Private Krankenversicherung im Alter unbezahlbar? Kosten & Beispiele

In den Medien wird viel über das Thema Beiträge in der privaten Krankenversicherung für Rentner geschrieben: Hohe Kosten im Alter, die immer weiter steigen. Ob dies so ist und welche Möglichkeiten zur Kostensenkung bestehen, stellen wir im folgenden Beitrag detailliert vor.
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In den Medien wird viel über das Thema Beiträge in der privaten Krankenversicherung für Rentner geschrieben: Hohe Kosten im Alter, die immer weiter steigen. Ob dies so ist und welche Möglichkeiten zur Kostensenkung bestehen, stellen wir im folgenden Beitrag detailliert vor.

Das Wichtigste in Kürze

PKV im Alter: Hohe Kosten?
Robert Kneschke – stock.adobe.com

Unterschied GKV vs. PKV

Die Grundidee in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist, dass die eingenommenen Beiträge unmittelbar zur Finanzierung der Leistungsausgaben verwendet werden. Die Erwerbstätigen finanzieren die beitragsfrei mitversicherten Kinder, sowie Ehepartner ohne Einkommen im Rahmen der Familienversicherung mit.

Hinzu kommen die Rentner: Mit steigendem Alter steigt die Häufigkeit von Krankheiten. Das führt zu höheren Kosten und damit zu einer Mehrbelastung der Krankenkassen. Zusätzlich steigt die Lebenserwartung der Rentner in Deutschland weiter an. Der Anstieg des Lebensalters verursacht aus medizinischer Sicht höhere Kosten für den Erhalt der Gesundheit.

Daher nennen wir das Verfahren der GKV auch das „Prinzip Hoffnung“ (siehe Grafik).

Die jetzt arbeitende Generation trägt doppelte Last. Sie finanzieren mit immer weiter steigenden Beiträgen heutige Rentner und können die zukünftige Generation bei eigenem Bedarf nur vermindert in Anspruch nehmen.

Umlageverfahren der gesetzlichen Krankenversicherungen

Natürlich gehen auch privat Versicherte in den nächsten Jahren verstärkt in Rente, leben länger und verursachen entsprechend höhere medizinisch bedingte Kosten, ABER! Beitragseinnahmen und Leistungsausgaben werden in der privaten Krankenversicherung (PKV) pro Kohorte kalkuliert.

Eine Kohorte ist ein Jahrgang innerhalb eines Tarifs, z.B. alle 1980 geborenen im Tarif XY. Die Versicherten innerhalb einer Kohorte werden „zusammen alt“. Die Kalkulation ist ungelöst vor der demografischen Entwicklung. Jeder privat Versicherte trifft mit seinem Beitrag automatisch Vorsorge gegen steigende Beiträge im Alter.

Denn von jedem Euro, den die privaten Krankenversicherer erhalten, fließen im Schnitt mehr als ein Drittel in die Vorsorge für das Alter.

Daher nennen wir dieses Verfahren auch „Prinzip Selbstbestimmung“ (siehe Grafik).

Kapitaldeckungsverfahren der privaten Krankenversicherungen

Altersrückstellungen in der PKV

Um einen konstanten Beitragsverlauf zu sichern und die Kosten im Alter stabil zu halten, werden die Tarife in der privaten Krankenversicherung mit sogenannten Altersrückstellungen kalkuliert.

Der Versicherte bezahlt in jungen Jahren mehr Beitrag, als er eigentlich für sein statistisches Krankheitskostenrisiko bezahlen müsste. Die gebildeten Rückstellungen kommen dem Versicherten im Alter zugute, die erforderlichen Mehrbeiträge, durch steigende Krankheitskosten werden durch den Abbau der Rückstellungen abgemildert.

Man unterscheidet zwischen gesetzlichen und tariflichen Rückstellungen.

Die gesetzlichen Rückstellungen (gesetzlicher Zuschlag) betragen 10% des PKV-Tarifbeitrages und werden separat im Gesamtbeitrag ausgewiesen. Die tariflichen Rückstellungen werden nicht explizit ausgewiesen.

Sie sind auch nicht öffentlich zugänglich und fallen von Tarif zu Tarif unterschiedlich hoch aus. Einen Anhaltspunkt für die Höhe der tariflichen Rückstellungen liefert die RFB-Quote, die von jeder Gesellschaft veröffentlicht wird.

Durch die Kalkulation mit Altersrückstellungen ergibt sich schematisch folgender Beitragsverlauf.

Effekt der Altersrückstellung bei privaten Krankenversicherungen für Rentner

Was kostet die GKV und PKV für Rentner?

In der privaten Krankenversicherung ist Ihr Beitrag im Rentenalter unabhängig Ihrer Einkünfte zu kalkulieren.

Einzelne Tarifbausteine entfallen zudem im Alter, so dass die private Krankenversicherung im Alter nochmal deutlich günstiger wird.

Folgende Tarifbausteine entfallen im Laufe der Zeit:

  • Ab dem Alter 60 entfällt der 10%-gesetzliche Zuschlag
  • Ab Rentenbeginn entfällt der Beitrag für das Krankentagegeld

Zudem erhalten alle privat und gesetzlich Versicherten Rentner einen Zuschuss vom Rentenversicherungsträger (anstelle Ihres Arbeitgebers) i.H.v. 8,10% bezogen auf die gesetzlichen Renteneinkünfte. In der gesetzlichen Krankenversicherung bemisst sich Ihr Beitrag im Rentenalter immer anhand Ihrer Einkünfte.

Hier ist zudem zu unterscheiden, ob Sie in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) oder als freiwilliges Mitglied geführt werden. Wenn Sie in der zweiten Hälfte Ihres Arbeitslebens mindestens 90 Prozent gesetzlich krankenversichert waren, sind Sie im Rentenalter in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig und somit in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR).

Erfüllen Sie diese Voraussetzungen nicht, werden Sie im Rentenalter als freiwilliges Mitglied geführt.

Dann zahlen Sie auf alle Einkunftsarten im Rentenalter Beiträge zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung. Bezieher aus dem Versorgungswerk werden in der Regel immer als freiwilliges Mitglied geführt. Welche Auswirkungen dieser Status für Sie hat, finden Sie in den unten aufgeführten Beispielrechnungen.

Beitrag Rentner in der gesetzlichen Krankenversicherung (KVdR)

Einkunftsartenmtl. BeitragBeitragssatzBeitragZuschuss vom Rentenversicherungsträger (8,10%)Gesamtbeitrag
  Rente  2.500€14,6% KV 3,40% PVN 1,60% Zusatzbeitrag365,00€, 85,00€ 40,00€  202,50€ 
  Betriebsrente  800€14,60% KV 3,40% PVN 1,60% Zusatzbeitrag116,80€ 27,20€ 12,80€  
  Mieteinkünfte  1.000€  
  Kapitalerträge      500€  –  –  
  Sonstige Einkünfte    –  –    –  
  Summe  4.300€       646,80€    202,50€  444,30€
KV: Beitragssatz Krankenversicherung, PVN: Beitragssatz Pflegeversicherung

Beitrag Rentner in der gesetzlichen Krankenversicherung als freiwilliges Mitglied

Einkunftsartenmtl. BeitragBeitragssatzBeitragZuschuss vom Rentenversicherungsträger (8,10%)Gesamtbeitrag
  Rente  2.500€14,6% KV 3,40% PVN 1,60% Zusatzbeitrag365,00€ 85,00€ 40,00€  202,50€ 
  Betriebsrente  800€14,60% KV 3,40% PVN 1,60% Zusatzbeitrag116,80€ 27,20€ 12,80€  
  Mieteinkünfte  1.000€14,6% KV 3,40% PVN 1,60% Zusatzbeitrag146,00€ 34,00€ 16,00€  
  Kapitalerträge      500€14,6% KV 3,40% PVN 1,60% Zusatzbeitrag73,00€ 17,00€ 8,00€    
  Sonstige Einkünfte    –  –  –  
  Summe  4.300€       941,80€    202,50€  739,30€
KV: Beitragssatz Krankenversicherung, PVN: Beitragssatz Pflegeversicherung

Beitrag Rentner in der privaten Krankenversicherung

Als privat versicherter Rentner haben Sie folgenden Beitrag (unabhängig jeglicher Einkünfte) zu entrichten:

720,07€monatlicher Beitrag ab Alter 67
./. 46,87€Entfall gesetzlicher Zuschlag mit Alter 60
./. 45,96€Entfall Krankentagegeld mit Rentenbeginn
./. 200€GARANTIERTE Beitragsentlastung ab Alter 67
427,24€Zahlbeitrag mit Alter 67
./. 202,50€Zuschuss vom Rentenversicherungsträger (anstelle Ihres Arbeitgebers) i.H.v. 8,10% bezogen auf die gesetzlichen Renteneinkünfte – hier angenommen 2.500€ mtl.
224,74€Ihr Eigenzahlbeitrag ab Alter 67

Wie Sie feststellen sind die Kosten im Alter für eine private Krankenversicherung nicht höher sondern, je nach Status, sogar deutlich günstiger als die gesetzliche Krankenversicherung.

Tarif berechnen: Berechnen Sie Ihren Beitrag

Sie können bei uns einfach eine erste Berechnung zu Ihrem Beitrag tätigen, nutzen Sie dazu einfach den folgenden Rechner:

  • Unsere Tarifangebote sind kostenlos & unverbindlich
  • Notwendige Angaben: Geburtsdatum, Berufsstand und gewünschte Schutzklasse + Selbstbeteiligung – im Anschluss erhalten Sie eine Preisorientierung!
  • Im Anschluss erhalten Sie Tarifangebote

Bestätigung vor Nutzung: Ich bestätige, die Erstinformationen des Versicherungsmaklers Tim Bökemeier gemäß § 15 VersVermV und die Informationen gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 VVG heruntergeladen und gelesen zu haben.

Benötigen Sie Hilfe bei der Tarifauswahl oder haben Probleme bei der Nutzung unseres Rechners? Dann nehmen Sie bitte Kontakt auf

Private Krankenversicherung im Alter wechseln

Halten Sie die Kosten in der privaten Krankenversicherung im Alter für zu hoch? Dann nutzen Sie die Option eines Tarifwechsels oder eines Versicherwechsels. Bei einem Versicherwechsel ist jedoch zu beachten, dass bei der neuen Gesellschaft eine erneute Gesundheitsprüfung notwendig ist.

Nicht immer ist daher ein Versicherwechsel von Vorteil. Es gibt Berater, die sich ausschließlich auf Tarifwechsel innerhalb Ihrer Gesellschaft spezialisiert haben.

Aber Vorsicht! Ein Tarifwechsel geht in der Regel immer mit einem Leistungsverzicht einher.

§ 204 VVG

Der §204 VVG (Versicherungsvertragsgesetz) besagt, dass Anträge des Versicherungsnehmers auf einen Tarifwechsel in andere Tarife von der Versicherung nicht abgelehnt werden dürfen. Ist die Versicherungsleistung im gewünschten Tarif höher als im alten Tarif, so kann der Versicherte diese Mehr-Leistungen bei guter Gesundheit ohne Risikozuschlag für sich in Anspruch nehmen. Somit steht dem Versicherten der Zugang zu allen Tarifen seiner privaten Krankenversicherung offen.

Das beinhaltet auch günstige Tarife. Da PKV-Kunden ab 55 Jahren praktisch nicht mehr in die gesetzliche Krankenkasse (GKV) wechseln können, stellt das Wechselrecht nach § 204 VVG eine großartige Option dar, den Beitrag deutlich zu senken.

Die Rechte des Versicherungsnehmers, wie angesparte Altersrückstellungen, Gesundheitszustand und Eintrittsalter werden weiterhin gewahrt.

Übertragbarkeit Ihrer Altersrückstellungen

Wechselt der Versicherungsnehmer im Laufe der Zeit seine Gesellschaft und hat er seinen alten Tarif nach dem 01.01.2009 abgeschlossen, kann ein Teil der Rückstellungen in den neuen Tarif übertragen werden. Der Wert, der übertragen wird, richtet sich nach der Höhe, die sich bei einer Versicherung im Basistarif (Grundabsicherung) ergeben hätte.

Der Tarifbeitrag der neuen Gesellschaft ist zunächst so kalkuliert, dass keine Altersrückstellungen in dem neuen Tarif berücksichtigt werden. Der monatliche Beitrag wird bei Mitnahme der Rückstellungen im Nachgang korrigiert, da der erforderliche Beitrag zum Aufbau ausreichender Rückstellungen geringer ausfällt, als wenn keinerlei Rückstellungen mit eingebracht worden wären.

GKV oder PKV?
Fokussiert – stock.adobe.com

Entwicklung der Beiträge in der GKV und PKV

Um Ihnen zu verdeutlichen, wie hoch die Ersparnis langfristig bei einem Wechsel von der GKV in die PKV sein kann, haben wir für Sie eine Hochrechnung der GKV und PKV Beiträge durchgeführt. Die durchschnittliche Erhöhung pro Jahr wurde anhand der nachweisbaren Beitragserhöhungen der letzten 8 Jahre kalkuliert.

Grundlage war ein Angestellter (Baujahr 1988), Tarif mit 300€ Selbstbeteiligung, Einbettzimmer im Krankenhaus, Zahnbehandlungen zu 100% und Zahnersatz zu 80%.

Bei der Berechnung ist der Beitrag für die Pflegeversicherung und das optionale Krankentagegeld nicht berücksichtigt.

Hochrechnung Beiträge GKV und PKV im Alter

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Für das Alter schon heute vorsorgen

Nutzen Sie als Angestellter Ihren maximalen Arbeitgeberzuschuss (2023: 480,05€ pro Monat zur Krankenversicherung und zur Pflegeversicherung) und lassen Sie Ihren Arbeitgeber für Sie im Alter vorsorgen.

Auch Selbständige sollten die Ersparnis gegenüber der GKV nutzen und schon heute in Ihre Zukunft investieren.

Beitragsentlastungstarif

Eine optimale Tarifoption zur Reduzierung Ihrer PKV Kosten im Alter ist der Beitragsentlastungstarif. Dieser Tarifbaustein sorgt dafür, dass Ihr Beitrag ab Rentenbeginn um einen von Ihnen festgelegten Wert reduziert wird. Sie sparen somit im Erwerbsleben Geld an, um die Kosten im Rentenalter zu reduzieren.

Die Entlastungsbeiträge werden anhand Ihres Einstiegsalters und Ihrer Lebenserwartung kalkuliert. Die maximale Höhe der Beitragsentlastung kann von Versicherer zu Versicherer sehr unterschiedlich ausfallen. Bei vielen Gesellschaften können sogar 100% -150% des heutigen Beitrags abgesichert werden.

Der Beitrag ist in der Ansparphase steuerlich absetzbar und in der Auszahlungsphase steuerfrei. Bei Angestellten bezuschusst der Arbeitgeber diesen Tarifbaustein mit 50%, unterstellt der Arbeitgeberzuschuss wurde noch nicht ausgeschöpft.

Sollten Sie allerdings vorhaben Ihre aktuelle Gesellschaft in Zukunft zu wechseln, verbleibt Ihr bis dato angespartes Kapital bei der alten Gesellschaft.

Eine Mitnahme ist somit nicht möglich und bei Vertragsabschluss ist daher schon an eine etwaige Kündigung zu denken.

Basistarif in der PKV
MQ-Illustrations – stock.adobe.com

Tarife für Hilfsbedürftige

Bei finanzieller Notlage bieten die privaten Krankenversicherungen Sozialtarife, die identisch dem Leistungsniveau der gesetzlichen Krankenversicherung sind.

Basistarif & Standardtarif

Durch das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz soll allen Bürgerinnen und Bürgern Zugang zu einer bezahlbaren Krankenversicherung geschaffen werden. Der Basistarif muss in seinem Leistungsumfang dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar sein und darf den Höchstbeitrag nicht überschreiten.

Die Prämie des Basistarifs richtet sich nur nach dem Eintrittsalter und dem Geschlecht des Versicherungsnehmers, nicht nach seinem Gesundheitszustand. Außerdem besteht wie bei der gesetzlichen Krankenversicherung ein sogenannter Kontrahierungszwang, d.h. eine gesetzliche Verpflichtung der privaten Versicherer, Versicherte aufzunehmen.

Versicherte vor 2009, die bereits mindestens zehn Jahre in der PKV versichert waren können als Rettungsanker den Standardtarif wählen. Hierzu sind allerdings noch folgende weitere Punkte zu beachten:

  • Sie sind mindestens 65 Jahre alt
  • Sie sind mindestens 55 Jahre alt und Ihr Einkommen liegt unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze (2023: 66.600€) oder
  • Sie beziehen bereits eine gesetzliche Rente, etwa eine Erwerbsminderungsrente und Ihr Einkommen liegt unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze.

Anders als der Basistarif lässt sich der Standardtarif nicht mit privaten Zusatzversicherungen ergänzen.

Der Standardtarif ist anders als der Basistarif in der Praxis jedoch erheblich niedriger als der Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung.

Notlagentarif

Der Notlagentarif ist für diejenigen Versicherungsnehmer gedacht, welche Ihren Beitrag nicht mehr zahlen können. Aufgrund dem sehr geringen Monatsbeitrag von ca.100€, kann der Versicherungsnehmer finanzielle Engpässe besser überbrücken.

Sind die Beitragsrückstände beim Versicherer ausgeglichen, hat der Versicherungsnehmer die Möglichkeit in seinen alten Tarif zurückzukehren. Die Leistungen im Notlagentarif beschränken sich nämlich nur auf akute Behandlungen.

Die tariflichen Leistungen sind somit auf ein Minimum reduziert.

Im Notlagentarif werden auch keine Altersrückstellungen gebildet.

Wechsel in GKV
ink drop – stock.adobe.com

Kann ich im Alter in die GKV zurückwechseln?

Ja! Ab dem 55. Lebensjahr ist eine Rückkehr in die GKV möglich, wenn Sie in den letzten fünf Jahren mindestens 2 1⁄2 Jahre gesetzlich versichert waren.

Dies gilt ebenfalls für privat versicherte Ehepartner ab dem 55. Lebensjahr. Eine Rückkehrmöglichkeit durch Familienversicherung beim GKV-versicherten Ehepartner ist gegeben, wenn das Gesamteinkommen des über 55-Jährigen die Grenze für den Anspruch auf Familienversicherung 470 Euro/Monat nicht überschreitet.

Wie komme zurück in die GKV?

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie aus der privaten Krankenversicherung zurück in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln.

Jedoch sind einige Parameter hierbei zu beachten. Vor allem ist die sogenannte 9/10-Regelung hier nicht außer Acht zu lassen. Diese Regelung besagt, dass nur Rentner in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) kommen, die in der zweiten Hälfte ihres Erwerbslebens zu 90 % (also 9/10) in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert waren.

Welche Auswirkungen ihr jeweiliger Status im Rentenalter hat, finden Sie in unseren obigen Beispielrechnungen.

Zurück in GKV für Angestellter & Selbständige

Fallen Sie als privat versicherter Arbeitnehmer unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze (2021: 64.350€), werden Sie automatisch in der GKV versicherungspflichtig (Voraussetzung ist, dass Sie nicht über 55 Jahre alt sind). Auch ein Selbstständiger bzw. Freiberufler (mehr zur PKV für Selbstständige), der als Arbeitnehmer mit einem Verdienst unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze tätig wird, fällt wieder unter die Versicherungspflicht.

Auch andere Sachverhalte können wieder zur Versicherungspflicht in der GKV führen.

  • Das Einkommen sinkt unter die Versicherungspflichtgrenze: Die Bundesregierung setzt jährlich im Voraus die Jahresarbeitsentgeltgrenze fest. Führt diese Anhebung nun dazu, dass die Pflichtgrenze über das regelmäßige Einkommen steigt, entstünde für den Arbeitnehmer wieder Versicherungspflicht. Hiervon kann er sich jedoch auf Antrag befreien lassen, sodass er weiter in der PKV versichert bleiben könnte.
    Eine Befreiung ist nicht möglich, wenn wegen Verringerung des Gehaltes die Jahresarbeitsentgeltgrenze unterschritten wird. Aufgrund eines anderen Sachverhaltes, beispielsweise von Arbeitslosigkeit, kann die Versicherungspflicht aber erneut eintreten.
  • Teilzeitbeschäftigung: Sinkt das Einkommen unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze, weil die Arbeitszeit auf die Hälfte oder weniger der regelmäßigen Wochenarbeitszeit herabgesetzt wird, ist eine Befreiung von der Versicherungspflicht ebenfalls möglich. Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitgeber gewechselt wird, und beim neuen Arbeitgeber eine entsprechende Teilzeitbeschäftigung aufgenommen wird. Voraussetzung ist jedoch, dass der Arbeitnehmer seit mindestens 5 Jahren wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei ist.
  • Altersteilzeit: Hier gelten dieselben Voraussetzungen wie bei einer Teilzeitbeschäftigung. Wird die reduzierte Arbeitszeit im Rahmen eines Blockmodells verteilt, ist dies unschädlich für die Befreiungsmöglichkeit
  • Arbeitslosigkeit: Werden Sie als privat Versicherter arbeitslos, fallen Sie automatisch in die GKV zurück. Bei weniger als 12 Monaten Arbeitslosigkeit können Sie jedoch zu den alten Konditionen in die private Krankenversicherung zurück; bei Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze müssen Sie sogar.
    Hier gilt: Waren Sie mindestens fünf Jahre vor dem Bezug von Arbeitslosengeld oder Unterhaltsgeld nicht in der GKV versichert, können Sie trotz Arbeitslosigkeit weiter privat versichert bleiben. Das Arbeitsamt übernimmt die Prämie zur PKV bis zur Höhe, die in der GKV fällig gewesen wäre, wenn Leistung und Umfang der PKV dem der GKV entsprechen. Ist der PKV-Beitrag höher, müssen Sie als Arbeitsloser die Mehrkosten tragen.

Zurück in GKV für Studenten

Durch das Einschreiben als Student an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland werden Sie versicherungspflichtig.

Die Versicherungspflicht endet in der Regel nach dem 14. Fachsemester, spätestens jedoch mit Vollendung des 30. Lebensjahres. Auf Antrag ist eine Befreiung von der Versicherungspflicht möglich, wenn der Antrag innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht bei einer Krankenkasse gestellt wird.

Als BAföG- Empfänger erhalten Sie einen Zuschuss zum Krankenversicherungsbeitrag, der auch für eine private Krankenversicherung gilt.

Berufsgruppen und Ihre Zuschüsse zur PKV

Angestellte profitieren im Erwerbsleben von einem Zuschuss Ihres Arbeitgebers. Im Rentenalter tritt der Rentenversicherungsträger anstelle des Arbeitgebers.

Bezieher aus dem Versorgungswerk sollten bei der gesetzlichen Krankenversicherung im Rentenalter genau hinschauen. Hier gibt es einige Falltüren zu beachten.

Beamte genießen weiterhin einen hohen Zuschuss durch die Beihilfe.

Angestellte

Angestellte erhalten ab Rentenbeginn einen Zuschuss vom Rentenversicherungsträger (anstelle Ihres Arbeitgebers) in Höhe von 7,3% bezogen auf die gesetzlichen Renteneinkünfte. Unabhängig, ob Sie gesetzlich oder privat versichert sind.

Bei der privaten Krankenversicherung ist der Beitrag im Rentenalter zudem unabhängig jeglicher Einkünfte. Ab dem Alter 60 entfällt der 10% gesetzliche Zuschlag und ab Rentenbeginn entfällt zusätzlich der Beitrag für das Krankentagegeld.

Mehr zur privaten Krankenversicherung für Angestellte.

Bezieher aus dem Versorgungswerk

Ärzte, Architekten, Ärzte, Tierärzte, Zahnärzte, Wirtschaftsprüfer, Buchprüfer, Steuerberater, Apotheker und T.Ingenieure beziehen Ihre Rente aus einem Versorgungswerk und sind im Rentenalter freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Freiwillig Versicherte zahlen nicht nur GKV-Beiträge auf Ihre Rente, sondern auch auf Mieteinnahmen, Kapitalerträge und alle anderen Einkünfte. Zudem erhalten Sie keinen Zuschuss von der deutschen Rentenversicherung zu Ihrer Krankenversicherung. Der GKV-Beitrag im Rentenalter liegt somit oft beim Höchstbeitrag von derzeit ca. 950€.

Beamte

Mit Eintritt in die Pension erhalten Beamte abhängig vom Bundesland in der Regel 70% Zuschuss von der Beihilfe, so dass nur noch 30% über eine private Krankenversicherung abgedeckt werden müssen. Der Kostenanteil zur PKV ist somit deutlich niedriger als bei Angestellten oder Selbstständigen.

Im Erwerbsleben haben Beihilfeberechtigte mit einem Kind, je nach Bundesland nur 50% Zuschuss von der Beihilfe erhalten. Daher sinkt in den meisten Fällen der Beitrag in der PKV ab Beginn der Pension. Der Anspruch an die Krankenversicherung steigt im Alter, aber die Kosten werden gesenkt.

PKV oder GKV im Alter?

Die Entscheidung welche Krankenversicherung für Sie im Erwerbsleben und auch im Rentenalter die Richtige ist, hängt von vielen Faktoren ab.

Folgende Aspekte sprechen jedoch für die PKV:

  • PKV-Beiträge werden nach Tarif und Jahrgang (Kohorte) kalkuliert.
  • Schutz vor Demografie, da kein Generationenvertrag
  • Keine gesetzlichen Leistungskürzungen
  • PKV Rücklagen steigen jeden Monat um ca. 960 Mio. €.

Die gesetzliche Krankenversicherung hat aktuell noch Rücklagen von 20,6 Mrd €, welche noch für ca. 1 Jahr reichen. Die private Krankenversicherung hat aktuell noch Rücklagen von 270 Mrd €, welche noch für über 9 Jahre reichen.

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