Inhaltsverzeichnis
Das Wichtigste auf einen Blick
- Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) 2025: Ein Wechsel in die GKV ist für Angestellte möglich, wenn ihr Einkommen unter 73.800 Euro liegt.
- Einkommen reduzieren: Um unter die JAEG zu kommen, können Arbeitnehmer Brückenteilzeit in Anspruch nehmen, ein Sabbatical einlegen oder Teile ihres Gehalts in eine betriebliche Altersvorsorge umwandeln. Diese Maßnahmen reduzieren das Bruttoeinkommen und können so einen Wechsel in die GKV ermöglichen.
- Altersgrenze von 55 Jahren: Nach Überschreiten dieser Altersgrenze ist ein Wechsel in die GKV nur noch unter ganz bestimmten Voraussetzungen möglich, was die Möglichkeiten stark einschränkt.
- Pflegeversicherung: Mit dem Wechsel in die GKV ist man automatisch auch in der gesetzlichen Pflegeversicherung versichert, die im Bedarfsfall für Pflegeleistungen aufkommt.
- Alternativen: Ist der Weg in die GKV für Sie nicht mehr möglich, gibt es andere Wege den Beitrag in der PKV zu senken
Warum zurück in die gesetzliche Krankenversicherung?
- Beiträge im Alter: Die GKV-Beiträge sind einkommensabhängig, was insbesondere bei geringem oder schwankendem Einkommen entlastet sowie im Alter.
- Umfassende Grundversorgung: Die GKV bietet eine breite Grundversorgung, deren Leistungen gesetzlich festgelegt sind. Damit ist eine verlässliche Versorgung für alle Versicherten gewährleistet.
- Familienversicherung: Die beitragsfreie Mitversicherung von Familienangehörigen in der GKV kann für Familien eine finanzielle Entlastung darstellen.
- Berufliche Flexibilität: Lebensveränderungen wie der Wechsel in die Selbständigkeit oder Arbeitslosigkeit führen in der GKV nicht zum Verlust des Versicherungsschutzes oder zu unverhältnismäßig hohen Kosten.
Voraussetzungen für Angestellte
Der Wechsel von der privaten Krankenversicherung zurück in die gesetzliche Krankenversicherung ist für Angestellte unter diesen Voraussetzungen möglich:
- Die entscheidende Grenze für Arbeitnehmer, die von der PKV zurück in die GKV wechseln wollen, ist die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG). Sie liegt im Jahr 2025 bei 73.800 Euro. Für Personen, die bereits vor 2002 privat versichert waren, gilt eine niedrigere Grenze von 66.150 Euro. Eine Rückkehr in die GKV setzt allerdings nicht nur voraus, dass man unter die JAEG fällt, sondern dieser Status muss auch aufrechterhalten werden.
- Personen, die das 55. Lebensjahr überschritten haben, stehen vor besonderen Herausforderungen, da für sie andere Regelungen gelten. Ausnahmen sind möglich, setzen aber eine vorherige gesetzliche Versicherung voraus und sind in § 6 Abs. 3a SGB V geregelt.
Voraussetzungen für Selbstständige
Selbstständige stehen beim Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung vor größeren Herausforderungen, diese Voraussetzungen gelten:
- Selbständige müssen ihre selbständige Tätigkeit aufgeben oder zumindest auf einen Nebenerwerb reduzieren.
- Außerdem müssen sie eine versicherungspflichtige Beschäftigung mit einem Einkommen unterhalb der JAEG aufnehmen.
- Auch hier ist die Altersgrenze von 55 Jahren zu beachten.
Tipps & Tricks
Mit der Brückenteilzeit können Sie Ihre Arbeitszeit (und damit Ihr Gehalt) vorübergehend reduzieren, ohne Ihren Arbeitsplatz zu verlieren. Nach Ablauf der Brückenteilzeit können Sie zu Ihrer ursprünglichen Arbeitszeit zurückkehren. Das hilft, die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) zu unterschreiten.
Sie können einen Teil Ihres Bruttolohns in eine betriebliche Altersvorsorge umwandeln. Im Jahr 2024 beträgt der Höchstbetrag für eine solche Entgeltumwandlung 3.624 Euro. Dadurch verringert sich Ihr sozialversicherungspflichtiges Einkommen und Sie können unter die JAEG fallen.
Mit einem Zeitwertkonto oder einem Sabbatical können Sie Ihr Einkommen über einen bestimmten Zeitraum strecken oder vorübergehend reduzieren, um die Versicherungspflicht in der GKV auszulösen.
Besteht keine Möglichkeit, in ein Angestelltenverhältnis zu wechseln, kann unter Umständen über die Familienversicherung eines gesetzlich versicherten Ehepartners eine Mitgliedschaft in der GKV erreicht werden, sofern das eigene Einkommen die Einkommensgrenzen nicht überschreitet.
Besondere Fälle und Notlösungen
Für Personen, die aufgrund ihres Alters oder besonderer Lebensumstände Schwierigkeiten haben gibt es besondere Möglichkeiten und Auffanglösungen:
- Arbeitslosigkeit als Weg in die GKV: Der Bezug von Arbeitslosengeld I stellt eine Möglichkeit dar, in die GKV zurückzukehren. Nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 SGB V sind Bezieher von Arbeitslosengeld I automatisch in der GKV versichert. Dies gilt auch für Personen, die zuvor privat versichert waren. Wichtig ist, dass diese Möglichkeit auch für Personen besteht, die sich zuvor von der Versicherungspflicht haben befreien lassen, nicht jedoch für Personen, die das 55.
- Versicherung im EU-Ausland: Eine weitere Möglichkeit ist die Versicherung im EU-Ausland. Nach § 9 Abs. 2 Nr. 1 SGB V können Personen, die mindestens 12 Monate in einem EU-Land gesetzlich versichert waren, bei ihrer Rückkehr nach Deutschland in die GKV wechseln. Diese Möglichkeit kann insbesondere für Grenzgänger oder Personen mit Wohnsitz im EU-Ausland relevant sein.
- Sonder- und Härtefälle: Ältere Versicherte: Personen, die älter als 55 Jahre sind, stehen vor besonderen Herausforderungen, da ein Wechsel in die GKV nur unter eingeschränkten Bedingungen möglich ist. Im Einzelfall kann jedoch eine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Pflegeversicherung oder eine kurze Vorversicherungszeit in der GKV zu einer Wiederaufnahme führen.
- Lebensverändernde Ereignisse: Plötzliche, lebensverändernde Ereignisse wie eine schwere Erkrankung oder der Verlust des Arbeitsplatzes können als Härtefall gelten und den Weg in die GKV ebnen. In solchen Situationen empfiehlt sich eine individuelle Beratung durch einen Sozialversicherungsexperten oder direkt bei der Krankenkasse.
Was tun bei Ablehnung?
Wenn die Krankenkasse den Wechsel von der privaten zurück in die gesetzliche Krankenversicherung ablehnt, stehen Ihnen bestimmte Rechtsmittel zur Verfügung.
Schritt 1: Ablehnung prüfen
Informieren Sie sich genau über die Begründung der Ablehnung. Die Krankenkasse muss die Ablehnung schriftlich begründen. Vergleichen Sie die Begründung mit den gesetzlichen Voraussetzungen für die Aufnahme in die GKV.
Schritt 2: Widerspruch einlegen
Widerspruchsrecht: Sie haben das Recht, gegen die Ablehnung Widerspruch einzulegen. Die Widerspruchsfrist beträgt in der Regel einen Monat nach Erhalt des Ablehnungsbescheides. Der Widerspruch sollte schriftlich und so detailliert wie möglich formuliert werden. Begründen Sie, warum Sie die Ablehnung für ungerechtfertigt halten und verweisen Sie auf die einschlägigen Rechtsvorschriften.
Schritt 3: Gerichtsverfahren
Wird der Widerspruch von der Krankenkasse zurückgewiesen, können Sie Klage beim Sozialgericht erheben. Das Klageverfahren ist in Sozialversicherungssachen in der ersten Instanz kostenlos.
Schritt 4: Antrag auf Überprüfung nach § 44 SGB X
Unabhängig vom Widerspruchs- oder Klageverfahren können Sie einen Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X stellen. Dieser Antrag ermöglicht die Überprüfung eines Bescheides auch nach Ablauf der Widerspruchsfrist. Er kann sich auf neue Beweismittel oder Änderungen in Ihren Verhältnissen stützen.
Weitere Tipps
- Lassen Sie sich von einer Verbraucherzentrale, einem Sozialverband oder einem Fachanwalt für Sozialrecht beraten.
- Dokumentieren Sie alle Schritte, Schriftwechsel und Entscheidungen sorgfältig. Dies kann in einem eventuellen Gerichtsverfahren von Vorteil sein.
Alternative zur Rückkehr in die GKV
Wenn der Weg zurück in die gesetzliche Krankenversicherung schwierig oder nicht möglich ist, gibt es Alternativen, um die Kosten zu senken oder die Leistungen der privaten Krankenversicherung besser zu nutzen.
Tarifoptimierung / Tarifwechsel
Die Tarifoptimierung ist eine effektive Strategie, um die monatlichen Beiträge zu senken, ohne auf den notwendigen Versicherungsschutz verzichten zu müssen. Sie kann insbesondere für Versicherte geeignet sein, die steigenden PKV-Beiträgen ausgesetzt sind und diese senken möchten und ihren Versicherungsschutz an ihre aktuelle Lebenssituation anpassen möchten.
- Eine Erhöhung der Selbstbeteiligung kann die monatlichen Beiträge deutlich senken. Dies eignet sich besonders für Personen, die selten medizinische Leistungen in Anspruch nehmen.
- Prüfen Sie kritisch, welche Wahlleistungen (wie Einzelzimmer oder Chefarztbehandlung) Sie wirklich benötigen. Eine Anpassung kann zu günstigeren Beiträgen führen.
- Bei einem Tarifwechsel innerhalb der gleichen Kasse werden die angesparte Altersrückstellungen übertragen (solange ein gleichwertiger und nicht höherwertiger Tarif gewählt wird).
Wechsel zu anderer privaten Krankenversicherung
Ein Wechsel der privaten Krankenversicherung kann in Betracht gezogen werden, wenn eine andere Gesellschaft bessere Tarifbedingungen anbietet oder die Erfahrungen mit Service und Leistungen nicht optimal sind.
Beachten Sie dabei:
- Wenn Ihr Vertrag nach dem 01.01.2009 abgeschlossen wurde, werden alle Altersrückstellungen übertragen. Bei älteren Verträgen kann ein Wechsel zum Verlust von Altersrückstellungen führen.
- Beim neuen Versicherer ist eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich, die insbesondere bei Vorerkrankungen zu höheren Beiträgen führen kann.
FAQ
In die private Krankenversicherung wechseln: Tipps vom Experten
Private Krankenversicherung Anbieter wechseln: Wann es sinnvoll ist & was es zu beachten gibt
Tarifwechsel innerhalb der privaten Krankenversicherung: Das gilt es zu beachten
Seit über 10 Jahren berate ich Kunden rund um das Thema Krankenversicherung: GKV vs. PKV, Tarifwahl, Tarifoptimierung sowie Sondersituationen (wie Ablehnungen, Risikozuschläge etc.). Mehr als 3800 Kunden wurden bereits von der PKV-Welt betreut. Regelmäßig stehe ich als Experte für Fachvorträge und Interviews zur Verfügung, u.a. für Zeitschriften wie „Fonds Online“, „DasInvestment“, „Wirtschaftsforum“ oder „AssCompact“. Bei Fragen stehen ich Ihnen gerne zur Verfügung.