Expertentipps

Worauf es beim internen Tarifwechsel ankommt und welche Rechte Sie dabei haben.

01

Rechtsanspruch nach § 204 VVG

Der Wechsel beim eigenen Versicherer ist jederzeit möglich. Eine Ablehnung durch den Versicherer ist rechtlich ausgeschlossen.

02

Alterungsrückstellungen bleiben

Anders als beim Anbieterwechsel bleiben die Alterungsrückstellungen beim internen Wechsel vollständig erhalten.

03

Alle Tarife gezielt erfragen

Wir empfehlen, vor dem Antrag mehrere Tarife mit dem gewünschten Leistungsumfang beim eigenen Versicherer zu vergleichen. Oft gibt es mehr Optionen, als der Versicherer von sich aus nennt.

04

Gesundheitsprüfung nur für Mehrleistung

Bei gleichem oder geringerem Leistungsumfang erfolgt der Wechsel ohne Risikofragen. Nur für einen höheren Leistungsumfang ist eine Gesundheitsprüfung für die Differenz möglich, gegebenenfalls mit Risikozuschlag.

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05

Beratungspflicht des Versicherers

Nach § 6 VVG muss der Versicherer bei erkennbarem Anlass über Wechseloptionen beraten. In der Praxis braucht es dafür eine konkrete schriftliche Anfrage.

Inhalt
  1. Rechtsgrundlage
  2. Ablauf
  3. Intern oder Anbieter
  4. Regelmäßig prüfen
  5. Rückgängig machen
  6. Tarife vor 2009
  7. Risikozuschläge
  8. Dauer
  9. Ohne Makler

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Tarifwechsel innerhalb der PKV: Recht, Ablauf und Praxis

Was regelt das Wechselrecht nach § 204 VVG?

§ 204 VVG regelt das jederzeitige Wechselrecht innerhalb des eigenen Versicherers. Die Alterungsrückstellungen bleiben vollständig erhalten. Bei gleichem Leistungsumfang ist keine Gesundheitsprüfung durchzuführen.

Bei höherem Leistungsumfang ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine Gesundheitsprüfung für die Mehrleistung möglich, gegebenenfalls mit Risikozuschlag. Eine Ablehnung des Antrags ist rechtlich nicht zulässig.

Wie läuft der Tarifwechsel ab?

Der Ablauf folgt mehreren Schritten:

  • Tarif analysieren: Leistungsumfang, Selbstbeteiligung und bestehende Risikozuschläge des aktuellen Tarifs erfassen.
  • Leistungsumfang festlegen: Der Versicherte bestimmt, welches Leistungsprofil der neue Tarif haben soll.
  • Tarife erfragen: Schriftliche Anfrage beim Versicherer nach allen verfügbaren Tarifen mit diesem Leistungsprofil.
  • Optionen vergleichen: Die Tarife nach Beitrag, Selbstbeteiligung und Leistungsdetails gegenüberstellen.
  • Antrag stellen: Den Wechsel beantragen und die schriftliche Bestätigung mit Wirksamkeitsdatum anfordern.

Interner Wechsel oder Anbieterwechsel?

Der Tarifwechsel nach § 204 VVG hat den strukturellen Vorteil, dass die Alterungsrückstellungen vollständig erhalten bleiben. Beim Anbieterwechsel wird nur der Basistarifanteil übertragen, das gilt für Verträge ab 2009, und eine vollständige Gesundheitsprüfung ist Pflicht.

In der Regel lohnt zuerst der interne Wechsel, der Anbieterwechsel nur bei strukturellen Problemen des Versicherers.

Wann sollte ich den Tarif prüfen?

Aus über 5.000 Gesundheitsprüfungen und Beratungsgesprächen, die wir begleitet haben, zeigt sich ein Muster. Der Tarifwechsel innerhalb der PKV wird oft erst nach mehreren Beitragserhöhungen erwogen. Wir empfehlen Bestandskunden, alle drei bis fünf Jahre den eigenen Tarif gegen die aktuellen Tarifgenerationen des Versicherers zu prüfen. Oft lassen sich 15 bis 30 Prozent Beitrag bei vergleichbarer Leistung sparen.

Bei jungen Versicherten mit stabiler Gesundheit kann auch ein Wechsel in einen Tarif mit höherem Leistungsumfang sinnvoll sein. Bei Versicherten mit Vorerkrankungen empfiehlt sich vorab eine anonyme Risikovoranfrage.

Kann ein Tarifwechsel innerhalb der PKV rückgängig gemacht werden?

Ein bestätigter Tarifwechsel gilt ab dem Wirksamkeitsdatum dauerhaft. Eine einseitige Rücknahme ist nicht vorgesehen. Wer erneut wechseln möchte, kann einen weiteren Antrag nach § 204 VVG stellen. Ein Rückwechsel in den alten Tarif ist nicht garantiert, wenn dieser für Neuzugänge nicht mehr offen ist.

Gilt das Wechselrecht nach § 204 VVG auch für Tarife vor 2009?

Ja. § 204 VVG gilt für alle privaten Krankenversicherungsverträge unabhängig vom Abschlussjahr. Nur die Übertragbarkeit der Alterungsrückstellungen beim Anbieterwechsel, nicht beim internen Wechsel, unterscheidet sich nach dem Stichtag 2009.

Was passiert mit meinen Risikozuschlägen aus dem Erstabschluss?

Bei gleichem oder geringerem Leistungsumfang bleiben vereinbarte Zuschläge bestehen, soweit sie den weiterhin versicherten Bereich betreffen. Bei einer Leistungsminderung können Zuschläge für die entfallenden Bausteine wegfallen. Das ist im Einzelfall mit dem Versicherer zu klären.

Wie lange dauert ein Tarifwechsel in der Praxis?

Nach Eingang des vollständigen Antrags dauert die Bearbeitung typischerweise zwei bis sechs Wochen. Der Wechsel wird zum nächstmöglichen Termin wirksam. Das Datum sollte im Bestätigungsschreiben klar ausgewiesen sein.

Kann ich einen Tarifwechsel ohne Makler durchführen?

Ja. Den Antrag kann der Versicherungsnehmer direkt beim Versicherer einreichen. Der Mehrwert eines Maklers liegt in der vollständigen Analyse, denn Versicherer nennen auf eigene Anfrage nicht immer alle verfügbaren Tarifgenerationen.

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