Zahnersatz & Implantate in der privaten Krankenversicherung: Arten, Kostenübernahme & FAQ

In der privaten Krankenversicherung spielt der Zahnersatz eine große Rolle. Üblich sind hier Leistungen, welche gesetzlich Versicherte nur über eine private Zusatzversicherung sicherstellen können. Doch welche Kosten bei Zahnersatz und Implantaten übernimmt die PKV, sind Zahnprophylaxe und Kieferorthopädie in den Versicherungsleistungen eingeschlossen und was ist die Zahnstaffel? Im Folgenden erfahren Sie alles, was es zum Zahnersatz in der privaten Krankenversicherung zu wissen gibt.
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In der privaten Krankenversicherung spielt der Zahnersatz eine große Rolle. Üblich sind hier Leistungen, welche gesetzlich Versicherte nur über eine private Zusatzversicherung sicherstellen können. Doch welche Kosten bei Zahnersatz und Implantaten übernimmt die PKV, sind Zahnprophylaxe und Kieferorthopädie in den Versicherungsleistungen eingeschlossen und was ist die Zahnstaffel? Im Folgenden erfahren Sie alles, was es zum Zahnersatz in der privaten Krankenversicherung zu wissen gibt.

Schnellüberblick: Das Wichtigste auf einen Blick

  • Privat Krankenversicherte profitieren im Regelfall von einer höheren Kostenübernahme für Zahnersatz und Implantate.
  • Der gewählte Tarif entscheidet darüber, wie hoch der Erstattungsrahmen für Zahnleistungen ausfällt. Üblich sind 70 bis 100 Prozent.
  • Ebenfalls übernimmt die private Krankenversicherung Aufwendungen für die professionelle Zahnreinigung (PZR) und andere Prophylaxe-Maßnahmen.
  • In den ersten Jahren des Versicherungsverhältnisses werden die Leistungen laut Zahnstaffel begrenzt.
  • Von der privaten Krankenversicherung werden höherer Gebührensätze, bis zum 3,5-fachen Satz der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ), übernommen. In Premium-Tarifen bis zum 5-fachen Satz.
  • Manche private Versicherungsunternehmen begrenzen die Erstattung auf eine bestimmte Menge an Implantaten. Dies bewegt sich allerdings im Regelfall im Rahmen dessen, was für die Wiederherstellung eines zahnlosen Kiefers nötig wäre.
Zahnersatz in der PKV
hedgehog94 – stock.adobe.com

Wann ist Zahnersatz notwendig?

Generell ist immer dann ein Zahnersatz notwendig, wenn es zum Verlust ganzer Zähne oder von Zahnteilen kommt. Dabei liegt der Fokus nicht nur auf der Ästhetik, sondern vor allem auf der Wiederherstellung der Zähne. Damit wird sichergestellt, dass die Kaufunktion des Gebisses erhalten wird und Zähne gesund bleiben.

Unter Zahnersatz werden folgende Leistungen verstanden:

  • Brücken
  • Inlays
  • Kronen
  • Implantate
  • Einlagefüllungen
  • Zahnprothesen

Im Allgemeinen zählt zu den Zahnleistungen neben der Behandlung von akuten Zahnschmerzen sowie Vorsorgeuntersuchungen ebenfalls der Zahnersatz. Hier werden die Kosten für etwaige Aufwendungen werden im Rahmen der medizinische notwendigen zahnärztlichen Behandlung erstattet. Die Höhe der dieser Erstattung wird im Tarif festgelegt. Abgerechnet werden sie über die Gebührenordnung für Zahnärzte, GOZ.

Als eine Alternative zu dem klassischen Zahnersatz versuchen Zahnärzte den kranken Zahn mit unterschiedlichen Mitteln zu erhalten. Hierzu zählt zum einen die Kariesbehandlung. Kariöse Zähne werden so behandelt, dass die erkrankten Stellen entfernt und anschließend mit einer Füllung verschlossen werden. GKV-Versicherte erhalten als Regelleistung eine Amalgamfüllung. PKV-Versicherte hingegen haben gemäß ihrem Tarif häufig Anspruch auf Kompositfüllungen oder Goldfüllungen.

Zum anderen kann eine Wurzelbehandlung dabei helfen, einen erkrankten Zahn zu konservieren. Allerdings ist der Aufwand hoch und somit teuer. In der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Personen müssen diese modernen Ansätze zur Zahnheilkunde oftmals aus eigener Tasche bezahlen. Privatpatienten hingegen können sich üblicherweise über die Erstattung der Zusatzleistung einer Wurzelbehandlung freuen.

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Arten von Zahnersatz

Modern setzen Zahnärzte auf ganz unterschiedliche Optionen, wenn es um Zahnersatz geht. Abhängig von den medizinischen Umständen als auch von den finanziellen Möglichkeiten des Patienten wird eine der folgenden Varianten gewählt:

Brücke zum Schließen von Zahnlücken

Eine Brücke wird vom Zahnarzt üblicherweise dann eingesetzt, wenn es darum geht, einen fehlenden Zahn oder mehrere fehlenden Zähne zwischen anderen Zähnen zu ersetzen. Die Brücke wird also zwischen zwei Zähnen angebracht. Diese werden präpariert, um sie im Anschluss als Pfeilzähne nutzen zu können. Die Brücke wird fest mit den Zähnen verbunden und ist nicht herausnehmbar.

Implantate

Die modernste Form des Zahnersatzes ist das Zahnimplantat. Hierbei handelt es sich um eine hochwertige und in der Kombination mit anderen Möglichkeiten nutzbare Form. Denn bei dieser Variante wird eine künstliche Zahnwurzel in den Kieferknochen eingelassen und dort verankert. Entsprechend solide sitzt sie im Kiefer. Auf ihr wird dann ein Halteelement aufgebracht. Auf diesem wiederum wird eine Krone aufgesetzt oder ein Brückenelement genutzt.

Zahnärztliche Prothese (Teil- und Totalprothese)

Fehlen Zähne und eine Brücke ist keine Option mehr, da keine Möglichkeiten zur Befestigung gegeben sind, kann der Zahnarzt eine zahnärztliche Prothese anfertigen. Die Teil- oder Totalprothese ist im Gegensatz zu festsitzendem Zahnersatz wie einer Brücke herausnehmbar. Sie dient vornehmlich dem Erhalt der Kaufunktion. Allerdings ist sie für viele ebenfalls aus ästhetischer Perspektive sowie für das Sprechen unerlässlich.

Zahnkrone

Bei größeren Schäden an einem Zahn, hervorgerufen durch einen Unfall oder aber durch Karies, kann eine Füllung häufig nicht mehr zum Erhalt genutzt werden. Hier setzt der Zahnarzt dann auf eine Krone. Dafür präpariert er den erkrankten oder beschädigten Zahn und setzt auf diesen eine Krone.

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Zahnersatz Diagnose und Kostenplan

Mit dem ersten Termin wird der Zahnarzt die individuelle Mundsituation prüfen. Hierbei wird abgeklärt, wie viele Zähne ersetzt werden müssen und welche Möglichkeiten für den Patienten sinnvoll sind. Hierbei wird ebenfalls über die zur Wahl stehenden Materialien gesprochen. Im Anschluss an die Anamnese kann ein Befund erstellt und ein Heil- und Kostenplan erstellt werden.

Der Heil- und Kostenplan gibt Ihnen Auskunft über die Gesamtkosten. Ebenfalls kann er bei solchen privaten Krankenversicherungen, welche diesen vor dem Start einer Behandlung fordern, als Nachweis eingereicht werden. Auch GKV-Versicherte erhalten bei Einreichung des Heil- und Kostenplans eine konkrete Auskunft über den möglichen Zuschuss.

Erst im Anschluss wird der Zahnarzt eine Abformung vornehme. Hierbei wird mit einer Abdruckmasse oder einem Intraoralscan die Zahnsituation dokumentiert. Anhand dieser wird ein Zahntechniker damit beauftragt, die Daten zu überprüfen und den Zahnersatz in Produktion zu geben. Abhängig vom gewählten Zahnarzt kann der Zahnersatz vor Ort, in einem Labor in der Nähe oder auch im Ausland produziert werden.

Tipp: Insbesondere bei den Material- als auch bei den Laborkosten lässt sich Geld sparen. Ein Vergleich kann sich also lohnen.

Zahnersatz Behandlung: So läuft sie ab

Ist der Zahnersatz fertig, wird er bei einem neuerlichen Termin vom Zahnarzt eingesetzt. Je nach Umfang und Art kommen hier verschiedene Techniken zum Einsatz.

  • So ist das Aufbringen von einer Krone weniger aufwendig als das Einsetzen eines Implantats. Zumal Letztgenanntes einen deutlich längeren Zeitraum in Anspruch nimmt. Kann eine Krone oft innerhalb eines Termines gesetzt werden, bedarf es für das Zahnimplantat monatelange Vorarbeit. So muss das Zahnfleisch sowie der Knochen etwa vorbereitet werden.
  • Ebenfalls gestaltet sich die Nachsorge je nach Zahnersatz unterschiedlich. Eine einmal angepasste Teilprothese benötigt selten noch eine Nachjustierung. Die Verankerung des Implantats im Kieferknochen selbst dauert lediglich rund 20 Minuten. Im Anschluss an die OP gilt es sich einige Tage zu schonen.
  • Auch wird der Mund etwa zehn Tage nach der Operation kontrolliert. Anschließend dauert es bis zu vier Monate im Unterkiefer und sechs Monate im Oberkiefer, bis das Implantat stabil verwachsen ist.
  • Mit dem Blick auf die Schmerzen kann festgehalten werden, dass die Bereiche, in denen der Zahnarzt arbeitet, örtlich betäubt werden. In seltenen Fällen können die Eingriffe allerdings ebenso unter Narkose erfolgen. Die postoperativen Schmerzen lassen sich gut mit klassischen Schmerzmitteln dämpfen.

Was kostet Zahnersatz?

Je nach Zahnersatz, dessen Material und Menge entstehen unterschiedlich hohe Aufwendungen für Patienten.

  • Eine Einzelkrone kostet etwa zwischen 500 Euro und 1.300 Euro.
  • Eine Brücke mit drei Gliedern etwa 1.300 bis 2.000 Euro. Für dieselbe Brücke aus Zirkon werden bis zu 3.000 Euro fällig.
  • Wird ein umfangreiches Brückenteil erstellt, welches auf acht Implantatpfeilern fußt, so kommen schnell 18.000 Euro zusammen.
  • Dahingegen erscheint eine Vollprothese eines Kiefers mit 800 Euro schon fast billig.
  • Für ein Zahnimplantat muss der Patient zwischen 1.400 Euro und 2.200 Euro rechnen.
  • Ein herausnehmbarer Zahnersatz auf zwei Implantaten kostet schnell 5.000 Euro. Eine einfache Zahnbrücke liegt im gleichen Preissegment wie das Einzelzahnimplantat.
  • Nicht zu vergessen ist, dass ebenfalls der Knochenaufbau für ein Implantat bezahlt werden muss. Hier werden 1.000 bis 3.000 Euro fällig.

Mit den genannten Kosten wird klar, dass die Sanierung von Zähnen schnell das Äquivalent eines Gebrauchtwagens entsprechen kann. Insbesondere gesetzlich Krankenversicherte bleiben auf einem Großteil der Kosten sitzen. Denn es wird lediglich ein Festkostenzuschuss auf die preiswerteste medizinisch notwendige Maßnahme gezahlt. In der privaten Krankenversicherung hingegen können Versicherte mit einer deutlich höheren Kostenübernahme wie am folgenden Beispiel ersichtlich rechnen.

Beispiel

Angenommen, eine Frau hat auf dem Heimweg von der Arbeit einen Fahrradunfall. Aufgrund eines Sturzes bricht einer ihrer Zähne ab. Dem Zahnarzt bleibt nichts anderes übrig, als diesen zu entfernen und zu ersetzen. Die Patientin entscheidet sich für eine solide und lang anhaltende Lösung und wählt ein Implantat aus Titan mit einer Krone aus Keramik.

Anfallende Kosten:

  • Implantat (inklusive sämtlicher Zusatzleistungen, Materialien und Arztkosten) für 1.800 Euro.
  • Die Krone aus Keramik kostet sie weitere 800 Euro.
  • Insgesamt muss sie also 2.600 Euro für den Zahnersatz aufwenden.

Kostenübernahme GKV vs. PKV:

In der GKV erhält sie für das Implantat keine Kostenübernahme. Für die Krone aus Keramik erhält sie einen Zuschuss von 70 Prozent (maximal bei regelmäßigem Zahnarztbesuch in den vergangenen fünf Jahren). Sie erhält bei dem gewählten Zahnersatz also 560 Euro als Zuschuss der gesetzlichen Krankenversicherung. Die restlichen 2.040 Euro muss sie aus der eigenen Tasche bezahlen.

Als PKV-Versicherte, mit einer Kostenerstattung von 70 Prozent, erhält sie hingegen 1.820 Euro von den 2.600 Euro. Ihr Eigenanteil beläuft sich folglich auf lediglich auf 780 Euro.

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Kosten Zahnimplantate und Zahnersatz

Welche Kosten übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung?

Generell gilt, dass im zahnmedizinischen Bereiche viele unterschiedliche Methoden zum Einsatz kommen. Insbesondere, wenn es um den Erhalt oder den Ersatz von Zähnen geht. In der gesetzlichen Krankenversicherung werden die Kosten nur in Ausnahmefällen zu 100 Prozent übernommen. Selbst wenn der Patient die Regelversorgung in Anspruch nimmt, bleibt er dennoch häufig auf einem Eigenanteil sitzen.

Mit Blick auf den Zahnersatz in der GKV wird vom gesetzlichen Krankenversicherer ein pauschaler Festzuschuss bezahlt. Dieser orientiert sich am für den Zahnersatz eingesetzten Material. Für bessere Materialien oder einen höherwertigen Ersatz von Zähnen müssen GKV-Versicherte häufig tief in die Tasche greifen. Etwa werden Implantate nicht bezahlt. Hier erhält der Versicherte lediglich, wie im Beispiel bereits aufgezeigt, einen Zuschuss zu den Materialkosten der Krone, die auf das Implantat kommt.

Seit 2020 erhalten gesetzlich Krankenversicherte einen Festzuschuss in Höhe von 60 Prozent. Vor diesem Zeitpunkt waren es 50 Prozent. Infrage kommt dieser Zuschuss für alle „gesetzlich vereinbarten Basisversorgungen, welche alle nötigen Leistungen abdecken“. Das Detail steckt hier im Wort „nötig„. So werden Einzelzahnlücken ebenso bezuschusst wie Vollprothesen. Allerdings bleiben Implantate, Keramik oder Goldinlay unberührt hiervon.

Wer ein Bonusheft fünf Jahre lang pflegt und jedes Jahr zur Kontrolluntersuchung beim Zahnarzt ist, kann den festen Kassenzuschuss auf 70 Prozent erhöhen. Wird das Bonusheft ganze zehn Jahre ordentlich geführt, erhöht sich der Festzuschuss auf 75 Prozent.

Zahnersatz in der PKV – was übernimmt die PKV?

In der privaten Krankenversicherung hingegen werden zahnärztliche Leistungen im Regelfall in einem deutlich umfassenderen Anteil im Kontext des Kostenerstattungsprinzips erstattet, als es in der gesetzlichen Krankenversicherung der Fall ist. Insbesondere, da die tariflich vereinbarten Prozentsätze auf den kompletten Zahnersatz angewendet werden. Wer in seinem privaten Krankenversicherungsvertrag also 70 Prozent an Kosten beim Zahnersatz versichert hat, erhält diese ebenfalls auf Implantate, bessere Füllungen oder Inlays.

Interessant ist, dass kleinere Füllmengen etwa ebenso zu 100 Prozent übernommen werden, wie Kontrolluntersuchungen. Darüber hinaus freuen sich Privatversicherte über die Erstattung von Kosten im Rahmen der professionellen Zahnreinigung oder bei kieferorthopädischen Behandlungen. Bei Letztgenannten ist allerdings eine anteilige Kostenübernahme typisch oder gilt nur, wenn der Versicherungsnehmer ein bestimmtes Alter noch nicht überschritten hat.

Insgesamt ist die Erstattung der Kosten beim Zahnarzt über die private Krankenversicherung und je nach Tarif mit 60 bis 100 Prozent abgesichert. Zu beachten ist ein möglicher, im Versicherungsvertrag vereinbarter Selbstbehalt. Diese Kostenbeteiligung müssen private Versicherte selbstverständlich erst ausschöpfen, um Anspruch auf eine Kostenerstattung zu haben.

Versicherte sollten darauf achten, eine Kostenübernahme von mindestens 60 Prozent sicherzustellen. Spielt der monatliche Beitrag eine untergeordnete Rolle, sind selbstverständlich ebenfalls höhere Übernahmesätze möglich. Des Weiteren können Versicherungsnehmer später in einen Tarif mit einer gesteigerten Kostenübernahme wechseln. Hierbei wird allerdings eine Gesundheitsprüfung durchgeführt und der monatliche Beitrag erhöht sich.

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