Inhaltsverzeichnis
- 1 Warum gibt es das Recht auf eine Zweitmeinung?
- 2 Wann ist eine Zweitmeinung beim Arzt sinnvollerweise einzuholen?
- 3 Hat man immer das Recht auf eine Zweitmeinung?
- 4 Wo und wann sollte ich eine Zweitmeinung einholen?
- 5 Zweitmeinung in der Privaten Krankenversicherung
- 6 Wer legt das Recht auf eine Zweitmeinung fest?
Warum gibt es das Recht auf eine Zweitmeinung?
Das Recht auf eine Zweitmeinung bezieht sich auf die Möglichkeit für Patienten, eine unabhängige medizinische Einschätzung einer diagnostischen oder therapeutischen Entscheidung von einem anderen Arzt einzuholen, bevor sie sich für eine bestimmte Behandlung entscheiden.
Denn für viele Erkrankungen bietet sich häufig nicht nur eine Therapieform an. Es gibt also verschiedene Optionen, eine Krankheit zu heilen. Insbesondere bei gravierenden Eingriffen ist es daher für den Patienten wichtig, den für ihn besten Weg zu finden. Mit der Zweitmeinung hat er das Recht, einen zweiten Arzt zu konsultieren, um weitere Meinungen zu einer Behandlung zu erhalten.
Wann ist eine Zweitmeinung beim Arzt sinnvollerweise einzuholen?
Eingeführt wurde das strukturierte Zweitmeinungsverfahren 2019. Seither übernimmt die Krankenkasse die Aufwendungen für eine ärztliche Zweitmeinung für bestimmte Eingriffe:
- Operationen an der Wirbelsäule
- Gebärmutterentfernung
- Schulterarthroskopie (Gelenkspiegelung der Schulter)
- Operationen an Gaumenmandeln und Rachenmandeln
- Amputationen, die aufgrund des diabetischen Fußsyndroms durchgeführt werden sollen
- kathetergestützte elektrophysiologische Herzuntersuchung und Ablation von Herzmuskelzellen
- Operativen Eingriffen für das Einsetzen einer Knie-Endoprothese
- Geplante Implantation eines Defibrillators
Hinweis: Einige Krankenkassen bieten ihren Versicherungsnehmern als Extra die Zweitmeinung vom Arzt bei Krebsdiagnose.
Hat man immer das Recht auf eine Zweitmeinung?
Kein Anspruch auf eine Zweitmeinung besteht im Übrigen im Rahmen von Notfalloperationen. Zudem ist die ärztliche Zweitmeinung keine Verpflichtung. Sie ist ein freiwilliges Angebot. Über dieses muss der Arzt oder die Ärztin den Patienten bei den spezifischen Eingriffen hinweisen. Hierbei gilt eine Frist von 10 Tagen bis zu dem festgesetzten Operationstermin. Folglich besteht bei einigen Eingriffen ein Recht auf eine Zweitmeinung, diese muss aber nicht zwingend wahrgenommen werden.
Für eine Zweitmeinung benötigt der Patient selbstverständlich sämtliche Berichte, Befunde sowie Laborwerte. Diese kann er sich vom behandelnden Arzt als Kopien anfertigen lassen. Hierfür wird nicht selten ein Entgelt verlangt. Zeitgleich besteht ebenfalls die Option, diese Daten in die ePA, die elektronische Patientenakte aufnehmen zu lassen. Der Patient hat über diese das alleinige Verfügungsrecht und kann sie folglich problemlos mit einem weiteren Facharzt zur Erhebung der Zweitmeinung teilen.
Wo und wann sollte ich eine Zweitmeinung einholen?
Besteht demnach aufgrund der genannten Punkte ein Recht auf eine Zweitmeinung, ist es wichtig, sich an einen Arzt oder an eine Ärztin zu wenden, welche für das strukturierte Zweitmeinungsverfahren entsprechend zugelassen ist. Um zugelassen zu werden, müssen Mediziner eine besondere Qualifikation nachweisen. Ebenso müssen sie unabhängig tätig sein. Des Weiteren benötigen sie die Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung, um als Zweitmeinungsärzte tätig sein zu dürfen.
Eine Zweitmeinung ist also immer dann sinnvoll, wenn über die Krankenkasse ein gesetzlicher Anspruch aufgrund der Befunde besteht und Eingriffe planbar sind. Da Patienten häufig medizinische Laien sind, ist es für sie folglich schwierig, die tatsächliche Notwendigkeit einer Behandlung abzuwägen oder zu entscheiden, ob eine Operation de facto empfohlen ist. Das Einholen einer Zweitmeinung soll also Patienten helfen, eine klare Meinung zu erhalten und unnötige Operationen zu verhindern.
Zweitmeinung in der Privaten Krankenversicherung
In der privaten Krankenversicherung können sich Versicherungsnehmer erste einmal über die freie Arztwahl freuen. Dieses Recht ist selbstverständlich in der PKV. Sie entscheiden als Folge dessen selbst, bei welchem Arzt Sie sich wohlfühlen und welchem Sie vertrauen.
- Dieses Recht trifft ebenso zu, wenn Sie die Behandlung durch einen Facharzt oder eine Fachärztin vorziehen. In diesen Kontext fällt ebenfalls die Zweitmeinung.
- Als privat Versicherter haben Sie die Möglichkeit, Diagnosen und Befunde durch eine zweite ärztliche Meinung prüfen zu lassen.
Einschränkungen allerdings kann es geben, wenn der Versicherungsnehmer einen Primärarzttarif abgeschlossen hat. Hierbei werden Überweisungen benötigt, welche eine fachärztliche Behandlung ermöglichen. In diesem Kontext sollten Versicherte, die über den genannten Tarif verfügen, mit ihrem Versicherer Rücksprache in Bezug auf die Zweitmeinung halten, um bei der Kostenübernahme sicherzugehen.
Wichtig zu wissen ist, dass auch eine Zweitmeinung vom Arzt kein Garant für eine richtige Entscheidung ist. Ebenfalls ersetzt sie nicht das eigene Urteil über die weitere Therapie. Sind sich die Ärzte und Ärztinnen bei ihrer Ansicht über die nötige Vorgehensweise uneins, kann das den Patienten folglich ebenso verunsichern. In einem solchen Fall sollten Betroffene ein offenes Gespräch mit dem Mediziner suchen, um Unklarheiten auszuräumen.
Gerne Unterstützen wir Sie bei Fragen. Nehmen Sie dazu gerne kostenfrei & unverbindlich Kontakt zu uns auf:
Wer legt das Recht auf eine Zweitmeinung fest?
Das Zweitmeinungsverfahren hat klare Regelungen. Festgelegt wurden diese in der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses, kurz G-BA. Ziel des höchsten Gremiums der Ärzte, Krankenhäuser und Krankenkassen war es, dem Patienten eine unabhängige ärztliche Meinung zu ermöglichen. Sie soll ihm folglich helfen, eine auf Fakten basierte Entscheidung darüber treffen zu können, ob ein Eingriff wirklich nötig ist.
Seit über 10 Jahren berate ich Kunden rund um das Thema Krankenversicherung: GKV vs. PKV, Tarifwahl, Tarifoptimierung sowie Sondersituationen (wie Ablehnungen, Risikozuschläge etc.). Mehr als 3800 Kunden wurden bereits von der PKV-Welt betreut. Regelmäßig stehe ich als Experte für Fachvorträge und Interviews zur Verfügung, u.a. für Zeitschriften wie „Fonds Online“, „DasInvestment“, „Wirtschaftsforum“ oder „AssCompact“. Bei Fragen stehen ich Ihnen gerne zur Verfügung.