Als Versicherungsnehmer in der PKV erhalten Sie zu Beginn des Versicherungsverhältnisses eine Arbeitgeberbescheinigung. Diese benötigen Sie, um Ihrem Arbeitgeber zum einen die Erfüllung der Krankenversicherungspflicht nachweisen zu können. Zum anderen wird sie benötigt, um die Höhe der Prämie zu bestätigen. Dies wiederum ist die Voraussetzung, um den Arbeitgeberzuschuss zu gewährleisten.
Hintergrund ist, dass es im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung in der privaten Krankenversicherung keinen pauschalen Zuschuss gibt. Privatversicherte zahlen individuelle Beiträge. Entsprechend benötigen Arbeitgeber einen Nachweis darüber, wie hoch der zu zahlende Beitrag der versicherten Person ist und ob der Versicherungsträger die Voraussetzungen erfüllt, welche eine Gewährung des Arbeitgeberzuschusses bedingen.
Erstmals wird die nach § 257 SGB V erforderliche Bescheinigung zusammen mit der Police zugestellt. Somit erhalten Versicherungsnehmer ihre Arbeitgeberbescheinigung erstmals zum Versicherungsbeginn. Im Anschluss wird diese jährlich ausgestellt und an den Versicherungsnehmer versandt. Gleiches gilt, wenn sich die zu zahlende Prämie ändert oder es andere Änderungen am Versicherungsvertrag gibt.
Hinweis: Die Arbeitgeberbescheinigung der PKV wird ebenfalls benötigt, wenn ein Arbeitnehmer die Möglichkeit besitzt, in die private Krankenversicherung zu wechseln. Mit ihr weist er seinem Arbeitgeber ebenfalls nach, dass er krankenversichert ist.
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