Als Risikozuschlag wird ein fixer oder ein prozentualer Beitrag bezeichnet, der in der privaten Krankenversicherung als zusätzlicher Beitrag zur eigentlichen Prämie zu zahlen ist. Dieser wird üblicherweise im Rahmen der Risikoprüfung beim Antrag erhoben.
Weitere Details zum Risikozuschlag
Ein Risikozuschlag wird vom privaten Krankenversicherungsträger immer dann fällig, wenn beim Versicherungsnehmer ein erhöhtes Gesundheitsrisiko besteht. Über die Gesundheitsfragen werden das Risiko und somit der wahrscheinliche Anspruch auf Leistungen ausgelotet. Übersteigt dieses Risiko das des Versicherungskollektivs, wird ein Zuschlag in Form eines prozentualen oder fixen Betrags erhoben. Die Höhe des Risikozuschlags kann sich zwischen den Versicherungsträgern durchaus unterscheiden.
Da in der PKV das Äquivalenzprinzip angewandt wird, ist die Einschätzung des individuellen Risikos entscheidend für die Prämienberechnung. Denn die Ausgaben müssen gedeckt sein, wenn der Versicherungsnehmer krank wird. Entsprechend wichtig ist die Risikoeinschätzung als auch ein möglicher Risikozuschlag. Sind die gesundheitlichen Beeinträchtigungen bei Antragsstellung zu groß, kann ein Versicherer den Antrag ebenso ablehnen.
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Mein Name ist Tim Bökemeier, Experte für private Krankenversicherungen und Betreiber von PKV-Welt.de. Seit über 10 Jahre berate ich Kunden bei ihrer Krankenversicherung: GKV vs. PKV, Tarife, Wechsel & Hintergründe zur PKV.