PKV-Rechner: Beiträge einfach & anonym ausrechnen

Bei uns haben Sie die Möglichkeit, Tarife von privaten Krankenversicherungen zu ermitteln und zu vergleichen. Nutzen Sie einfach unserem PKV-Rechner, in weniger als 1 Minute können Sie passende Tarife ermitteln und das anonym und unverbindlich.

Bestätigung vor Nutzung: Ich bestätige, die Erstinformationen des Versicherungsmaklers Tim Bökemeier gemäß § 15 VersVermV und die Informationen gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 VVG heruntergeladen und gelesen zu haben.

Notwendige Eingaben: Empfehlung & Hilfe

Angaben zur Person
  • Die Monatsbeiträge basieren auch darauf, wie alt Sie sind. Daher ist die Eingabe Ihres Geburtsdatums notwendig, in diesem Format Tag.Monat.Jahr, also bspw. 01.08.1981
  • Es gibt einige Unterschiede bei der PKV in den einzelnen Berufsgruppen Deshalb ist auch diese Angabe notwendig. Wählen Sie ein Gruppe aus:
Leistungskategorien

Der Rechner gibt Ihnen die Möglichkeit zwischen drei verschiedenen Leistungskategorien zu wählen.

1. Basis-Schutz

  • auch Hausarztprinzip
  • Mehrbett/ Stationsarzt
  • Zahnersatz mind. 50%

2. Komfort-Schutz

  • direkt zum Facharzt
  • 2-Bett Zimmer / Chefarzt
  • Zahnersatz mind. 60%

3. Premium-Schutz

  • direkt zum Facharzt
  • 1-Bett Zimmer / Chefarzt
  • Zahnersatz mind. 80%

Wählen Sie einen Leistungsumfängen aus, der am besten passt.

Selbstbeteiligung

Die Selbstbeteiligung (SB) gibt den Betrag pro Jahr an, den der Versicherte bei Arztrechnungen selbst zu tragen hat. Wir empfehlen:

  • Angestellten: eine SB von maximal 600 EUR pro Jahr
  • Selbstständigen: eine SB bis zu 1.200 EUR
  • Beamten oder Beamtenanwärter: sollte kein Selbstbehalt gewählt werden, da die meisten Tarife ohnehin ohne Eigenbeteiligung kalkuliert sind.
Voraussetzungen für PKV

Voraussetzungen für Angestellte und Selbstständige/ Freiberufler um sich privat zu versichern

Angestellte müssen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (69.300 Euro (Stand 2024)) verdienen, um sich privat zu versichern. Selbstständige können unabhängig vom Einkommen privat versichert werden. Studenten können ebenfalls kostengünstig privat versichert werden.

In der PKV gibt es keine speziellen Familientarife. Jedes Familienmitglied benötigt einen eigenen Tarif, wobei Kindertarife deutlich günstiger sind. So erhält jeder den passenden Versicherungsschutz.

Bausteine, die Beitragshöhe stark beeinflussen

Der monatliche Beitrag für eine private Krankenversicherung hängt von verschiedenen Faktoren ab. Dazu zählen die gewünschten Leistungen, das Alter und die Gesundheit. Die folgenden Bausteine beeinflussen zusätzlich den monatlichen Beitrag:

Hausarztprinzip (Primärarztprinzip)

Beim Primärarztprinzip – häufig ebenfalls Hausarztmodell genannt – muss der Versicherte vor dem Besuch eines Facharztes erst einmal seinen Hausarzt konsultieren. Dieses Prinzip gilt in der GKV ebenso wie bei der Wahl in der PKV.

Hält sich der Patient und Versicherungsnehmer nicht an das Primärarztprinzip, kann der Versicherer einen Teil der Erstattung der Kosten für den Facharzt verweigern. Somit muss die in der Krankenversicherung versicherte Person bis zu 25 Prozent der Behandlungskosten durch diesen Facharzt selbst tragen.

Mehrbett-Zimmer

Ein Mehrbettzimmer bezeichnet eine Unterkunft, in der sich mehrere Betten befinden. Üblicherweise umfasst ein derartiges Zimmer zwischen 3 und 8 Betten. Die Ausstattung eines Mehrbettzimmers entspricht den Leistungen, die von gesetzlichen Krankenversicherungen abgedeckt werden.

Stationsarzt

In einem Krankenhaus mit mehreren Abteilungen wird jede Station von Ärzten, sogenannten Stationsärzten, geleitet. Der Stationsarzt ist verantwortlich für die Betreuung der auf seiner Station aufgenommenen Patienten. Diese Position kann sowohl von einem Assistenzarzt, der sich noch in der Facharztausbildung befindet, als auch von einem bereits qualifizierten Facharzt wahrgenommen werden.

Zahnersatz

In der privaten Krankenversicherung spielt der Zahnersatz eine große Rolle. Üblich sind hier Leistungen, welche gesetzlich Versicherte nur über eine private Zusatzversicherung sicherstellen können. Doch welche Kosten bei Zahnersatz und Implantaten übernimmt die PKV, sind Zahnprophylaxe und Kieferorthopädie in den Versicherungsleistungen eingeschlossen und was ist die Zahnstaffel?

Generell ist immer dann ein Zahnersatz notwendig, wenn es zum Verlust ganzer Zähne oder von Zahnteilen kommt. Dabei liegt der Fokus nicht nur auf der Ästhetik, sondern vor allem auf der Wiederherstellung der Zähne. Damit wird sichergestellt, dass die Kaufunktion des Gebisses erhalten wird und Zähne gesund bleiben.

1-Bett oder 2-Bett-Zimmer

Vor einem Krankenhausaufenthalt kann der Patient mit dem Krankenhaus alternative Unterbringungsoptionen besprechen. Neben der Möglichkeit eines Zweibettzimmers besteht auch die Option, ein Einbettzimmer zu wählen. Zusätzlich können im Rahmen dieser Vereinbarungen weitere Zusatzleistungen in Anspruch genommen werden. Dazu gehören beispielsweise die Aufnahme eines Partners ohne medizinische Notwendigkeit, die Bereitstellung eines Internetanschlusses oder eines eigenen Fernsehers am Bett.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Unterbringung in einem Einzelzimmer aufgrund von Infektionsgefahr oder einem erhöhten Ruhebedarf nicht als privatwirtschaftliche Zusatzleistung abgerechnet werden darf. Die entstehenden Mehrkosten in diesem Zusammenhang werden von der Krankenversicherung im Rahmen ihrer Leistungen übernommen.

Chefarzt

Im Krankenhausalltag erfolgt die medizinische Betreuung durch den diensthabenden Arzt. Wenn ein Patient jedoch eine individuelle Behandlung durch einen anderen Arzt wünscht, beispielsweise einen Wahlarzt mit speziellen Erfahrungen oder Qualifikationen, muss diese Zusatzleistung als Wahlleistung gesondert entlohnt werden. In diesem Zusammenhang wird häufig von der Chefarztbehandlung gesprochen.

Sofern in den Wahlleistungen der privaten Krankenversicherung die Behandlung durch einen bestimmten Arzt festgelegt ist, dürfen Tätigkeiten an das ärztliche Hilfspersonal nur in Ausnahmefällen delegiert werden.

Selbstbeteiligung

Die Selbstbeteiligung, auch als Selbstbehalt bekannt, ist nicht nur in der privaten Krankenversicherung (PKV) gängig; auch in gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) müssen Sie bei verschiedenen Leistungen einen Eigenanteil tragen. Privatversicherte haben jedoch die Möglichkeit, die Höhe ihrer Eigenbeteiligung selbst festzulegen.

Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenkasse, die die meisten Krankheitskosten direkt mit den medizinischen Leistungserbringern abrechnet, verfährt die PKV anders: Sie erstattet die Krankheitskosten, nachdem den Versicherten die Krankenhaus- oder Arztrechnung direkt vom Leistungserbringer überreicht wurde und die Versicherungsnehmer diese bei der PKV eingereicht haben.

Versicherte können mit ihrer Versicherung vereinbaren, dass sie im Krankheitsfall einen Teil der Rechnung selbst übernehmen, nämlich die sogenannte Eigenbeteiligung oder Selbstbehalt. Die Versicherer bieten entweder eine feste Summe oder einen prozentual begrenzten Selbstbehalt an. Wenn der Maximalbetrag pro Versicherungsjahr erreicht ist, entfällt die Kostenbeteiligung der Versicherungsunternehmen, und sie erstatten die darüber hinausgehenden Kosten nach tariflichen Umfang.

Erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung (BRE)

Viele private Krankenversicherungen bieten ihren Versicherungsnehmern eine Beitragsrückerstattung (kurz: BRE) an, wenn diese keine oder nur wenige Rechnungen einreichen.

Die Beitragsrückerstattung erfolgt, wenn im Kalenderjahr keine Leistungen der privaten Krankenversicherung in Anspruch genommen werden. Schutzimpfungen und Vorsorgeuntersuchungen sind in den meisten Tarifen davon ausgenommen und führen nicht zur Verweigerung der Beitragsrückerstattung durch die Versicherungen.

Die Rückerstattung der Beiträge erfolgt im Folgejahr, üblicherweise per Überweisung auf das Bankkonto. Arbeitnehmer, die einen BRE-fähigen Tarif abgeschlossen haben, haben Anspruch auf eine 100%ige Beitragsrückerstattung. Sie zahlen den Tarifbeitrag vollständig und können den Leistungsumfang ihrer PKV im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften selbst bestimmen. Eine BRE kann genauso wie eine Beitragsersparnis im Vergleich zur GKV genutzt werden, um für das Alter vorzusorgen.

Die Höhe der Beitragsrückerstattung in der privaten Krankenversicherung hängt vom jeweiligen Tarif und Versicherungsunternehmen ab. In der Praxis kann die Rückerstattung mehrere Monatsbeiträge betragen und im Höchstfall bis zu 50% eines Jahresbeitrags erreichen.

Für Versicherte mit einem Tarif mit hoher Beitragsrückerstattung kann es daher sinnvoll sein, zumindest kleinere Rechnungen selbst zu bezahlen, um keinen Leistungsanspruch geltend zu machen. Dies führt später zu einer höheren Rückerstattung. Die Berechnungen beziehen sich dabei immer auf die vollen Monatsbeiträge.

Es ist zu beachten, dass die Versicherung auch den Beitragsanteil des Arbeitgebers erstattet, was die Beitragsrückerstattung besonders attraktiv für Arbeitnehmer macht. Selbstständige und Freiberufler, die ihre Beiträge zu 100% selbst zahlen, sowie Beamte erhalten nur die von ihnen selbst gezahlten Beiträge zurück.

Weltgeltung

Privatversicherte profitieren europaweit von einem umfassenden Versicherungsschutz gemäß den tariflichen Leistungen, selbst bei einem ausgedehnten oder permanenten Aufenthalt. Weltweit erstreckt sich der private Vollschutz normalerweise über mindestens einen Monat, wobei bei vielen Anbietern sogar drei oder mehr Monate gelten. Diese Zeitspanne kann sich verlängern, insbesondere wenn Versicherte aufgrund gesundheitlicher Gründe nicht in der Lage sind, die Heimreise anzutreten. Einige Versicherungsunternehmen ermöglichen es den Versicherten auch, den weltweiten Versicherungsschutz vor ihrer Abreise ins Ausland durch eine individuelle Vereinbarung zu verlängern.

Vorsorge

Unter Vorsorge oder Vorsorgeuntersuchungen sind präventive Untersuchungen gemeint, die das Ziel haben, Krankheiten zu verhindern, noch bevor diese auftreten. In der PKV wird die Vorsorge über den Umfang der gesetzlichen Regelungen hinaus übernommen.

Insbesondere mit Bezug auf Krebs werden diverse Gesundheitsuntersuchungen angeregt, empfohlen und durchgeführt. Während es bei den Frauen der Gebärmutterhalskrebs ist, ist es bei den Männern Prostatakrebs. Vorsorgeuntersuchungen dienen aber nicht nur der Krebsfrüherkennung. Denn im Allgemeinen wird im Rahmen der Früherkennungsuntersuchung nach Auffälligkeiten gesucht, in der Hoffnung, Erkrankungen in einem frühen Stadium entdecken zu können.

In der PKV und der GKV gelten, was die Vorsorgeuntersuchungen betrifft, die gleichen Leistungen. Folgende Vorsorgeuntersuchungen sind folglich abgedeckt:

  • Krebsfrüherkennung
  • Check-up mit 35
  • Zahnvorsorge
  • Impfungen
  • Schwangerschaftsvorsorge
  • Kinder und Jugendvorsorgeuntersuchung

 

Die Kosten für diese regelmäßigen Gesundheitschecks werden von der gesetzlichen Krankenversicherung als auch von der privaten Krankenversicherung getragen. Zudem können Krankenkassen diverse Extraleistungen erstatten. Ebenso gibt es individuelle Gesundheitsleistungen, die der Versicherungsnehmer wünscht, aber auch selbst bezahlen muss.

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