Inhaltsverzeichnis
Das Wichtigste auf einen Blick
- Arbeitgeber zahlen für Privatversicherte Angestellte (inkl. 1 Kind) einen Zuschuss von max. 471,32 €/Monat + 93,71€ Pflegeversicherung (2025)
- Zuschuss beträgt 50% des Beitrags, begrenzt auf Beitragsbemessungsgrenze (5.512,50 €/Monat in 2025)
- Zuschuss entfällt bei Elternzeit, Krankentagegeld- oder Mutterschaftsgeldbezug
- Familienangehörige können unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls bezuschusst werden
- Beantragung des Zuschusses beim Arbeitgeber mit Versicherungsbescheinigung des Anbieters
Höhe des Arbeitgeberzuschuss + Rechenbeispiele
Grundsätzlich übernimmt der Arbeitgeber maximal die Hälfte des Versicherungsbeitrags bis zu einer festgelegten Höchstgrenze. Diese Grenze orientiert sich an der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).
- Für das Jahr 2025 liegt der Höchstzuschuss bei 565,03 Euro monatlich (AN+1 Kind, Zusatzbeitrag 2,5%). Im Vorjahr 2024 waren es noch maximal 509,74 Euro pro Monat.
- Zusätzlich zur privaten Krankenversicherung gibt es einen Arbeitgeberzuschuss zur Pflegeversicherung. Dieser beträgt 2025 rund 93,71 Euro monatlich.
Wie wird der Zuschuss berechnet?
Die Formel lautet: Beitragsbemessungsgrenze x (Beitragssatz GKV + durchschnittlicher Zusatzbeitrag) x 0,5
Dabei ist zu beachten, dass der Arbeitgeber nur die Hälfte des Beitrags bis zur Beitragsbemessungsgrenze bezuschusst. Verdienen Sie also mehr, müssen Sie den übersteigenden Anteil selbst tragen.
Rechenbeispiele zum Arbeitgeberanteil
Gerne erstellen wir Ihnen im Rahmen unserer Beratung eine individuelle Berechnung, auf Basis Ihres Verdienstes und Ihrer Situation. Nehmen Sie dazu bitte einfach Kontakt auf!
Besonderheiten und Sondersituationen für Angestellte
Wenn Sie als Angestellter nicht arbeiten, aber noch in einem Beschäftigungsverhältnis stehen und Elterngeld, Krankentagegeld oder Mutterschaftsgeld beziehen, entfällt der Anspruch auf den Arbeitgeberzuschuss. Dies ist gesetzlich in § 257 SGB V geregelt.
Allerdings kann es einen Zuschuss über den Ehepartner geben, wenn drei Voraussetzungen erfüllt sind:
- Der Ehepartner ist ebenfalls privat versichert.
- Der Arbeitgeberanteil des Partners ist noch nicht vollständig ausgeschöpft.
- Der Ehepartner würde in der GKV kostenlos mitversichert sein. Dafür darf er höchstens 505 Euro monatlich verdienen oder einen Minijob ausüben und nicht hauptberuflich selbstständig sein.
Grundsätzlich gilt aber, dass der Gesamtzuschuss auf maximal 565,03 Euro begrenzt ist.
Arbeitgeberanteil auch für andere Berufsgruppen?
- Studenten: Wenn die Eltern den Höchstzuschuss nicht ausschöpfen, kann der Restbetrag für den Studenten verwendet werden. Alternativ gibt es einen Zuschuss über das BAföG-Amt.
- Beamte: Für Beamte übernimmt der Dienstherr 50-80% der Krankheitskosten im Rahmen der Beihilfe. Für den restlichen Absicherungsbedarf ist eine private Krankenversicherung sinnvoll.
- Selbstständige: Es gibt keinen Arbeitgeberzuschuss, Selbstständige tragen die Beiträge komplett selbst. Sie können ihre Beiträge als Vorsorgeaufwendungen bzw. Sonderausgaben steuerlich absetzen.
- Rentner: Mit Renteneintritt entfällt der Arbeitgeberanteil. Rentner erhalten aber einen Zuschuss zur privaten Krankenversicherung von der Rentenversicherung.
- Minijobber und Auszubildende: Hier gelten Sonderregelungen beim Arbeitgeberzuschuss. Minijobber erhalten keinen Zuschuss, da für sie keine Sozialversicherungspflicht besteht. Auszubildende haben Anspruch auf einen Zuschuss, wenn ihr Entgelt über der Geringfügigkeitsgrenze liegt.
Individuelle Beratung zum Arbeitgeberanteil in der privaten Krankenversicherung
Eine genaue Berechnung des Arbeitgeberzuschusses zur privaten Krankenversicherung ist wichtig, um sicherzustellen, dass Sie als Arbeitnehmer von dem korrekten Betrag ausgehen. Im Rahmen unserer individuellen Beratung nehmen wir uns die Zeit, Ihre persönliche Situation zu analysieren und den Arbeitgeberanteil der privaten Krankenversicherungfür Sie zu berechnen.
Dabei berücksichtigen wir alle relevanten Faktoren wie Ihr Bruttogehalt, die Beitragsbemessungsgrenze, Ihren voraussichtlichen bzw. aktuellen Beitrag zur privaten Krankenversicherung und eventuelle Sonderregelungen, die auf Sie zutreffen könnten.
Unsere Experten kennen die gesetzlichen Regelungen genau und wissen, worauf es ankommt. Vereinbaren Sie kostenfrei und unverbindlich einen Termin für Ihre persönliche Beratung.
FAQ
Seit über 10 Jahren berate ich Kunden rund um das Thema Krankenversicherung: GKV vs. PKV, Tarifwahl, Tarifoptimierung sowie Sondersituationen (wie Ablehnungen, Risikozuschläge etc.). Mehr als 3800 Kunden wurden bereits von der PKV-Welt betreut. Regelmäßig stehe ich als Experte für Fachvorträge und Interviews zur Verfügung, u.a. für Zeitschriften wie „Fonds Online“, „DasInvestment“, „Wirtschaftsforum“ oder „AssCompact“. Bei Fragen stehen ich Ihnen gerne zur Verfügung.