Inhaltsverzeichnis
Was versteht man unter den Wahlleistung im Krankenhaus bei der PKV?
Im Gegensatz zu gesetzlich Versicherten haben Versicherungsnehmer in der privaten Krankenversicherung ebenfalls bei einer stationären Behandlung ein Recht auf freie Arzt- und Krankenhauswahl. Es besteht folglich die Option sich in öffentlichen Krankenhäusern ebenso behandeln zu lassen, wie in Privatkliniken. Voraussetzung ist, dass der Versicherungsschutz letztere Krankenhäuser einschließt. Somit ist der in der PKV Versicherte nicht an die empfohlene Einweisung seines Arztes gebunden.
Zu den Wahlleistungen im Krankenhaus gehören:
- Unterbringung im Einbett- oder Zweibettzimmer
- Behandlung durch den Chefarzt
- Verschiedenste Behandlungsformen.
Welche der Wahlleistungen im Krankenhaus konkret durch den Versicherungsträger übernommen werden, ist tarifabhängig. Ebenfalls können gesetzlich Versicherte diese Vorteile für sich nutzen. Hierzu bietet sich eine Zusatzversicherung an, über welche sie die Mehrkosten für die besondere Behandlung im Krankenhaus abdecken können. Generell wird bei den Wahlleistungen im Krankenhaus zwischen Wahlleistungen Unterkunft und wahlärztlicher Behandlung unterschieden.
Welcher Anspruch auf Übernahme der Kosten im Krankenhaus besteht, ist in den individuellen tariflichen Bestimmungen des vereinbarten Versicherungsschutzes festgehalten. Hier findet sich ebenfalls, wenn Wahlleistungen im Krankenhaus übernommen werden, in welcher Höhe die Kosten hierfür getragen werden.
Welche Vorteile bieten die einzelnen Wahlleistungen der PKV?
Die Wahlleistungen im Krankenhaus umfassen generell drei Kategorien:
- Unterkunft
- Ärztliche Wahlleistungen
- Medizinische Wahlleistungen
Wahlleistung Unterkunft
Im Vorfeld kann der Patient bei einem Krankenhausaufenthalt eine andere Unterbringung mit dem Krankenhaus ausmachen. Neben dem Zweibettzimmer ist hier ebenfalls die Wahl eines Einbettzimmers möglich. Darüber hinaus lassen sich in diesem Kontext noch weitere Extraleistungen beantragen. Hierzu zählt etwa die Mitaufnahme eines Partners, welcher ohne medizinische Indikation ebenfalls im Krankenhaus bleiben soll, ein Internetanschluss oder ein eigener Fernseher am Bett.
Eine Unterbringung im Einbettzimmers aufgrund einer Infektionsgefahr oder weil ein erhöhter Ruhebedarf besteht, darf nicht als Wahlleistung abgerechnet werden. Die hierfür entstehenden Mehrkosten übernimmt die Krankenversicherung im Rahmen ihr Leistung.
Ärztliche Wahlleistung
Zum Alltag im Krankenhaus gehört die Behandlung durch den diensthabenden Arzt. Möchte ein Patient hingegen zur persönlichen Behandlung den Dienst eines anderen Arztes in Anspruch nehmen, etwa einem Wahlarzt, welcher über spezielle Erfahrungen oder Qualifikationen verfügt, muss diese Mehrleistung als Wahlleistung extra bezahlt werden. Hierbei wird üblicherweise von der Chefarztbehandlung besprochen.
Ist in den Wahlleistungen der privaten Krankenversicherung die Behandlung durch einen bestimmten Arzt vereinbart, dürfen nur in Ausnahmefällen Tätigkeiten an das ärztliche Hilfspersonal delegiert werden.
Medizinische Wahlleistungen
Abseits der Unterbringung sowie der Behandlung durch den Chefarzt gibt es im Rahmen der Wahlleistung in der PKV noch die der medizinischen Leistungen. Hierzu zählen typischerweise Schönheitsoperationen.
Welche Wahlleistungen gibt es noch?
Abseits der drei genannten Wahlleistungen der privaten Krankenversicherung gibt es noch einige allgemeine Krankenhausleistungen, welche ebenfalls als Wahlleistungen gelten können. Hierunter fallen als Beispiel Alternativleistungen zur angesetzten Standardleistung, alternative Operationsmethoden, neuartiger Implantate oder umfangreichere Laborleistungen.
In jedem Fall müssen solche Wahlleistungen, um grundsätzlich abrechnungsfähig zu sein, „fachlich anerkannten medizinischen Standards“ entsprechen.
Ist es sinnvoll, diese Wahlleistungen im PKV-Tarif aufzunehmen?
Ob der Einschluss von Wahlleistungen in der privaten Krankenversicherung Sinn ergibt, ist von unterschiedlichen Faktoren abhängig. Denn sind diese nur im begrenzten Umfang Teil des Krankenversicherungstarifs, kann bei der monatlichen Prämie gespart werden. Soll hingegen der höchstmögliche Komfort während eines Krankenhausaufenthaltes sichergestellt sein, braucht es den Einschluss der Wahlleistungen im Krankenhaus.
Interessant zu wissen ist, dass Krankenhäuser in insgesamt fünf Bereichen für besonderen Komfort sorgen können.
- Sanitärzonen (separate Dusche oder WC, Kosmetikspiegel etc.)
- besondere Ausstattung (Pay-TV, Kühlschrank etc.)
- Zimmerlage und Zimmergröße (Balkon, besondere Aufenthaltsräume etc.)
- Verpflegung (besondere Essensangebote, zusätzliche Getränkeoptionen etc.)
- Service (Tageszeitung, Wäschedienst etc.).
Können auch GKV Versicherte diese Wahlleistungen erhalten?
Die Abrechnung von gesetzlich Versicherten richtet sich nach Gebührenordnung. Gesetzlich versicherte Versicherungsnehmer haben also Anspruch auf die Regelleistungen. Sämtliche Wahlleistungen müssen folglich aus der eigenen Tasche finanziert werden. Um sich ähnliche gute Versicherungsbedingungen wie privat versicherte Versicherungsnehmer im Krankenhaus zu sichern, ist eine private Zusatzversicherung nötig.
Die Krankenhauszusatzversicherung übernimmt im Falle eines Krankenhausaufenthalts die vereinbarten Wahlleistungen wie bei einem PKV-Versicherten. Entsprechend können GKV-Versicherte ebenfalls eine Unterbringung im Einbettzimmer in Anspruch nehmen oder die Behandlung durch den Chefarzt veranlassen. Die Kosten für diese Wahlleistungen werden dann von der privaten Krankenversicherung übernommen.
Seit über 10 Jahren berate ich Kunden rund um das Thema Krankenversicherung: GKV vs. PKV, Tarifwahl, Tarifoptimierung sowie Sondersituationen (wie Ablehnungen, Risikozuschläge etc.). Mehr als 3800 Kunden wurden bereits von der PKV-Welt betreut. Regelmäßig stehe ich als Experte für Fachvorträge und Interviews zur Verfügung, u.a. für Zeitschriften wie „Fonds Online“, „DasInvestment“, „Wirtschaftsforum“ oder „AssCompact“. Bei Fragen stehen ich Ihnen gerne zur Verfügung.