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Chefarztbehandlung in der PKV: Kosten, Vorteile und Erstattung

Ein Krankenhausaufenthalt steht an, und Sie wünschen sich die bestmögliche medizinische Versorgung? Für viele Privatversicherte ist daher eine Chefarztbehandlung ein entscheidender Baustein ihrer Krankenversicherung. Doch ist das immer die beste Entscheidung? Welche Kosten entstehen tatsächlich, und wie genau funktioniert die Erstattung in der privaten Krankenversicherung? Wir klären auf!

Tim Bökemeier
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Chefarztbehandlung in der PKV

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Bei der Chefarztbehandlung handelt es sich um eine wahlärztliche Leistung, die über die Standardversorgung im Krankenhaus hinausgeht
  • Sie sichert Ihnen die Behandlung durch hochqualifizierte Spezialisten – meist Chefärzte oder von Ihnen ausgewählte Oberärzte
  • Die Kosten werden nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) berechnet und können bis zum 3,5-fachen des Basissatzes betragen
  • Während gesetzlich Versicherte die Kosten selbst tragen oder eine Zusatzversicherung benötigen, ist die Chefarztbehandlung in vielen PKV-Tarifen standardmäßig enthalten
  • Ein Wahlleistungsvertrag bezieht alle beteiligten Fachgebiete ein – damit können die Kosten schnell steigen

Was bedeutet Chefarztbehandlung eigentlich?

Grundsätzlich haben alle Patienten während eines stationären Aufenthalts Anspruch auf die allgemeinen Krankenhausleistungen. Diese umfassen die Unterkunft, Verpflegung und die medizinische Versorgung durch den diensthabenden Arzt – je nach Dienstplan kann das ein Assistenz- oder Oberarzt sein.

Die Chefarztbehandlung hingegen ist eine Wahlleistung, die über die medizinische Standardversorgung hinausgeht. Der korrekte Fachbegriff lautet eigentlich „wahlärztliche Leistung“, denn nicht zwangsläufig muss Sie der Chefarzt behandeln. Vielmehr sichern Sie sich damit die Behandlung durch einen Arzt Ihrer Wahl – typischerweise den Chefarzt, aber auch einen spezialisierten Oberarzt, wenn dieser für Ihre Erkrankung besonders qualifiziert ist.

Der Chefarzt steht an der Spitze einer medizinischen Abteilung in einer Klinik. Er trägt die Verantwortung für die medizinischen Abläufe und das Personal und zeichnet sich durch ein hohes Maß an Berufserfahrung und Fachkompetenz aus. Seine Aufgaben umfassen sowohl die Patientenbehandlung als auch Leitungs- und Verwaltungsaufgaben.

Um die Chefarztbehandlung zu erhalten, schließen Sie mit dem Krankenhaus einen sogenannten Wahlleistungsvertrag ab. Dies geschieht in der Regel bei der Anmeldung zur stationären Aufnahme. Sie können eine wahlärztliche Behandlung auch später hinzubuchen – jedoch nur für noch ausstehende medizinische Behandlungen.

Durchgangsarzt
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Vorteile der Chefarztbehandlung: Kompetenz trifft Kontinuität

Die Entscheidung für eine Chefarztbehandlung bringt wesentliche Vorteile mit sich, die besonders bei komplexen Erkrankungen zum Tragen kommen können:

Mehr Expertise und Erfahrung

Mit der Chefarztbehandlung profitieren Sie von der Fachkompetenz und langjährigen Erfahrung eines hochqualifizierten Spezialisten. Bei Routineoperationen mag dieser Vorteil weniger ins Gewicht fallen, doch bei komplizierten oder seltenen Eingriffen kann das entscheidende Fachwissen den Behandlungserfolg maßgeblich beeinflussen.

Ein erfahrener Professor für Kniegelenksoperationen wird beispielsweise bei einem komplexen Kreuzbandriss möglicherweise andere Techniken anwenden als ein Assistenzarzt in der Ausbildung. Diese Expertise kann schnellere Heilung und bessere langfristige Ergebnisse bedeuten.

Kontinuierliche Betreuung aus einer Hand

Ohne wahlärztliche Vereinbarung wechseln die behandelnden Ärzte je nach Dienstplan – mit teilweise unterschiedlichen Behandlungsansätzen. Die Chefarztbehandlung hingegen sichert Ihnen eine kontinuierliche Betreuung durch denselben Arzt während Ihres gesamten Aufenthalts. Dies gewährleistet einen konsistenten Behandlungsansatz und verhindert Informationsverluste bei der Übergabe.

Freie Arztwahl als größter Vorteil

Der wohl bedeutendste Vorteil ist die Wahlfreiheit selbst. Sie können gezielt einen Spezialisten auswählen, der für Ihre spezifische Erkrankung besonders qualifiziert ist – sei es der Chefarzt oder ein spezialisierter Oberarzt. Diese Entscheidungsfreiheit fehlt bei der Regelversorgung völlig.

Leistungen Krankenversicherung
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Kritische Betrachtung: Nicht immer die optimale Lösung

Trotz der offensichtlichen Vorteile ist die Chefarztbehandlung nicht in jedem Fall die beste Option. Folgende Aspekte sollten Sie kritisch abwägen:

Managementaufgaben vs. Praxiserfahrung

Chefärzte verbringen einen erheblichen Teil ihrer Arbeitszeit mit Verwaltungs- und Managementaufgaben. Das Ärzteblatt spricht sogar von einem „Spagat zwischen Medizin und Management„. Dies kann dazu führen, dass Chefärzte weniger häufig operieren als ihre Oberärzte und ihnen unter Umständen die alltägliche Routine fehlt.

Bei Standardeingriffen kann daher ein Oberarzt, der diese Operation mehrmals wöchentlich durchführt, möglicherweise der erfahrenere Operateur sein. Allerdings bleiben die meisten anerkannten medizinischen Koryphäen in ihrem Fachgebiet in der Regel Chefärzte.

Unkalkulierbare Kostenrisiken

Ein wesentlicher Nachteil der Chefarztbehandlung: Die Kosten sind vorab schwer kalkulierbar. Weise bedenken Sie: Der Wahlleistungsvertrag umfasst automatisch alle an Ihrer Behandlung beteiligten Fachbereiche. Treten während einer Operation unvorhergesehene Komplikationen auf, werden zusätzliche Chefärzte hinzugezogen – deren Leistungen ebenfalls als Wahlleistungen abgerechnet werden.

Da bei Vertragsabschluss oft nicht absehbar ist, wie viele Chefärzte und Einrichtungen an Ihrer Behandlung mitwirken werden, können die tatsächlichen Kosten erheblich höher ausfallen als erwartet.

Kosten der Chefarztbehandlung: Was kommt auf Sie zu?

Die Kosten einer Chefarztbehandlung richten sich nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Diese legt für jede medizinische Leistung eine Grundgebühr fest, die mit einem Steigerungssatz multipliziert wird.

Bei regulären Krankenhausleistungen darf maximal der 2,3-fache Satz berechnet werden. Chefärzte hingegen dürfen ihre Leistungen mit dem bis zu 3,5-fachen des Grundsatzes abrechnen, sofern sie den erhöhten Steigerungssatz in der Rechnung begründen.

Beispiel: Eine Blutdruckmessung kostet nach GOÄ grundsätzlich 8,74 Euro. Mit dem normalen 1,5-fachen Satz werden 13,11 Euro berechnet. Der Chefarzt darf jedoch bis zu 30,59 Euro (3,5-facher Satz) dafür verlangen.

Bei stationären Behandlungen kommt zusätzlich der Minderungssatz von 25 Prozent zum Tragen, um Doppelzahlungen zu vermeiden. Dies berücksichtigt, dass ein Teil der Vergütung bereits in der Grundleistung des Krankenhauses enthalten ist.

Die tatsächlichen Kosten variieren erheblich je nach Art und Umfang des Eingriffs sowie der Anzahl der beteiligten Fachbereiche. Eine komplexe Operation mit mehreren beteiligten Chefärzten kann schnell mehrere tausend Euro an zusätzlichen Kosten verursachen.

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Chefarztbehandlung in der PKV: So funktioniert die Erstattung

Für Privatversicherte stellt sich die zentrale Frage: Ist die Chefarztbehandlung in meinem Tarif enthalten? Die gute Nachricht: Bei den meisten privaten Versicherern gehört diese Wahlleistung zu den vereinbarten Grundleistungen.

Standardleistung bei vielen PKV-Tarifen

In vielen PKV-Tarifen ist die Chefarztbehandlung standardmäßig enthalten. Nach Einreichen der Rechnungen prüft die Versicherung die medizinische Notwendigkeit sowie die veranschlagten Kosten und erstattet dann üblicherweise den vollen Betrag.

Wichtiger Tipp: Gerade bei größeren geplanten Eingriffen sollten Sie vorab mit Ihrer Versicherung sprechen. Eine verbindliche Zusage der Kostenübernahme vor der Behandlung gibt Ihnen finanzielle Sicherheit.

Besonderheiten für Beamte mit Beihilfe

Für Beamte mit Beihilfeanspruch gelten besondere Regelungen. Die Beihilfe übernimmt grundsätzlich anteilig die Kosten für Wahlleistungen – allerdings mit Unterschieden je nach Bundesland:

  • Die Bundesbeihilfe sowie die meisten Länderbeihilfen erstatten die Kosten für die Chefarztbehandlung anteilig (meist zu 50-70%).
  • Einige Bundesländer haben jedoch Einschränkungen oder fordern Eigenanteile.

Die restlichen Kosten werden üblicherweise von der beihilfekonformen Restkostenversicherung übernommen, sofern der gewählte Tarif dies vorsieht.

Kostenerstattung in der Praxis

Der Ablauf der Kostenerstattung gestaltet sich typischerweise wie folgt:

  1. Sie erhalten nach Ihrer Behandlung eine Rechnung vom Krankenhaus oder dessen Abrechnungsstelle
  2. Diese Rechnung reichen Sie bei Ihrer Versicherung ein
  3. Nach Prüfung erfolgt die Erstattung gemäß Ihres Tarifs
  4. Bei beihilfeberechtigten Personen erfolgt zusätzlich eine Einreichung bei der Beihilfestelle

Das Zahlungsziel für die Krankenhausrechnung liegt in der Regel bei 30 Tagen, sodass genügend Zeit für die Abwicklung mit der Versicherung bleibt.

Krankenhaus Wahlleistungen
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Wann muss der Chefarzt persönlich behandeln?

Bei einer wahlärztlichen Vereinbarung gilt grundsätzlich die persönliche Leistungserbringungspflicht. Das bedeutet: Der Chefarzt muss die wesentlichen Leistungen selbst erbringen, darunter:

  • die Aufnahmeuntersuchung
  • chirurgische Eingriffe
  • Visiten
  • Ein- und Ausleitung der Anästhesie

Allerdings darf sich der Chefarzt in bestimmten Fällen vertreten lassen:

  • Bei unvorhersehbarer Verhinderung (plötzliche Erkrankung, Notfallbehandlung) durch einen vorher benannten ständigen Vertreter
  • Wenn er das Vorgespräch führt und den behandelnden Arzt beaufsichtigt und anweist
  • Bei vorhersehbarer Abwesenheit (Urlaub, Kongress) nur nach vorheriger Individualvereinbarung

Der Stellvertreter muss im Wahlleistungsvertrag namentlich genannt sein und ist in der Regel ein erfahrener Oberarzt mit vergleichbaren Qualifikationen.

Chefarztbehandlung als Kassenpatient: Geht das?

Auch als gesetzlich Versicherter können Sie eine Chefarztbehandlung in Anspruch nehmen – allerdings müssen Sie die Kosten entweder selbst tragen oder eine private Zusatzversicherung abschließen.

Selbstzahler-Option

Als Selbstzahler schließen Sie einen Wahlleistungsvertrag direkt mit dem Krankenhaus ab und übernehmen die vollen Kosten. Diese Option empfiehlt sich nur, wenn Sie die finanziellen Mittel haben und der erwartete medizinische Nutzen die zusätzlichen Kosten rechtfertigt.

Krankenhauszusatzversicherung

Eine sinnvolle Alternative ist eine private Krankenhauszusatzversicherung. Diese übernimmt je nach Tarif die Kosten für:

  • Chefarztbehandlung
  • Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer
  • Weitere Wahlleistungen

Die Beiträge variieren je nach Alter, Gesundheitszustand und gewünschtem Leistungsumfang. Je früher Sie eine solche Versicherung abschließen, desto günstiger sind in der Regel die Beiträge.

Sonderfall: Medizinische Notwendigkeit

Ein wichtiger Hinweis: Führt der Chefarzt bei Ihnen als Kassenpatient eine bestimmte Behandlung durch, weil nur er das erforderliche fachliche Können besitzt, handelt es sich um eine allgemeine Krankenhausleistung. In diesem Fall übernimmt auch die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten.

Erstantragsauswertung
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Fazit: Ist die Chefarztbehandlung ihr Geld wert?

Die Chefarztbehandlung bietet unbestreitbare Vorteile durch die persönliche Behandlung durch hochqualifizierte Spezialisten und eine kontinuierliche Betreuung. Besonders bei komplexen oder seltenen Erkrankungen kann dies den Behandlungserfolg maßgeblich beeinflussen.

Gleichzeitig ist sie nicht in jedem Fall die optimale Lösung. Bei Standardeingriffen oder Routinebehandlungen mag der zusätzliche medizinische Nutzen begrenzt sein, während die Kosten erheblich sein können.

Für Privatversicherte, deren Tarif die Chefarztbehandlung einschließt, stellt sich diese Frage kaum – sie können diese Leistung ohne zusätzliche Kosten in Anspruch nehmen. Gesetzlich Versicherte sollten hingegen sorgfältig abwägen, ob eine Zusatzversicherung oder die Selbstzahlung im individuellen Fall sinnvoll ist.

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Letztes Update: Mai 20, 2025
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