Selbstbehalt in der privaten Krankenversicherung: Für wen sinnvoll?

Der Selbstbehalt ist die gängigste Option, die monatlich zu zahlenden Beiträge in der PKV zu reduzieren. Das bedeutet, dass der PKV-Versicherte Kosten bis zum vereinbarten Betrag des Selbstbehalts aus der eigenen Tasche bezahlt werden müssen. Die Höhe des Selbstbehalts darf eine Grenze von 5.000 Euro für stationäre als auch ambulante Heilbehandlungen nicht übersteigen. Hintergründe zu unterschiedlichen Varianten, die Auswirkungen auf die Kosten und vieles mehr stellen wir im Folgenden vor.
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Der Selbstbehalt ist die gängigste Option, die monatlich zu zahlenden Beiträge in der PKV zu reduzieren. Das bedeutet, dass der PKV-Versicherte Kosten bis zum vereinbarten Betrag des Selbstbehalts aus der eigenen Tasche bezahlt werden müssen. Die Höhe des Selbstbehalts darf eine Grenze von 5.000 Euro für stationäre als auch ambulante Heilbehandlungen nicht übersteigen. Hintergründe zu unterschiedlichen Varianten, die Auswirkungen auf die Kosten und vieles mehr stellen wir im Folgenden vor.

Schnellüberblick: Das Wichtigste auf einen Blick

  • Durch einen Selbstbehalt können Versicherungsnehmer ihren Versicherungsbeitrag in der privaten Krankenversicherung reduzieren, indem sie einen bestimmten Betrag der Kosten für medizinische Aufwendungen selbst übernehmen.
  • Im Regelfall wird eine Selbstbeteiligung als prozentualer Anteil oder als absoluter Anteil vereinbart.
  • Die Höchstgrenze des Selbstbehalts darf laut Gesetzgeber 5.000 Euro im Jahr nicht überschreiten.
  • Insbesondere für Selbstständige sowie Freiberufler ist die Wahl der Selbstbeteiligung eine solide Option, die Versicherungsprämie für die private Krankenversicherung zu senken.
  • Im Alter muss beachtet werden, dass Aufwendungen für medizinische Behandlungen häufiger sind und somit die persönlichen Kosten im Rahmen des Selbstbehalts steigen.
Selbstbehalt in der PKV
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Bedeutung und Funktionsweise des Selbsterhalts in der PKV

Üblicherweise kann die Selbstbeteiligung in zwei Varianten gewählt werden. Eine Möglichkeit ist, dass der Versicherungsnehmer einen bei der Antragsstellung definierten Betrag für medizinische Behandlungen selbst übernimmt. Dieser wird auf das Jahr gerechnet und entsprechend kumuliert. Wird als Beispiel ein Selbstbehalt von 500 Euro vereinbart, müssen Aufwendungen bis zu diesem Betrag selbst übernommen werden, bevor eine Erstattung der Kosten beantragt werden kann.

Ebenfalls gibt es die Selbstbeteiligung als prozentualen Anteil. Der Versicherer rechnet hier von den eingereichten Rechnungen einen bestimmten Prozentsatz ab. Üblich sind 10 Prozent, 15 Prozent oder 25 Prozent. Diese Variante ist zudem an eine Höchstgrenze gekoppelt. Bedeutet, dass der Versicherer die erbrachten Aufwendungen für den Selbstbehalt summiert und ab einem bestimmten Betrag an Eigenleistungen die volle Erstattung übernimmt.

Interessant: Wer sich für eine private Krankenversicherung interessiert, sollte die Vor- und Nachteile mit fachmännischer Hilfe gut abwägen. Denn der Selbstbehalt wird zwar häufig als finanzielles Risiko betrachtet, bringt jedoch aufs Jahr gerechnet nicht selten Beitragsersparnisse, die höher sind als der Betrag, der als Eigenanteil vereinbart ist.

Wird über das Jahr also kein Arzt in Anspruch genommen, profitieren Versicherungsnehmer von niedrigeren PKV-Beiträgen und mussten ebenfalls keine Selbstbeteiligung aus eigener Tasche finanzieren. Zusammen mit einem Tarif inklusive Beitragsrückerstattung lässt sich folglich maximal sparen.

Varianten der Selbsterhalt/ Selbstbeteiligung und Rechenbeispiele

Wird eine private Krankenversicherung mit Selbstbeteiligung gewählt, zahlen Sie also erst einmal Medikamente und den Arztbesuch aus eigener Tasche. Bis zur festgelegten Summe übernimmt der Versicherer in der Folge also erst einmal keine Kosten. Der Vorteil für das Versicherungsunternehmen ist im Übrigen, das zum einen der eigene Aufwand vermindert wird und zum anderen Versicherungsnehmer zu einem gesünderen Lebensstil motiviert werden.

Absolute Selbstbeteiligung 700 Euro pro Jahr

  • Wird zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer ein absoluter Selbstbehalt von 750 Euro im Jahr vereinbart, bedeutet das, dass Aufwendungen für medizinische Leistungen bis zu diesem Betrag erst einmal selbst bezahlt werden müssen. Gehen Sie also zu Beginn des Jahres zum Arzt und beträgt die Rechnung 400 Euro, muss diese aus der eigenen Tasche bezahlt werden.
  • Kommt zwei Monate später eine weitere Arztrechnung in Höhe von 400 Euro hinzu, müssen von dieser noch 350 Euro selbst bezahlt werden. Denn die Selbstbeteiligung von 750 Euro ist durch diese ausgeschöpft. Die restlichen 50 Euro sowie alle weiteren Kosten im Jahr werden im Anschluss durch die vereinbarten Leistungen in der PKV voll gedeckt.

Prozentuale Selbstbeteiligung von 10 Prozent, maximal 500 Euro jährlich

  • Bei dieser Variante wird in allen Bereichen der ambulanten, stationären und zahnärztlichen Behandlung eine Kostenerstattung von 90 Prozent durch den Versicherer vorgenommen. Folglich werden von jeder Rechnung 10 Prozent Eigenanteil für den Versicherungsnehmer abgezogen. Ist dieser Selbstbehalt wie in diesem Beispiel auf jährlich 500 Euro gedeckelt, muss die versicherte Person im Anschluss an die eigene Selbstbeteiligung keine weiteren Kosten mehr im Versicherungsjahr fürchten.
  • Erhält der Versicherungsnehmer also eine Arztrechnung in Höhe von 400 Euro und Zahnarztrechnung mit 1.500 Euro, so liegt sein Selbstbehalt bei 190 Euro (40 Euro Arzt- und 150 Euro Zahnarzt-Behandlung). Die PKV erstattet in diesem Fall 1.710 Euro.

Selbstbehalt und Zahnersatz

  • Besteht eine Selbstbeteiligung von 10 Prozent für den Zahnbereich – wobei hier maximal 500 Euro jährlich anfallen können – und übernimmt der Versicherer die allgemeinen Arztkosten zu 100 Prozent, sieht das Beispiel wie folgt aus:
  • Erhält der Versicherungsnehmer eine Arztrechnung über 400 Euro und eine Zahnarztrechnung über 1.500 Euro, verbleiben ihm als Selbstbehalt 150 Euro (150 Euro Zahnarzt- und 0 Euro Arzt-Behandlung). Die Erstattung der PKV beträgt in diesem Fall 1.750 Euro.
  • Die maximale Höhe des jährlichen Selbstbehalts darf laut Gesetzgeber allerdings 5.000 Euro nicht überschreiten. Versicherungsnehmer für sich selbst als auch für die von ihnen gesetzlich vertretenen Personen können also nur Verträge abschließen, in denen diese Höchstsumme an Selbstbehalt nicht überschritten wird.

Achtung: Abseits der zwei genannten Modelle gibt es noch eine Art Sonderform der Selbstbeteiligung. Denn manche Versicherungsbedingungen sehen eine Begrenzung der Ausstattungsvarianten vor. Hilfsmittel, wie technische Geräte, werden lediglich in der einfachen Ausführung erstattet. Werden höherwertige Varianten vom Versicherungsnehmer bevorzugt, muss er die Mehrkosten folglich selbst tragen.

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Für wen lohnt sich der Selbstbehalt?

Der Selbstbehalt bei der PKV kann sich für manche Berufsgruppen lohnen, während er für andere Berufsgruppen nicht lohnenswert ist, deren Kosten sonst vom Arbeitgeber übernommen werden.

PKV mit Selbsterhalt für Selbstständige

Die Ausgangssituation für Selbstständige und Freiberufler ist, dass sie die Aufwendungen für ihre private Krankenversicherung aus der eigenen Tasche bezahlen müssen. Hinzu kommt, dass diese Kosten in der Steuererklärung allerdings nur bis zu einem bestimmten Höchstbetrag (2.800 Euro für Sonderausgaben insgesamt) geltend gemacht werden können. Da dieser Betrag sich an den Basisleistungen, also ähnlich zur GKV ausrichtet, sind die Kosten für einen leistungsstärkeren privaten Krankenversicherungsschutz folglich höher.

Freiberufler und Selbstständige können mit dem Selbstbehalt folglich ihre monatliche Prämie reduzieren. Dabei müssen sie allerdings nicht auf einen umfangreicheren Versicherungsschutz verzichten. Wichtig zu beachten ist, wie sich die Höhe des Beitrags steuerlich auswirkt. Denn je höher eine Selbstbeteiligung vereinbart wird, desto geringer fallen die Versicherungsbeiträge und somit der Teil aus, der steuerlich geltend gemacht werden kann.

  • Ob sich eine Selbstbeteiligung in der privaten Krankenversicherung für Selbstständige lohnt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Hierzu zählen das Alter, der Gesundheitszustand und der Lebensstil. Selbstständige, die häufig krank sind oder ein erhöhtes Risiko haben, schwerwiegende Erkrankungen zu entwickeln, könnten von einem niedrigeren Selbstbehalt profitieren, da sie dann einen geringeren Eigenanteil zahlen müssten.
  • Andererseits könnten Selbstständige, die selten krank werden und ein geringeres Risiko haben, schwerwiegende Erkrankungen zu entwickeln, von einem höheren Selbstbehalt profitieren. Denn in diesem Fall müssten sie eine niedrigere Prämie bezahlen.

PKV mit Selbsterhalt für Angestellte

Privatversicherte Arbeitnehmer hingegen fahren mit einer Selbstbeteiligung meist deutlich weniger gut. Schließlich bezahlt der Arbeitgeber einen monatlichen Zuschuss (Arbeitgeberzuschuss) zur PKV. Somit wird im Regelfall die Hälfte der zu zahlenden Prämie übernommen. Eine Beitragsersparnis über den Selbstbehalt kommt folglich beiden Parteien zugute. Entsprechend verzichten Arbeitnehmer, die privat versichert sind, auf einen Teil ihres Zuschusses zur privaten Krankenversicherung durch den Arbeitgeber.

Zeitgleich allerdings beteiligt sich dieser freilich nicht an der vereinbarten Eigenleistung. Diese geht voll zulasten des Arbeitnehmers selbst. Das kann im ungünstigsten Fall bedeuten, dass der Versicherungsnehmer mit einem hohen Selbstbehalt sogar ein „Minusgeschäft macht“. Entsprechend sollten privatversicherte Arbeitnehmer genau prüfen, wie viel Ersparnis ihnen ein Selbstbehalt im Endeffekt tatsächlich bietet.

Steuerlich betrachtet gibt es im Gegensatz zu selbstständigen einen Unterschied. Können diese bis zu 2.800 Euro vom zu versteuernden Einkommen abziehen, sind es bei Arbeitnehmern noch 1.900 Euro. Doch auch hier gilt, dass die Beitragsreduzierung mithilfe eines Selbstbehalts diesen steuermindernden Effekt verringern.

PKV mit Selbstbehalt für Beamte

Im Regelfall sehen die Beihilfeergänzungstarife in der privaten Krankenversicherung für Beamte keine Selbstbeteiligung vor. Schließlich wird in diesen Tarifen grundsätzlich nur ein Kostenanteil der tatsächlichen Kosten übernommen, die abseits der Leistung des Dienstherrn anfällt. Ein Eigenanteil gibt es folglich nur in Ausnahmefällen.

Beratung
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Fazit und Bewertung

Das Pro und Kontra eines Selbstbehalts lassen sich pauschal nicht auf jede versicherte Person anwenden. Denn jeder Versicherungsnehmer bringt unterschiedliche Faktoren ein, die die Selbstbeteiligung als sinnvoll oder weniger sinnvoll erscheinen lassen. Hierzu zählen vor allem der individuelle Gesundheitszustand, das Alter, aber auch die gewählte Leistung.

Folglich gilt, wer wenig ärztliche Hilfe aufgrund eines Krankheitsfalls in Anspruch nehmen muss, hat mit einem im Krankenversicherungsvertrag vereinbartem Selbstbehalt gute Karten. Denn er muss weder hohe Kosten bei Rechnungen fürchten, noch wird er die Eigenleistung ausschöpfen. Entsprechend profitiert er von der niedrigeren Prämie seiner Krankenversicherung.

Nicht lohnenswert hingegen ist ein Krankenvollversicherungsvertrag mit Selbstbeteiligung im Regelfall für:

  • Personen, die bereits älter sind oder bei für Menschen, die aufgrund von Erkrankungen häufiger zum Arzt müssen.
  • Des Weiteren ist die Eigenleistung für privatversicherte Arbeitnehmer häufig nicht empfehlenswert, da sich Arbeitgeber an diesen nicht beteiligen. Überdies wird ohnehin die Hälfte der zu zahlenden Versicherungsbeiträge von diesem bezuschusst. Eine geringere Prämie wirkt sich folglich nicht so deutlich aus wie bei Selbstständigen.

Die Wahl des Selbstbehalts ist in jedem Fall gut abzuwägen. Aus diesem Grund ist es hilfreich, zusammen mit einem Experten die individuellen Gegebenheiten unabhängig und kostenlos zu beleuchten. Schließlich soll am Ende der Entscheidungsfindung ein privater Krankenversicherungsschutz sichergestellt sein, der den gewünschten Leistungen entspricht und den Geldbeutel nicht überfordert.

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