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Je älter Sie als Versicherungsnehmer werden, desto höher ist Ihr individuelles Risiko, medizinische Hilfe zu benötigen. Die Altersrückstellungen in der privaten Krankenversicherung (PKV) als Teil der zu zahlenden Prämie helfen, die Beiträge im Alter stabil zu halten und Beitragserhöhungen zu minimieren. Doch welche Besonderheiten gibt es und auf was ist zu beachten, um den Anspruch auf die Rückstellungen nicht zu verlieren?

Im folgenden Beitrag stellen wir Tipps vor, was Sie wissen sollten und was es in Bezug auf die Altersrückstellungen in der PKV zu beachten gibt!


Schnellüberblick: Das wichtigste auf einen Blick

  • Was versteht man unter Altersrückstellungen? Als Altersrückstellungen wird ein bestimmter Teil der zu zahlenden Prämie verstanden, der zurückgelegt wird. Mit diesen werden die steigenden Krankheitskosten im Alter abgefedert.
  • Warum braucht man die Alterungsrückstellung bzw. für wen sind sie relevant? Da das individuelle Risiko zu erkranken im Alter steigt, steigen ebenfalls die Kosten für die private Krankenversicherung. Profiteure der Alterungsrückstellungen sind somit Versicherte ab dem 65. Lebensjahr.
  • Was gibt es zu beachten (bspw. bei Wechsel der Versicherung): Wird ein anderer privater Krankenversicherer gewählt, können die eingezahlten Rückstellungen lediglich unter bestimmten Bedingungen mitgenommen werden. Bei einem Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung verbleiben sie ganz beim Versicherer. Es wird vom Vererben der Alterungsrückstellungen gesprochen. Die gebildeten Rückstellungen werden folglich nicht ausbezahlt.

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Altersrückstellungen

Definition: Was sind Altersrückstellungen

Mit zunehmendem Alter steigen die Beiträge in der privaten Krankenversicherung. Der Grund hierfür ist das Älterwerden und das damit verbundene Risiko zu erkranken. Denn ältere Menschen müssen häufiger zum Arzt als jüngere Menschen. Entsprechend steigen die Kosten, die für die Absicherung der Gesundheit nötig sind.

  • Aus diesem Grund gibt es die Altersrückstellungen der privaten Krankenversicherung. Sie dient den PKV-Mitgliedern als eine Art Vorsorge für die Zeit, in der die Krankenversicherung aufgrund des Alters und der damit verbundenen Gesundheitskosten teurer wird.
  • Der in jungen Jahren angesparte Teil der Alterungsrückstellungen wird im Alter folglich dazu verwendet, die Kosten für die private Krankenversicherung niedrig zu halten.
  • Alternativ zur Altersrückstellung sprechen Versicherer häufig im gleichen Kontext einfach über Rückstellungen oder Alterungsrückstellungen.

Altersrückstellungen, warum eigentlich?

Für den Versicherungsnehmer wird ein Teil der zu zahlenden Prämie der privaten Krankenversicherung als Rückstellungen gebildet. Sie dienen als Polster, um die Beiträge im Alter nicht explodieren zu lassen. Denn die Aufwendungen für die Gesundheitsversorgung steigen mit fortschreitendem Alter. Je früher ein Versicherungsnehmer sich für die private Krankenversicherung entscheidet, desto höher können in der Folge die Altersrückstellungen sein.

Die Altersrückstellungen als solche sind im Übrigen keine Erfindung der privaten Krankenversicherung. Vielmehr hat der Gesetzgeber bestimmt, dass diese von den privaten Krankenversicherern gebildet werden müssen. Alle Versicherten zwischen dem 22. und dem 61. Lebensjahr müssen seit dem 1. Januar 2000 Rückstellungen bilden. Das betrifft allerdings nur Neuversicherte, die ab diesem Datum der privaten Krankenversicherung beigetreten sind.

Altersrückstellungen gelten als angesparte Rücklagen. Sie werden für jeden Versicherungsnehmer in der PKV gebildet. Das gilt ebenfalls für private Krankenzusatzversicherungen wie die Zahnzusatzversicherung. Sie sind von Beginn an Teil der Versicherungsbeiträge, die der Versicherungsnehmer zu zahlen hat. Profitiert wird von den Rückstellungen ab dem 65. Lebensjahr.

Die Höhe der Altersrückstellungen liegt im Übrigen bei 10 Prozent auf den zu zahlenden Beitrag. Die Versicherungsunternehmen sind dazu verpflichtet, diesen erhobenen Beitrag einzig für die Reduzierung der Beiträge im Alter zu verwenden. Zu Geltung kommen die Rückstellungen dann ab dem 65. Lebensjahr. Des Weiteren muss das Versicherungsunternehmen sämtliche Altersrückstellungen des Versicherungsnehmers bis zu dessen 80. Lebensjahr aufgebraucht haben.


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Wie funktionieren Altersrückstellungen

Die Altersrückstellungen werden direkt vom Versicherungsunternehmen, bei dem der Versicherer seinen privaten Krankenversicherungsvertrag hat, erhoben. Sie werden im Rahmen seiner Prämienzahlung eingezogen und im Anschluss verwaltet.

  • Der vom Versicherungsunternehmen erhobene Mehrbeitrag wird vom Versicherer angelegt und in der Folge von Finanzexperten verzinst. Die dann im Alter verfügbare Summe wird genutzt, um die Kosten der Krankenversicherung zu stabilisieren.
  • Wie bereits erwähnt, kommt die Alterungsrückstellung Versicherten ab dem 65. Lebensjahr zugute. Es ist jedoch möglich, dass die Altersrückstellung mehr als 10 Prozent beträgt. Das ist vor allem dann der Fall, wenn ein Mitglied erst spät in die private Krankenversicherung wechselt.
  • Auch diese erhöhten Beitragsanteile werden vom Versicherungsunternehmen angelegt, gespart und später dazu verwendet, den Beitragszahler zu entlasten.
  • Der private Krankenversicherer nutzt den Beitragsanteil für die Altersrückstellungen und legt diesen am Kapitalmarkt an. Dabei werden maximal 3,5 Prozent Zinsen kalkuliert.
  • Werden mehr als diese 3,5 Prozent an Zinsen erwirtschaftet, handelt es sich in der privaten Krankenversicherung um einen Überzins. Von diesen zusätzlich erwirtschafteten Zinserträgen muss das Versicherungsunternehmen 90 Prozent als Rückstellungen für das Alter bilden. Über den Rest kann das Unternehmen selbst verfügen.

Höhe der Altersrückstellungen

Der Gesetzgeber legt einen bestimmten Satz fest, der als Altersrückstellungen gebildet werden muss. Dessen Höhe liegt aktuell im Jahr 2022 bei den bereits genannten 10 Prozent, die der Versicherungsnehmer von seinem Monatsbeitrag als Rückstellung für das Alter bildet. Bei diesem Anteil handelt es sich allerdings um einen Mindestprozentsatz. Er kann je nach Versicherer ebenfalls höher angesetzt sein.

Wichtig: Je jünger der Versicherungsnehmer ist, desto niedriger ist der Anteil der Rücklagen. Je älter der Versicherungsnehmer ist, desto höher sind sie folglich. Schließlich verbleibt ihm weniger Zeit, um Altersrückstellungen zu bilden.

Um die Altersrückstellungen zu berechnen, kommen verschiedene Faktoren zum Tragen. Zudem ist die Kalkulation versicherungsmathematisch äußerst anspruchsvoll. Die Basis allerdings bilden die aktuellen Gesundheitskosten. Zudem gelten für diese Berechnungen diverse gesetzliche Vorschriften. So kommt etwa das Versicherungsvertragsgesetz, das Versicherungsaufsichtsgesetz, aber auch die Krankenversicherungsaufsichtsverordnung zum Einsatz. Der genaue Sparanteil, der folglich in der privaten Krankenversicherung in die Rückstellungen fließt, ist unterschiedlich und selten einheitlich.


Was es bei Altersrückstellungen zu beachten gibt


Wechsel in die GKV

Wer bisher privat krankenversichert war und dann als Beispiel aufgrund eines niedrigen Einkommens zurück in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln muss, verliert den kompletten Anspruch auf die Altersrückstellungen. Ebenfalls besteht kein Anspruch auf eine Auszahlung der möglicherweise über Jahre hinweg bezahlten Beitragsanteile. Anstatt dessen kommen die eingezahlten Mehrbeiträge der Versichertengemeinschaft zugute.

Auch für den Fall, dass der Versicherungsnehmer abermals Mitglied der privaten Krankenversicherung wird – selbst beim gleichen Versicherer – gibt es keine Anrechnung der zuvor bezahlten Alterungsrückstellungen. Der Versicherungsnehmer startet also wieder wie bei null. Allerdings kann er sich sein Eintrittsalter sowie die Gesundheitsprüfung über eine Anwartschaftsversicherung für einige Zeit sichern.


Wechsel in anderen Tarif des Anbieters

Wer innerhalb der Tarifstruktur eines Versicherungsunternehmens seinen Tarif in einen Tarif mit gleichartigen Leistungen wechselt, behält ebenfalls seinen Anspruch aus den angesammelten Altersrückstellungen. Ein Tarifwechsel ist daher häufig die beste Wahl für Versicherte, wenn es darum geht, ihre Krankenversicherung anzupassen.

Interessant:

  • Der Versicherungsnehmer hat jederzeit das Recht auf einen Tarifwechsel (§ 204 VVG) in einen Krankenversicherungstarif mit gleichwertigen Leistungen.
  • Wird allerdings ein Wechsel in einen Tarif mit höheren Leistungen angestrebt, hat der Versicherer das Recht, eine erneute Gesundheitsprüfung zu veranlassen.
  • Die Konsequenz daraus sind Wartezeiten und eventuelle Risikozuschläge oder sogar Ausschlüsse für bestehende Krankheiten.

Wechsel zu einem anderen Anbieter

Beim Wechsel des privaten Versicherungsunternehmens, also bei einem Anbieterwechsel, können Altersrückstellungen allerdings nur im Rahmen des Basistarifs übertragen werden. Das bedeutet in den meisten Fällen, dass ein Teil der für das Alter gebildeten Rückstellungen verloren geht. Je länger ein Versicherungsnehmer also bei einem Anbieter ist, desto höher kann dieser Verlust ausfallen. Insofern ist ein Anbieterwechsel im Regelfall nur für Versicherungsverträge ratsam, die seit Kurzem bestehen oder bei Versicherungsnehmern, die noch relativ jung sind.

Hinweis: Da bei einem Anbieterwechsel wie aufgezeigt Alterungsrückstellungen verloren gehen, sollte der neue Tarif einen entsprechenden Mehrwert bieten. Ist dies der Fall, könnten Versicherungsnehmer den Verlust der Rückstellungen wohl verkraften.


Werden Altersrückstellungen ebenfalls in der Krankenzusatzversicherung gebildet?

Wie bereits erwähnt gibt es Tarife in der Krankenzusatzversicherung, die ebenfalls Rückstellungen bilden, um die Beitragserhöhungen im Alter abzufedern. Dies ist bei vielen Versicherungsunternehmen üblich. Jedoch gibt es bei der privaten Krankenzusatzversicherung im Gegensatz zur PKV keine gesetzliche Regelung. Entsprechend finden sich Tarifangebote, die eine Alterungsrückstellung enthalten, und solche, die darauf verzichten.

Das bedeutet in der Praxis, dass private Zusatztarife existieren, die günstiger sind, weil in der Prämie die Altersrückstellung nicht berechnet wird. Bei diesen Tarifen zeigt sich jedoch im Verlauf der Zeit, dass sie stärker von Beitragsanpassungen betroffen sind als Krankenzusatzversicherungen, die von Beginn an einen Anteil der Prämie für die Altersrückstellungen verwenden. Bei einem Anbieterwechsel gilt, dass angesparte Alterungsrückstellungen nicht übertragen werden.


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Bestätigung vor Nutzung: Ich bestätige, die Erstinformationen des Versicherungsmaklers Tim Bökemeier gemäß § 15 VersVermV und die Informationen gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 VVG heruntergeladen und gelesen zu haben.

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FAQ

Was sind Altersrückstellungen?

Alterungsrückstellungen sind ein Anteil des zu zahlenden Versicherungsbeitrags in der privaten Krankenversicherung, um Beitragserhöhungen im Alter abzufedern. Sie dienen ausschließlich dafür, die Beiträge aufgrund der Erhöhung der Kosten in der Krankenversicherung aufgrund von Alter und damit steigenden Aufwendungen für medizinische Kosten stabil zu halten.

Sie werden vom Versicherer über den Beitrag eingezogen, am Kapitalmarkt angelegt und verzinst. Ab dem 65. Lebensjahr kommen sie dem Versicherungsnehmer dann als Anrechnung auf seinen Beitrag zugute.

Ab wann muss man Altersrückstellungen bilden?

Altersrückstellungen müssen von Neuversicherten ab dem 22. Lebensjahr bezahlt werden. Vom Gesetzgeber sind sie seit 1. Januar 2000 für Versicherungsnehmer in der privaten Krankenvollversicherung zwingend zu bezahlen. Der Mindestprozentsatz der Rückstellungen für das Alter liegt bei derzeit 10 Prozent. Allerdings kann dieser Zuschlag sich von Versicherer zu Versicherer unterscheiden. Er kann also auch deutlich höher liegen.

Bezahlt wird der Anteil zur Altersrückstellung mit der regulären Prämie für die Krankenversicherung bis zum vollendeten 61. Lebensjahr. Dem Versicherungsnehmer kommt die Alterungsrückstellung ab dem 65. Lebensjahr zugute. Bis zum 80. Lebensjahr müssen die Rückstellungen vom Versicherer komplett in den zu zahlenden Beitrag des Versicherungsnehmers geflossen sein.

Kann ich Altersrückstellungen auszahlen lassen?

Generell gilt, dass es keine Auszahlung von Altersrückstellungen gibt. Scheidet der Versicherungsnehmer aus der privaten Krankenversicherung aus und wird Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung, gehen sämtliche bis dato gebildeten Rückstellungen verloren. Gleiches gilt für einen Anteil der Alterungsrückstellungen beim Anbieterwechsel. Diese werden der Versichertengemeinschaft „vererbt“. Einzig die im Rahmen des Basistarifs gebildeten Altersrückstellungen können übertragen werden.

Wechselt der Versicherungsnehmer allerdings innerhalb der Tarifstruktur des Versicherers auf einen gleichartigen Tarif, werden die Alterungsrückstellungen vollständig angerechnet. In der Krankenzusatzversicherung gebildete Rückstellungen können ebenfalls nicht ausbezahlt werden und werden zudem nicht beim Anbieterwechsel übertragen.

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