vorerkrankungen oder bestehenden gesundheitlichen Problemen eine Ablehnung erhalten. In seltenen Fällen ist es ebenso die fehlende Bonität ein Ablehnungsgrund.
  • Wird der Antrag abgelehnt, stehen dennoch weitere Optionen bereit. Gängige Möglichkeiten sind ein Leistungsausschluss, die Antragsstellung bei einem anderen privaten Krankenversicherungsunternehmen oder die Beantragung des Basistarifs.
  • Eine Ablehnung durch den Versicherer hängt mit den für ihn nicht kalkulierbaren hohen Kosten zusammen, die ihm durch eine Vorerkrankung entstehen können. Allerdings führt nicht jede Vorerkrankung oder Krankheit zeitgleich auch zu einer Ablehnung.
  • Wird der Antrag zur privaten Krankenversicherung abgelehnt, ist die Hilfe eines Maklers sinnvoll. Mit diesem Fachmann als Partner können weitere Optionen ausgelotet werden. Denn es gibt mitunter große Abweichungen bei den Unternehmen.
PKV abgelehnt
studio v-zwoelf – stock.adobe.com

Von der privaten Krankenversicherung abgelehnt: Diese Möglichkeit gibt es

Kommt es in der privaten Krankenversicherung zur Ablehnung des Antrags, ist das erst einmal ärgerlich. Allerdings müssen die privaten Krankenkassen wie andere Unternehmen ebenso kalkulieren und haben generell keine Verpflichtung, einen Antragsteller aufnehmen zu müssen. Denn im Gegensatz zur GKV, in der das Solidaritätsprinzip herrscht, ist die PKV privatrechtlich kaum gebunden.

Anfrage bei anderer Versicherung

Prinzipiell ist festzuhalten, dass das Vorgehen des einen Versicherungsunternehmens nicht zwangsläufig das eines anderen spiegelt. Denn jeder Anbieter von privaten Krankenversicherungen entscheidet selbst, welches Risiko er bereit ist zu tragen. Entsprechend können Antragsteller bei mehreren Versicherungen eine Anfrage stellen. In der Praxis zeigt sich, dass private Versicherer äußerst unterschiedlich handeln und eine Aufnahme, wenn auch zu höheren Beiträgen möglich ist.

Allerdings ist durchaus erlaubt, eine Anfrage bei einem oder mehreren anderen Versicherungsunternehmen zu stellen. So können Versicherungsnehmer prüfen, ob ein Antrag Erfolg hätte, die PKV abgelehnt würde oder aber ein Beitritt mit einem als Beispiel Risikozuschlag oder Leistungsausschluss möglich wäre. In solchen doch eher komplizierten Fällen gilt es sich professionelle Hilfe an die Seite zu holen. Empfehlenswert ist ein Makler, da er ein breites Spektrum an Versicherern im Portfolio hat.

Beispiel zur Angabe von Vorerkrankungen:

  • Der Antragsteller ist vor sieben Jahren an der Hüfte operiert worden. In der Gesundheitsprüfung von Versicherer A wird nach den Operationen der vergangenen zehn Jahre gefragt. Folglich muss er die Hüft-OP angeben und möglicherweise einen Risikozuschlag fürchten.
  • In den Gesundheitsfragen von Versicherer B hingegen wird nur ein Zeitraum von fünf Jahren abgefragt. Folglich ist der Antragsteller nicht verpflichtet, die Operation von vor sieben Jahren anzugeben.

Leistungsausschluss festlegen

Ein übliches Mittel, in der privaten Krankenversicherung trotz einer drohenden Ablehnung aufgenommen zu werden, ist der Leistungsausschluss. Versicherungsunternehmen können im Rahmen der Risikoprüfung aufgrund von Erkrankungen Leistungsausschlüsse vereinbaren. Das bedeutet, dass Rechnungen für Behandlungen und Medikamente oder Hilfsmittel, die durch eine bestimmte Krankheit verursacht werden, nicht vom Versicherer erstattet werden.

Wird die Antragsannahme unter der Bedingung ermöglicht, einen Leistungsausschluss zu vereinbaren, gilt es eine wohlüberlegte Entscheidung zu treffen. Denn Fakt ist, dass aus der bestehenden Krankheit resultierende Aufwendungen im Rahmen der Kostenübernahme kein Anspruch besteht und die Kosten aus eigener Tasche finanziert werden müssen. Ein Punkt, der bei chronischen Erkrankungen sehr viel Geld kosten kann. Entsprechend steht die Frage im Fokus, ob der Leistungsausschluss überhaupt finanzierbar und somit sinnvoll ist.

In der Praxis werden Leistungsausschlüsse für die Diagnosen Fehlsichtigkeit und fehlende Zähne vereinbart.

Darüber hinaus gilt es in diesem Kontext zu beantworten, ob die vom Leistungsausschluss betroffene Krankheit in Zukunft möglicherweise heilbar ist. Schließlich kann ein einmal festgelegter Ausschluss beim Abheilen der dem Leistungsausschluss zugrunde liegenden Erkrankung entfernt werden. Dies muss der Versicherungsnehmer bei seinem Versicherer im Übrigen schriftlich beantragen.

Die häufigsten chronischen Erkrankungen aus volkswirtschaftlicher Sicht in Deutschland sind:

  • Demenz
  • Erkrankungen der Wirbelsäule sowie des Rückens
  • Bluthochdruck
  • Schilddrüsenunterfunktion
  • Asthma
  • Diabetes Typ 1
  • Erkrankungen der Hirngefäße
  • Depressionen

Leistungsausschlüsse in diesen Bereichen können zu sehr hohen finanziellen Belastungen der versicherten Person führen und dürfen keinesfalls auf die „leichte Schulter“ genommen werden. Zur Entscheidungsfindung hilft es, die Meinung eines Fachmanns einzuholen.

Aufnahme in Basistarif beantragen

Abseits des bisher genannten gibt es Fälle, in denen die PKV Ablehnung nicht einfach durchgeführt werden kann. Dies trifft zu, wenn der Antragsteller aktuell keine Krankenversicherung besitzt und sich nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern darf. Denn seit 1. Januar 2009 gilt in Deutschland durch den Gesetzgeber einer Pflicht zur Krankenversicherung. Allerdings gibt es in der GKV konkrete Vorgaben, wann eine Person sich gesetzliche versichern muss und wann nicht.

Aus diesem Grund gibt es bei den privaten Krankenversicherungen den Basistarif, der auch Sozialtarif genannt wird. Dieser ist etwa Antragstellern zugänglich, die unter die eben genannten Voraussetzungen fallen. Ebenfalls steht der Basistarif Menschen offen, die bereits privat versichert sind und deren privater Krankenversicherungsvertrag seit dem 1. Januar 2009 besteht. Darüber hinaus dürfen Personen in diesen besonderen Tarif wechseln, wenn sie weniger als sechs Monate freiwilliges Mitglied in der GKV waren.

Auch im Basistarif wird eine Gesundheitsprüfung durchgeführt. Allerdings darf die Versicherung aufgrund dessen keine Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse umsetzen. Auch wenn der Basistarif damit eine besondere Stellung einnimmt, wird er verhältnismäßig wenig genutzt.

Seit Tarifeinführung lag der Höchststand bei 0,36 Prozent der PKV-Vollversicherten, was etwa 32.000 Versicherungsnehmern entspricht. Der Basistarif ist entsprechend eine Notlösung, also eine Art „Ultima Ratio“.

Auf Ombudsmann zugehen

Theoretisch hat der Antragsteller, wird sein Antrag zur privaten Krankenversicherung abgelehnt, ebenfalls die Möglichkeit, den PKV-Ombudsmann zu bitten, eine Lösung zu finden. Dieser ist im allgemeinen Ansprechpartner bei Schlichtungsverfahren und Meinungsverschiedenheiten in der privaten Krankenversicherung.

Erfolgt die PKV-Ablehnung allerdings aufgrund von Beschwerden, ist dieser Weg zum einen schwierig, zum anderen langwierig. Denn eine Ablehnung wird im Regelfall mit einem ärztlichen Befund untermauert. Dennoch kann der PKV-Ombudsmann eine Lösung sein, wenn der Antrag aus anderen Gründen abgelehnt wurde, etwa da keine Bonität gegeben ist oder dem Antragsteller misstraut wird.

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Welche Vorerkrankungen fast immer zu einer Ablehnung führen

Die folgenden Vorerkrankungen führen in den allermeisten Fällen direkt zu einer Ablehnung des PKV Antrags.

Primaerarztprinzip
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Psychologische Erkrankungen

Trotz häufiger Ablehnung des Antrags bei psychologischen Erkrankungen können Antragsteller ihren Teil dazu beitragen, um dennoch eine kleine Chance zu wahren. Hierzu zählt, dass bei der Antragstellung unbedingt ein ausführlicher Bericht des Therapeuten beiliegen sollte, in dem eine genaue und ausführliche Schilderung der Beschwerden zu finden ist. Zudem ist ein Befund des Arztes hinzuzufügen sowie eine Schilderung des Verlaufs und verschriebene Medikament.

Ab einer Behandlungs- und Beschwerdefreiheit von mind. 5 Jahren ist eine Aufnahme ohne Aufschläge möglich. Einige Gesellschaften fragen jedoch auch 10 Jahre nach.

ADS/ADHS

Menschen mit ADS/ADHS haben es bei der PKV schwer. Häufig kommt es bei einem Antrag zur PKV zur Ablehnung. Doch auch hier unterscheiden sich die Versicherer, sodass es sein kann, dass je nach Krankheitsverlauf ein Beitritt mit Risikozuschlag möglich ist. Wird der Antragsteller hingegen erstmals Beamter, kann er über die Öffnungsaktion in die private Krankenversicherung eintreten.

Schlaganfall

Private Krankenversicherungsunternehmen, die seriös ihrer Arbeit und somit der Risikoprüfung nachgehen, schließen beim PKV-Abschluss die Antragsannahme bei einem Schlaganfall aus. Unabhängig davon, welche Unterlagen eingereicht werden, ist lediglich ein Beitritt über den Basistarif, wenn die Bedingungen hierfür erfüllt werden, möglich. Wie aufgezeigt, besteht für Versicherer in diesem Fall ein Kontrahierungszwang.

Krebs

Bei Krebserkrankungen verhält es ähnlich zum Schlaganfall. Er zählt zu den schwerwiegenden Krankheiten und ist, wie die chronischen Krankheiten in den Gesundheitsfragen besonders kritisch betrachtet. Ist ein Krebsleiden bekannt, muss es im Antrag entsprechend vermerkt werden. Die Folge ist allerdings, dass der Versicherer den Antrag auf die private Krankenversicherung ablehnen wird.

Diabetes Typ 1 (Insulinpflichtig)

Im Gegensatz zu Menschen mit Diabetes Typ 2 haben es Diabetes Typ 1, wenn sie insulinpflichtig sind, in der PKV schwer. Als Antragsteller ist es wichtig, so umfangreiche Angaben zu machen wie möglich. Allerdings ist davon auszugehen, dass es zu einer PKV-Ablehnung kommt oder mindestens ein Leistungsausschluss vorgeschlagen wird.

Laufende Zahnbehandlungen

Bei einer Antragsstellung und zeitgleich laufender Zahnbehandlungen werden die Versicherungsunternehmen unterschiedliche Entscheidungen treffen. Üblich ist, dass die aktuell stattfindenden Behandlungen an den Zähnen von der Leistung ausgeschlossen werden. Somit würde ein Versicherungsschutz für andere medizinischen Kosten greifen. Finden hingegen orthopädische Behandlungen statt, wird ein Großteil der privaten Versicherer eine Antragsannahme ablehnen.

Weitere nicht versicherbare Krankheiten:

  • AIDS
  • Alzheimer
  • Morbus-Crohn
  • Colitis Ulcerosa
  • Anorexie
  • Bluter-Krankheit
  • Bulimie
  • Drogenabhängigkeit
  • Herzinfarkt / Herzklappenfehler
  • Leukämie
  • Lungenfibrose
  • Multiple Sklerose
  • Nierenversagen
  • Parkinson
  • Schrumpfniere
  • Staublunge
  • Wasserkopf

Welche Vorerkrankungen oft nur für einen Risikozuschlag sorgen

Neben den üblicherweise nicht versicherbaren Krankheiten gibt es auch solche, die zu besonderen Bedingungen versichert werden können. Dabei werden meist Beitragszuschläge vereinbart.

Heuschnupfen

Bei bestehendem Heuschnupfen ist eine weitere Abklärung notwendig. Für den Versicherer wichtig ist, ob eine asthmatische Beteiligung gegeben ist. Darüber hinaus steht die Frage im Raum, ob bisher eine Desensibilisierung stattgefunden hat und ob mit dem Heuschnupfen etwaige begleitende Hauterkrankungen eintreten.

Schilddrüsenunterfunktion

Pauschal ist eine Schilddrüsenerkrankung im Antrag anzugeben. Allerdings ist für die Risikobewertung im Versicherungsantrag entscheidend, ob sich bei der Über- oder Unterfunktion der Schilddrüse ein Struma (Kropf) gebildet hat. Ist ein Struma nur zu einem geringen Grad vorhanden, ist eine Annahme des PKV-Antrags mit Risikozuschlag wahrscheinlich.

Bluthochdruck

In Bezug auf den Bluthochdruck ist eine private Krankenvollversicherung im Regelfall mit einem Risikozuschlag möglich, wenn dieser mit herkömmlichen Medikamenten behandelt wird. Bei schweren Fällen von Bluthochdruck hingegen ist in der privaten Krankenversicherung eine Ablehnung zu erwarten. In jedem Fall wird jedoch eine individuelle Prüfung stattfinden, da es viele unterschiedliche Behandlungsmethoden für die vielfältigen Varianten gibt.

Migräne

Leiden Antragsteller unter Migräne sind unterschiedliche Szenarien realistisch. So kann der Antrag ohne besondere Bedingungen angenommen, aber auch abgelehnt werden. Ausschlaggebend ist die Häufigkeit des Auftretens ebenso wie die verabreichten Arzneimittel. Ebenfalls sind durchgeführte Behandlungen zur Risikoeinschätzung ausschlaggebend.

Übergewicht

Die meisten Versicherungsgesellschaften werden einen Antrag auf die private Krankenversicherung nicht pauschal ablehnen, wenn der Antragsteller übergewichtig ist. Allerdings ist ein Risikozuschlag wahrscheinlich. Zur Berechnung eines möglichen Übergewichts wird das Körpergewicht in das Verhältnis zur Körpergröße gesetzt. Eine Grenze stellen im Regelfall 40 Prozent über dem Normalgewicht dar. Bis unter dem genannten Wert wird ein Risikozuschlag vereinbart. Ab 40 Prozent hingegen ist eine Ablehnung des Antrags wahrscheinlich.

Interessant: Werden Risikozuschläge vereinbart, müssen Antragsteller mit einer Prämienerhöhung in der privaten Krankenversicherung von 5 bis 20 Prozent rechnen.

Vorteil Makler: Anfrage bei allen Versicherungen

Bestehen Vorerkrankungen, ist es für Sie selbstverständlich wichtig zu wissen, ob eine private Krankheitskostenvollversicherung möglich ist und wenn ja, zu welchen Bedingungen.

Um den Markt einheitlich zu durchleuchten und die Optionen aufzeigen zu können, ist für Sie das Gespräch mit einem Makler von Vorteil. Schließlich sind wir an keine Versicherungsgesellschaft gebunden und können Ihnen folglich einen unverbindlichen als auch kostenlosen Marktvergleich bieten.

Entsprechend stellen wir für Sie bei allen Versicherungen (42) eine Anfrage. Das bedeutet, wir können Ihnen zeitnah einen kompletten Überblick über Ihre individuellen Möglichkeiten bieten und geben Ihnen Aufschluss darüber, bei welcher Versicherung ein Antrag auf eine private Krankenversicherung ohne Ablehnung Erfolg haben kann.

Darüber hinaus bietet sich über Ihren Makler die Option, mögliche Risikozuschläge im Kontext der gebotenen Leistungen zu vergleichen. Allerdings offerieren wir Ihnen abseits von Vergleichsmöglichkeiten und Kostenersparnis ebenso die gesamtheitliche Analyse Ihrer individuellen Situation. Lassen Sie uns also gemeinsam für Ihren Erfolg schon heute den Grundstein legen und nehmen Sie unverbindlich mit uns Kontakt auf.

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Veröffentlicht: Oktober 21, 2022
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Letztes Update: August 4, 2024
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