Risikozuschlag in der PKV: Infos zu Ursachen, Höhe & Dauer

Als Risikozuschlag wird ein fixer oder ein prozentualer Beitrag bezeichnet, der in der privaten Krankenversicherung als zusätzlicher Beitrag zur eigentlichen Prämie zu zahlen ist. Dieser wird üblicherweise im Rahmen der Risikoprüfung beim Antrag erhoben. Es handelt sich um Zuschläge für zu erwartende Ausgaben/ Behandlungen aufgrund des Risikoprofils.
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Als Risikozuschlag wird ein fixer oder ein prozentualer Beitrag bezeichnet, der in der privaten Krankenversicherung als zusätzlicher Beitrag zur eigentlichen Prämie zu zahlen ist. Dieser wird üblicherweise im Rahmen der Risikoprüfung beim Antrag erhoben. Es handelt sich um Zuschläge für zu erwartende Ausgaben/ Behandlungen aufgrund des Risikoprofils.
Risiko in der PKV
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Was bedeutet der Risikozuschlag in der PKV?

Ein Risikozuschlag wird vom privaten Krankenversicherungsträger immer dann fällig, wenn beim Versicherungsnehmer ein erhöhtes Gesundheitsrisiko besteht. Über die Gesundheitsfragen werden das Risiko und somit der wahrscheinliche Anspruch auf Leistungen ausgelotet.

  • Übersteigt dieses Risiko das des Versicherungskollektivs, wird ein Zuschlag in Form eines prozentualen oder fixen Betrags erhoben. Die Höhe des Risikozuschlags kann sich zwischen den Versicherungsträgern durchaus unterscheiden.
  • Wer also über ein erhöhtes Krankheitsrisiko verfügt, zahlt im Rahmen seines Beitrags einen Risikozuschlag – auch Beitragszuschlag genannt.
  • Wie hoch das individuelle Risiko des Versicherungsnehmers ist, ermittelt die private Krankenversicherungsgesellschaft im Rahmen der Risikoprüfung.

Das kann bei der Antragsstellung passieren oder auch im Rahmen eines Tarifwechsels mit höheren Leistungen. In der gesetzlichen Krankenversicherung hingegen gibt es keine Risikozuschläge aufgrund von Vorerkrankungen oder anderen gesundheitlichen Einschränkungen.

Warum gibt es einen Risikozuschlag?

Hintergrund der Risikozuschlags ist, dass das Versicherungskollektiv trotz des erhöhten Risikos weiterhin zuverlässig geschützt ist.

Da in der PKV das Äquivalenzprinzip angewandt wird, ist die Einschätzung des individuellen Risikos entscheidend für die Prämienberechnung. Denn die Ausgaben müssen gedeckt sein, wenn der Versicherungsnehmer krank wird. Entsprechend wichtig ist die Risikoeinschätzung als auch ein möglicher Risikozuschlag. Sind die gesundheitlichen Beeinträchtigungen bei Antragsstellung zu groß, kann ein Versicherer den Antrag ebenso ablehnen.

Wie hoch ist der Risikozuschlag?

Aufgrund der vielfältigen Risikoeinflüsse kann die Höhe des Risikozuschlages deutlich variieren. Im Regelfall wird er sich auf einem Niveau von 10 bis 20 Prozent des Normalbeitrags befinden. Allerdings ist es ebenfalls möglich, dass der Betrag für das individuelle Risiko in der PKV mit einem deutlich höheren Satz versichert wird.

Beispiel: Liegt der für die PKV zu zahlende Grundbeitrag bei 400 Euro monatlich, ist ein Risikozuschlag von 40 bis 80 Euro üblich. Damit werden pro Jahr zusätzlich 480 bis 960 Euro fällig.

Gilt der Risikozuschlag für immer?

Nicht unbedingt, denn generell lässt sich festhalten, dass der Risikozuschlag mit der Ursache (beispielsweise Vorerkrankung) zusammenhängt.

Entsprechend kann es sich bei dem vom Versicherer erhobenen Beitragszuschlag ebenfalls um einen nicht auf die Dauer zu zahlenden Risikozuschlag handeln. Entfällt während der Versicherungsdauer die ursprüngliche Begründung für das Risiko, fällt ebenfalls der Zuschlag weg.

Gerne zitieren wir aus dem § 41 a des Versicherungsvertragsgesetz:

Ist wegen bestimmter gefahrerhöhender Umstände eine höhere Prämie vereinbart und sind diese Umstände nach Antragstellung des Versicherungsnehmers oder nach Vertragsschluss weggefallen oder bedeutungslos geworden, kann der Versicherungsnehmer verlangen, dass die Prämie ab Zugang des Verlangens beim Versicherer angemessen herabgesetzt wird. Dies gilt auch, wenn die Bemessung der höheren Prämie durch unrichtige, auf einem Irrtum des Versicherungsnehmers beruhende Angaben über einen solchen Umstand veranlasst worden ist.

Tipp: Der Versicherungsnehmer kann seine Versicherung darauf hinweisen, dass die Bedingung für den eigentlichen, bei der Antragstellung vereinbarten Risikozuschlag entfallen ist. Er beantragt folglich, den Beitragszuschlag dauerhaft zu löschen.

Übergewicht als Risikofaktor
Siam – stock.adobe.com

Wann kann die Versicherung einen Risikozuschlag erheben?

Generell ist ein Beitragszuschlag in folgenden Fällen üblich:

  • Übergewicht als auch Untergewicht
  • Schilddrüsenunterfunktion
  • Bluthochdruck
  • Asthma (Allergisches und Bronchial)
  • Hauterkrankungen
  • Krankheiten am Bewegungsapparat
  • Heuschnupfen
  • Fehlsichtigkeit

Allerdings kann es bei manchen Versicherungsunternehmen im Rahmen der Gesundheitsprüfung bei der Antragstellung ebenfalls zu weiteren Fragen kommen. Diese zielen dann etwa auf Bluthochdruck, Allergien oder auch psychische Probleme sowie Diabetes ab.

Ebenfalls kann ein Risikozuschlag bei anderen Versicherungsprodukten wie der Berufsunfähigkeitsversicherung erhoben werden. Eine Beratung durch einen Experten ist daher stets sinnvoll.

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Bestätigung vor Nutzung: Ich bestätige, die Erstinformationen des Versicherungsmaklers Tim Bökemeier gemäß § 15 VersVermV und die Informationen gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 VVG heruntergeladen und gelesen zu haben.

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Veröffentlicht: August 22, 2022
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Letztes Update: März 22, 2024
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