Primärarztprinzip in der PKV: Definition & Erklärung

Beim Primärarztprinzip – häufig ebenfalls Hausarztmodell genannt – muss der Versicherte vor dem Besuch eines Facharztes erst einmal seinen Hausarzt konsultieren. Dieses Prinzip gilt in der GKV ebenso wie bei der Wahl in der PKV. Allerdings hat es für privat Versicherte einen Vorteil.
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Beim Primärarztprinzip – häufig ebenfalls Hausarztmodell genannt – muss der Versicherte vor dem Besuch eines Facharztes erst einmal seinen Hausarzt konsultieren. Dieses Prinzip gilt in der GKV ebenso wie bei der Wahl in der PKV. Allerdings hat es für privat Versicherte einen Vorteil.
Primaerarztprinzip
Jacob Lund – stock.adobe.com

Was versteht man unter dem Primärarztprinzip

Landläufig wird beim Primärarztprinzip vom Hausarzt gesprochen. Allerdings ist das nicht ganz korrekt. Denn die Krankenversicherer nennen ihrerseits Erstversorger, die als Medizinern im Sinne des Primärarztprinzips gelten. Hierzu gehören neben dem klassischen Hausarzt:

  • Gynäkologe
  • Kinderarzt
  • Augenarzt

Ebenfalls als Primärarzt akzeptierte Mediziner sind Bereitschaftsärzte sowie Notärzte. Internisten hingegen zählen nicht als Primärarzt. Da allerdings ebenfalls Hausärzte internistisch tätig sind, ist eine Abklärung beim Krankenversicherungsträger nötig.

Im Regelfall gilt jedoch, dass der Versicherungsnehmer bei einem der genannten Ärzte im Falle eines medizinischen Problems vorstellig werden muss. Ist eine weitere Abklärung durch einen Fachmann nötig, erfolgt die Überweisung durch den Primärarzt.

Welche Bedeutung hat das Primärarztprinzip für Versicherte?

Das Primärarztprinzip fordert vor dem Facharztbesuch des Versicherten, dass dieser zuvor beim Hausarzt vorstellig wird. Was für gesetzlich Versicherte gängige Praxis ist, bringt dem Versicherungsnehmer in der privaten Krankenversicherung unter Umständen einen Vorzug.

Denn einige private Versicherer bieten Tarife, in denen das Hausarztmodell oder das Primärarztprinzip verankert ist. Da hierdurch eine Kostenersparnis entsteht, da zunächst der Hausarzt aufgesucht wird, sind diese Tarifmodelle der PKV im Regelfall günstiger. Ebenfalls gibt es Gesellschaften, die für die Wahl eines solchen privaten Krankenversicherungstarifs mit Primärarztprinzip auf eine Beitragserhöhung verzichten.

Wichtig: Mit der Wahl des Primärarztprinzips gibt der Versicherungsnehmer die eigenständige Entscheidung darüber ab, ob er umgehend einen Facharzt aufsucht. Denn er muss vorher zu einem Allgemeinmediziner, welcher über die weiterführende Behandlung entscheidet.

Was passiert bei Missachtung?

Hält sich der Patient und Versicherungsnehmer nicht an das Primärarztprinzip, kann der Versicherer einen Teil der Erstattung der Kosten für den Facharzt verweigern. Somit muss die in der Krankenversicherung versicherte Person bis zu 25 Prozent der Behandlungskosten durch diesen Facharzt selbst tragen.

Interessant ist, dass die Versicherungsgesellschaften einen durchaus unterschiedlichen Umgang mit dem Primärarztprinzip haben.

  • Insofern bieten einige ihren Versicherungsnehmern die Möglichkeit, eine Überweisung noch nachträglich einzureichen. Wer also erst zum Facharzt gegangen ist, kann auf eine volle Kostenerstattung hoffen, wenn er denn noch einen Überweisungsschein von seinem Hausarzt nachreicht.
  • Möglich ist ebenfalls, dass die Einhaltung des Primärarztprinzips vom Krankenversicherer belohnt wird. Hält sich die versicherte Person also an den Weg über den Hausarzt an den Facharzt, erhält er einen Bonus. Dieser kann etwa aus der Halbierung seiner Selbstbeteiligung bestehen. Übernimmt der Versicherungsnehmer als Beispiel bisher 1.000 Euro selbst, bevor er eine Kostenerstattung beantragt, kann dieser Betrag auf 500 Euro gesenkt werden.

Vor- und Nachteile des Primärarztprinzips

Im Grunde genommen hat das Primärarztprinzip gute und einen weniger guten Aspekt. Generell geht es aber vor allem darum, Kosten zu sparen. Denn der Gang zum Hausarzt als erste Anlaufstation für ein gesundheitliches Problem kann Aufwendungen für die Gesundheitskosten minimieren.

  • Schließlich ist ein Facharzt die kostspieligere Variante. Zumal nicht alle Erkrankungen, die in das Fachgebiet eines Spezialisten fallen, auch zwingend durch ihn behandelt werden können. Etwa können Rückenschmerzen einen neurologischen Hintergrund haben.
  • Der konkrete Einsparungspunkt bei den Gesundheitskosten ist im Primärarztprinzip an sich zu finden. Ein Mediziner, der als Primärarzt zählt, rechnet einen geringeren Höchstsatz ab.
  • Während Fachärzte mit einem Höchstsatz von 3,5 arbeiten, liegt dieser bei den Primärärzten bei 2,3, was jedoch nur selten erreicht wird. Die Kosteneinsparung durch das Primärarztprinzip werden folglich vom Versicherer an den Versicherungsnehmer weitergegeben.

Einen Nachteil hat das Primärarztprinzip für alle, die sich ohne Umwege direkt vom Facharzt behandeln lassen möchten. Denn für sie führt der Weg zum Spezialisten entsprechend dem Tarif immer erst zum Hausarzt – manchmal ein Umweg. Wer allerdings grundsätzlich als erste Anlaufstelle den Hausarzt wählt, für den ist das selbstverständlich keine wirkliche Einschränkung.

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