Inhaltsverzeichnis
Das Wichtigste auf einen Blick
- Wechselrecht: Sie haben das Recht auf einen Anbieterwechsel in der privaten Krankenversicherung mit der Möglichkeit, die Alterungsrückstellung auf den neuen Versicherer zu übertragen.
- Beitragserhöhung und Service: Ständige Beitragserhöhungen und Unzufriedenheit mit dem Service des aktuellen Anbieters motivieren häufig zu einem Anbieterwechsel, um Kosten zu optimieren und einen besseren Kundenservice zu erhalten.
- Fristen & Form: Die meisten Verträge können mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Kalenderjahres gekündigt werden. Prüfen Sie Ihren Vertrag auf abweichende Regelungen. Kündigung und Versicherungsnachweis am besten per Einschreiben mit Rückschein an den alten Versicherer senden.
- Lückenloser Versicherungsschutz: Der neue Vertrag muss zeitlich direkt an den alten anschließen, um einen lückenlosen Versicherungsschutz zu gewährleisten.
- Übertragung der Altersrückstellungen: Wenn Ihr Vertrag nach dem 01.01.2009 abgeschlossen wurde, werden die Altersrückstellungen auf Grundlage des Basistarifs bei einem Anbieterwechsel übertragen.
Gerne beraten wir Sie, beurteilen Ihre persönliche Situation und geben Ihnen eine Empfehlung zum weiteren Vorgehen. Unsere Beratung ist kostenlos und unverbindlich, nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf.
Wann ein Anbieterwechsel sinnvoll ist
Ein Anbieterwechsel in der privaten Krankenversicherung kann sich langfristig positiv auf Ihre finanzielle und gesundheitliche Situation auswirken. Hier sind drei Hauptgründe, warum Sie über einen Wechsel nachdenken sollten:
- Ständige Beitragserhöhungen: Wenn Sie feststellen, dass Ihre Versicherungsbeiträge regelmäßig und über das branchenübliche Maß hinaus steigen, kann ein Wechsel zu einem Anbieter mit stabilerer Beitragsentwicklung Ihre finanzielle Belastung verringern.
- Besser passende Tarifstrukturen: Jede Lebensphase bringt andere gesundheitliche Bedürfnisse mit sich. Ein Wechsel der Versicherungsgesellschaft kann sich lohnen, wenn ein anderer Versicherer Tarife anbietet, die besser auf Ihre aktuelle Lebenssituation oder Ihre speziellen Bedürfnisse zugeschnitten sind – sei es durch ein umfassenderes Leistungspaket, niedrigere Selbstbeteiligungen oder spezialisierte Zusatzleistungen.
- Unzufriedenheit mit dem Versicherer: Nichts ist frustrierender als ein schlechter Kundenservice, vor allem wenn es um so wichtige Dinge wie die Gesundheit geht. Langwierige Erstattungsverfahren, schlechte Erreichbarkeit oder inkompetente Beratung sind gute Gründe, sich nach einem Versicherer mit besserem Service umzusehen.
Ein Wechsel sollte jedoch gut überlegt sein. Was es zu beachten gilt, erfahren Sie im nächsten Abschnitt.
Zu beachten beim Anbieterwechsel in der PKV
Beim Wechsel der privaten Krankenversicherung sind einige wichtige Punkte zu beachten, die sich entscheidend auf Ihre Versicherungsleistungen und -kosten auswirken können:
Altersrückstellungen
Altersrückstellungen und der gesetzliche Zuschlag dienen unter anderem dazu, steigende Beiträge im Alter abzufedern. Sie werden bei einem Wechsel innerhalb der PKV übertragen. Bei einem Anbieterwechsel in der privaten Krankenversicherung werden sie nur übertragen, wenn der Vertrag nach dem 01.01.2009 abgeschlossen wurde.
Das bedeutet, dass bei einem Wechsel zu einem anderen Versicherer die bis dahin angesparten Alterungsrückstellungen verloren gehen können, was zu höheren Beiträgen im neuen Vertrag führen kann. Deshalb ist dieser Aspekt besonders wichtig.
Gesundheitszustand
Bei einem Wechsel ist eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich. Der aktuelle Gesundheitszustand hat somit einen großen Einfluss auf die Konditionen des neuen Vertrages.
Denn je nach Ergebnis dieser Prüfung können Risikozuschläge auf den Beitrag erhoben oder bestimmte Leistungsausschlüsse in den neuen Vertrag aufgenommen werden. Dies kann die Kosten erhöhen oder den Versicherungsschutz einschränken.
Fristen und Form
Ein Wechsel oder eine Kündigung des bestehenden Vertrages sollte immer schriftlich erfolgen, um Rechtssicherheit und Nachweisbarkeit zu gewährleisten.
Informieren Sie sich im bestehenden Vertrag über die Kündigungsfristen. Oft ist eine Kündigung zum Ende eines Kalenderjahres mit einer Frist von ein bis drei Monaten möglich. Bei Beitragsanpassungen steht den Versicherten in der Regel ein Sonderkündigungsrecht zu. Dieses ermöglicht eine außerordentliche Kündigung.
PKV-Anbieter wechseln: Schritt für Schritt
Um die private Krankenkasse zu wechseln und dabei Ihre erworbenen Rechte bestmöglich zu wahren, befolgen Sie diese Schritt-für-Schritt-Anleitung, die wichtige rechtliche Aspekte berücksichtigt:
- Kündigung: Bereiten Sie Ihre Kündigung vor und berufen Sie sich auf Ihr Wechselrecht. Dieses ist in § 204 Abs. 1 Nr. 2 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) verankert. Beachten Sie die Kündigungsfristen für Ihren Vertrag. Meist beträgt die Kündigungsfrist drei Monate zum Ende des Kalenderjahres.
- Übertragung der Alterungsrückstellungen: Beantragen Sie bei Kündigung des alten Vertrages die Übertragung der Alterungsrückstellungen. Ein Teil der Alterungsrückstellungen kann auf den neuen Versicherer übertragen werden – insbesondere der Teil, der auf den Basistarif entfällt.
- Neuer Vertrag abschließen: Schließen Sie einen Vertrag bei dem neuen PKV-Anbieter ab, der sich zeitlich direkt an Ihren alten Vertrag anschließt, um einen lückenlosen Versicherungsschutz zu gewährleisten.
- Kündigung und Versicherungsnachweis einreichen: Schicken Sie sowohl die Kündigung als auch den Nachweis über den neu abgeschlossenen Vertrag per Einschreiben mit Rückschein an Ihren alten Versicherer. So haben Sie bei Unstimmigkeiten einen Nachweis.
- Übertragung der Rückstellungen beachten: Die Alterungsrückstellungen, die sich auf den Basistarif beziehen, werden mit eventuellen gesetzlichen Zuschlägen auf den neuen Versicherer übertragen. Rückstellungen für Leistungen, die über den Basistarif hinausgehen, verbleiben beim bisherigen Versicherer.
- Pflegepflichtversicherung nicht vergessen: Beachten Sie, dass Ihre Kündigung in der Regel auch die Pflegepflichtversicherung umfasst. Hier werden alle Rückstellungen auf die neue Gesellschaft übertragen.
- Lassen Sie sich die Übertragung der Rückstellungen bestätigen: Nach dem Wechsel sollten Sie sich vom neuen Versicherer bestätigen lassen, dass die Übertragung der Rückstellungen erfolgt ist. Dies dient Ihrer eigenen Sicherheit und der Dokumentation.
Alternativen zum Anbieterwechsel
Bevor Sie den Anbieter Ihrer private Krankenversicherung wechseln, sollten Sie alle Alternativen kennen und prüfen. Diese sind insbesondere dann sinnvoll, wenn Sie einen erheblichen Teil Ihrer angesammelten Alterungsrückstellungen verlieren würden. Dabei gibt es vor allem zwei Optionen, die für viele Versicherte Sinn machen kann:
- Tarifwechsel innerhalb des Versicherungsunternehmens: Jeder Versicherte hat das Recht, ohne erneute Gesundheitsprüfung in einen günstigeren Tarif seines Versicherers zu wechseln – eine Prüfung erfolgt nur, wenn es sich um Leistungsverbesserungen handelt. Dabei werden die bisher angesammelten Alterungsrückstellungen voll angerechnet. Auch eine Anpassung des bestehenden Tarifs, z.B. durch Streichung von Wahlleistungen oder Erhöhung des Selbstbehalts, kann zu einer Beitragssenkung führen.
- Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung: Ein Wechsel in die GKV ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich, insbesondere bei Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung. Dabei sind zwei wichtige Voraussetzungen zu beachten: Sie dürfen das 55. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und Ihr Gehalt muss unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegen, die 2025 bei 73.800 Euro brutto im Jahr liegen wird.
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