Als Jahresarbeitsentgeltgrenze, kurz JAEG, ist die Grenze gemeint, ab der es Pflichtversicherten möglich ist, sich als freiwilliges Mitglied in der GKV versichern zu lassen oder die Vorteile der privaten Krankenversicherung zu nutzen.
Weitere Details zur Jahresarbeitsentgeltgrenze PKV
Die Jahresarbeitsentgeltgrenze wird jedes Jahr durch das Bundesgesundheitsministerium definiert. Sie ist als Versicherungspflichtgrenze der Wert, der zwischen der Pflichtversicherung in der GKV und der Möglichkeit, die PKV zu wählen, entscheidet. Liegt das Einkommen unterhalb der JAEG, tritt eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung ein. Liegt das Einkommen über dieser, kann eine freiwillige Mitgliedschaft in der GKV oder die private Krankenversicherung gewählt werden.
Freiberufler und Selbstständige unterliegen nicht der Jahresarbeitsentgeltgrenze. Sie können sich jederzeit privat versichern lassen oder eine freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung beantragen. Ebenso gilt die JAEG nicht für Beamte, die Beihilfe beziehen. Auch sie haben einen Anspruch auf die Restkostenversicherung durch den privaten Krankenversicherungsträger.
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Mein Name ist Tim Bökemeier, Experte für private Krankenversicherungen und Betreiber von PKV-Welt.de. Seit über 10 Jahre berate ich Kunden bei ihrer Krankenversicherung: GKV vs. PKV, Tarife, Wechsel & Hintergründe zur PKV.