Inhaltsverzeichnis
- 1 Schnellüberblick: Das Wichtigste auf einen Blick
- 2 Was wird bei einer Zahnprophylaxe und Zahnreinigung gemacht?
- 3 Was kostet eine Zahnreinigung?
- 4 Zahnreinigung mehr als nur schöne Zähne
- 5 Gesunde Zähne sind auch ein Kostenfaktor
- 6 Zahnbehandlungen in der PKV – auf was in Tarif achten?
- 7 Welche Kosten werden in der PKV für Zahnreinigung übernommen?
- 8 FAQ zur Zahnreinigung
Schnellüberblick: Das Wichtigste auf einen Blick
- Mit der privaten Krankenversicherung sind Versicherte im Rahmen der Abrechnung der Kosten des Zahnarztes deutlich besser gestellt als gesetzlich Versicherte.
- Die Zahnreinigung zielt darauf ab, Zahnbeläge zu entfernen, um eine verbesserte Mundhygiene sicherzustellen.
- Mit ihr werden ebenfalls die Zahnbeläge entfernt, welche an Zahnzwischenräumen liegen, welche schwer zugänglich sind.
- Die Zähne erhalten ihre natürliche Farbe zurück, Verfärbungen werden entfernt und es wird Parodontitis und Karies vorgebeugt.
- Die Aufwendungen für die Zahnreinigung werden von der privaten Krankenversicherung im Regelfall zu 100 Prozent übernommen.
- Ohne eine professionelle Zahnreinigung (PZR) kann es schnell zu Zahnkrankheiten als auch zu Erkrankungen im Mundraum kommen.
- Abseits der Kostenübernahme können bei unsachgemäßer Behandlung Schäden an den Zähnen als auch der Substanz entstehen. Ebenfalls kann eine professionelle Zahnreinigung einer erhöhten Sensibilität der Zähne sowie zu Verletzungen am Zahnfleisch zur Folge haben.
Was wird bei einer Zahnprophylaxe und Zahnreinigung gemacht?
Die professionelle Zahnreinigung (PZR) kann üblicherweise direkt beim Zahnarzt durchgeführt werden. Hier ist die Ausführung durch einen Prophylaxe-Assistenten oder einen Dentalhygieniker üblich. Am Start jeder PZR steht üblicherweise eine ausführliche zahnmedizinische Untersuchung. Dabei wird neben der eigentlichen Überprüfung von Zähnen und Zahnfleisch ebenfalls die Mundhygienesituation des Patienten überprüft.
- Mit dem aus der zahnmedizinischen Untersuchung hervorgegangenen Befund wird dann das weitere Vorgehen im Rahmen der professionellen Zahnreinigung geplant. Das bedeutet, dass mit dieser verschiedene Behandlungen geplant werden. Hierzu zählen der üblicherweise bekannte Plaque-Test, die eigentliche Zahnreinigung, eine Politur der Zähne sowie eine Versiegelung mit Fluorid.
- Mithilfe des Plaque-Tests werden die Verfärbungen des Zahnbelags an jedem Zahn sichtbar gemacht. Mit Küretten und Scalern und Ultraschallgerät wird dann eine manuelle Zahnreinigung durchgeführt. Ziel ist es, die Zahnoberflächen als auch die Zahnwurzeln von Plaque zu befreien.
- Die Zähne werden dabei immer wieder mit Wasser gespült. Mit Polierpaste wird im Anschluss daran die Zahnoberfläche poliert. In dieser Paste sind Schleifpartikel enthalten, welche Restbeläge entfernen. Zeitgleich erschwert eine glatte Zahnoberfläche die Ansiedlung neuer Beläge.
- Die ganze Behandlung dauert im Regelfall zwischen 30 und 60 Minuten. Je nach Umfang und Befund kann dies jedoch durchaus variieren. So kann es sein, dass eine professionelle Zahnreinigung bei besonders hartnäckigen Belägen ebenfalls 90 Minuten in Anspruch nehmen kann.
Was kostet eine Zahnreinigung?
Wie bei vielen zahnärztlichen Leistungen setzen sich ebenso die Kosten für eine Zahnreinigung aus verschiedenen Faktoren zusammen. Hierzu zählt zum einen die Schwierigkeit der PZR, der Zeitaufwand sowie der Aufwand für die Behandlung selbst. Wie im vorigen Absatz aufgezeigt, dauert eine Zahnreinigung im Schnitt etwa 60 Minuten. Obwohl die professionelle Zahnreinigung als eine medizinisch relevante Leistung gilt, wird sie nicht von der GKV gedeckt.
Eine professionelle Zahnreinigung wird als Privatrechnung durch den Zahnarzt abgerechnet. Der einfache Satz, welcher je Zahn bei einer PZR gerechnet wird, kann variieren.
- Etwa wird für eine spezielle Zahnfleischtaschenreinigung ein Betrag von 100 Euro bis 250 Euro verlangt. Das macht im Schnitt 7,81 Euro pro Zahn (bei 32 Zähnen).
- Im Schnitt kostet eine PZR jedoch unter der Berücksichtigung von der Qualifikation der Mitarbeiter sowie der genutzten Materialien und Methoden etwa 3,62 Euro pro Zahn. (Gebührensatz 2,3).
Hinweis: Diese Preise können abhängig von der Region und Praxis jedoch mitunter deutlich unterschiedlich ausfallen.
Die Höhe der Aufwendungen für eine PZR hängen also maßgeblich vom Einsatz der Geräte sowie dem Aufwand ab. Ebenso spielen anatomische Gegebenheiten eine Rolle. Müssen etwa Fissuren versiegelt werden, ist der Zahnarzt berechtigt, diesen Aufwand mit einem höheren Satz zu berechnen. Damit steigen entsprechend die Kosten. Allerdings kann die Höhe der zu erwartenden finanziellen Aufwendungen im Gespräch mit dem Zahnarzt geklärt werden. Die PZR sollte, wie die Kontrolluntersuchungen zweimal pro Jahr stattfinden.
Zahnreinigung Kosten in der GKV
Wer in der GKV versichert ist, erhält von seiner gesetzlichen Krankenversicherung für die professionelle Zahnreinigung maximal einen Zuschuss, welcher auf freiwilliger Basis bezahlt wird. So können Versicherte zweimal im Jahr etwa 30 Euro oder einmal im Jahr 60 Euro erhalten. Interessant ist, dass GKV-Versicherte höhere Zuschüsse im Rahmen des Bonusprogramms erhalten können.
Zahnreinigung Kosten in der PKV
Für Versicherte in der PKV wird die professionelle Zahnreinigung ihrem gewählten Tarif entsprechend erstattet. So lassen sich Kosten ebenfalls komplett abdecken. Ein ähnliches Bild zeichnet sich bei der privaten Zahnzusatzversicherung. Mit dieser können gesetzlich Versicherte ebenfalls von den Leistungen einer privaten Kostenübernahme profitieren.
⭐Unsere Kunden sparen im Schnitt 200€/ Monat ⭐ Bewertungen 5/5 Sternen ⭐100% Spezialisierung auf PKV ⭐ Über 10 Jahren Erfahrung ➡️ Profitieren auch Sie!
Zahnreinigung mehr als nur schöne Zähne
Generell soll die professionelle Zahnreinigung der Mundhygiene und somit diversen Erkrankungen vorbeugen. Hierzu zählen vor allem Karies und Parodontitis. Letztere bedingt ebenfalls die freiliegenden Zahnhälse. Hierdurch entstehen die typisch offenen Stellen, die im Anschluss für schmerzendes Zahnfleisch sorgen. Folglich werden mit der PZR nach der Sicht der Bundeszahnärztekammer wirkungsvolle Maßnahmen ergriffen, um die Gesundheit des Patienten zu fördern.
- Nach deren Ansicht ist die häusliche Mundhygiene nicht ausreichend, um Zahnerkrankungen wie Parodontitis oder Karies vorzubeugen. Insbesondere das Entfernen von Bakterien als auch hartnäckiger Zahnbeläge ist das Ziel der professionellen Zahnreinigung, um den Patienten gut zu schützen. Auch die Deutsche Gesellschaft für Zahnerhaltung (DGZ) sieht in der PZR eine Möglichkeit, „Karies deutlich zu reduzieren“. Gleiches gilt für Parodontalerkrankungen.
- Eine einfache Entfernung des Zahnbelags ist dabei nicht nur ein ästhetischer Vorteil. Vielmehr soll diese die Basis legen, welche durch die eigene Pflege der Mundhygiene des Patienten abgerundet wird.
- Der IGeL-Monitor, ein Projekt des Medizinischen Dienstes des Bundes, bewertet die professionelle Zahnreinigung aufgrund von systematischen Literaturrecherchen als „unklar“. Bei der Prüfung fanden die Wissenschaftler keine belastbare Studie, welche den klaren Nutzen einer PZR belegen kann.
- Der IGeL-Monitor allerdings macht hier auch eine Ausnahme. Denn mit Blick auf Menschen mit einem erhöhten Parodontitis-Risiko ist eine PZR dem Medizinischen Dienst des Bundes entsprechend angemessen. Zu einem ähnlichen Schluss kommt im Übrigen ebenfalls das Forschernetzwerk Cochrane Collaboration.
Gesunde Zähne sind auch ein Kostenfaktor
Wer gesunde Zähne haben will, der sollte die Möglichkeiten beim Zahnarzt nutzen. Denn die übliche Zahnpflegeroutine hilft nur bedingt, Zahnstein sowie Plaque zu entfernen. Im Rahmen der Vorsorge ist eine vom Zahnarzt empfohlene regelmäßige professionelle Zahnreinigung sinnvoll. Vor allem da bei dieser Stellen gereinigt werden, die nur schwer zugänglich sind.
Allerdings zahlen die gesetzlichen Krankenversicherungen diese nicht im Rahmen der regulären Leistungen. Einzig über Zuschüsse und Bonusprogramm können Kosten etwas abgefedert werden. Ähnliches gilt im Übrigen für die regulären Zahnbehandlungen. Das fängt bei einfachen Füllungen an, geht über umfangreichere Behandlungen wie Wurzelbehandlungen zur Erhaltung des Zahnes bis hin zu Kronen und Implantaten. GKV versicherte, bleiben hier auf hohen Kosten sitzen.
Beispiel der Kosten einer Zahnbehandlung mit Implantat und Krone:
Abrechnung des Zahnarzthonorars nach GOZ mit 1.800 Euro. Hinzu kommt das Zahnarzthonorar nach BEMA mit weiteren 440 Euro. Des Weiteren muss der Patient für Material und Laborkosten (2.000 Euro) aufkommen. In der Summe entstehen bei dieser Zahnbehandlung 4.240 Euro. Die GKV zahlt in diesem Fall einen Festzuschuss von 60 Prozent.
Allerdings bezieht sich dieser Zuschuss lediglich auf die Regelversorgung. Der Eigenanteil muss selbst getragen werden. Ist eine Brücke die Standardbehandlung und wählt der Patient ein kostenintensiveres Implantat, auf welchem wie im Beispiel eine Krone befestigt wird, muss er diese Aufwendungen hierfür selbst übernehmen.
In der privaten Krankenversicherung hingegen gestaltet sich das Bild mit Blick auf die Kosten für gesunde Zähne anders. Denn die PKV übernimmt Kosten im Rahmen des jeweiligen Tarifs. So kann ein Großteil der Kosten für Zahnbehandlungen geltend gemacht werden. Selbst die volle Kostenübernahme ist möglich.
Wer also früh vorsorgt, kann sich teure Behandlungen in der Zukunft sparen. Vor allem mit Blick auf die private Krankenversicherung sind die Beiträge ebenfalls in den Zahnzusatztarifen in jungen Lebensjahren günstig. Das wirkt sich dann auch positiv auf die Zukunft aus.
⭐Unsere Kunden sparen im Schnitt 200€/ Monat ⭐ Bewertungen 5/5 Sternen ⭐100% Spezialisierung auf PKV ⭐ Über 10 Jahren Erfahrung ➡️ Profitieren auch Sie!
Zahnbehandlungen in der PKV – auf was in Tarif achten?
Im Gegensatz zur GKV übernimmt die private Krankenversicherung nicht nur mit Blick auf die professionelle Zahnreinigung, sondern ebenfalls bei der Zahnbehandlung deutlich umfangreichere Leistungen. Entsprechend leistet die PKV für alternative Füllungen abseits von Amalgam, die PZR, Parodontosebehandlungen, Wurzelbehandlungen und vieles mehr, ohne dass auf Versicherte Extrakosten zukommen.
- Die PKV übernimmt also Kosten im Rahmen der Prophylaxe, Zahnerhaltung und dem Zahnersatz. Die Aufwendungen für die Prophylaxe als auch die allgemeine Zahnbehandlung werden im Regelfall (Tarif abhängig) von den privaten Krankenversicherern übernommen.
- Beim Zahnersatz hingegen gibt es verschiedene Staffelungen. Diese können bis zu 100 Prozent der Kostenübernahme reichen. Des Weiteren werden höhere Honorarsätze übernommen. Die PKV übernimmt im Regelfall den 3,5-fachen Satz der GOZ. First Class Tarife sehen gar eine Kostenübernahme des 5-fachen Satzes vor.
- Eine wichtige Klausel im Zusammenhang mit dem Zahnersatz betrifft den Heil- und Kostenplan. Ist diese im Versicherungsvertrag vereinbart, muss der Versicherte erst einen Heil- und Kostenplan vom Zahnarzt einreichen, um später eine Erstattung ermöglichen können. Typisch ist diese Klausel in der PKV nicht. Dennoch ist es wichtig, auf eine solche zu achten, falls sie doch Teil der Bedingungen ist.
- Ebenfalls wichtig ist, ob eine Zahnstaffel vereinbart wurde. Diese gibt die Höhe der Leistungen bei Zahnersatz den Versicherungsjahren entsprechend gestaffelt an. So erhalten Versicherte etwa im ersten Jahr maximal 500 Euro Erstattung, im zweiten Jahr 1.000 Euro, im zweiten Jahr 2.000 Euro. Erst ab dem fünften Jahr etwa wird eine nicht begrenzte Erstattung gewährt.
- Für welchen Übernahmesatz im Rahmen ihrer PKV Versicherte sich am Ende entscheiden, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. Je höher der Satz ist, desto teurer ist die Krankenversicherung. Wer also eine 100-prozentige Übernahme wünscht, hat entsprechend hohe Kosten. Bei einer 70-prozentigen Kostenübernahme sinken folglich die Kosten deutlich. Eine ausführliche Beratung durch einen Experten auf dem Gebiet ist essenziell.
Welche Kosten werden in der PKV für Zahnreinigung übernommen?
Wer sich privat versichert, profitiert im Allgemeinen von einem umfangreichen Leistungsangebot. Bedingt wird dieses durch die jeweiligen Tarife. Die Zahnprophylaxe ist ein wesentlicher Teil des Leistungsangebots der privaten Krankenversicherung.
- Allerdings kann sich die Kostenübernahme je nach Tarifkonstrukt unterschiedlich gestalten. So übernimmt der eine Krankenvolltarif die Zahnprophylaxe zu 100 Prozent, während ein andere die professionelle Zahnreinigung lediglich anteilsmäßig erstattet.
- Im Regelfall können privat Krankenversicherte mit einer Kostenübernahme zwischen 70 und 100 Prozent rechnen. Entscheidend hierfür ist der Tarif des Versicherungsnehmers. Dabei zeigt sich, dass im Rahmen der Zahnprophylaxe deutlich mehr Leistungen übernommen werden als von der gesetzlichen Krankenversicherung. Vor allem im Bereich der professionellen Zahnbehandlung, in dem das GKV-Mitglied sämtliche Aufwendungen allein tragen muss, zeigt sich die PKV vorteilhaft.
Allerdings gibt es auch in der PKV zwei wesentliche Dinge zu beachten. Erstens kann es sein, dass in den ersten Versicherungsjahren eine Obergrenze für die Kostenübernahme der Zahnprophylaxe sowie der professionellen Zahnreinigung vereinbar sind. Der Versicherer trägt also nur Kosten, die bis zu dieser Grenze anfallen. Zweitens ist kein Bonus-Heft nötig, um die Erstattung der Kosten für eine Zahnprophylaxe in Anspruch nehmen zu können.
FAQ zur Zahnreinigung
Seit über 10 Jahren berate ich Kunden rund um das Thema Krankenversicherung: GKV vs. PKV, Tarifwahl, Tarifoptimierung sowie Sondersituationen (wie Ablehnungen, Risikozuschläge etc.). Mehr als 3800 Kunden wurden bereits von der PKV-Welt betreut. Regelmäßig stehe ich als Experte für Fachvorträge und Interviews zur Verfügung, u.a. für Zeitschriften wie „Fonds Online“, „DasInvestment“, „Wirtschaftsforum“ oder „AssCompact“. Bei Fragen stehen ich Ihnen gerne zur Verfügung.