PKV für Kinder: Kosten & Kindertarife in der privaten Krankenversicherung

Die private Krankenversicherung bietet individuellen Versicherungsschutz, auf Wunsch auch mit besseren Leistungen als die gesetzliche Krankenversicherung. Auch Kinder können privat versichert werden, jedes mit einem eigenen Tarif. Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung gibt es in der privaten Krankenversicherung keine Familienversicherung. Im Folgenden beantworten wir wesentliche Fragestellungen in Bezug auf die Krankenversicherung für Kinder: PKV oder GKV, Leistungen, ist eine Gesundheitsprüfung notwendig und vieles mehr.
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Die private Krankenversicherung bietet individuellen Versicherungsschutz, auf Wunsch auch mit besseren Leistungen als die gesetzliche Krankenversicherung. Auch Kinder können privat versichert werden, jedes mit einem eigenen Tarif. Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung gibt es in der privaten Krankenversicherung keine Familienversicherung. Im Folgenden beantworten wir wesentliche Fragestellungen in Bezug auf die Krankenversicherung für Kinder: PKV oder GKV, Leistungen, ist eine Gesundheitsprüfung notwendig und vieles mehr.

Schnellüberblick: das wichtigste auf einen Blick

  • Die private Krankenversicherung für das Kind bietet in Bezug auf die Leistungen die bestmögliche medizinische Versorgung.
  • Es gibt Versicherungsunternehmen, bei denen sich ein Kindertarif schon für etwa 60 bis 130 Euro abschließen lässt, wobei niedrige Beiträge üblicherweise mit einem Selbstbehalt einhergehen.
  • Generell gilt erst einmal, dass wenn beide Elternteile in der GKV versichert sind, das Kind über die Familienversicherung kostenfrei in der gesetzlichen Krankenversicherung mit eingeschlossen werden kann.
  • Besteht für beide Eltern hingegen eine private Krankenversicherung, so werden ebenfalls die Sprösslinge in dieser versichert. Dies geschieht im Regelfall über die Kindernachversicherung. Diese erfolgt im Regelfall formlos und es ist ebenfalls keine Gesundheitsprüfung nötig.
Private Krankenversicherung für Kinder
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Privat oder gesetzlich? Wie wird das Kind versichert?

Entscheidend ist, wie die Elternteile versichert sind, danach richtet sich auch die Versicherung für das Kind: Ist ein Elternteil in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert, kann der Nachwuchs je nach Einkommen der beiden Partner entweder über die Familienversicherung oder als freiwilliges Mitglied in der GKV mitversichert werden. Wenn beide Elternteile unterschiedlich versichert sind, dann entscheidet das Einkommen darüber, welche Möglichkeiten bestehen, das Kind zu versichern:

Beispiele

Beitragsfrei über die Familienversicherung in der GKV

  • Partner 1: Einkommen über der Jahresarbeitsentgeldgrenze (2021: 64.350 Euro) und PKV versichert
  • Partner 2: Einkommen höher als das von Partner 1 und GKV versichert

Das Kind der beiden kann beitragsfrei über die Familienversicherung in der GKV versichert werden.

GKV oder Kindernachversicherung in der privaten Krankenversicherung

  • Partner 1: Einkommen über JAEG und privat versichert
  • Partner 2: Einkommen unter dem von Partner 1 und gesetzlich krankenversichert

Den Eltern steht es frei, das Kind im Rahmen einer freiwilligen Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung (eigener Beitrag) oder über die Kindernachversicherung in der privaten Krankenversicherung zu versichern.

Beitragsfrei in der GKV

  • Partner 1: Einkommen unterhalb der JAEG und privat versichert
  • Partner 2: keine oder nur geringe Einkünfte und gesetzlich versichert

Der Nachwuchs kann beitragsfrei in der GKV mitversichert werden.

Kind muss in private Krankenversicherung

  • Partner 1: privat versichert
  • Partner 2: privat versichert

Der Nachwuchs muss privat versichert werden. Eine Mitgliedschaft in der GKV ist nicht möglich.

Zugehörigkeit der Eltern für Kind entscheidend

  • Generell gilt, dass wenn beide Elternteile in der privaten Krankenversicherung versichert sind, die Kinder eine private Krankenversicherung für Kinder erhalten. Die Alternative hierzu ist, den Nachwuchs als freiwilliges Mitglied in der GKV zu versichern.
  • Kommt hinzu, dass die Partner zudem noch bei verschiedenen privaten Versicherungsunternehmen ihren Versicherungsvertrag führen, könne sich diese entscheiden, bei welchem der Krankenversicherungsschutz für das Kind sichergestellt wird.
  • Doch ebenso haben sie die Wahl, einen völlig neuen Versicherungsträger für die PKV für das Kind zu wählen.

Kinder von nicht verheirateten Partnern

Für Kinder von nicht verheirateten Eltern gilt, dass wenn mindestens ein Partner in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert oder freiwillig versichert ist, das Kind kostenfrei mitversichert werden kann.

Diese Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht im Juni 2011 getroffen und damit festgehalten, dass das leibliche Kind kostengünstig gesetzlich krankenversichert oder wahlweise über die PKV für Kinder einen Versicherungsschutz erhält. Eine Versicherungspflicht besteht in Deutschland unabhängig vom Versicherungsstatus der Eltern als auch dem Status der Familiensituation, generell.

Private Krankenversicherung für Familien
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Vorteile der private Krankenversicherung für Kinder

Bei all den Informationen stellt sich selbstverständlich die Frage, warum Sie Ihr Kind privat versichern sollten. Hierfür gibt es ein paar gute Gründe:

  • Das in der privaten Krankenversicherung versicherte Kind hat von Geburt an die beste medizinische Versorgung
  • Die Leistungen der Tarife für die PKV für Kinder bietet ein umfangreiches Leistungsspektrum, welches der GKV überlegen ist. Zudem dürfen einmal vereinbarte Versicherungsleistungen nicht mehr gestrichen werden.
  • Kosten der Behandlungen für Zahnfehlstellungen, Kieferorthopädie sowie die Zahnversorgung im Allgemeinen werden nicht nur umfangreicher gedeckt. Ebenso besteht Anspruch auf hochwertigere Materialien und Behandlungen.
  • Grundsätzlich wird das Kind dem PKV-Tarif des Partners angeschlossen und es „erbt“ somit entsprechende Leistungen. Jedoch ist es ebenso möglich, einen Tarif mit besseren Versicherungsleistungen zu wählen. Allerdings wird in diesem Fall üblicherweise eine Risikoprüfung verlangt.
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Auf diese Leistungen sollten Sie achten

In Bezug auf die Leistungen der privaten Krankenversicherung für Kinder gibt es große Wahlmöglichkeiten. Wichtig beim Abschluss einer Vollversicherung für den Nachwuchs sind:

  • Die Höchstsätze der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) müssen übernommen werden.
  • Hohe Erstattung für Kieferorthopädie.
  • Stationäre Wahlleistung wie Ein- oder Zweibettzimmer spielen eine eher untergeordnete Rolle, da Kinder bis zum 16. Lebensjahr ohnehin auf der Kinderstation betreut werden.
  • Im Gegensatz zu Erwachsenen ist bei der PKV für Kinder von einer Selbstbeteiligung abzusehen, da diese häufiger zum Arzt müssen.
  • Es gilt mindestens ein Krankenhaustagegeld mit einzuschließen oder gleich einen Tarif mit „Rooming-In“ zu wählen. Damit werden die Unterbringungskosten für ein Elternteil während eines Krankenhausaufenthalts gedeckt.
  • Ebenfalls sinnvoll ist der Einschluss von Leistungen für die Sehhilfe.

Gesundheitsprüfung auch bei Kindern!

Wenn ein Neugeborenes innerhalb von zwei Monaten über die Krankennachversicherung in der PKV versichert wird, fällt keine Risikoprüfung an. Der Gesetzgeber spricht hier von einem Kontrahierungszwang. Zudem berücksichtig der Kontrahierungszwang nicht den Anspruch auf eine Leistung in Bezug auf die Reisekrankenversicherung sowie den Auslandsaufenthalt. Ebenso entfallen Wartezeiten. In diesem Zeitraum hat der PKV-Anbieter einen Annahmezwang ohne entsprechende Risikoprüfung und ohne Wartezeiten für das dann privat krankenversicherte Kind. Allerdings gibt es auch hierfür eine Bedingung:

  • Der private Krankenversicherungsschutz eines Elternteils muss hierzu mindestens seit drei Monaten bestehen.
  • Die Aufnahme des Säuglings wird im Übrigen rückwirkend zum ersten Tag des Geburtsmonats vorgenommen. Zudem entfällt die Gesundheitsprüfung im Rahmen der Kindernachversicherung, wenn die Leistungen übernommen werden, die im PKV-Tarif des Elternteils vereinbart sind.
  • Soll ein besserer privater Krankenversicherungsschutz gewählt werden und hat der Tarif infolgedessen eine umfangreichere Leistung, wird der Versicherungsträger eine Gesundheitsprüfung verlangen. Bestehen Gründe, die das Risiko erhöhen, ist er berechtigt, einen Risikozuschlag für den gewählten Versicherungsvertrag zu nehmen oder eine Leistung auszuschließen.
Gesundheitsprüfung in de privaten Krankenversicherung
Entgegen vieler Annahmen handelt es sich bei der Gesundheitsprüfung NICHT um eine physische Untersuchung. Es findet nur eine schriftliche Befragung statt | xyz+ – stock.adobe.com

Kosten der privaten Krankenversicherung für Kinder

Im Grunde sind die Beiträge für die private Krankenversicherung für Kinder niedrig.

Die Beitragshöhe selbst richtet sich wie auch bei erwachsenen Versicherten nach dem Alter, den gewünschten Leistungen sowie dem Gesundheitszustand. Hier besteht jedoch im Rahmen der Krankennachversicherung oder der „Vererbung“ der Krankenversicherung bereits genannte Ausnahmen.

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  • Bei Fragen oder individuellem Beratungsbedarf stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns gerne.

Bestätigung vor Nutzung: Ich bestätige, die Erstinformationen des Versicherungsmaklers Tim Bökemeier gemäß § 15 VersVermV und die Informationen gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 VVG heruntergeladen und gelesen zu haben.

Beiträge PKV für Kinder

Bei den Kosten gilt, dass Tarife mit Selbstbehalt entsprechend deutlich niedrig sein können, was zu einer Gesamtersparnis führen kann. Allerdings sollte bedacht werden, dass der Nachwuchs häufiger beim Arzt ist, da alleine die U-Untersuchungen durchgeführt werden müssen. Zudem erfolgt bei Kindern irgendwann ein Beitragssprung, der auf der Einstufung in einen Jugendtarif und später dann in einen Erwachsenentarif basiert.

  • So lässt sich eine private Krankenversicherung für den Nachwuchs bereits ab rund 150 Euro ohne Selbstbeteiligung erhalten. Hier ist jedoch stets der genaue Blick auf den Tarif nötig.
  • Umfangreiche private Krankenvollversicherungen kosten im Kinderbeitrag im Schnitt ab 180 Euro aufwärts. Solange das Kind zudem über keine Einkünfte verfügt, ist die Pflegepflichtversicherung beitragsfrei.
  • Doch es gibt ebenfalls besonders günstige PKV-Tarife für Kinder, die den Versicherungsschutz bereits für etwas mehr als 60 Euro anbieten. Der Selbstbehalt ist in diesen Fällen jedoch üblicherweise entsprechend hoch.
Kinder Tarife
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Beitragssprung bei Jugendtarif

Die Kindertarife in der PKV machen nach einiger Zeit einen Beitragssprung. Dann nämlich, wenn der ursprüngliche Vertrag auf den Jugendtarif umgestellt wird. Die Steigerung kann sehr unterschiedlich ausfallen. Darüber hinaus ist das Lebensjahr, zu welchem die Umstellung erfolgt, auch von Versicherer zu Versicherer verschieden. So gibt es private Versicherungsträger, die den Versicherungsbeitrag um lediglich 5 Prozent erhöhen. Doch ebenfalls sind Versicherungsunternehmen am Markt, die bis zu 20 Prozent Aufschlag verlangen.

Es ist also wichtig, die Tarife bezüglich eines Alterssprungs zu prüfen und ggf. genau nachzufragen. Schließlich ist es möglich, dass vergleichbare Tarife in der neuen Altersgruppe günstiger oder gar bessern sind. Ebenfalls darf im Jugendalter über Zusatzleistungen für den Facharzt oder eine gesonderte Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer nachgedacht werden.

(Eine konkrete Beispielrechnung ist an dieser Stelle leider nicht möglich, da die Variablen zu unterschiedlich sind)

Zuschuss durch den Arbeitgeber

Zudem gibt es für die private Krankenversicherung für Kinder einen Zuschuss durch den Arbeitgeber. Dieser wird folglich nicht nur für den Arbeitnehmer bezahlt, sondern ebenfalls für mitversicherte Kinder oder die Ehefrau unter bestimmten Umständen.

Allerdings gibt es beim Arbeitgeberzuschuss Höchstbeträge (2021: 384,58 Euro), da dieser nicht schlechter gestellt sein darf als im vergleichbaren Fall mit der GKV. Wird für ein Kind demnach ein Beitrag von 100 Euro entrichtet, kann dieser nie höher sein als 50 Prozent also im hier genannten Fall, 50 Euro.

Sondertarife & Steuern

Im Falle der Nichtzahlung von Beiträgen zur privaten Krankenversicherung wird der Versicherte in den Basistarif oder Notlagentarif umgestuft. Dieser leistet stets bei akutem medizinischen Behandlungsbedarf. Für Mütter, Schwangere, aber auch Kinder und Jugendliche gibt es in diesem Rahmen jedoch bestimmte zusätzliche Leistungen, die bis zu einer fixen Grenze übernommen werden. Eine dauerhafte Lösung ist dieser Sondertarif allerdings nicht.

Der Beitrag für den PKV-Kindertarif kann bei der Steuererklärung im Rahmen der Sonderausgaben geltend gemacht werden. Die Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass eine Kindergeldberechtigung sowie ein Kinderfreibetrag bestehen. Gleiches gilt im Übrigen, wenn im Rahmen der Unterhaltszahlung für ein Kind der Krankenversicherungsbeitrag übernommen wird.

In Bezug auf das Krankentagegeld muss an dieser Stelle allerdings festgehalten werden, dass es dieses für das Kind selbst nicht gibt. Während sich in der GKV die Mutter oder Vater mit dem Kind krankschreiben lassen können und hierfür ein finanzieller Ausgleich bezahlt wird, besteht diese Option als privat Versicherter derzeit nur eingeschränkt. Einige Gesellschaften haben in Ihren Tarifen aber einen Kindertagegeld mit eingeschlossen.

Wechselmöglichkeit: Einmal PKV immer PKV?

Für Kinder, die in der privaten Krankenversicherung versichert sind, gibt es erst einmal kein Maximalalter, an dem sie aus der PKV „fallen“ würden. Der Versicherungsschutz im Rahmen der PKV für Kinder gilt so lange, wie die Eltern oder der Elternteil ihren Nachwuchs privat versichern möchten. Allerdings wird der Großteil der Kinder irgendwann Studieren oder einer Ausbildung und folglich einer Arbeit nachgehen.

Während bei Eintritt des Studiums eine private Krankenversicherung für Studenten der private Versicherungsschutz weitergeführt werden kann, besteht wie ebenfalls bei einer Ausbildung die Möglichkeit, in die gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln. Eine Altersgrenze gibt es jedoch nicht.

Wechselmöglichkeiten PKV Kind
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Welche PKV ist die Beste für Kinder?

Die Frage nach der besten privaten Krankenversicherung für Kinder ist stets nicht pauschal zu beantworten. Es gibt viele unterschiedliche Versicherer am Markt, die alle ihre individuellen Vorteile und Leistungsbesonderheiten haben. Hinzu kommt, dass jede versicherte Person ebenfalls persönliche Vorstellung von einer privaten Krankenversicherung hat und was diese im konkreten Fall für ihn leisten soll. Bei der PKV für Kinder ist das nicht anders.

Häufig jedoch möchten Eltern ihre Kinder besser versichern als sich selbst. Daher ist eine eingehende Prüfung der Versicherungsunternehmen und deren Leistungen im Rahmen der Kindertarife nötig. Eine gute Ausgangsbasis bilden stets Portale und Magazine wie Stiftung Warentest, das Handelsblatt, Focus Money, Stern oder andere Fachpublikationen.

Als einen Blick wert haben sich in den vergangenen Jahren jedoch hervorgetan:

  • Hallesche
  • Hanse Merkur
  • Signal Iduna
  • Allianz
  • ARAG
  • R+V

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