Private Krankenversicherung für Steuerberater und Rechtsanwälte

Die Entscheidung für eine Krankenversicherung ist für jeden Berufstätigen von großer Bedeutung, doch für Freiberufler wie Steuerberater und Rechtsanwälte birgt sie besondere Herausforderungen und Chancen mit weitreichenden Auswirkungen auf die finanzielle und gesundheitliche Zukunft. Dieser Artikel beleuchtet die Unterschiede in der Beitragsstruktur, die Vielfalt der Leistungen und die steuerlichen Aspekte - für einen perfekten Einstieg in das Thema.
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Die Entscheidung für eine Krankenversicherung ist für jeden Berufstätigen von großer Bedeutung, doch für Freiberufler wie Steuerberater und Rechtsanwälte birgt sie besondere Herausforderungen und Chancen mit weitreichenden Auswirkungen auf die finanzielle und gesundheitliche Zukunft. Dieser Artikel beleuchtet die Unterschiede in der Beitragsstruktur, die Vielfalt der Leistungen und die steuerlichen Aspekte - für einen perfekten Einstieg in das Thema.
Rechtsanwälte & Steuerberater in der PKV
JackF – stock.adobe.com

Das Wichtigste in Kürze

  • GKV in Verbindung mit dem Versorgungswerk kann im Alter teuer werden
  • Brutto-und Nettobeitrag sind in der PKV nicht das Gleiche
  • Individueller Leistungsschutz in der PKV möglich.

Steuerberater, Rechtsanwälte und Notare meist privat versichert

Die überwiegende Anzahl der Freiberufler, dazu gehören Steuerberater, Rechtsanwälte und Notare, hat die Möglichkeit, sich jederzeit in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu versichern. Hingegen sind Steuerberater oder Notare, die in einem Angestelltenverhältnis stehen, den Regelungen des Sozialgesetzes unterworfen und dürfen nur dann in die Private Krankenversicherung wechseln, wenn ihr Gehalt die Jahresarbeitsentgeltgrenze (Stand 2025: 73.800€ Jahresbruttoeinkommen) übersteigt.

Sollte das Jahreseinkommen von angestellten Notaren oder Steuerberatern unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegen, besteht die Pflicht zur Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).

Immer mehr Steuerberater und Rechtsanwälte erwägen einen Schritt, der weitreichende Auswirkungen auf ihre Gesundheitsvorsorge hat: den Wechsel von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zur privaten Krankenversicherung (PKV). Diese Überlegung wirft nicht nur Fragen zum Versorgungswerk auf, sondern auch zur Auswahl der besten Tarife, insbesondere im Hinblick auf die Beiträge im Alter.

Versorgungswerk: Nachteile im Alter bei GKV

Das Versorgungswerk spielt eine entscheidende Rolle im Leben eines Steuerberaters oder Rechtsanwalts. Als spezielle Einrichtung für freie Berufe, darunter Steuerberater und Rechtsanwälte, stellt es sicher, dass die Mitglieder im Alter gut versorgt sind.

Die Mitgliedschaft im Versorgungswerk hat jedoch im Hinblick auf die Zahlbeiträge im Rentenalter in der GKV erhebliche Nachteile:

  • Die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse im Rentenalter kann als sog. Freiwilliges Mitglied oder Pflichtmitglied in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) erfolgen.
  • Abhängig von der Art der Mitgliedschaft variieren die Beiträge deutlich.
  • Der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) können Personen beitreten, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen:
  • Beitragszeiten: Die Person muss während der zweiten Hälfte ihres Erwerbslebens mindestens 9/10 der Zeit in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert gewesen sein. Das schließt auch Zeiten ein, in denen die Person familienversichert oder in einer anderen gesetzlichen Kasse versichert war.
  • Rentenbezug: Der Beitritt zur KVdR ist in der Regel nur möglich, wenn die Person eine gesetzliche Rente bezieht. Ohne Rentenbezug ist die Aufnahme in die KVdR nicht möglich.
  • Personen, die die obigen Voraussetzungen erfüllen, werden in der Regel pflichtversichert in der KVdR. Die Mitgliedschaft in der KVdR bietet den Vorteil, dass nur auf bestimmte Einkünfte Beiträge gezahlt werden müssen, insbesondere auf die gesetzliche Rente, während andere Einkünfte, wie z.B. private Mieten oder Kapitalerträge, nicht beitragspflichtig sind.
  • Während Mitglieder der KVdR lediglich bestimmte Einkunftsarten verbeitragen müssen, zahlen freiwillig Versicherte auf alle Einkunftsarten (Kapitalerträge, Mieterträge, Bezüge aus dem Versorgungswerk etc.)  Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge:

Aufgrund dessen, dass Steuerberater und Rechtsanwälte ins Versorgungswerk einzahlen, werden Sie später im Rentenalter als freiwilliges Mitglied (GKV) geführt. 

Da Versorgungswerke im Vergleich zu der gesetzlichen Rentenversicherung höhere Renten bezahlen, führen zusätzlich Einnahmen dazu, dass auch im Rentenalter der Höchstbeitrag (ca. 1.000 EUR) gezahlt werden muss. Dieser Beitrag muss allein vom freiwillig Versicherten gezahlt werden, denn Versorgungswerke gewähren keinen Zuschuss zu den Krankenversicherungsbeiträgen im Rentenalter.

GKV (KVdR)GKV (freiwillig)
Rentenanspruch Versorgungswerk (3500 EUR Rente)670,25€ (2500€ x 19,15%)670,25€ (2500€ x 19,15%)
Betriebliche Altersvorsorge (500 EUR Rente)64,25€ (500€ – 164,50€ x 19,15%)64,25€ (500€ – 164,50€ x 19,15%)
Basisrente (100 EUR)0€19,15€
Mieteinnahmen, Kapitaleinkünfte0€+ X
Beitrag736,96€753,65€ + X

Vergleich zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung

In der gesetzlichen Krankenversicherung richtet sich der Beitrag nach dem Einkommen und beträgt in der Regel einen prozentualen Anteil des Bruttoeinkommens. In der privaten Krankenversicherung hängt der Beitrag von verschiedenen Faktoren wie Alter, Gesundheitszustand und gewähltem Leistungsumfang ab. Steuerberater oder Rechtsanwälte, die gut verdienen und sich eine individuell angepasste Absicherung wünschen, finden in der PKV möglicherweise attraktive Optionen.

Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung sind gesetzlich festgelegt und daher standardisiert. In der privaten Krankenversicherung können Steuerberater und Rechtsanwälte aus verschiedenen Tarifen und Zusatzversicherungen wählen, die ihren individuellen Bedürfnissen besser entsprechen. Dies ermöglicht eine maßgeschneiderte Gesundheitsvorsorge, kann aber auch zu höheren Kosten führen.

Die private Krankenversicherung bietet in der Regel mehr Flexibilität hinsichtlich der Wahl von Ärzten, Behandlungen und Krankenhäusern. Dies kann für Steuerberater, die viel reisen oder besondere medizinische Bedürfnisse haben, ein entscheidender Vorteil sein.

Die Entscheidung, von der gesetzlichen Krankenversicherung zur privaten Krankenversicherung zu wechseln, erfordert eine sorgfältige Abwägung der individuellen Bedürfnisse und Rahmenbedingungen, insbesondere wenn ein Steuerberater/Rechtsanwalt Mitglied eines Versorgungswerks ist. Ein umfassender Vergleich der Versicherungsleistungen und -kosten ist unerlässlich, um die beste Entscheidung für die persönliche Gesundheitsvorsorge zu treffen.

Achtung bei Reha/Kur und AHB

MaßnahmeDefinition
Anschlussheilbehandlung (AHB)Die Anschlussrehabilitation (AHB) ist eine Form der Reha nach einer stationären Krankenhausbehandlung mit dem Ziel der Wiedereingliederung des Patienten in das Berufs- und Alltagsleben.
RehabilitationRehabilitationsleistungen sind Maßnahmen mit dem Ziel, Menschen die gesundheitlich (schwer)beeinträchtigt sind, zurück ins selbstbestimmte Leben zu führen.
KurmaßnahmeEine Kur dient der Vorsorge und der Erhaltung der Gesundheit. Sie soll beginnende Beschwerden beseitigen und die Verschlimmerung oder Chronifizierung einer Erkrankung verhindern.
MaßnahmeTräger
Anschlussheilbehandlung– Gesetzliche Rentenversicherung
– Berufsgenossenschaft (gesetzliche Unfallversicherung) – Krankenkasse / Krankenversicherung
Rehabilitation– Gesetzliche Rentenversicherung
– Berufsgenossenschaft (gesetzliche Unfallversicherung) – Krankenkasse / Krankenversicherung
Kurmaßnahme− Krankenkasse

Um aus der Rentenversicherung Leistung zu erhalten, muss eine der folgenden versicherungstechnischen Voraussetzungen erfüllt sein:

  • 6 Pflichtbeiträge in den letzten 24 Monaten oder Mindestversicherungszeit von 15 Jahren erfüllt
  • Auszug Versorgungswerk der Rechtsanwälte
  • § 12 Rehabilitationsmaßnahmen
  • (1) Ist die Berufsfähigkeit eines beitragspflichtigen Mitgliedes wegen körperlicher Gebrechen oder wegen Schwäche seiner körperlichen oder geistigen Kräfte erheblich gefährdet, gemindert oder aufgehoben, kann auf Antrag ein Zuschuss zu den Kosten notwendiger Rehabilitationsmaßnahmen gewährt werden, wenn hierdurch die Berufsfähigkeit voraussichtlich erhalten, gebessert oder wiederhergestellt werden kann.

Aufgrund dessen, dass das Versorgungswerk im Vergleich zur gesetzlichen Rentenversicherung im Bereich der Reha/Kur und AHB keine optimale Absicherung gewährleistet, sollte dieser Leistungsbereich umfangreich in Ihrem privaten Krankenversicherungstarif eingeschlossen sein.

Steuerliche Absatzbarkeit der PKV-Beiträge

Für Steuerexpertinnen und Steuerexperten spielt die Frage der Absetzbarkeit der Beiträge zur privaten Krankenversicherung (PKV) eine entscheidende Rolle. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, die Beiträge zur PKV steuerlich geltend zu machen, allerdings gibt es bestimmte Einschränkungen. Vollständig absetzbar sind dabei lediglich die Kosten für die Basisabsicherung, die vergleichbare Leistungen wie die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) bietet, sowie eventuelle Zusatzbeiträge.

Die Absetzbarkeit wird komplexer, wenn es um sogenannte Mehrleistungen geht, die über das Niveau der Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse hinausgehen (wie beispielsweise hochwertiger Zahnersatz oder Chefarztbehandlungen). In der Regel sind diese Mehrleistungen

Verordnung zur tarifbezogenen Ermittlung der steuerlich berücksichtigungsfähigen Beiträge zum Erwerb eines Krankenversicherungsschutzes im Sinne des § 10 Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe a des Einkommensteuergesetzes (Krankenversicherungsbeitragsanteil-Ermittlungsverordnung – KVBEVO)

BasisleistungenKomfort-Leistungen
Ambulanter Basisschutz = 54,60%Krankentagegeld
Stationärer Basisschutz = 15,11%Krankenhaustagegeld
Zahnärztlicher Basisschutz= 9,88%Heilpraktiker = 1,69%
= Summe: 79,59%Chefarzt oder 2-Bett-Zimmer= 9,24%
Einbettzimmer= 3,64%
Zahnersatz + implantologische Leistungen = 5,88%
Kieferorthopädie 0,26%

Vergleichen Sie daher auch immer die Netto statt die Bruttoprämien!

PKV Tarife für Steuerberater und Rechtsanwälte 2024

Es ist schwierig, eine spezifische Krankenversicherung als die beste für Steuerberater oder Rechtsanwälte zu benennen, da die optimale Wahl stark von den individuellen Bedürfnissen, Präferenzen und finanziellen Möglichkeiten abhängt. Allerdings gibt es einige renommierte private Krankenversicherungen in Deutschland, die für Selbstständige, Freiberufler und somit auch für Steuerberater geeignete Tarife anbieten.

Freiberufliche Rechtsanwälte haben die Möglichkeit, von vorteilhaften Gruppentarifen zu profitieren, wenn sie sich für einen privaten Versicherer entscheiden. Diese Tarife stehen den Mitgliedern von Anwaltsvereinen offen, die mit Versicherungsunternehmen kooperieren und dadurch günstigere Konditionen anbieten können. Ebenso existieren entsprechende Gruppentarife für Notare. Bei Fragen dazu steht Ihnen unser Expertenteam im Bereich private Krankenversicherung gerne zur Verfügung.

Die folgenden Tarife werden am häufigsten von Steuerberatern und Rechtsanwälten gewählt:

  • ARAG: MedExtra und MedBest
  • Hallesche NK.select L Bonus und NK.select XL Bonus
  • Signal Iduna: Esprit, Komfort-Plus 1 und Exklusiv 1 
  • Hanse: Merkur KVP, KVS1,EKV2, PSV und AZP
  • Allianz: GSP, GSB, GSZ90
  • Continentale: Comfort-U, SP2 und Premium
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Veröffentlicht: November 27, 2023
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Letztes Update: September 17, 2024
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