Private Krankenversicherung Brille/ Kontaktlinsen & Lasik: Werden die Kosten übernommen?

Fast ein Viertel aller Menschen in Deutschland bestreitet ihren Alltag aufgrund verminderter Sehkraft mit einer Sehhilfe. Da diese im Regelfall ein lebenslanger Begleiter ist, können die Kosten für sie entsprechend hoch sein. Als Versicherungsnehmer in der privaten Krankenversicherung können Versicherungsnehmer von einer Kostenerstattung profitieren und folglich die eigenen Aufwendungen minimieren. Welche Voraussetzungen gelten und mit was für einer Versicherungsleistung gerechnet werden kann, zeigt der folgende Artikel.
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Fast ein Viertel aller Menschen in Deutschland bestreitet ihren Alltag aufgrund verminderter Sehkraft mit einer Sehhilfe. Da diese im Regelfall ein lebenslanger Begleiter ist, können die Kosten für sie entsprechend hoch sein. Als Versicherungsnehmer in der privaten Krankenversicherung können Versicherungsnehmer von einer Kostenerstattung profitieren und folglich die eigenen Aufwendungen minimieren. Welche Voraussetzungen gelten und mit was für einer Versicherungsleistung gerechnet werden kann, zeigt der folgende Artikel.

Schnellüberblick: Das Wichtigste auf einen Blick

  • Gesetzlich Versicherte haben mit Blick auf Sehhilfen mit großen Einschränkungen zu kämpfen. Versicherte müssen mit hohen Kosten rechnen.
  • Diese Kosten führen zu einer Zweiklassen-Versorgung, da benötigte Brillen häufig nicht gekauft oder nicht auf das individuelle Bedürfnis abgestimmt günstig besorgt werden.
  • In der privaten Krankenversicherung werden mehr Leistungen für Sehhilfen übernommen. Die Höhe der Kostenerstattung variiert allerdings zwischen den Anbietern.
  • Interessant ist, dass die PKV ihren Versicherten nicht nur eine Erstattung von Aufwendungen für Brillen gewährt, sondern ebenfalls für andere Sehhilfen wie Kontaktlinsen.
  • Auch gesetzlich Versicherte können in den Genuss eines verbesserten Versicherungsschutzes über eine private Zusatzversicherung kommen.
  • Kritisch ist trotz BGH-Urteil das Thema Laser-in-situ-Keratomileusis-Behandlung (LASIK).
Brillen in der PKV
lassedesignen – stock.adobe.com

Hohe Kosten durch Brillenkäufe/ Kontaktlinsen

Wer auf eine Brille angewiesen ist, der hat mitunter hohe Kosten zu tragen. Zwar ist eine Sehhilfe immer auch von individuellen Faktoren abhängig, dennoch fallen finanzielle Belastungen an. Schließlich sind weder Brillen noch Kontaktlinsen eine rein private Sache. Viel mehr brauchen sie Menschen, um sich frei im Straßenverkehr bewegen zu können, für die Ausführung ihrer Arbeit und vieles mehr. Entsprechend sollten die Kosten für eine Sehhilfe gedeckt sein.

  • Auf der Kostenseite stehen Brillenfassungen, für die 500 Euro und mehr verlangt werden. Selbstverständlich gibt es ebenfalls kostenlose Gestelle – diese jedoch richten sich nicht nach individuellen Voraussetzungen.
  • Für Einstärkengläser werden des Weiteren jeweils 10 bis 360 Euro fällig. Gleitsichtgläser sind mit 60 bis 1.200 Euro deutlich kostspieliger.
  • Kontaktlinsen unterscheiden sich hier ein wenig. Es gibt Varianten, die im Monatsrhythmus getauscht werden sowie harte Ausführungen, die speziell angepasst werden. Zudem unterscheiden sich die Monatslinsen noch in normale, torische und multifokale Ausführungen. Die regulären Monatslinsen gibt es zwischen 2,00 Euro und 9 Euro. Die torischen Kontaktlinsen sind mit 7 bis 10 Euro etwas teurer. Am kostspieligsten allerdings sind die multifokalen Monatslinsen mit 9 bis 14 Euro.
  • Harte Kontaktlinsen, welche gut ein Jahr bei entsprechender Pflege getragen werden können, kosten zwischen 50 und 300 Euro. Zudem gibt es Anbieter, die die Anpassung separat berechnen, wenn die Linsen nicht bei diesem gekauft werden. Hier entstehen noch einmal Aufwendungen in Höhe von 100 bis 200 Euro.
  • Das Lasern der Augen bei Kurz- oder Weitsichtigkeit hingegen kostet zwischen 800 und 3.000 Euro. Zudem besteht das Risiko, dass die Fehlsichtigkeit abermals auftritt und eine weitere OP notwendig wird. Darüber hinaus ist ein Erfolg nicht garantiert.

Varianten zur Korrektur der Fehlsichtigkeit

Die GKV leistet für Brillen oder Kontaktlinsen nur noch in Ausnahmefällen. Auch dann wird keine Kostenübernahme zugesichert, sondern maximal ein Zuschuss.

  • Hierfür muss allerdings eine Kurzsichtigkeit von mindestens – 8 Dioptrien oder eine Weitsichtigkeit mit + 6 Dioptrien vorliegen.
  • Bei Brillen muss ein Korrektionswert von +/- 6,24 Dioptrien gegeben sein oder eine Hornhautverkrümmung mit mehr als +/- 4,25 Dioptrien festgestellt werden. Aktuell liegt der Zuschuss zwischen 10 und 112 Euro pro Auge.

Wollen sich versicherte Personen ihre Augen lasern lassen, wird dieses Vorhaben von den gesetzlichen Krankenversicherungen im Regelfall abgelehnt. Grundsätzliche ist eine Erstattung der Kosten hierfür nicht vorgesehen. Einzige Option für GKV-Versicherte ist es, eine private Zusatzversicherung abzuschließen, die einen Teil der Kosten für eine Augen-Laser-Operation übernimmt.

Besteht eine Krankenvollversicherung bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen, gibt seit März 2017 gute Chancen, die Aufwendungen für eine LASIK-Behandlung erstattet zu bekommen. Wurden die Erstattungsanträge bis dato häufig mit dem Argument abgelehnt, die versicherte Person könne eine Brille tragen und eine solche Behandlung diene ausschließlich der Kosmetik, ist dies laut BGH-Urteil vom 29.03.2017 nicht mehr zulässig. Folglich hatte dieses den Weg für die Kostenerstattung von LASIK-Behandlungen geebnet.

Dennoch wird trotz des Urteils nicht jede private Krankenversicherung die Kosten pauschal übernehmen. Mitunter werden andere Argumente gefunden. Wichtig ist eine Ablehnung durch den Versicherer erst einmal zu widersprechen und diesen ausreichend zu begründen, um im Nachgang noch eine Deckungszusage zu erhalten.

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Kontaklinsen

Welche Beträge werden übernommen?

In den privaten Krankenvollversicherungen werden die Kosten für eine Brille sowie Kontaktlinsen je nach Leistungsmodell übernommen. Als Leistungsmodelle sind im Regelfall ein gestaffelter Zuschuss zu den Brillenkomponenten oder eine feste Pauschale zu finden. Allerdings hängt die Leistung davon ab, ob die Kostenerstattung für Sehhilfen im Tarif eingeschlossen ist und wenn ja, in welchem Umfang wird diese wie oft erbracht. Denn abhängig vom Versicherer wird teilweise oder vollständig geleistet.

Bei gestaffelten Zuschüssen durch die PKV erhalten versicherte Personen bestimmte Beträge für die einzelnen Komponenten einer Brille. Etwa bezahlt das Versicherungsunternehmen alle 24 Monate 200 Euro für Brillengestelle und 150 Euro für Einstärkengläser.

Sind hingegen pauschale Zuschüsse im Tarif vereinbart, erhalten Versicherte etwa 150 Euro alle 36 Monate für ihre Brille. Dabei ist es unerheblich, ob diese Zuschüsse für eine Gleitsichtbrille, eine Lesebrille oder eine Einstärkenbrille verwendet werden. Premium-Tarife sehen auch Erstattungen von bis zu 500 Euro alle 2 Jahre vor.

Generell kann es sein, dass die privaten Krankenversicherungsunternehmen unterschiedlich reagieren, wenn anstatt einer Brille auf Kontaktlinsen zurückgegriffen wird. Einige übernehmen diese im Rahmen der pauschalen Zuschüsse problemlos, andere hingegen verweisen auf das Tragen einer regulären Sehhilfe.

Wie ist der Ablauf bei der Erstattung?

Wer unter eine Sehschwäche oder einer Augenerkrankung leidet und eine Sehhilfe benötigt, muss diese in jedem Fall mit einem ärztlichen Rezept bestätigen lassen. Es gibt kaum Ausnahmen unter den privaten Versicherungsträgern, die eine Brille oder Kontaktlinsen ohne ein solches erstatten würden. Der erste Weg ist also der zum Augenarzt, welcher eine Notwendigkeit für eine Sehhilfe feststellen muss. Dabei ist es unerheblich, ob eine Weitsichtigkeit, Kurzsichtigkeit oder eine Hornhautverkrümmung vorliegt.

Hinweis:

Es kann sein, dass kein ärztliches Rezept erstellt wird, sondern eine sogenannte Brillenverordnung. Auch sie dient als Dokument für die Erstattungsforderung dem Versicherer gegenüber.

Der private Krankenversicherer wird das Rezept oder die Brillenverordnung fordern, um die medizinische Begründung belegt zu haben. Mit einer solchen medizinischen Notwendigkeit kann zudem nachgewiesen werden, dass eine Sonnenbrille benötigt wird. Ein Beispiel für eine medizinische Notwendigkeit einer solchen Brille wäre etwa ein chronisches Augenleiden.

Für eine Erstattung der Aufwendungen einer Sehhilfe wird regulär ein Erstattungsantrag beim privaten Krankenversicherer gestellt. Übernimmt dieser als Beispiel 300 Euro alle 2 Kalenderjahre für notwendige Sehhilfen, ist das der maximale Betrag, den der Versicherungsnehmer erhält. Ein kleines Rechenbeispiel dazu:

  • Kosten für das Brillengestell 250 Euro
  • Mehrstärkengläser 320 Euro
  • Zusätzliche Entspiegelung 60 Euro

In diesem Fall stellt der Optiker eine Rechnung über 630 Euro. Die PKV übernimmt hiervon folglich 300 Euro, sodass 330 Euro aus der eigenen Tasche bezahlt werden müssen. Im Anschluss an die Prüfung durch den Versicherer wird der erstattungsfähige Restbetrag an den Versicherungsnehmer ausbezahlt.

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