Private Krankenversicherung für Familien: Familientarife in GKV & PKV

Eine private Krankenversicherung für Familien bietet einen umfangreichen und üblicherweise verbesserten Schutz als die gesetzliche Krankenkasse. Allerdings gibt es in der PKV für Familien im Gegensatz zur GKV keine beitragsfreie Mitversicherung der Partner oder Kinder im Rahmen der Familienversicherung. Insofern muss für jedes Kind oder jeden Ehe- und Lebenspartner, der nicht erwerbstätig ist, ein separater Versicherungsbeitrag geleistet werden. Dafür sind die Beiträge für den Nachwuchs generell recht niedrig. In diesem Beitrag klären wir auf und stellen Hintergründe vor.
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Eine private Krankenversicherung für Familien bietet einen umfangreichen und üblicherweise verbesserten Schutz als die gesetzliche Krankenkasse. Allerdings gibt es in der PKV für Familien im Gegensatz zur GKV keine beitragsfreie Mitversicherung der Partner oder Kinder im Rahmen der Familienversicherung. Insofern muss für jedes Kind oder jeden Ehe- und Lebenspartner, der nicht erwerbstätig ist, ein separater Versicherungsbeitrag geleistet werden. Dafür sind die Beiträge für den Nachwuchs generell recht niedrig. In diesem Beitrag klären wir auf und stellen Hintergründe vor.

Schnellüberblick: Das Wichtigste auf einen Blick

  • Gibt es einen Familientarif in der privaten Krankenversicherung? Jeder Versicherungsnehmer erhält einen eigenen Versicherungsvertrag und hat entsprechend eine eigene Versicherungsprämie zu leisten.
  • Worauf gilt es zu achten? Wichtig zu beachten ist, dass der PKV-Aufnahmeantrag für ein Kind binnen einer Frist von zwei Monaten im Anschluss an die Entbindung gestellt werden muss. Der Versicherungsschutz zur Krankenversicherung gilt rückwirkend zum Monat der Geburt.
  • Welche Kosten entstehen bei der PKV für Familien? Die Beitragshöhe in der privaten Krankenversicherung wird von verschiedenen Faktoren beeinflusst. Allerdings beläuft sich die Höhe der monatlichen Prämie in etwa auf dem Niveau einer gesetzlichen Krankenversicherung.
  • Da jede Familie unterschiedlich ist: Was gibt es zu beachten? Im Gegensatz zur GKV ist die private Krankenversicherung optimal, um den Versicherungsschutz individuell zu bestimmen. Kinder können generell relativ günstig mit einem Beitrag ab 100 Euro versichert werden.
PKV Familie

Welche Krankenversicherung für Familien & Kinder?

Der größte Unterschied

  • Bei der privaten Krankenvollversicherung für Familien ist das Wichtigste erst einmal, dass keine Mitversicherung von Ehe- und Lebenspartnern sowie von Kindern im Rahmen der Familienversicherung, wie sie gesetzliche Krankenversicherung anbietet, existiert.
  • Jeder Elternteil und jedes Kind benötigt eine eigene private Krankenversicherung. Das ist im Grunde der größte Unterschied, der zur GKV besteht.
  • Die monatliche Beitragsbelastung ist bei einer Familie bestehend aus zwei Erwachsenen und zwei Kindern in etwa so hoch wie bei der gesetzlichen Krankenversicherung. Wobei die Leistungen umfangreicher ausfallen.

GKV oder PKV: Je nach Versicherungsstatus der Eltern

Zu bedenken ist allerdings, dass es unterschiedliche Möglichkeiten gibt, den Krankenversicherungsschutz für Familien sicherzustellen.

  • Sind beide Elternteile etwa in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert, werden die Kinder in der Regel über die Familienversicherung der Eltern beitragsfrei mitversichert. Allerdings haben sie die Möglichkeit, ihren Nachwuchs freiwillig in einer privaten Krankenversicherung versichern zu lassen. Neben dem zusätzlichen Beitrag wird dann ebenso eine übliche Gesundheitsprüfung fällig.
  • Einfacher gestaltet sich es, wenn beide Eltern privat versichert sind. Denn dann bekommt der Nachwuchs in der privaten Krankenversicherung seinen eigenen Vertrag. Eine Versicherung des Kindes in der gesetzlichen Krankenversicherung ist keine Option.
  • Ist ein Elternteil bei einer privaten Krankenversicherung versichert und ein anderer Elternteil bei der gesetzlichen Krankenversicherung, muss dass Kind bei dem Besserverdiener versichert werden. Verdient das Elternteil, welches privat versichert ist, mehr als das andere Elternteil, so muss das Kind auch in der privaten Krankenversicherung versichert werden. Ausnahme: Beide Elternteile verdienen unter der Jahresarbeitentgeltgrenze (2024: 69.300€), dann haben Sie weiterhin das Wahlrecht, ob Ihr Kind in der privaten Krankenversicherung oder in der beitragsfreien Familienversicherung der gesetzlichen Krankenversicherung versichert wird.

Wichtig – es gilt zudem:

  • Diese Regelung gilt allerdings nur für verheiratete Eltern.
  • Ansonsten kann das Kind in der GKV nicht beitragsfrei mitversichert werden, wenn das privat versicherte Elternteil mehr verdient als das gesetzlich Versicherte.
  • Der Versicherungsschutz des Nachwuchses von Beamten wird im Rahmen der Beihilfeleistungen über die private Krankenversicherung ergänzt.
  • Kinder können generell im Rahmen der Kindernachversicherung in der PKV innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt rückwirkend zum Beginn des Monats privat versichert werden, in dem der Geburtstag lag.
  • Ist der Versicherungsschutz nicht höher als die des in der privaten Krankenversicherung versicherten Elternteils, entfällt die Gesundheitsprüfung.

Wann eine PKV für Familien besser ist…

Selbstverständlich stellt sich grundsätzlich die Frage, ob eine private Krankenversicherung für Familien nicht generell die bessere Wahl ist. In diesem Punkt muss festgehalten werden, dass die PKV für Angehörige erst einmal eine Sache des Geldes ist. Da jedes Familienmitglied eigenständig versichert wird, wird für jede versicherte Person eine entsprechende monatliche Versicherungsprämie fällig.

Ein weiterer Faktor, der zu bedenken ist, ist die Familienplanung. Insbesondere dann, wenn die Kosten einer privaten Krankenversicherung eine Rolle spielen. Denn gerade bei Familien mit vielen Kindern kann die gesetzliche Krankenversicherung selbstverständlich mit einem Beitragsvorteil punkten. Hier können die Kinder schließlich unabhängig von der Anzahl im Rahmen der Familienversicherung beitragsfrei mitversichert werden.

Allerdings und das ist der wesentliche Vorteil der privaten Krankenvollversicherung für Familien, ist der Krankenversicherungsschutz in der GKV streng begrenzt und kann sich im Verlauf der Versicherungszeit durchaus ändern. Im Gegensatz dazu sind die vertraglich vereinbarten Versicherungsleistungen der PKV für die gesamte Versicherungsdauer fest verankert. Hinzu kommt, dass die Versicherungsleistungen in der privaten Krankenversicherung deutlich besser sein können. Diese lassen sich zudem vom Versicherungsnehmer individuell auf seinen persönlichen Anspruch hin auswählen.

Wann eine GKV für Familien besser ist…

Wie bereits erwähnt, ist die gesetzliche Krankenversicherung eine grundsätzlich vernünftige (und einzige, da Versicherungspflicht in Deutschland herrscht) Alternative zur privaten Krankenversicherung. Insbesondere dann, wenn die finanziellen Möglichkeiten für die Krankenvollversicherung begrenzt sind, eine große Anzahl von Kindern Teil der Familie ist oder aber wenn die Versicherungsnehmer sich schon in einem fortgeschrittenen Alter befinden. Denn das Eintrittsalter so wie der Gesundheitszustand spielen in der privaten Krankenversicherung in puncto Beitrag eine wesentliche Rolle.

Für Kinder, die in der privaten Krankenversicherung ebenso wie ihr Elternpaar versichert werden sollen, gilt dies nicht. Denn werden sie im Rahmen der Kindernachversicherung privat versichert und übersteigt der Versicherungsschutz nicht den der Eltern, ist keine Gesundheitsprüfung nötig (Voraussetzung: Der Versicherungsnehmer ist bereits länger als drei Monate privat versichert).

Eine Überprüfung des Gesundheitszustandes ist grundsätzlich in der gesetzlichen Krankenversicherung irrelevant für einen etwaigen Beitrag, da der Nachwuchs ohnehin Familienkrankenversichert wird.

Beispiel:

  • Vater ist Hauptverdiener und in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Seine Frau ist nicht erwerbstätig und gemeinsam haben sie drei Kleinkinder.
  • In der privaten Krankenversicherung würde jede einzelne Person, also Vater, Mutter und die drei Kinder einen eigenen Krankenversicherungsvertrag besitzen und somit jeweils eine eigene Krankenversicherungsprämie bezahlen.
  • In der GKV hingegen ist der Vater pflichtversichert und seine Frau und seine Kinder bei ihm im Rahmen der Familienversicherung beitragsfrei mitversichert.
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Rechenbeispiele: Familienversicherung PKV vs. GKV

Um für Klarheit zu sorgen, bietet sich ein Rechenbeispiel an. Ausgangspunkt ist eine Familie mit zwei Kindern im Alter von vier und von sechs Jahren. Der Vater erzielt ein Monatsbruttogehalt von rund 6.800 Euro (Versicherungspflichtgrenze 2024: 5.775,00 Euro pro Monat). Die Mutter hingegen liegt bei monatlichen 2.750 Euro.

In Bezug auf die KV zeigt sich nun folgendes Bild:

  • Der Vater hat die Wahl, ob er sich privat krankenversichert oder als freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung für seinen Versicherungsschutz sorgt. Die Mutter hingegen ist im Rahmen der GKV pflichtversichert. Für die Möglichkeiten der Versicherung der Kinder ist nun das Gehalt des Vaters maßgeblich, da er das höhere Einkommen erzielt.
  • Weil der Vater PKV versichert ist, besteht die Möglichkeit, die Sprösslinge im Umfang seiner privaten Krankenversicherung privat krankenversichern zu lassen oder sie aber freiwillig gesetzlich zu versichern. Allerdings muss in diesem Fall für jedes Kind eine eigene Prämie entrichtet werden – selbst bei der freiwilligen GKV-Versicherung. Für Letzteres wird im Jahr 2024 ein Beitrag von 179,11 Euro fällig. Hinzu kommt die Pflegeversicherung, die noch einmal 40,06 Euro im Monat kostet. Im Gegensatz dazu liegt der Versicherungsbeitrag für Kinder mit einer soliden Leistung in der PKV bei etwas über 100 Euro.

Beurteilung: In diesem speziellen Rechenbeispiel zeigt sich bereits, dass die Kosten für weitere Kinder in der PKV die der Aufwendungen für die GKV überschreiten. Liegt der Fokus also mehr auf den Ausgaben als auf der reinen Leistung, ist eine private Krankenversicherung ab dem dritten und vierten Kind häufig kostspieliger als die Variante der Versicherung über die gesetzliche Krankenversicherung.

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Bestätigung vor Nutzung: Ich bestätige, die Erstinformationen des Versicherungsmaklers Tim Bökemeier gemäß § 15 VersVermV und die Informationen gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 VVG heruntergeladen und gelesen zu haben.

Kinder in der Familienversicherung

Wie bereits aufgezeigt, entscheidet die Versicherungskonstellation der Eltern über die Möglichkeit, die versicherungstechnisch geboten sind. Sind beide Elternteile in der GKV versichert, erfolgt die Mitversicherung in der Familienversicherung. Ist ein Partner privat versichert und der andere gesetzlich, entscheidet der Versicherungsstatus des Hauptverdieners und sind beide privat versichert, werden Kinder ebenfalls in der PKV für Familien krankenversichert.

  • Wer den gerade geborenen Sprössling privat versichern will, muss dies innerhalb der ersten zwei Monate nach Geburt machen, um die Gesundheitsprüfung zu umgehen. Im Anschluss ist zwar eine Krankenversicherung für Kinder durch den privaten Versicherungsträger möglich – allerdings dann mit regulärer Überprüfung des Gesundheitszustands.
  • Ist ein Kind in der GKV familienversichert und beginnt ein Studium, kann es sich für eine private Krankenversicherung entscheiden. Anders hingegen sieht es bei einer Ausbildung aus. Denn mit dem Einkommen aus der Ausbildungsvergütung geht eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung einher. Die Möglichkeit einer Wahl besteht nicht mehr.
  • Beim Berufseintritt entscheidet im Anschluss dann das zukünftige Einkommen darüber, welche Optionen zur Absicherung der Krankenversicherung bestehen. Liegt dieses als Beispiel über der Jahresarbeitsentgeldgrenze, hat der Versicherungsnehmer die Möglichkeit, sich privat oder freiwillig gesetzlich zu versichern.

Eltern, die ihre Kinder privat versichern möchten, müssen sich ebenfalls um Krankheiten oder Behinderung des Nachwuchses keine Sorgen machen. Denn die Kindernachversicherung ist ohne Risikoprüfung ab dem Geburtstag wirksam. Ebenso ist ein späterer Beitritt in die PKV nicht ausgeschlossen. Allerdings wird dann bei Vorerkrankungen entweder ein Risikozuschlag erhoben oder ein Ausschluss vereinbart. Umso wichtiger ist die Einhaltung der Zwei-Monatsfrist nach Geburt.

Beliebte PKV-Familientarife

Derzeit lassen sich auf dem Markt einige private Versicherungsträger finden, die eine gute Leistung bei den Krankenvollversicherungen für Familien bieten. Besonders beliebt unter den PKV-versicherten Familien sind:

  • SDK
  • Hanse Merkur
  • ARAG
  • Hallesche
  • Signal Iduna

um nur einige zu nennen. Welche nun individuell die Beste ist, ist von den individuellen Wünschen bei der Leistung abhängig. Zudem liefert nahezu jeder Versicherer eigene Besonderheiten. So bietet die Hanse Merkur hingegen einen soliden Schutz zu preiswerten Konditionen (Tarife ohne Selbstbeteiligung), die Signal Iduna mit einer hohen Erstattung bei der Kieferorthopädie und die SDK profiliert sich vor allem über Ihre Leistungen.

Bei den Leistungen ist als privat Versicherter gerade dann, wenn die gesamte Familie PKV-versichert ist, auf die Übernahme der Kosten beim Arzt bis zum 3,5-fachen Honorar entsprechend der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) sowie der GÖZ (Gebührenordnung für Zahnärzte) zu achten, um nicht auf Kosten sitzen zu bleiben.

Wichtige PKV-Leistungen für Familien

Bei der PKV für Kinder gilt es insbesondere auf die Vorsorgeuntersuchungen wert zu legen. Die stationäre Behandlung im Ein- oder Zweibettzimmer hingegen spielt eine eher untergeordnete Rolle, da der Nachwuchs ohnehin mindestens bis zum 12. Lebensjahr in der Kinderstation behandelt wird. Gegebenenfalls kann anschließend über eine Besserstellung nachgedacht werden. Wichtig sind hingegen Zahnleistungen. Insbesondere die kieferorthopädischen Behandlungen sollten wesentlicher Bestandteil der Versicherungsleistungen sein.

Die PKV für Familien bietet zudem häufig die Option der Beitragsrückerstattung. Dabei handelt es sich um die Erstattung von bezahlten Beiträgen, wenn in einem bestimmten Zeitraum keine Kosten für Behandlung eingereicht wurden. Manche Versicherungsträger gewährleisten ebenfalls eine Beitragsrückerstattung für Kinder, die sich im Regelfall auf die Hälfte der regulären Beitragsrückerstattung beläuft. Insofern kann es sich durchaus lohnen, die eine oder andere Behandlung selbst zu bezahlen.

Schwangere profitieren zudem von den Leistungen der privaten Krankenversicherung. Denn üblicherweise sind ausführliche Vorsorgeuntersuchungen ebenso miteingeschlossen wie die umfangreichen Möglichkeiten der modernen pränatale Diagnostik.

Gut zu wissen:

  • Während des Mutterschutzes, ändern sich die PKV-Beiträge nicht. Zudem besteht der Anspruch auf Mutterschaftsgeld durch das Bundesamt für Soziale Sicherung.
  • Insbesondere bei der Geburt profitieren privat Versicherte von der Chefarztbehandlung sowie der Unterbringung im privaten Einbettzimmer, sofern diese im Rahmen der Leistungen mit vereinbart wurden.
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PKV oder GKV: Fazit für Familien

Bereits zur Familienplanung ist es wichtig, sich über die Zukunft der Krankenversicherung auszutauschen und Möglichkeiten auszuloten. Ist absehbar, dass das Älterwerden ohne Kinder geplant wird, kann entsprechend anders entschieden werden, als wenn beide eine besonders kinderreiche Familie begründen möchten.

Generell kann sich die PKV für Familien allerdings immer aufgrund der umfangreichen Leistungen lohnen. Um dies entscheiden zu können, muss jedoch eine sorgfältige Analyse der bestehenden Optionen vorgenommen werden. Zudem bestimmt häufig die finanzielle Situation die Wahlmöglichkeiten.

Wichtig sind in jedem Fall die Krankenversicherungsleistung so abzustimmen, dass sie dem individuellen Anspruch gerecht werden. Zudem verfügen einige private Krankenversicherungen über einen Selbstbehalt. Bis zu dieser Grenze müssen Rechnungen erst einmal selbst beglichen werden, bevor eine Kostenerstattung durch die PKV veranlasst werden kann. Da jeder Versicherungsnehmer in der PKV für Familien einen eigenständigen Vertrag hat, kann sich somit dieser Selbstbehalt schnell summieren. Hier gilt es folglich eine passende Lösung zu finden, welche finanziell sinnvoll ist.

Wichtig: In der privaten Krankenversicherung gilt, anders als in der GKV, das Kostenerstattungsprinzip. Das bedeutet, dass Rechnungen vom Arzt, Zahnarzt oder Therapeuten direkt an den entsprechenden Rechnungssteller bezahlt werden. Im Anschluss kann dann der erstattungsfähige Anteil über den privaten Versicherer erhalten werden.

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