Als Versicherungsnehmer in der PKV besteht im Regelfall Anspruch auf die Erstattung der Kosten von Akupunktur-Behandlungen. Allerdings kann es bei den Erstattungssätzen zu – mitunter umfangreichen – Unterschieden kommen. Denn während einige Versicherer lediglich 50 Prozent einer Akupunktur über ihre Tarife erstatten, bieten andere 75 oder 100 Prozent.
Ebenfalls gesetzlich Versicherte können in den Genuss der Kostenerstattung für Akupunktur-Behandlungen kommen. Hierzu müssen allerdings bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.
- Zum einen muss der behandelnde Arzt eine qualitativ hochwertige Akupunkturausbildung erhalten haben und diese auch nachweisen können.
- Des Weiteren muss der Patient bereits seit mindestens einem halben Jahr an chronischen Schmerzen leiden.
- Für andere Krankheitsbilder gilt die Übernahme der Kosten einer Akupunktur in der GKV nicht.
In der privaten Krankenversicherung werden je nach Tarif hingegen bis zu 100 Prozent der Kosten für die Akupunktur auch bei anderen Krankheitsbildern übernommen. Wird eine Akupunktur aufgrund von Migräne durchgeführt und sind hierzu 10 Sitzungen für jeweils 50 Euro nötig, würden maximal 500 Euro erstattet werden. Bei einer Kostenübernahme von 50 Prozent 250 Euro und bei einem Tarif mit 75-prozentiger Erstattung 375 Euro.
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