Wer unzufrieden mit seinem Krankenversicherungsvertrag ist, der hat wie bei anderen Dienstleistungen ebenso die Option, seinen PKV-Vertrag zu kündigen und einen anderen Anbieter zu wählen. Denn auch in der privaten Krankenversicherung ist ein Wechsel problemlos möglich. Allerdings gibt es einiges zu beachten. Denn neben dem Wechsel von Tarif und Versicherer stellt sich ebenfalls die Frage, ob eine Versicherung über die GKV eine Option ist?
Was es Essenzielles zu beachten gibt und wie Sie erfolgreich ihre PKV wechseln, erfahren Sie in unserem ausführlichen Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis
Schnellüberblick: Das wichtigste auf einen Blick
Es gibt 3 Wechseloptionen: Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Punkte, die bei einem Wechsel zu bedenken sind.
- Tarifwechsel innerhalb der PKV – Zusammenfassung
- Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung – Zusammenfassung
- Wechsel in die private Krankenversicherung – Zusammenfassung
Tarifwechsel zusammengefasst
Wer seine private Krankenversicherung kündigen will, der hat grundsätzlich die Möglichkeit, dies ordentlich zu tun. Hierzu ist eine schriftliche Kündigung nötig. Diese muss mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Versicherungsjahres erfolgen.
Wichtig:
- Versicherungsjahr muss nicht identisch Kalenderjahr sein.
- Neben der ordentlichen Kündigung gibt es zwei Ausnahmen:
- Versicherer führt eine Leistungs- oder Beitragsanpassung durch
- Versicherungsnehmer unterschreitet die Einkommensgrenze
- Generell stehen dem Versicherungsnehmer drei Varianten zur Auswahl:
- Wechsel zu einem andern privaten Versicherungsträger
- Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung
- Wechsel in einen anderen Tarif (mehr zum Tarifvergleich)
Die Gründe hierfür können vielfältig sein. Etwa, wenn der Konkurrent eine bessere Leistung oder einen interessanteren Preis bietet, eine Rückkehr in die GKV ansteht, im Alter Geld gespart werden soll oder da ein Umzug ins Ausland geplant ist.
Wechsel in GKV zusammengefasst
Generell kann in die GKV gewechselt werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
- Hierzu zählt etwa das Eintreten einer Versicherungspflicht.
- Gleichzeitig darf der Versicherungsnehmer allerdings nicht älter als 55 Jahre sein.
- Ebenfalls darf das Gehalt nicht höher als der Grenzwert (für 2021) von 64.350 Euro brutto per anno sein.
Das bedeutet, wer älter als 55 Jahre ist und ein höheres Einkommen als das genannte erzielt, kann nicht von der PKV in die GKV wechseln.
Wechsel in PKV zusammengefasst
Die Krankenversicherung über den privaten Versicherer sicherzustellen ist vor allem dann sinnvoll, wenn das Eintrittsalter verhältnismäßig niedrig ist, ein finanzieller Spielraum für die verbesserten Leistungen der PKV gegeben ist und die Familienplanung bereits steht. Darüber hinaus:
- Altersrückstellungen werden früh gebildet
- Bei hohem Einkommen kann die PKV günstiger sein als in der gesetzlichen Krankenversicherung
- Im jungen Alter sind Beiträge gering und der Gesundheitszustand meist unbedenklich
Tarifwechsel PKV: Ablauf & Tipps
Die Gründe für einen Tarifwechsel können mannigfaltig sein. Häufig sind jedoch bestimmte Leistung der Grund oder die Kosten für einen Tarif das Zünglein an der Waage. Darüber hinaus kann ebenso ein Umzug oder eine berufliche Umorientierung eine wesentliche Rolle bei der Entscheidung spielen.
Beim Tarifwechsel sollte der individuelle Grund klar sein. Geht es um die Leistung, kann auch der aktuelle Versicherer eventuell einen leistungsstärkeren Tarif bieten. Stehen die Kosten im Vordergrund, kann das Streichen von Zusatzleistungen oder die Erhöhung eines Selbstbehalts den Beitrag senken.
Hintergründe und Ablauf
Tarifwechsel beim aktuellen Versicherer: Sie wollen Ihren bestehenden Krankenversicherungstarif wechseln, aber beim Anbieter bleiben, dann bestehen mehrere Optionen.
Es ist möglich innerhalb der Tarifstruktur des aktuellen Versicherungsträgers zu wechseln. Auslöser kann sein, dass der Versicherungsnehmer mit den aktuellen Leistungen unzufrieden ist, und eine Erhöhung dieser anstrebt. Darüber hinaus kann es jedoch ebenso vorkommen, dass die gleichen Leistungen in einem anderen Tarif für den Versicherungsnehmer günstiger währen.
Der Wechsel zwischen unterschiedlichen Tarifen innerhalb des gleichen Versicherungsunternehmens unterliegt keinen Fristen. Ebenfalls ist eine Umsetzung im Regelfall nach der Kontaktaufnahme über das Telefon, E-Mail oder persönlich schnell vollzogen. Dabei kann der Versicherungsnehmer selbst eine Frist für den Tarifwechsel setzen. Ein Tarifwechsel ist immer schriftlich zu beantragen.
Wechsel des Tarifs sowie des Versicherers:
Soll hingegen neben dem Tarif gleich auch der Versicherungsträger gewechselt werden, ist dies im Grunde ebenfalls problemfrei möglich. Jährlich wechseln viele Menschen ihren privaten Versicherer. Eine ordentliche Kündigung des alten Tarifs muss den Kündigungsfristen gemäß schriftlich erfolgen. Im Anschluss ist eine PKV über den neuen PKV-Versicherungsträger möglich.
Diese Frist beträgt drei Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres. Das Versicherungsjahr muss nicht identisch mit dem Kalenderjahr sein. Zudem kann eine Mindestversicherungszeit bestehen. Besteht eine solche, kann erst nach Ablauf dieser Zeit eine ordentliche Kündigung ausgesprochen werden.
Ein Sonderkündigungsrecht besteht immer dann, wenn die Versicherungsbedingungen sich ändern. Das ist der Fall, wenn die Leistungen angepasst werden oder der Beitrag erhöht wird. Eine Kündigung ist dann binnen zwei Monate nach Erhalt der Mitteilung möglich.
Vor- und Nachteile
Bei einem Tarifwechsel der PKV gibt es einige Vorteile.
- Denn neben einer möglicherweise geringeren Prämie für den aktuellen Tarif kann ebenso eine verbesserte Leistung in Anspruch genommen werden.
- Zudem gilt, dass der Gesundheitszustand bei gleichbleibenden Leistungen nicht zu einer Erhöhung des Beitrags führt.
- Des Weiteren muss sich der Versicherungsnehmer beim Wechsel des Tarifs der PKV beim gleichen Anbieter keine Sorgen um die Wartezeit machen.
- Hinzu kommt, dass der Tarifwechsel ohne Beachtung von Fristen möglich ist und ebenso Zugangsbeschränkungen nicht relevant sind.
Dennoch gilt es ebenfalls die Nachteile nicht unbeachtet zu lassen.
- Beim Wechsel des Tarifs der PKV innerhalb der Struktur des bisherigen Versicherungsträgers kann es zu einer Risikoprüfung kommen, wenn die Leistungen im neuen Tarif höher sind. Diese Gesundheitsprüfung darf jedoch nur auf die Mehrleistungen angewandt werden.
- Beim Anbieterwechsel hat der Versicherungsnehmer im Regelfall mit mehr Hürden zu kämpfen. Denn hier muss in jedem Fall eine erneute Gesundheitsprüfung abgelegt werden, eine Wartezeit ist zu erwarten und ebenso kann es zu Teilverlusten der bisherigen Altersrückstellung kommen.
Zu beachten:
Aus den vorangegangenen Nachteilen ergeben sich einige weitere Punkte, die es zu beachten gilt.
Teilverlust der Altersrückstellungen:
Wer den PKV-Versicherungsträger wechselt, der kann seine Altersrückstellungen nur zu einem Teil mitnehmen. Die Grundlage hierzu bildet ein im Jahr 2009 erlassener Gesetzesentschluss. Wie die Bezeichnung jedoch bereits erahnen lässt, kann nur ein Teil der gebildeten Rückstellungen mitgenommen werden. Die Höhe des Anteils ist von Fall zu Fall verschieden und kann nicht pauschal genannt werden. Fakt ist allerdings, dass der „Verlust“ an Altersrückstellungen umso höher ist, desto länger die PKV bereits besteht.
Gesundheitsprüfung:
Wie bereits aufgezeigt, kommt es beim Wechsel des PKV-Versicherers generell zu einer erneuten Gesundheitsprüfung. Auch beim bisherigen privaten Krankenversicherer kann eine Gesundheitsprüfung anstehen, wenn sich die Leistungen erhöhen. Jedoch kann sich diese lediglich nachteilig auf die Mehrleistungen auswirken.
Mindestlaufzeit:
Beim Wechsel zu einem neuen Versicherer gibt es meist eine Mindestlaufzeit. Diese liegt je nach Vereinbarung zwischen zwei und drei Jahren. Eine ordentliche Kündigung ist in diesem Zeitraum vom Versicherungsnehmer nicht möglich.
Unisex- und Bisex-Tarife
Die Tarife der privaten Krankenversicherungen waren vor 2013 im Regelfall nach Geschlechtern getrennt. Frauen zahlten in diesen aufgrund von Schwangerschaft und Elternzeit mehr. Männer hingegen hatten einen niedrigeren Beitrag zu bezahlen. Diese Bisex-Tarife gibt es seit dem Jahr 2013 jedoch nur noch für Versicherungsnehmer, die diese vor dem genannten Datum abgeschlossen hatten.
Ein Wechsel aus einem Bisex-Tarif in einen Unisex-Tarif kann sich also für Frauen durchaus bezahlt machen. Für Männer hingegen ist der Wechsel des Tarifs nur in Ausnahmefällen interessant.
Fazit & Empfehlung:
Ein Tarifwechsel in der PKV kann durchaus Sinn ergeben. Insbesondere, wenn höhere Leistungen interessant sind oder der Beitrag reduziert werden soll. Ein Wechsel des privaten Krankenversicherungsträgers hingegen ist nur unter bestimmten Umständen empfehlenswert. Denn mit diesem erfolgt eine erneute Gesundheitsprüfung sowie ein Teilverlust der bisherigen Altersrückstellungen. Ebenfalls ist gerade bei langjährigen privat Krankenversicherten das neue Eintrittsalter, welches bei der Berechnung von Beiträgen die Grundlage bildet, eine große Hürde.
Wichtig in diesem Kontext ist es, sich ausführlich beraten zu lassen. Eine gute Option ist ein Experte auf dem Gebiet, der nicht nur die Vorteile eines Verbleibs aufzeigen kann, sondern ebenso Chancen und Möglichkeiten eines Wechsels des Anbieters hinreichend beleuchtet. Im Regelfall ist jedoch eine Anpassung innerhalb der bestehenden Tarifstruktur des Versicherungsträgers eine gute Option. Denn hier entfällt häufig die Gesundheitsprüfung und Wartezeiten müssen ebenfalls nicht eingehalten werden.
Wechsel in die GKV: Das gilt es zu beachten
Der Wechsel in die GKV wird für privat Versicherte häufig im Alter interessant, wenn die Versicherungsbeiträge steigen. Denn diese können bei einem sinkenden Einkommen schnell zu einer großen Belastung werden. Jedoch ist die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung an einige Bedingungen geknüpft.
Hintergründe und Ablauf
Generell gilt, ein Wechsel von der PKV zurück in die GKV ist unter bestimmten Bedingungen möglich – manchmal sogar Pflicht. Jedoch kann nicht jeder wechseln. Zum einen darf nur der Personenkreis von der privaten Krankenversicherung zurück in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln, welcher das 55. Lebensjahr noch nicht überschritten hat. Wer als Angestellter allerdings die Einkommensgrenze von derzeit 64.350 Euro (für 2021) im Jahr unterschreitet, muss wechseln.
Gleiches gilt im Übrigen für Menschen die arbeitslos werden und ALG I beziehen. Auch sie werden automatisch wieder versicherungspflichtig. Wird hingegen ALG II bezogen, wird die bestehende PKV bezuschusst. Rentner und Menschen über einem Alter von 55 Jahren sind hingegen im Regelfall an die bestehende private Krankenversicherung gebunden. Allerdings haben sie im Alter Anspruch auf einen Standardtarif oder Basistarif in der PKV, sollten die hohen Kosten nicht mehr getragen werden können.
Kriterien für Wechsel in GKV:
Wer mit dem Gedanken spielt, von der PKV zurück in die GKV zu wechseln, ist an Bedingungen gebunden. Zudem unterliegen diese konkreten gesetzlichen Anforderungen. Die Frage ist also nicht ausschließlich, ob es wirtschaftlich möglich ist, sondern ob die Gesetzeslage es zulässt. Entsprechend unterscheiden sich die jeweiligen Berufsgruppen in den Anforderungen.
Angestellter:
Als Angestellter, der in der PKV versichert ist, ist ein Wechsel in die GKV dann möglich, wenn das Einkommen für mindestens ein Jahr lang unterhalb der Versicherungspflichtgrenze liegt. Mit dem Absinken des Gehalts unter die genannte Grenze tritt eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung ein.
Ausnahmen:
- Die Reduzierung des Gehalts entstand aufgrund von Pflege eines Mitglieds der Familie oder durch genommene Elternzeit.
- Der Angestellte wird Teilzeit beschäftigt, war jedoch bereits fünf Jahre lang Mitglied der PKV.
- Es wird Unterhalt gezahlt.
- Die Versicherungspflichtgrenze wird nur erreicht, weil diese erhöht wurde.
- Es liegt eine Behinderung sowie eine Tätigkeit in einer Einrichtung für behinderte Menschen vor.
- Der Versicherungsnehmer nimmt ein Studium auf.
Freiberufler und Selbstständige:
Einmal von der gesetzlichen Krankenversicherung befreit, kann es für Selbstständige und Freiberufler schwierig sein, abermals in der GKV versichert zu werden. Allerdings fallen auch sie bei Aufnahme eines versicherungspflichtigen Angestelltenverhältnisses zurück in die gesetzliche Krankenversicherung.
Beamte:
Für Beamte gilt im Grunde das, was für Angestellte über der Versicherungspflichtgrenze und für Selbstständige gilt: Ist einmal eine Entscheidung pro PKV gefallen, ist ein Wechsel zurück in die GKV nur schwer möglich. Schließlich würde ein Wechsel in die GKV bedeuten, dass der Beamte seinen Status verliert und in ein Angestelltenverhältnis übergeht. Allerdings muss auch hier sein Einkommen unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegen.
Vor- und Nachteile
Mit dem Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung gehen bestimmte Vor- und Nachteile einher.
Vorteile sind:
- Familienversicherung: Mitglieder der eigenen Familie können kostenfrei mitversichert werden (also Ehepartner sowie die Kinder)
- Niedrigerer Beitrag im Alter:
- Beiträge im Alter bleiben vergleichsweise niedrig.
Nachteile im Einzelnen:
- Leistungen: Die Leistungen der GKV können im Vergleich zur PKV geringer ausfallen. Zudem besteht innerhalb der Versicherungsstruktur der gesetzlichen Krankenversicherung keine Möglichkeit, sich „besser“ zu versichern. Einzige Option sind private Zusatzversicherungen.
- Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung können gekürzt oder ganz gestrichen werden. Im Gegensatz zur privaten Krankenversicherung gelten Leistungen nicht zwingend über die gesamte Versicherungsdauer fort.
- In der GKV dauert es länger, bis moderne Behandlungsverfahren als erstattungsfähig aufgenommen werden.
Zu beachten & Tipps für Angestellte:
Wer in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln will, der sollte das frühzeitig planen. Ebenfalls kann eine Unterstützung durch einen Experten sinnvoll sein. Zudem kann bei der Jahresarbeitsentgeltgrenze „getrickst“ werden. Schließlich gilt hier eine Grenze von 64.350 Euro per anno. Für vor dem 31.12.2002 bereits privat Krankenversicherte gilt eine niedrigere Einkommensgrenze. Diese liegt für 2021 bei 58.050 Euro.
Wer also mit dem Gedanken spielt, einen Beitritt in die GKV möglich zu machen, der sollte sich bei seinem Arbeitgeber etwa nach einer befristeten Teilzeitvereinbarung erkundigen. So lässt sich unter Umständen die Arbeitszeit so reduzieren, dass im Anschluss das Einkommen unter besagte Grenze fällt. Weitere Möglichkeiten sind das „Sabbatjahr“ sowie ein Arbeitszeitkonto.
Manche Arbeitgeber bieten ihren Mitarbeitern ein solches Arbeitszeitkonto an. Wird von Arbeitnehmer Mehrarbeit geleistet, wird diese Zeit für die Zukunft festgehalten. Hierüber lässt sich bei entsprechender Planung ebenfalls das Gehalt absenken, sodass eine Versicherungspflicht beim Unterschreiten der Versicherungspflichtgrenze eintritt.
Zu beachten & Tipps für Selbstständige:
Als Selbstständiger ist ein Wechsel in die GKV mit einigen Hürden verbunden. Dabei besteht erst einmal kein Recht, in die gesetzliche Krankenversicherung zurückzukehren. Jedoch gibt es spezielle Bedingungen, unter denen ein Wechsel von der PKV in die GKV möglich ist:
- Es wird ein Arbeitsvertrag als Angestellter unterschrieben. Allerdings darf hierbei das 55. Lebensjahr nicht überschritten sein.
- Der Ehegatte ist in der GKV versichert und Sie selbst verdienen nicht mehr als 450 Euro im Monat.
- Eintritt des Bezugs von Arbeitslosengeld I.
Alternativ kann im EU-Ausland einer Arbeit nachgegangen und sich über die dortige gesetzliche Krankenversicherung versichert werden. Bei Rückkehr nach Deutschland ist dann der Beitritt in die GKV möglich.
Weiterhin kann der Selbstständige, wenn er sich in ein Angestelltenverhältnis begibt, selbstständig tätig sein. Aber Achtung: Dabei darf der Verdienst die 450 Euro monatlich nicht überschreiten. Sonst gilt die Tätigkeit nicht mehr als nebenberuflich. Ferner muss mindestens so viel als Einkommen aus der nicht selbstständigen Arbeit erwirtschaftet werden, wie in der Selbstständigkeit verdient wurde. Ebenso muss die Wochenarbeitszeit über 20 Stunden betragen sowie das Gehalt über 1.645 Euro liegen.
Wechsel in PKV
Grundsätzlich lässt sich festhalten, dass der Wechsel in die PKV eine Menge Vorteile bietet. Denn neben den Leistungen können ebenfalls die Kosten günstiger sein. Allerdings ist Letzteres von der individuellen Lebenssituation abhängig. Insofern gilt es sich im Vorfeld ausreichend zu informieren, welche Krankenversicherung persönlich Sinn ergibt.
Kriterien, die für einen Wechsel sprechen
Wer in die private Krankenversicherung wechseln möchte, tut gut daran, sich mit der individuellen Situation auseinanderzusetzen. So bietet sich die PKV als optimaler Versicherungsträger für Menschen an, die jünger als 40 Jahre sind.
Interessant zu wissen:
- Ist mit Blick auf die Zukunft klar, dass der Beitritt in einen Tarif der privaten Krankenversicherung geschehen wird, kann eine Anwartschaft abgeschlossen werden. Der zukünftige Versicherungsnehmer „konserviert“ über diese sein aktuelles Alter sowie seinen Gesundheitszustand und sichert sich somit günstige Einstiegskonditionen.
- Ebenfalls wichtig bei der Entscheidung pro PKV ist der individuelle Gesundheitszustand. Bestehen ernste Erkrankungen oder wird ein sehr riskanter Beruf ausgeübt, kann es zu Problemen bei der Aufnahme kommen. Etwa könnte der private Krankenversicherungsträger einen Risikozuschlag verlangen oder eine Leistung ganz ausschließen.
- Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Familienplanung. Ist das Ziel eine Großfamilie mit möglichst vielen Kindern, muss der Kostenfaktor bedacht werden. Schließlich erhält jedes Familienmitglied, welches in der PKV versichert ist, einen eigenen Vertrag inklusive eigener Prämie. In der GKV hingegen können Familienangehörige beitragsfrei mitversichert werden.
- In puncto Kosten gilt es ebenfalls festzuhalten, dass ein Wechsel in die private Krankenversicherung vor allem Menschen mit einem höheren Einkommen zugutekommt. Diese zahlen womöglich in der PKV einen niedrigeren Beitrag, als sie es in der gesetzlichen Krankenversicherung müssten. Lassen Sie sich allerdings von einem Experten beraten, welche Optionen Sie haben und welche die persönlich passendste ist.
Vor- und Nachteile
Das große Plus der PKV ist klar das umfassende Leistungsspektrum. Als Versicherungsnehmer entscheiden Sie bei einem Wechsel in die private Krankenversicherung selbst, welche Versicherungsleistungen inkludiert sein sollen. Entsprechend umfangreich kann der Versicherungsschutz ausfallen. Dabei stehen Premium-Leistungen ebenso im Fokus wie Tarife, die sich an den Leistungen der GKV orientieren. Hinzukommen:
- Bevorzugte Behandlung
- Beitragsrückerstattung bei Nichtinanspruchnahme
- Zugesicherte Leistungen dürfen nicht gestrichen werden
- Beitragsanpassung über Selbstbehalt möglich
- Beim Wechsel in die PKV muss dem Versicherten klar sein, dass die Beiträge vor allem im Alter steigen. Insofern ergibt es Sinn, schon früh in die private Krankenversicherung einzutreten, um von den Altersrückstellungen zu profitieren. Weiter Nachteile:
- Familienmitglieder müssen separat versichert werden
- Wechsel zurück in die GKV ist an Bedingungen gebunden
- Vorleistungen bei Rechnungen
- Gesundheitsprüfung vor Aufnahme
Zu beachten
Die Kosten der PKV sind im Gegensatz zur GKV einkommensunabhängig. Sie orientieren sich viel mehr am Alter der versicherten Person, deren Gesundheitszustand sowie dem ausgeübten Beruf. Dabei gibt es die private Krankenversicherung für Selbstständige bereits ab rund 200 Euro, wobei hier lediglich ein Tarif mit Grundschutz zum Tragen kommt, bei einem Versicherungsnehmer, der 25 Jahre alt ist und keine signifikanten gesundheitlichen Probleme aufweist. Wer höhere Leistungen in Anspruch nehmen will, muss mit einer entsprechend höhere Prämie rechnen. Allerdings kann diese über den Selbstbehalt abgefedert werden.
Bei der Wahl des Tarifs gilt es den individuellen Ansprüchen und Anforderungen zu folgen. Wer einen Premiumschutz erwartet, sollte folglich auf eine hohe Kostenerstattung in sämtlichen Bereichen achten. Vor allem beim Zahnersatz ist häufig viel Spielraum geboten. Gleiches gilt für die Unterbringung im Krankenhaus sowie bei Brillen oder Behandlungen durch Homöopathen.
Wichtig:
- Achten Sie explizit auf den Einschluss eines Krankentagegelds!
- Bei Angestellten gilt: Für den Wechsel in die PKV ist die Einkommenshöhe entscheidend. Liegt dieses dauerhaft über der Versicherungspflichtgrenze, ist die PKV eine gute Wahl
- Für Beamte gilt: Über einen Wechsel in die PKV entscheidet der Anspruch auf Beihilfe.
- Bei Selbstständigen: Freie Wahl zwischen GKV und PKV. Allerdings entscheidet auch hier das Einkommen. Ist dieses hoch, ist der Wechsel in die private Krankenversicherung meist günstiger. Bei niedrigem Einkommen hingegen der Wechsel in die GKV.
Fazit: Wechsel in PKV
Ein Wechsel in die private Krankenversicherung ist ein großer Schritt. Vor allem, weil sie im Gegensatz zur eher starren Tarifstruktur der GKV eine aktive Beteiligung des Versicherungsnehmers fordert. Dafür leistet die PKV dann deutlich mehr im Krankheitsfall und bietet Leistungen, die moderner, individueller und schneller bereitstehen.
Allerdings ist das Thema Tarifwechsel sowie der Wechsel zwischen den privaten Krankenversicherern oder der von der PKV und zur GKV komplex. Entsprechend empfehlenswert ist es, einen Experten auf dem Gebiet der Krankenversicherungen zu konsultieren und sich eingehend beraten zu lassen. Denn dieser kann Stolperfallen, wie etwa das Altersrückstellungen verfallen können, aufzeigen und Tipps und Tricks nennen, die bei einem Wechsel helfen oder diesen erst möglich machen.
Mein Name ist Tim Bökemeier, Experte für private Krankenversicherungen und Betreiber von PKV-Welt.de. Seit über 10 Jahre berate ich Kunden bei ihrer Krankenversicherung: GKV vs. PKV, Tarife, Wechsel & Hintergründe zur PKV.