PKV für Ehepartner: Möglichkeiten im Vergleich (Einkommen, Arbeitslos & co.)

Ob Sie die Wahl zwischen der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung haben, hängt maßgeblich von unterschiedlichen Faktoren wie dem Einkommen und Ihrem Familienstand ab. Allerdings spielt ebenfalls der Beruf des Ehepartners eine Rolle. Beide – GKV und PKV – haben ihre Vorteile. So bietet die gesetzliche Krankenversicherung die Familienversicherung, wohingegen die private Krankenversicherung klar mit ihrem individuellen Leistungsspektrum überzeugt.
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Ob Sie die Wahl zwischen der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung haben, hängt maßgeblich von unterschiedlichen Faktoren wie dem Einkommen und Ihrem Familienstand ab. Allerdings spielt ebenfalls der Beruf des Ehepartners eine Rolle. Beide – GKV und PKV – haben ihre Vorteile. So bietet die gesetzliche Krankenversicherung die Familienversicherung, wohingegen die private Krankenversicherung klar mit ihrem individuellen Leistungsspektrum überzeugt.

Schnellüberblick: Das wichtigste auf einen Blick

  • Gibt es eine PKV für Ehepartner? Generell gilt: Jeder in der privaten Krankenversicherung hat einen eigenen Krankenversicherungsvertrag mit dem Krankenversicherungsträger. Eine Familienversicherung wie in der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es nicht.
  • Wesentlicher Vorteil GKV: Ist der Partner in der gesetzlichen KV (Krankenversicherung) versichert, kann der Ehepartner im Rahmen der Familienversicherung kostenfrei mitversichert werden. Diese Option gibt es in der PKV nicht.
  • Wesentlicher Vorteil PKV: Zwar gibt es in der privaten Krankenversicherung keine Mitversicherung der Ehepartner; dafür sind allerdings das Leistungsspektrum und die Leistungshöhe deutlich umfangreicher.
  • Wo beginnen die Kosten einer PKV für Ehepartner? Eine private Krankenversicherung für Ehepartner kann bereits ab einem Beitrag von 200 Euro im Monat abgeschlossen werden.
  • Was gilt für den Nachwuchs? Grundsätzlich können Kinder nicht im Rahmen einer Familienversicherung in der PKV mitversichert werden, sondern erhalten einen eigenständigen Versicherungsvertrag. Die Leistung der PKV sind im Regelfall allerdings höher als in der GKV. Zudem haben Eltern oft die Wahl, ob der Nachwuchs GKV oder PKV versichert werden soll.
PKV für Ehepartner
Oostendorp/peopleimages.com – stock.adobe.com

Status des Ehepartners ist entscheidend für Optionen

Um sich Gedanken über eine PKV für Ehepartner machen zu können, ist es nötig, die aktuelle Situation zu analysieren. Denn abhängig vom Status des Partners ergeben sich entsprechende Optionen und Möglichkeiten. Diesbezüglich ist ebenso eine genaue Kalkulation der jeweiligen Beiträge essenziell.

  • Ist der Ehepartner arbeitslos, Hausfrau oder Hausmann oder aber lediglich geringfügig beschäftigt, ist ein Wechsel zur privaten Krankenversicherung möglich. Allerdings ist in jedem Fall als Privatversicherter ein eigener Tarif nötig. Es gibt also keine beitragsfreie Mitversicherung.
  • Ob Ihr Partner privat versichert oder freiwillig gesetzlich werden muss, hängt zudem davon ab, ob Sie verheiratet sind oder nicht.
  • Keine Wahl besteht erst einmal, wenn der Partner berufstätig ist und gesetzlich pflichtversichert. Einzige Ausnahme bietet in diesem Fall die Versicherungspflichtgrenze. Bis zu dieser Grenze muss ein Beschäftigter GKV-versichert sein. Ab diesem Betrag kann er sich ebenfalls privat versichern. Die Versicherungspflichtgrenze für 2024 liegt bei 69.300 Euro jährlich oder 5.775,00 Euro monatlich.
  • Als Partner eines verbeamteten Ehepartners besteht eine Übernahme der Krankheitskosten durch den Dienstherren. Dieser Zuschuss lieg für Familienangehörige im Regelfall bei 70 Prozent. Der restliche kleine Teil muss über die PKV abgesichert werden. Allerdings darf das eigene Einkommen dabei nicht höher als 20.000 Euro im Jahr liegen. Diese Grenze unterscheidet sich jedoch zwischen den einzelnen Bundesländern.

Hintergründe zur Krankenversicherung für Ehepartner

In der privaten Krankenversicherung gibt es so etwas wie die Familienversicherung der Gesetzlichen nicht. Jeder Versicherungsnehmer gilt als eigenständig zu versichern. Das betrifft im Übrigen ebenfalls den Nachwuchs. Kinder erhalten in der PKV – wie die Erwachsenen auch – einen eigenständigen Krankenversicherungsvertrag. Somit bezahlt jede versicherte Person einen separaten monatlichen Beitrag.

In der gesetzlichen Krankenversicherung hingegen besteht die Option den Ehepartner als auch die Kinder im Rahmen der Familienversicherung beitragsfrei mitzuversichern. Damit einhergeht allerdings ebenfalls, dass maximal der Anspruch auf Leistungen laut der gesetzlichen Krankenkasse besteht. Das bedeutet ebenfalls, das Leistungen gesenkt oder komplett gestrichen werden können. Etwas, das in der PKV nicht möglich ist.

PKV für Ehepartner

Ein wesentlicher Unterschied zwischen der gesetzlichen Krankenversicherung und der privaten Krankenversicherung ist, dass jeder Versicherungsnehmer als eigene versicherte Person betrachtet wird. Entsprechend erhält der Partner in der PKV einen eigenständigen Krankenversicherungsvertrag mit auf Wunsch individuellen Leistungen.

Maßgeblich für die Höhe der zu zahlenden Prämie ist der Leistungsumfang der privaten Krankenversicherung für Ehepartner, das Eintrittsalter und die Risikobeurteilung. Letzte wird über die Gesundheitsprüfung vorgenommen. Hierbei werden grundsätzliche Fragen zum Gesundheitszustand der zu versicherten Person gestellt. Diese gilt es selbstverständlich wahrheitsgemäß und nach bestem Wissen und Gewissen zu beantworten.

Die PKV für Ehepartner ist also vor allem für jüngere Versicherungsnehmer (VN) sowie Gesunde besonders günstig. Besteht eine gesundheitliche Beeinträchtigung, kann der Versicherer (VR) als Beispiel einen Risikozuschlag in Form einer Erhöhung des monatlich zu zahlenden Beitrags verlangen. Ebenfalls ist ein Ausschuss der Leistung für eine spezifische Erkrankung möglich oder gar eine Ablehnung des Krankenversicherungsantrags.

Gut zu wissen:

  • Da es in Deutschland eine Krankenversicherungspflicht gibt – jeder Bürger muss entsprechend versichert sein – findet sich unter allen Umständen auch ein Versicherungsträger.
  • Wesentlicher Vorteil der PKV für Ehepartner sind die Leistungen. Nicht nur lassen diese sich auf die individuellen Bedürfnisse anpassen. Sie sind im entsprechenden Tarif ebenfalls deutlich umfangreicher als die der GKV. Hinzu kommt, dass einmal vereinbarte Leistungen nicht einfach vom Versicherer gestrichen oder reduziert werden können. Die vertraglich definierten Leistungen haben für die Dauer des Krankenversicherungsvertrags bestand.

GKV für Ehepartner

In der gesetzlichen Krankenversicherung hingegen sieht die Sachlage für Ehepartner etwas anders aus. Denn im Rahmen der Familienversicherung wird der Partner ohne viel Bürokratie beitragsfrei mitversichert, wenn er die hierfür nötigen Bedingungen erfüllt. Gleiches gilt im Übrigen für den Nachwuchs. Dieser ist ebenfalls über die Familienversicherung ab Geburt beim Hauptversicherungsnehmer ohne Mehrkosten mit eingeschlossen.

Allerdings sind die Leistungen zu einem Großteil durch den gesetzlichen Versicherungsträger vorgeschrieben. Entsprechend handelt es sich bei der GKV um eine Grundversorgung mit den gängigen Standardbehandlungen. Neue Verfahrenstechniken oder Behandlungsmethoden werden im Gegensatz zur privaten Krankenversicherung deutlich langsamer – wenn überhaupt – adaptiert. Es gibt zwischen den gesetzlichen Krankenversicherern insofern kaum Unterschiede im Leistungsspektrum.

Interessant:

  • Soll der GKV-Schutz aufgewertet werden, können verbesserte Leistung für den GKV-Versicherten über die privaten Krankenzusatzversicherungen gegen eine entsprechende monatliche Prämie bezogen werden.
  • Die Mitversicherung über den Ehepartner in der gesetzlichen Krankenversicherung ist allerdings nur für Partner möglich, die derzeit nicht mehr als 485 Euro im Monat verdienen. Liegt das Einkommen über diesem Betrag, gilt der Versicherungsnehmer als sozialversicherungspflichtig und muss sich eigenständig krankenversichern.
  • Geht der Ehepartner hingegen einer selbstständigen Tätigkeit nach und ist privat versichert, besteht folglich kein Anspruch auf eine Familienversicherung in der GKV. Allerdings können Sie sich in diesem Fall freiwillig GKV-versichern lassen. Hierzu wird ein Mindesteinkommen als Basis veranschlagt, von welchem dann der Krankenversicherungsbeitrag in Höhe von 14,6 Prozent plus Zusatzbeitrag berechnet wird.

Kostenbelastung der Krankenversicherung

Selbstverständlich stehen für Versicherungsnehmer häufig vor allem die Kosten im Fokus. Jedoch sollten in diesem Kontext ebenfalls die Leistungen nicht unbeachtet bleiben. Denn schnell kann es sein, dass zwar die monatlich zu zahlende Prämie gerade im Rahmen der Familienversicherung der GKV günstiger ist, über die Zusatzleistungen manche Kosten jedoch steigen. So wird als Beispiel für Medikamente in der PKV eine volle Kostenerstattung gewährt. In der gesetzlichen Krankenversicherung hingegen sind es derzeit 5 Euro bis 10 Euro an Zuzahlung.

Geht es hingegen rein um die Kosten, hat die GKV einen Vorteil bei Familien mit Kindern. Da in der PKV jeder Versicherungsnehmer einen eigenen Versicherungsbeitrag zahlt, übersteigt dieser nicht selten die Prämie der gesetzlichen Krankenversicherung. Wird hingegen auf die reinen Leistungen geachtet, liegt der Vorteil klar bei der privaten Krankenversicherung.

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Bestätigung vor Nutzung: Ich bestätige, die Erstinformationen des Versicherungsmaklers Tim Bökemeier gemäß § 15 VersVermV und die Informationen gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 VVG heruntergeladen und gelesen zu haben.

Mindest- sowie Maximalbeträge & Zuschüsse

In der GKV ist der Ehepartner bis zu einem monatlichen Verdienst von 538 Euro mitversichert. Wer darüber liegt, wird mit derzeit 14,6 Prozent vom Einkommen sozialversicherungspflichtig. Der Arbeitgeber beteiligt sich an der Hälfte der Kosten. Hinzu kommt der individuelle Zusatzbeitrag, der je nach Krankenkasse erhoben wird. Kann kein Einkommen vorgewiesen werden, liegt die Berechnungsgrenze bei 1.178,33 Euro.

  • Der Höchstbetrag für kinderlose Angestellte liegt bei einem Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze bei 1.040,00 Euro inklusive der Pflegeversicherung sowie dem obligatorischen Zusatzbeitrag.
  • In der privaten Krankenversicherung hingegen gibt es keine pauschale Begrenzung der Beitragshöhe. Da die Prämie durch Faktoren wie Alter, gewählte Leistungen sowie den Gesundheitszustand definiert wird, ist diese entsprechend unterschiedlich. Allerdings gibt es einen Höchstbetrag, den der Arbeitgeber bei Privatversicherten übernimmt. Das sind für 2024 mit der Beitragsbemessungsgrenze von 5.175,00 monatlich rund 420 Euro zzgl. Pflegeversicherung sowie Zusatzbeitrag. Ist die versicherte Person selbst nicht erwerbstätig oder aber selbstständig, gibt es diesen Arbeitgeberzuschuss freilich nicht. In diesem Fall wird die Versicherungsprämie komplett aus eigener Tasche bezahlt.

Beispielrechnung Krankenversicherung für Ehepartner

Ausgangssituation 1: Der Ehepartner ist in einem Angestelltenverhältnis, verdient 5.100 Euro im Monat, der andere ist Partner arbeitslos. Beide haben keine Kinder.

  • GKV: Da der Versicherungsnehmer unter der Versicherungspflichtgrenze (JAEG) verdient, ist er über die gesetzliche Krankenversicherung sozialversicherungspflichtig. Der Ehepartner kann, da er kein eigenes Einkommen bezieht, über die Familienversicherung beitragsfrei mitversichert werden. Da der Arbeitgeber einen Zuschuss von der Hälfte der Beitragspflicht übernimmt, liegt der KV-Beitrag bei 419,18 Euro. Ist der Ehepartner hingegen selbstständig, kann er sich für die private oder gesetzliche Krankenversicherung entscheiden. In der GKV zahlt er den Höchstsatz, der sich an der Beitragsbemessungsgrenze orientiert. Derzeit also ohne Pflegeversicherung 838,35 Euro, da er keinen Zuschuss des Arbeitgebers geltend machen kann.
  • PKV: In unserem Bespiel ist eine PKV nicht möglich, da der Versicherungsnehmer unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze verdient und somit pflichtversichert in der GKV ist.

Ausgangssituation 2: Beide Ehepartner sind berufstätig und erhalten ein Gehalt jenseits der 538 Euro monatlich. In diesem Fall entscheidet die Höhe des Einkommens sowie die Art der Tätigkeit.

  • GKV: Besteht ein Angestelltenverhältnis und verdient der Versicherungsnehmer unter der Versicherungspflichtgrenze von derzeit 5.775,00 Euro, ist er sozialversicherungspflichtig und somit in der GKV versichert.
  • PKV: Ist er hingegen selbstständig, kann er sich privat Krankenversicherung oder als freiwilliges Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung beitreten. Das Gleiche gilt für den Partner. Hier gelten die bereits genannten Beträge.

Ausgangssituation 3: Ehepartner ist voll erwerbstätig, Partner kümmert sich um 2 Kinder und hat keinen eigenen Verdienst.

  • GKV: Je nachdem, wie der berufstätige Teil der Ehegemeinschaft versichert ist, bestehen dann Optionen für den Partner sowie die Kinder. In der gesetzlichen Krankenversicherung wird allerdings nur ein Beitrag entrichtet. Der Ehepartner sowie die Kinder werden über die Familienversicherung beitragsfrei mitversichert.
  • PKV: Besteht eine private Krankenversicherung, müssen der Partner sowie die Kinder ebenfalls privat versichert werden. Entsprechend bezahlt jeder Elternteil für die eigene private Krankenversicherung ab 200 Euro im Monat. Jedes Kind wird ebenfalls eigenständig über die PKV versichert, was ebenfalls rund 100 Euro pro Person und Monat kostet. Somit würden mindestens 570 Euro monatlicher Beitrag fällig.

Ehepartner mit Kinderwunsch

Generell richtet sich die Versicherung für die Kinder nach den Eltern.

  • Sind als Beispiel beide Partner bei der gesetzlichen Krankenversicherung, werden die Sprösslinge ebenfalls dort im Rahmen der Familienversicherung mitversichert.
  • Sind die Elternteile hingegen privat versichert, muss eine eigenständige private Krankenversicherung für Kinder abgeschlossen werden. Diese gibt es bereits ab etwa 110 Euro im Monat.
  • Sind die Ehepartner hingegen unterschiedlich versicherter, entscheidet die Höhe des Einkommens über die Versicherungsoption für den Nachwuchs. Ist der Besserverdiener privat versichert, wird ebenfalls das Kind in der PKV krankenversichert. Ist der Elternteil mit dem höheren Einkommen hingegen in der GKV versichert, kann eine Entscheidung pro GKV oder pro PKV getroffen werden.

Die Frist für eine Entscheidung beträgt immer, wenn ein Wechsel möglich ist, drei Monate. Üblicherweise ist das gleich nach der Geburt. Unabhängig wo der Nachwuchs dann versichert wird, gilt dies rückwirkend zum entsprechenden Termin. Wichtig zu wissen ist, dass das Kind im Rahmen der Nachversicherung bei in der privaten Krankenversicherung ohne Risikoprüfung aufgenommen wird, wenn die Leistungen denen des versicherten Elternteils nicht übersteigen.

Kommt es zu einer Scheidung und bestand bisher eine Familienversicherung über den Partner, werden die Kinder nun über die eigene gesetzliche Krankenversicherung mitversichert.

Wichtig:

  • Die Kosten einer angemessenen Krankenversicherung für die Kinder gehören zum Vorsorgebedarf und müssen vom Ehepartner im Rahmen des Unterhalts bezahlt werden, wenn Sie selbst die Beiträge nicht aufbringen können.
  • Wer Mutterschaftsgeld oder Elterngeld erhält, muss hierauf als gesetzlich Versicherter keine Beiträge entrichten. Gleiches gilt als freiwilliges Mitglied. Anders sieht es in der PKV aus. Hier werden auch die Einkünfte des Partners gerechnet, wobei diese bei maximal der Hälfte der Beitragsbemessungsgrenze (2.587,50 Euro für 2024) liegen. Zudem müssen weiterhin die Krankenversicherungsbeiträge entrichtet werden. Durch das Mutterschaftsgeld oder Elterngeld tritt keine Sozialversicherungspflicht ein.
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Entscheidungshilfe: GKV oder PKV für Ehepartner?

Die Frage, die sich stellt, ist, welche der Varianten – GKV oder PKV – ist die bessere Wahl für den Ehepartner? Eine Antwort darauf ist abhängig von den individuellen Faktoren. Sind beide Ehepartner berufstätig, entscheidet der berufliche Status sowie die Versicherungspflichtgrenze über die Möglichkeiten.

  • Sind Sie Ehe- oder Lebenspartner eines Beamten, können Sie die Vorteile der Beihilfe für sich in Anspruch nehmen. Nur ein kleiner Teil der Krankenversicherung muss daher über die PKV abgesichert werden. Familienangehörige profitieren hier üblicherweise von 70 Prozent Zuschuss. Kinder gar von bis zu 80 Prozent.
  • Fällt die Familienplanung umfangreich aus und ist der Kinderwunsch groß, kann es sinnvoll sein, eine Entscheidung pro gesetzliche Krankenversicherung zu treffen. Der Grund hierfür liegt in der Familienversicherung und der Option, Partner und Kinder beitragsfrei mitzuversichern. Stehen also die Kosten im Fokus, ist in einem solchen Fall die GKV oft besser.
  • Anders sieht es mit einem Blick auf die Leistungen aus. Wer die optimale medizinische Versorgung wünscht, ist bei der privaten Krankenversicherung besser aufgehoben. Hier werden üblicherweise die Kosten für Medikamente ebenso voll übernommen wie der maximale Satz der Gebührenordnung für Ärzte. Gleiches gilt für die Leistungen im Bereich des Zahnersatzes, Heilpraktiker, Sehhilfen, Krankenhaus und vieles mehr.

Beliebte PKV für Ehepartner

Bei der Wahl der privaten Krankenversicherung für Ehepartner ist die Auswahl selbstverständlich groß, ein Tarifvergleich lohnt sich daher! Als beliebt haben sich vor allem die Hanse Merkur, die ARAG sowie die Signal Iduna hervorgetan. Das geht aus den niedrigen Beschwerdequoten dieser drei als auch aus den Bewertungen der Versicherten hervor.

  • Unter diesen drei kommt die Signal Iduna auf über 90 von 100 Punkten,
  • die ARAG auf 83 von 100 Punkten und
  • die Hanse Merkur auf 79 von 100 Punkten.

Einen Blick wert sind neben den drei genannten privaten Krankenversicherungen für Ehepartner zudem die Allianz, DKV, LVM Versicherung, ERGO, Signal Iduna sowie die Barmenia.

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