Beitragserhöhungen finden in regelmäßigen Abständen statt. Diese müssen jedoch weder einfach hingenommen werden, noch sind diese immer auch rechtlich haltbar. Welche Möglichkeiten es bei einer Beitragserhöhung gibt, was im Falle einer unrechtmäßigen Beitragsanpassung getan werden kann und wo Sie Hilfe und Unterstützung erhalten können, ist im Folgenden zusammengefasst.
Inhaltsverzeichnis
- 1 Schnellüberblick: Das wichtigste auf einen Blick
- 2 Beitragserhöhungen im Überblick: 2021
- 3 Beitragserhöhungen warum eigentlich?
- 4 Sind Beitragserhöhungen rechtens?
- 5 Beitragserhöhung abwenden: Diese Alternativen gibt es
- 6 Kündigung des Vertrags sinnvoll?
- 7 Einspruch einlegen bzw. prüfen
- 8 Wechsel in einen günstigeren Tarif
- 9 FAQ
Schnellüberblick: Das wichtigste auf einen Blick
- Generell ist das Ansteigen der Beiträge in der Krankenversicherung nicht unüblich. Denn das Gesundheitssystem entwickelt sich stetig weiter und Kosten für Heilbehandlungen steigen. So gibt es ebenfalls eine Beitragsanpassung in der PKV für das Jahr 2022, auch in der GKV steigen die Kosten.
- Aus der Beitragsentwicklung der PKV von 2012 bis 2021 geht hervor, dass die Beiträge in der privaten Krankenversicherung im Schnitt um 2,6 Prozent im Jahr gestiegen sind. In der gesetzlichen Krankenversicherung hingegen um 3,3 Prozent.
- Wird eine Beitragsanpassung durch den Krankenversicherungsträger vorgenommen, hat der Versicherte grundsätzlich ein Sonderkündigungsrecht. Dieses gilt zwei Monate ab der Mitteilung über die Beitragserhöhung durch den Versicherungsträger.
- Wer von seinem Sonderkündigungsrecht aufgrund der Beitragsanpassung Gebrauch macht, muss einige Punkte beachten. Zwar kann er die private Krankenversicherung wechseln, muss bei einem Versicherungsantrag jedoch abermals eine Risikoprüfung über sich ergehen lassen. Darüber hinaus ließe sich ebenfalls ein Tarifwechsel vornehmen oder eine Rückkehr in die GKV prüfen.
Beitragserhöhungen im Überblick: 2021
Eine Beitragserhöhung wird von den privaten Krankenversicherern ebenfalls in diesem Jahr gütig ab 01. Januar 2022 durchgeführt. Hier muss mit einer starken Beitragsanpassung gerechnet werden. Nahezu alle PKVs nehmen eine Anpassung vor.
- Allianz: zwischen 4 Prozent und 10 Prozent
- Alte Oldenburger: verhältnismäßig beitragsstabil
- AXA: zwischen 6 Prozent und 11 Prozent / Beihilfe bis zu 18 Prozent / Ärzte bis zu 45 Prozent
- Barmenia: Erhöht aufgrund wirtschaftlicher Einflüsse ebenfalls in PKV-Tarifen sowie ambulanten, stationären sowie dentalen Bausteinen
- Continentale: zwischen 7 Prozent und 11 Prozent
- Debeka: weitreichende Erhöhungen der PKV-Prämien sowie der Pflegeversicherung. In der PVN bis zu 10 Prozent und der PVB bis zu 26 Prozent
- DKV: Eine Beitragsanpassung gibt es in sämtlichen Tarifen. Zudem in der PVN um 10 Prozent und in der PVB bis zu 26 Prozent
- Hallesche: Anpassung der Prämie in den Kompakttarifen sowie der PVN und PVB bis zu 26 Prozent
- Hanse Merkur: beitragsstabil
- R+V: zwischen 4 Prozent und 8 Prozent / größtenteils jedoch beitragsstabil
- Signal Iduna: teilweise Erhöhungen der PKV Kompakttarife
- UniVersa: zwischen 2 Prozent und 13 Prozent
- ARAG: beitragsstabil
Die Beitragsanpassung in der PKV betrifft im übrigen Neukunden ebenso wie langjährige Bestandskunden. Jeder Versicherer informiert seine Bestandskunden in den entsprechenden Tarifen frühzeitig über eine Prämienerhöhung.
Beitragserhöhungen warum eigentlich?
Generell gibt es für die Beitragsanpassung in der privaten Krankenversicherung gesetzliche Bestimmungen, die diese regeln. Sie wird immer dann vorgenommen, wenn die Versicherungsleistungen für einen Tarif einen definierten Prozentsatz (5 Prozent oder 10 Prozent) übersteigen, als das ursprünglich von Aktuaren berechnet wurde. Man spricht hier von dem sogenannten auslösenden Faktor. Diese wissenschaftlich ausgebildeten Sachverständigen kalkulieren die Prämien für einen bestimmten Personenkreis unter Berücksichtigung einer Vielzahl von relevanten Faktoren.
Steigen die Gesundheitskosten, muss folglich ebenfalls die vormals verlangte Tarifprämie angepasst werden. Dies wird mit der Beitragsanpassung durchgeführt. Dabei zeigt sich mit Blick auf die vergangenen zehn Jahre, dass nahezu in jedem Jahr eine Anpassung stattfand. In der PKV waren das im Schnitt 2,6 Prozent. In der GKV hingegen 3,3 Prozent p. a. Genauere Daten können der IGES-PKV-Langzeitstudie zur Prämienentwicklung beim größten privaten Krankenversicherer Debeka entnommen werden.
Kostenfaktoren gibt es derweil einige:
- Demographischer Wandel hat eine alternde Gesellschaft zur Folge, die auf mehr medizinische Hilfe angewiesen ist.
- Vermehrt virale (wie Corona) und bakterielle Infekte aufgrund der Globalisierung
- Höherer Leistungsbedarf
- Niedrigzinsphase
- Steigende Gesundheitskosten
Sind Beitragserhöhungen rechtens?
Eine Beitragserhöhung ist an strenge Regeln gebunden. Der Versicherungsträger kann diese nicht ohne einen triftigen Grund durchführen. Nimmt er dennoch eine Beitragsanpassung vor, kann diese unwirksam sein. Begründet wird eine Erhöhung der Prämien üblicherweise mit den gestiegenen Kosten im Gesundheitswesen oder aber aufgrund niedriger Zinsen. Jedoch sind nicht alle Beitragserhöhungen auch rechtens.
Wird eine Anpassung der Tarifprämie vorgenommen, muss der private Krankenversicherer diese auf Basis von § 203 Abs. 5 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) begründen. Findet eine solche Begründung nur unzureichend statt, ist diese unwirksam. Das bedeutet, dass das Versicherungsunternehmen klar aufzeigen muss, wie die Beitragssteigerung zustande kommt.
Allerdings darf der Versicherer auch bei einer guten Begründung die Prämien erst dann anpassen, wenn die Krankheitskosten einen Schwellenwert über den kalkulierten Ausgaben erreichen. Dieser Schwellenwert liegt bei 10 Prozent. Im Rahmen der kalkulierten Sterbewahrscheinlichkeit müssen es mindestens 5 Prozent sein. Liegen die Kostensteigerungen unter diesen Schwellenwerten, ist eine Beitragsanpassung unwirksam.
Ist eine Prämienanpassung zu Unrecht geschehen, kann diese mit einer Verjährung von drei Jahren im Rahmen einer Aufforderung zur Rückzahlung beim Versicherer geltend gemacht werden. Dieser muss folglich die zu viel entrichteten Beiträge inklusive Verzinsung für den Zeitraum zurückbezahlen.
Beitragserhöhung abwenden: Diese Alternativen gibt es
Sind die Aufwendungen für die private Krankenversicherung einen zu hohe Belastung, sollte grundsätzlich eine Überprüfung der aktuellen Tarifstruktur von einem Experten vorgenommen werden. Dieser kann Möglichkeiten aufzeigen, die Kosten eines Beitrags zu senken, in dem etwa hohe Leistungen reduziert werden oder ein Tarifwechsel umgesetzt wird. Diese Option ist jedoch stets individuell zu prüfen.
Kündigung des Vertrags sinnvoll?
Wie bereits angesprochen, erhält der Versicherungsnehmer nach Mitteilung der Beitragserhöhung ein Sonderkündigungsrecht von zwei Monaten. In dieser Zeit kann er seinen Krankenversicherungsvertrag auf dieser Basis kündigen. Allerdings ist ebenfalls bei diesem Vorhaben eine Überprüfung zusammen mit einem Experten sinnvoll.
Denn wird der Krankenversicherungsvertrag gekündigt, wird bei der Antragstellung beim neuen Versicherer eine Gesundheitsprüfung vorgenommen. Je nach Gesundheitszustand und Alter können hieraus Risikozuschläge oder sogar Leistungsausschlüsse die Folge sein.
Daher empfiehlt sich ein Wechsel lediglich in Ausnahmefällen. Sollte ein Vermittler Sie vehement zu diesem Schritt bewegen wollen, sollten Sie in jedem Fall eine weitere Meinung einholen.
Einspruch einlegen bzw. prüfen
Wie/ Wo kann ich die Beitragserhöhung prüfen lassen? Welche Fristen gelten für eine Prüfung?
Der Anspruch auf Rückzahlung von aufgrund der Beitragserhöhung unrechtmäßig zu viel gezahlten Beiträgen wurde vom BGH, Urteile vom 16. Dezember 2020, Az. IV ZR 294/19; IV ZR 314/19 bestätigt. In der Zwischenzeit hat der Bundesgerichtshof weitere Urteile in Bezug auf die Beitragserhöhung der Krankenversicherungen gefällt. Insofern ist es sinnvoll, die Rechtmäßigkeit der Erhöhung der Tarifprämie durch einen Experten prüfen zu lassen.
Allerdings wird der Versicherungsnehmer hier nicht um einen Rechtsbeistand herumkommen. Denn die Versicherungsmaterie ist kompliziert und der Versicherer muss in einem gerichtlichen Verfahren schlüssig beweisen, dass eine Beitragserhöhung rechtens war. Insofern ist es wichtig eine Kanzlei auszuwählen, die viel Erfahrung in diesem Bereich mitbringen. Zudem ist auf die Verjährungsfrist von drei Jahren zu achten, um die Beiträge zurückzufordern. Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt hierbei im Regelfall die Kosten.
Geprüft werden können:
- Krankenvollversicherungsverträge
- Beihilfetarife
- Krankentagegeldversicherung
- Standardtarife
Interessant:
Kann eine unrechtmäßige Beitragserhöhung nachgewiesen werden, werden nicht nur die zu Unrecht erhobenen Mehrkosten inklusive der Zinsen zurückbezahlt. Ferner wird der private Krankenversicherungsvertrag zu der bisherigen Prämie fortgeführt.
Wichtig:
Neben Kanzleien kann der Versicherungsnehmer sich ebenfalls an die Verbraucherzentralen wenden. Diese nehmen ebenso eine Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Beitragsanpassung vor. Hierfür entstehen – wie bei der Beauftragung eines Rechtsanwalts – Kosten.
Wechsel in einen günstigeren Tarif
Ist die Beitragserhöhung rechtens, ist folglich die angepasste Prämie zu bezahlen. Wäre das für den Versicherungsnehmer eine zu hohe Belastung, gibt es jedoch Alternativen. Hierzu zählt die eingangs angesprochene Kündigung, unter Berücksichtigung der damit verbundenen durchaus umfangreichen Folgen.
Abseits davon hat der Versicherungsnehmer jedoch ebenso die Option, seine Versicherungsleistung im Rahmen der PKV anzupassen oder gleich den Tarif zu wechseln. Denn generell hat jeder, der privat krankenversichert ist, Anspruch auf den Wechsel in einen günstigeren Tarif.
Unabhängig von den hier genannten Punkten ist eine fachkundige Beratung äußerst wichtig. Denn die Entscheidung über den Umgang mit der Beitragserhöhung kann weitreichende Auswirkungen haben. Insofern sollten keine überstürzten Schritte unternommen werden, ohne sich nicht eingehend zu diesem Thema beraten zu lassen.
FAQ
Insbesondere im Alter trifft die Beitragserhöhung PKV-Versicherte mitunter hart. Daher ist es wichtig zu wissen, welche Optionen für Versicherte bestehen, die das 55. Lebensjahr bereits hinter sich gelassen haben:
– Tarifwechsel innerhalb der Tarifstruktur des privaten Krankenversicherungsträgers
– Wahl eines günstigeren Tarifs
Nicht zu vergessen sind die finanziellen Entlastungen, die dem Privatversicherten im Alter gewährt werden. Diese senken den Monatsbeitrag grundsätzlich beträchtlich:
– Beiträge für das Krankentagegeld entfallen
– Rentner mit privater Krankenversicherung erhalten einen Zuschuss durch über die gesetzliche Rentenversicherung
– Beihilfesatz des Dienstherrn erhöht sich im Alter bei Beamten
Darüber hinaus bestehen Angebote von Beitragsentlastungstarifen.
Auf Basis der langfristigen Beitragsentwicklung wird es auch in den kommenden Jahren immer wieder zu einer Beitragserhöhung in der PKV, aber ebenso in der GKV geben. Beide liegen, wie aufgezeigt, insgesamt sehr nahe beieinander. Das ist allerdings kein Zufall. Hintergrund hierfür sind die gesetzlichen Regelungen, die sich auf eine Beitragsanpassung beziehen.
In den kommenden 10, 20, 30, 40 Jahren wird es jedoch immer wieder zu Beitragsanpassungen kommen. Eine exakte Prognose lässt sich nicht treffen. Dafür gibt es schlicht zu viele Faktoren. Fakt ist jedoch, dass es nicht jedes Jahr zu einer Beitragserhöhung kommen wird und sogar Beitragssenkungen sind – wenn auch selten – möglich.
Wer aufgrund einer Beitragserhöhung seine Prämie für die PKV nicht mehr bezahlen kann, der hat verschiedene Optionen. Hierzu gehört neben dem Standardtarif (STN) ebenso der Basistarif (BTN) sowie der Notlagentarif (NLT). Für jede dieser Tarife gibt es spezielle Voraussetzungen. Insofern ist eine Aufklärung durch einen fachkundigen Berater empfehlenswert. Denn dieser kann den aktuellen Tarif prüfen und konkrete Einsparungsoptionen aufzeigen.
Mein Name ist Tim Bökemeier, Experte für private Krankenversicherungen und Betreiber von PKV-Welt.de. Seit über 10 Jahre berate ich Kunden bei ihrer Krankenversicherung: GKV vs. PKV, Tarife, Wechsel & Hintergründe zur PKV.