Einbettzimmer in der PKV: Definition & Erklärung

Versicherte in der PKV, aber auch GKV haben mit dem entsprechenden (Zusatz-)Tarif die Möglichkeit, bei einem Krankenhausaufenthalt die Unterbringung in einem Einbettzimmer zu wählen. Die Mehrkosten hierfür übernimmt dann die Versicherung.
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Versicherte in der PKV, aber auch GKV haben mit dem entsprechenden (Zusatz-)Tarif die Möglichkeit, bei einem Krankenhausaufenthalt die Unterbringung in einem Einbettzimmer zu wählen. Die Mehrkosten hierfür übernimmt dann die Versicherung.

Wer im Krankenhaus seiner Genesung lieber in ruhiger und privater Atmosphäre entgegenstrebt, der ist mit der Wahl des Einbettzimmers gut beraten. Allerdings sieht die Realität in deutschen Krankenhäusern meist anders aus. Denn die Zimmer sind mit mindestens zwei, aber häufig auf drei oder mehr Betten belegt. Als Patient fällt es folglich nicht immer einfach, sich auf das Wesentliche zu konzentrierten.

Abhilfe schafft die Wahl des Einbettzimmers. Privatpatienten können dieses schon bei dem Abschluss ihrer Krankenvollversicherung einschließen. Gesetzlich Versicherte hingegen haben diese Option erst einmal nicht. Wobei sie durchaus die Möglichkeit haben, das Einzelbettzimmer bei einem Krankenhausaufenthalt zu wählen. Allerdings müssen sie hierfür einen ordentlichen Aufpreis bezahlen. Dieser Aufpreis liegt im Durchschnitt bei etwa 100 Euro pro Tag.

GKV-Versicherte haben jedoch die Option, sich im Rahmen einer privaten Krankenhauszusatzversicherung abzusichern. Denn im Regelfall werden gesetzliche Versicherte bei einem Krankenhausaufenthalt in einem Mehrbettzimmer untergebracht. Privatpatienten hingegen haben in ihrem Tarif üblicherweise mindestens das Zweibettzimmer, häufig auch das Einbettzimmer bereits mitversichert.

Allerdings gibt es eine Ausnahme, die gesetzlich Versicherten als auch privat Versicherten „zugutekommt“: Besteht zur Unterbringung im Einbettzimmer eine medizinische Notwendigkeit, dann wird diese Option auch ohne einen entsprechenden Tarif kostenfrei umgesetzt. Ein Grund für eine solche Unterbringung liegt vor, wenn der Patient als Beispiel isoliert werden muss. Die Grundversorgung allerdings ist das Mehrbettzimmer.

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