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Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) 2025: Berechnung & Tipps

Unter der Versicherungspflichtgrenze, die ebenfalls als Jahresarbeitsentgeltgrenze, kurz JAEG, bekannt ist, wird ein bestimmtes Bruttojahreseinkommen verstanden, bis zu welchem ein Arbeitnehmer in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert ist. Ist das Einkommen höher als die Versicherungspflichtgrenze, kann er auf Wunsch in die private Krankenversicherung wechseln. Wie sie berechnet wird und was noch für Besonderheiten gibt, erfahren Sie im Folgenden.

Tim Bökemeier
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JAEG 2025

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze wird jedes Jahr durch das Bundesgesundheitsministerium definiert. Die Versicherungspflichtgrenze wird nahezu in jedem Jahr angepasst. Für das Jahr 2025 liegt diese bei 73.800,00 Euro brutto per anno oder 6.150,00 Euro brutto im Monat. Festgesetzt wird die Höhe der Jahresarbeitsentgeltgrenze durch die Bundesregierung.

Was bedeutet die Jahresarbeitsentgeltgrenze?

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze – kurz JAEG – legt fest, ab welchem Einkommen man sich privat krankenversichern darf. Verdienen Sie als Angestellter weniger als diesen Betrag, müssen Sie gesetzlich krankenversichert sein. Verdienen Sie mehr, können Sie sich entscheiden: gesetzlich bleiben oder in die private Krankenversicherung wechseln.

  • Fällt das Einkommen später wieder unter die Grenze, besteht wieder Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung – dann ist ein Wechsel zurück nötig.
  • Keine Auswirkungen hingegen hat die Versicherungspflichtgrenze auf Personen, deren Lebensalter 55 Jahre oder höher ist und wenn diese über den Zeitraum von fünf Jahren nicht gesetzlich versichert waren. Diese bleiben in der PKV versichert und fallen nicht zurück in die GKV.
  • Die hier genannten Punkte gelten für Angestellte unabhängig davon, ob das ihre erste Anstellung ist, sie den Arbeitgeber wechseln, das bisherige Einkommen unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze sinkt oder aber ob sie aus der Selbstständigkeit kommen und in ein Angestelltenverhältnis gewechselt sind.
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Gilt die JAEG nur für Angestellte?

Freiberufler und Selbstständige unterliegen nicht der Jahresarbeitsentgeltgrenze. Sie können sich jederzeit privat versichern lassen oder eine freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung beantragen.

Ebenso gilt die JAEG nicht für Beamte, die Beihilfe beziehen. Auch sie haben einen Anspruch auf die Restkostenversicherung durch den privaten Krankenversicherungsträger.

Historie: Die Versicherungspflichtgrenze steigt

Das regelmäßige Arbeitsentgelt entscheidet bei Arbeitnehmern darüber, ob sie sich freiwillig krankenversichern können oder der Krankenversicherungspflicht unterliegen.

Mit dem Blick auf die vergangenen Jahre zeigt sich, dass die allgemeine Versicherungspflichtgrenze Jahr für Jahr angepasst wurde. Einzig im Zeitraum 2021 und 2022 ist sie gleich geblieben, wie die folgende Aufstellung aufzeigt.

JahrJAEGJAEG bis 2023 (1)
202573.80066.150
202469.30062.100
202366.60059.850
202264.35058.050
202164.35058.050
202062.55056.250
201960.75054.450
201859.40053.100
201757.60052.200
201656.250,0050.850,00
201554.900,0049.500,00
201453.550,0048.600,00
201352.200,0047.250,00

(1) Zudem gibt es eine besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze für Arbeitnehmer, die am 31. Dezember 2002 krankenversicherungsfrei waren.

JAEG Berechnung: Das maßgebliche Jahresgehalt

Jedes Jahr wird die Jahresarbeitsentgeltgrenze neu festgelegt. Wie aufgezeigt, gibt es seit dem Jahr 2003 die JAEG sowie die besondere JAEG. Wer nicht vor dem Jahr 2003 privat versichert war, für den gilt die „normale“ Pflichtversicherungsgrenze. Um herauszufinden, ob ein sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer in die PKV wechseln kann, muss folglich das Jahresarbeitsentgelt genau berechnet werden.

Die Basis der Berechnung des Jahresentgelts bildet das im Arbeitsvertrag vereinbarte jährliche Bruttogehalt. Wird ein Monatsgehalt bezogen, gilt das Zwölffache des Gehalts, das als Letztes im Vertrag festgelegt ist. Hinzu kommen sonstige Zuschläge sowie Weihnachtsgeld als auch Urlaubsgeld.

Darüber hinaus zählen zum Jahresarbeitsentgelt ebenfalls Einnahmen, die mit einer hohen Wahrscheinlichkeit regelmäßig verbucht werden. Weitere Entgeltbestandteile sind:

  • vertraglich vereinbartes Arbeitseinkommen
  • geldwerter Vorteil
  • Urlaubsgeld
  • Weihnachtsgeld
  • vermögenswirksame Leistungen
  • regelmäßige Gewinnbeteiligungen (wenn diese sicher gezahlt werden)
  • Vergütungen für Bereitschaftsdienste und Zuschläge (Schicht- oder Erschwernis)
  • Überstundenvergütungen zählen aber nur dann dazu, wenn diese pauschal gezahlt werden.
  • leistungsbezogene Vergütungen (nur mit dem garantierten Mindestbetrag)

Rechenbeispiel Jahresarbeitsentgeltgrenze

Verdient ein Arbeitnehmer als Beispiel 3.500 Euro brutto im Monat, hat er ein Jahresbruttoeinkommen von 42.000 Euro (12 x 3.500 Euro). Somit liegt er unter der aktuell geltenden JAEG.

Verdient der Arbeitnehmer hingegen 6.500 Euro brutto im Monat, kommt er auf ein Jahresarbeitsentgelt von 78.000 Euro und läge somit über der JAEG. Er ist also von der Versicherungspflicht befreit. Folglich kann er weiterhin als freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert bleiben oder sich für einen privaten Krankenversicherungsschutz entscheiden.

Achtung: Verdient ein Arbeitnehmer 3.400 Euro von Januar bis November und ab Dezember erhält er 3.500 Euro brutto im Monat, lautet die Rechnung nicht 11 x 3.400 Euro + 3.500 Euro = 40.900 Euro, sondern 12 x 3.500 Euro = 42.000 Euro. Die vorangegangene Rechnung wäre nur zutreffend, wenn er einmalig im Dezember ein Weihnachtsgeld von 100 Euro erhalten würden.

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze hat im Übrigen nichts mit der Beitragsbemessungsgrenze zu tun. Auch diese steigt jährlich und spiegelt damit auf Basis der Rechengrößenverordnung die Entwicklung der Einkommen. Sie dient dazu, die soziale Absicherung stabil zu halten. Für Einkommen über dieser Grenze werden keine höheren Beiträge berechnet.

Geschäftsmann
bnenin – stock.adobe.com

Für wen gilt die Jahresarbeitsentgeltgrenze?

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze betrifft allerdings nicht alle Personen und Berufsgruppen gleich. Für wen die Versicherungspflichtgrenze eine Rolle spielt, kann der folgenden Aufstellung entnommen werden:

PersonengruppeGilt die JAEG?Anmerkung
Angestellte und ArbeiterJaJAEG 2025: 73.800 €
Assistenzärzte und angestellte ÄrzteJaJAEG 2025: 73.800 €
Selbstständige ÄrzteNeinKeine Versicherungspflicht in GKV
Selbstständige, Freiberufler, UnternehmerNeinKeine Versicherungspflicht in GKV
PraktikantenNeinKeine JAEG, Befreiung unter Umständen möglich
StudentenNeinKeine JAEG, Befreiung möglich, z. B. ab 25 Jahren
Beamte und BeihilfeberechtigteNeinGenerell versicherungsfrei
Geringverdiener und ArbeitsloseNeinLiegen meist unter der JAEG, daher pflichtversichert
Kinder, Ehepartner ohne eigenes EinkommenNeinIn der Regel über Familienversicherung gesetzlich versichert

FAQ Jahresarbeitsentgeltgrenze

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Letztes Update: März 26, 2025
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