PKV für Selbstständige ᐅ Wann sich ein Wechsel lohnt!

Als Selbstständiger stehen Sie vor einer schwierigen Entscheidung: In der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben oder besser in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln? Die PKV hat für Selbstständige einige entscheidende Vorteile, nicht nur bei den Beiträgen. Die Entscheidung sollte jedoch bewusst getroffen werden - sie ist in der Praxis nicht mehr rückgängig zu machen. Wir haben uns vor über 10 Jahren auf die Beratung zur privaten Krankenversicherung spezialisiert und stellen Ihnen im Folgenden alle relevanten Informationen zur Verfügung.
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Als Selbstständiger stehen Sie vor einer schwierigen Entscheidung: In der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben oder besser in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln? Die PKV hat für Selbstständige einige entscheidende Vorteile, nicht nur bei den Beiträgen. Die Entscheidung sollte jedoch bewusst getroffen werden - sie ist in der Praxis nicht mehr rückgängig zu machen. Wir haben uns vor über 10 Jahren auf die Beratung zur privaten Krankenversicherung spezialisiert und stellen Ihnen im Folgenden alle relevanten Informationen zur Verfügung.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Als Selbstständiger tragen Sie die vollen Kosten für Ihre Krankenversicherung – anders als Arbeitnehmer gibt es keinen Arbeitgeberanteil.
  • Ein Vergleich der Kosten lohnt sich: In der gesetzlichen Krankenversicherung liegt der Höchstbeitrag 2024 bei 1.040 Euro im Monat. Eine leistungsstarke private Krankenversicherung ist für Selbstständige oft deutlich günstiger – Beispiel: Ein 35-jähriger Selbstständiger zahlt für einen Privattarif mit Krankentagegeld und Pflegepflichtversicherung ca. 500 Euro monatlich.
  • Die Rückkehr von der PKV in die GKV ist nur unter strengen Voraussetzungen möglich, z.B. bei Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung oder Arbeitslosigkeit bis 55 Jahre. Daher ist die Entscheidung nicht leichtfertig zu treffen – wir beraten Sie gerne neutral, auf Basis Ihrer Situation.
  • Die PKV bietet für Selbstständige auf Wunsch bessere Leistungen, oft zu geringeren Kosten: 100% Kostenerstattung für Zahnbehandlungen, Chefarztbehandlung, Einbettzimmer und Alternativmedizin.
  • Zwei Besonderheiten der PKV sind Altersrückstellungen und Beitragsrückerstattung. Altersrückstellungen stabilisieren die Beiträge im Alter. Je nach Versicherer können mehrere Monatsbeiträge bei Leistungsfreiheit zurückerstattet werden.
  • Entgegen weitläufiger Meinung werden die Beiträge im Alter nicht unbezahlbar. Der Gesetzgeber hat Höchstbeiträge für die Tarife im Basistarif (ca. 890 Euro in 2024) und im Standardtarif (ca. 400 Euro in 2024) festgelegt. Beim PKV-Vergleich sollten Selbstständige besonders auf die Beitragsentwicklung im Alter achten.
PKV für Selbstständige

Als Selbstständiger haben Sie die Wahl

Als Selbstständiger oder Freiberufler können Sie frei entscheiden, ob Sie sich gesetzlich oder privat krankenversichern möchten. Im Gegensatz zu Arbeitnehmern gibt es für Sie keine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse und Sie müssen auch kein Mindesteinkommen nachweisen, um in die PKV wechseln zu können.

Doch wer gilt eigentlich als selbstständig?

  • Das Hauptmerkmal ist, dass Sie nicht weisungsgebunden sind und auf eigenes unternehmerisches Risiko arbeiten. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie in Voll- oder Teilzeit tätig sind.
  • Auch wenn Sie gleichzeitig noch als Arbeitnehmer beschäftigt sind, können Sie in die PKV wechseln, sofern Sie mit Ihrer selbstständigen Tätigkeit mehr verdienen und mehr als 20 Stunden pro Woche dafür aufwenden. Ob Sie versicherungsfrei oder versicherungsfrei sind, kann über ein Statusfeststellungsverfahren bestimmt werden.
  • Geschäftsführer einer GmbH sind ebenfalls selbstständig tätig, auch wenn sie sozialversicherungsrechtlich als Angestellter gelten.

Freiberufler können ebenfalls zwischen GKV und PKV wählen. Eine Sonderregelung gilt jedoch für freiberufliche Künstler und Publizisten, die in der Künstlersozialkasse (KSK) versichert sind. Sie können nur dann in die PKV wechseln, wenn ihr Jahreseinkommen über der allgemeinen Versicherungspflichtgrenze (2024: 69.300 Euro) liegt, andernfalls bleiben sie versicherungspflichtig in der GKV. Dafür erhalten sie einen Zuschuss zu ihren Versicherungsbeiträgen von der KSK.

Wesentliche Unterschiede zwischen GKV vs. PKV

Die Beitragsberechnung unterscheidet sich fundamental zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung.

  • In der gesetzlichen Krankenkasse richtet sich der Beitrag nach Ihrem Einkommen und ist bei Überschreiten der Beitragsbemessungsgrenze (2024: 5.550 Euro im Monat) gedeckelt. Der Beitragssatz beträgt 14,6% des Einkommens plus kassenindividuellem Zusatzbeitrag (durchschnittlich 1,7%). Als Selbstständiger zahlen Sie den vollen Beitrag alleine.
  • In der privaten Krankenkasse hingegen hängt der Beitrag von Ihrem Eintrittsalter, Gesundheitszustand und dem gewählten Tarif ab. Einkommen und Familienstand spielen keine Rolle. Gerade für Selbstständige mit mittlerem und höherem Einkommen ist die private Krankenversicherung daher besonders vorteilhaft. Details und Rechenbeispiele finden Sie etwas weiter unten im Beitrag.

Auch bei den Leistungen gibt es große Unterschiede:

  • Die gesetzlichen Krankenversicherung bietet eine solide Grundversorgung, die für alle Versicherten gleich ist. Upgrades sind nur über Zusatzversicherungen möglich.
  • In der privaten Krankenversicherung können Sie den Leistungsumfang je nach Tarif selbst bestimmen, etwa die Übernahme von Chefarztbehandlungen, Heilpraktikerkosten, alternativen Heilmethoden oder einer Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer. Die PKV erstattet bis zu 100% für Zahnersatz und Zahnbehandlungen, die GKV nur 60% für Zahnersatz und 100% für Zahnbehandlungen.

Die Pflegeversicherung ist für Selbstständige in der PKV verpflichtend und bereits im Beitrag enthalten. In der GKV ist sie ebenfalls Pflicht und der Beitrag liegt bei 4,0% des Einkommens bei Kinderlosen (3,15% bis 2,40% je nach Kinderzahl).

Bei Ansprüchen wie Krankengeld, Kinderkrankengeld und Mutterschaftsgeld gelten ebenfalls unterschiedliche Regelungen.

  • Das gesetzliche Krankengeld von 70% des Bruttoeinkommens bis 120,75 Euro täglich gibt es für Selbstständige nur mit Wahltarif. In der PKV sichern Sie sich über eine separate Krankentagegeldversicherung ab – frei wählbar ab dem 1. Tag für mindestens 10 Euro/Tag.
  • Kinderkrankengeld zahlt die GKV bis zu 30 Arbeitstage pro Kind (45 Tage für Alleinerziehende), die PKV je nach Tarif.
  • In der GKV erhalten Sie 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt Mutterschaftsgeld, als Selbstständige in der Regel den Höchstsatz von 13 Euro täglich. Die PKV zahlt einmalig 210€ Mutterschaftsgeld, dafür können Sie die Beiträge während der Mutterschutzfristen stark reduzieren.

Häufig wird befürchtet, dass Beiträge für die Privatversicherung mit steigendem Alter unbezahlbar werden. Doch das stimmt nicht: Durch die Bildung von Altersrückstellungen und den 10-prozentigen Vorsorgezuschlag auf PKV-Beiträge bis 60 Jahre wird dieser Effekt abgemildert. Auch der Wechsel in einen brancheneinheitlichen Basistarif ab Alter 55 und in den Standardtarif ab Alter 65 ist bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten möglich. Beide sind in der Beitragshöhe gedeckelt.

KriteriumGKVPKV
Beitragsberechnungnach Einkommen (bis 5.175 Euro), 14,6% + Zusatzbeitrag (Ø 1,7%)nach Alter, Gesundheit und Tarif
LeistungsumfangGrundversorgung für alle gleich, Upgrades nur über Zusatzversicherungenindividuell wählbar, bis zu 100% für Zahnersatz, Chefarzt, Einbettzimmer etc.
PflegeversicherungPflicht, 4% des Einkommens (weniger mit Kindern)Pflicht, im Beitrag enthalten
Krankengeld70% des Bruttoeinkommens, bis 120,75 Euro/Tagindividuelle Vereinbarung ab 1. Tag, mind. 10 Euro/Tag
Kinderkrankengeldbis 30 Tage pro Kind (45 Tage für Alleinerziehende)abhängig vom Tarif
Mutterschaftsgeld6 Wochen vor, 8 Wochen nach Geburt, bis 13 Euro/Tageinmalig 210€, dafür Beitragsreduktion möglich
Beiträge im Alterabhängig von den Renteneinkünften und weiteren Einkünftendurch Altersrückstellungen abgefedert, Basis- und Standardtarif als Begrenzung
Im Vergleich: Die GKV vs. PKV für Selbstständige
GKV oder PKV?
Fokussiert – stock.adobe.com

Wann lohnt sich die PKV für Selbstständige?

Als Selbstständiger profitieren Sie in vielen Fällen von den Vorteilen der privaten Krankenversicherung.

  • Ein großes Plus ist die freie Tarifwahl, mit der Sie Ihren Versicherungsschutz optimal an Ihre Bedürfnisse anpassen können. Vom Grundschutz bis zum Premiumtarif können Sie Leistungen und Selbstbeteiligung selbst bestimmen und so auch die Beitragshöhe beeinflussen.
  • Die PKV bietet Ihnen außerdem oft eine bessere medizinische Versorgung mit kürzeren Wartezeiten auf Termine, Behandlung durch Spezialisten, modernsten Therapieverfahren und mehr Komfort bei stationären Aufenthalten.
  • Ein weiterer Vorteil ist die Beitragsstabilität im Alter durch Altersrückstellungen. Diese sind zwar zunächst über den Vorsorgezuschlag mit einer höheren Prämie verbunden, dafür bleiben Ihre Beiträge aber auch im Ruhestand bezahlbar.
  • Nicht zuletzt belohnt Sie die Privatversicherung über Beitragsrückerstattungen finanziell, wenn Sie keine Leistungen in Anspruch nehmen.

Nachteile der PKV sind:

  • Die Aufnahmehürden durch Gesundheitsprüfungen und die erschwerte Rückkehr in die gesetzliche Versicherung. Mit chronischen Erkrankungen oder Vorerkrankungen kann es schwierig oder teuer werden, in die PKV aufgenommen zu werden.
  • Für Familien kann die private Krankenversicherung zudem teurer sein als die gesetzliche. Denn jeder muss einzeln versichert werden – eine beitragsfreie Familienversicherung wie in der GKV gibt es nicht.

Kosten der PKV: Berechnung und Rechenbeispiele

Die Berechnung der Beiträge in der privaten Krankenversicherung erfolgt anhand individueller Faktoren wie Alter, Geschlecht, Gesundheitszustand und gewähltem Tarif. Das Einkommen spielt dabei keine Rolle. Der Beitrag setzt sich aus dem Krankenversicherungsbeitrag, dem Pflegeversicherungsbeitrag und eventuell vereinbarten Zusatzversicherungen zusammen.

In der gesetzlichen Krankenkasse hingegen richtet sich der Beitrag nach dem Einkommen.

  • Der allgemeine Beitragssatz zur Krankenversicherung beträgt 14,6% plus kassenindividuellem Zusatzbeitrag (durchschnittlich 1,7%). Als Selbstständiger müssen Sie den kompletten Beitrag selbst tragen.
  • Für die Pflegeversicherung kommen nochmal 3,05% (mit Kind) bzw. 4,0% (ohne Kind) dazu.

Rechenbeispiele

Selbstständiger mit „geringem Einkommen“ von 35.000 Euro jährlich

  • PKV: 35-jähriger Mann, Selbstbeteiligung 500 Euro, Krankentagegeld ab 43. Tag: ca. 350 Euro monatlich
  • GKV: 14,6% + 1,7% = 16,3% von 2.917 Euro = 475,42 Euro Krankenversicherung + 116 Euro Pflegeversicherung = 591,42 Euro monatlich

Selbstständiger mit „mittlerem Einkommen“ von 70.000 Euro jährlich

  • PKV: 35-jähriger Mann, Selbstbeteiligung 500 Euro, Krankentagegeld ab 43. Tag: ca. 350 Euro monatlich
  • GKV: 16,3% von 5.175 Euro (Höchstgrenze BBG 2024) = 843 Euro Krankenversicherung + 207 Euro Pflegeversicherung = 1.050 Euro monatlich

Selbstständiger mit „hohem Einkommen“ von 120.000 Euro jährlich

  • PKV: 35-jähriger Mann, Selbstbeteiligung 500 Euro, Krankentagegeld ab 43. Tag: ca. 350 Euro monatlich
  • GKV: 16,3% von 5.175 Euro (Höchstgrenze BBG 2024) = 843 Euro Krankenversicherung + 207 Euro Pflegeversicherung = 1.050 Euro monatlich

Gibt es Mindest- und Höchstbeiträge?

In der gesetzlichen Versicherung gibt es für Selbstständige einen Mindestbeitrag, der sich an der Mindestbemessungsgrundlage von monatlich 1.178,33 Euro (2024) orientiert – unabhängig vom tatsächlichen Einkommen. Der Höchstbeitrag bemisst sich an der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze (2024: 62.100 Euro). Für Einkommen darüber hinaus müssen keine Beiträge entrichtet werden.

In der privaten Versicherung gibt es keinen einheitlichen Mindest- oder Höchstbeitrag. Im sogenannten Basistarif, der Leistungen auf GKV-Niveau bietet, liegt der Höchstbeitrag für Selbstständige aber bei circa 890 Euro. Im ebenfalls garantierten Standardtarif für über 65-Jährige bei circa 400 Euro (weitere Details dazu später).

Private Krankenversicherungsbeiträge lassen sich als Vorsorgeaufwendungen von der Steuer absetzen – in der Regel bis zur Höhe der Beiträge zum Basistarif.

GKV Wettbewerbsstärkungsgesetz
Daniel Berkmann – stock.adobe.com

Besonderheiten der privaten Krankenversicherung

Das Grundprinzip der privaten Krankenversicherung unterscheidet sich von der GKV: Als Privatpatient erhalten Sie Rechnungen direkt von Ihrem Arzt, Zahnarzt oder Therapeuten und reichen diese dann zur Erstattung bei Ihrer Versicherung ein. Eine Ausnahme bildet die stationäre Behandlung im Krankenhaus. Hier rechnet die Klinik in der Regel direkt mit Ihrem Versicherer ab.

Eine attraktive Besonderheit sind die Beitragsrückerstattung. Wenn Sie in einem Kalenderjahr keine Leistungen in Anspruch genommen haben, erhalten Sie von vielen Privatversicherern eine vertraglich zugesicherte Rückerstattung von bis zu mehreren Monatsbeiträgen. Einige Anbieter gewähren diese auch gestaffelt anteilig bei geringen Leistungsausgaben.

Gesetzlich vorgeschrieben sind die sogenannten Altersrückstellungen. Über den Vorsorgezuschlag in Höhe von 10 Prozent, den Privatversicherte bis zum 60. Lebensjahr zusätzlich entrichten, werden die Beiträge im Alter bezahlbar gehalten. Diese Altersrückstellungen werden von den Versicherern gebildet und verzinslich angelegt, um die im Alter steigenden Gesundheitskosten abzufedern.

Ein wichtiger Baustein für Selbstständige ist die Absicherung gegen Verdienstausfall im Krankheitsfall. Über eine Krankentagegeldversicherung vereinbaren Sie eine Geldleistung ab einem bestimmten Krankheitstag (in der Regel 1. bis 43. Tag) für den Fall, dass Sie krankheitsbedingt arbeitsunfähig werden. Die Höhe und Dauer des Krankentagegeldanspruchs können Sie individuell festlegen.

Während die GKV als Pflichtleistung 30 Tage Kinderkrankengeld pro Kind (max. 90 Tage insgesamt) gewährt, gibt es diese Leistung in der PKV abhängig vom Tarif. Einige Versicherer bieten aber auch Kinderkrankentagegeldtarife an, mit denen sich Verdienstausfall durch die Betreuung erkrankter Kinder absichern lässt.

Weitere Besonderheiten der privaten Krankenversicherung für Selbstständige im Überblick:

  • Kostenerstattungsprinzip statt Sachleistungsprinzip (Ausnahme: Krankenhausbehandlung)
  • freie Arzt- und Klinikwahl, auch Privatärzte
  • kürzere Wartezeiten, Behandlung durch Fachärzte ohne Überweisung
  • Anspruch auf innovative Untersuchungs- und Behandlungsmethoden
  • Zugang zu alternativer Medizin (in Abhängigkeit vom Tarif)
  • Selbstbehalt bzw. Selbstbeteiligung als Gestaltungselement
  • Leistungsausschlüsse bei Vorerkrankungen möglich
  • jährliche Beitragsanpassungen möglich
  • lebenslange Vertragsbindung; Rückkehr in die GKV nur unter bestimmten Voraussetzungen
  • keine beitragsfreie Familienversicherung

Wie finde ich den passenden Tarif?

Bei der Suche nach dem passenden Tarif, sollten Sie vor allem auf die Abdeckung elementarer Leistungen achten. Dazu gehören:

  • 100% Kostenübernahme für ambulante Behandlungen (Hausarzt, Facharzt, Psychotherapie)
  • 100% Kostenübernahme für Zahnbehandlungen und mindestens 80% für Zahnersatz
  • Freie Krankenhauswahl, Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer
  • Übernahme von Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln ohne Begrenzung
  • Leistungen für Alternative Medizin, z.B. Naturheilverfahren, Osteopathie, Akupunktur
  • Kostenübernahme für Kuren und Rehabilitationsmaßnahmen
  • Weltweiter Versicherungsschutz und Rücktransport aus dem Ausland

Für Selbstständige ist in der PKV besonders wichtig:

  • Möglichkeit einer individuellen Selbstbeteiligung (z.B. 500 Euro oder mehr pro Jahr), um den Beitrag zu senken und in finanziellen Engpässen flexibel zu sein
  • Krankentagegeld je nach Bedarf ab dem 1. bis 43. Tag, um Verdienstausfall abzusichern
  • Leistungen für Anschlussheilbehandlungen, Reha, da Selbstständige nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen und daher keinen Anspruch auf entsprechende Leistungen haben.

Um den passenden Versicherer zu finden, sollten Sie nicht nur auf den Preis schauen, sondern auch auf:

  • Finanzielle Stabilität des Unternehmens (Ergebnis im Solvency-II-Stresstest)
  • Moderate Beitragsentwicklung in der Vergangenheit und faire Beitragserhöhungen
  • Umfang und Qualität des Kundenservices (telefonische Erreichbarkeit, Online-Services, Bearbeitungsdauer von Leistungsanträgen)
  • Zusatzleistungen (z.B. Gesundheitsförderungsprogramme, Online-Arztsprechstunde, Second Opinion Service)

Wer bietet die beste private Krankenversicherung für Selbstständige?

Eine pauschale Empfehlung für den besten Anbieter für Selbstständige gibt es nicht, da der Tarif individuell zum persönlichen Profil, den Leistungswünschen und der Risikoneigung passen muss. Zu den beliebten Versicherern bei Selbstständigen zählen aber unter anderem:

  • Allianz Private Krankenversicherung
  • ARAG Krankenversicherung
  • Signal Iduna Krankenversicherung
  • DKV Deutsche Krankenversicherung
  • Barmenia Krankenversicherung
  • Axa Krankenversicherung
  • Hallesche Krankenversicherung
  • Continentale Krankenversicherung
  • HanseMerkur Krankenversicherung

Zu empfehlen ist aber in jedem Fall eine individuelle und unabhängige Beratung, so können Sie einen optimalen Tarif für Ihre Situation erhalten – kontaktieren Sie uns gerne. Wir nehmen uns Zeit und stehen für ein unverbindliches und kostenfreies Gespräch zur Verfügung.

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Der Weg in die PKV

Um als Selbstständiger in die private Krankenversicherung zu wechseln, müssen Sie ein paar Voraussetzungen erfüllen:

  • hauptberufliche Selbstständigkeit (mehr als 20 Stunden pro Woche)
  • bei paralleler Anstellung: überwiegendes Einkommen aus der selbstständigen Tätigkeit
  • Kündigung der bestehenden Krankenversicherung unter Einhaltung der Kündigungsfrist (in der Regel laufender Monat + zwei Monate zum Monatsende)

Ein wichtiger Schritt auf dem Weg in die PKV ist die Gesundheitsprüfung. Anhand eines Fragebogens müssen Sie umfassend Auskunft über Ihre Vorerkrankungen, Beschwerden, Behandlungen und Medikamenteneinnahmen der letzten Jahre geben.

Faktencheck: Stimmt es dass…

…die private Krankenversicherung ist im Alter unbezahlbar ist?

NEIN. Die Prämien in der privaten Krankenversicherung sind nach dem Alterseintrittsmodell kalkuliert. Ältere zahlen zwar höhere Beiträge, diese bleiben aber bezahlbar und stabil.

… wenn ich kein Einkommen als Selbstständiger habe, ist meine Existenz bedroht:

Es kommt darauf an… Ohne regelmäßiges Einkommen werden alle Ausgaben zur Belastung, dazu zählen auch die Beiträge zur PKV. Daher empfiehlt es sich, Rücklagen zu bilden. Kein Einkommen zu haben ist aber unabhängig davon problematisch ob sie privat oder gesetzlich versichert sind. Geld braucht man nun mal zum Leben

… wenn man Familie hat, ist die PKV sehr teuer im Vergleich zur gesetzlichen Versicherung:

Es kommt darauf an… Für Familien ist die private Absicherung kostspieliger, das stimmt, denn es gibt keine Familienversicherung. Jedes Familienmitglied wird einzeln versichert. Allerdings kostet eine Versicherung für Kinder auch nur ein Bruchteil (bspw. ca. 60-130). Es kommt daher auf die Anzahl der (geplanten) Kinder an.

… die Beiträge der PKV steigen stärker als in der GKV: FALSCH. Die Beitragssteigerungen fallen in der privaten Versicherung im Schnitt geringer aus als in der gesetzlichen Versicherung. Zwischen 2004 und 2024 stiegen die Beiträge im Schnitt:

  • GKV: +3,2% im Jahr
  • PKV + 2,8% im Jahr
Beratungsgespräch
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FAQ und Sonderfälle

Individuelle Beratung für Selbstständige

Die private Krankenversicherung ist ein komplexes Thema mit vielen Sonderfällen. Aufgrund der zahlreichen Regularien und Ausnahmeregelungen ist eine individuelle Beratung unerlässlich. Wir stellen Ihnen transparent alle Fakten vor und beraten Sie in Ihrem Sinne, für bestmöglichen Schutz zu fairen Konditionen.

Wir sind seit über einem Jahrzehnt auf die Beratung rund um Krankenversicherungen spezialisiert. Unsere erfahrenen Berater kennen Sonderregeln und wir fragen bei allen Versicherern für Sie an. In einem ausführlichen Gespräch analysieren wir Ihre persönliche Situation und eruieren Ihren tatsächlichen Bedarf.

Wir nehmen uns Zeit für Sie und stehen kostenfrei für ein Gespräch für Sie zur Verfügung.

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Veröffentlicht: Mai 29, 2024
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Letztes Update: Juni 3, 2024
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