Wozu dient die Arbeitgeberbescheinigung?
Als Versicherungsnehmer in der PKV erhalten Sie zu Beginn des Versicherungsverhältnisses eine Arbeitgeberbescheinigung. Diese benötigen Sie, um Ihrem Arbeitgeber zum einen die Erfüllung der Krankenversicherungspflicht nachweisen zu können. Zum anderen wird sie benötigt, um die Höhe der Prämie zu bestätigen. Dies wiederum ist die Voraussetzung, um den Arbeitgeberzuschuss zu gewährleisten.
Hintergrund ist, dass es im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung in der privaten Krankenversicherung keinen pauschalen Zuschuss gibt. Privatversicherte zahlen individuelle Beiträge. Entsprechend benötigen Arbeitgeber einen Nachweis darüber, wie hoch der zu zahlende Beitrag der versicherten Person ist und ob der Versicherungsträger die Voraussetzungen erfüllt, welche eine Gewährung des Arbeitgeberzuschusses bedingen.
Wie funktioniert die Ausstellung der Bescheinigung?
Die Arbeitgeberbescheinigung wird von der privaten Krankenversicherung des Arbeitnehmers ausgestellt. Der Prozess umfasst folgende Schritte:
- Zu Beginn der Versicherung stellt die PKV die Bescheinigung aus, die dem Arbeitgeber den Status und die Beitragshöhe des Arbeitnehmers bestätigt.
- Jedes Jahr erhält der Arbeitnehmer eine aktualisierte Bescheinigung, die etwaige Beitragsänderungen berücksichtigt.
- Ändern sich die Beiträge während des Jahres, erstellt die PKV eine Folgebescheinigung, um den Arbeitgeber zu informieren.
Für die Ausstellung ist der Arbeitnehmer verantwortlich, indem er die PKV über Änderungen oder den Bedarf einer Bescheinigung informiert.
Welche Angaben sind in der Bescheinigung vorhanden?
Die Bescheinigung enthält Informationen für den Arbeitgeber, um den Zuschuss zu den PKV-Beiträgen korrekt berechnen zu können:
- Nachweis des privaten Versicherungsstatus.
- Angaben zur Beitragshöhe, getrennt nach Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil.
- Datum des Versicherungsbeginns und Informationen über Vertragsänderungen.
- Bei Folgebescheinigungen: Rückblick auf die gezahlten Beiträge des Vorjahres und alle Änderungen.
Gesetzliche Grundlagen und Pflichten
- Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG): Arbeitnehmer, deren Einkommen über der JAEG liegt, dürfen zwischen PKV und GKV wählen. Die Bescheinigung dient als Nachweis für diese Wahl.
- Arbeitgeberzuschuss: Arbeitgeber sind verpflichtet, bis zu 50 % der PKV-Beiträge des Arbeitnehmers zu übernehmen, maximal jedoch den Höchstbeitrag der GKV.
- Pflichten der Arbeitnehmer: Der Arbeitnehmer muss sicherstellen, dass die Bescheinigung rechtzeitig eingereicht wird.
- Verantwortung der PKV: Die PKV ist gesetzlich verpflichtet, die Bescheinigung rechtzeitig und korrekt auszustellen.
FAQ
Seit über 10 Jahren berate ich Kunden rund um das Thema Krankenversicherung: GKV vs. PKV, Tarifwahl, Tarifoptimierung sowie Sondersituationen (wie Ablehnungen, Risikozuschläge etc.). Mehr als 3800 Kunden wurden bereits von der PKV-Welt betreut. Regelmäßig stehe ich als Experte für Fachvorträge und Interviews zur Verfügung, u.a. für Zeitschriften wie „Fonds Online“, „DasInvestment“, „Wirtschaftsforum“ oder „AssCompact“. Bei Fragen stehen ich Ihnen gerne zur Verfügung.