Private Krankenversicherung & Vorerkrankungen: Diese Optionen haben Sie

Menschen mit Vorerkrankungen sind oft verunsichert, ob und unter welchen Bedingungen sie in eine private Krankenversicherung aufgenommen werden. Denn häufig ist die Folge, dass der Antrag abgelehnt wird oder Risikozuschläge erhoben werden. Doch nicht jeder Versicherer handhabt das Thema gleich, die Risikozuschläge sind unterschiedlich und müssen zudem nicht für immer gelten. Es lohnt sich, bei diesen Fragen gut informiert und vorbereitet zu sein, erfahren Sie mehr im Folgenden.
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Menschen mit Vorerkrankungen sind oft verunsichert, ob und unter welchen Bedingungen sie in eine private Krankenversicherung aufgenommen werden. Denn häufig ist die Folge, dass der Antrag abgelehnt wird oder Risikozuschläge erhoben werden. Doch nicht jeder Versicherer handhabt das Thema gleich, die Risikozuschläge sind unterschiedlich und müssen zudem nicht für immer gelten. Es lohnt sich, bei diesen Fragen gut informiert und vorbereitet zu sein, erfahren Sie mehr im Folgenden.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Wird ein Krankenversicherungsantrag gestellt, muss der Antragsteller Gesundheitsfragen beantworten. Diese gilt es mit großer Sorgfalt zu vervollständigen und Krankheiten einzutragen, die bereits aufgetreten sind und eventuell noch immer bestehen. Diese Vorerkrankungen sind für den Träger der privaten Krankenversicherung zur Risikoerhebung wichtig.
  • Bestehen Vorerkrankungen können Auswirkungen auf den Antrag zur Krankenvollversicherung haben. Denn der Krankenversicherer muss sicherstellen, dass die Beiträge so kalkuliert sind, dass einmal zugesagte Leistungen stets erstattet werden können.
  • Entsprechend kann es passieren, dass im Rahmen einer Antragsstellung mit Vorerkrankungen ein Risikozuschlag erhoben wird. Dieser erhöht schlicht die monatlich zu zahlende Prämie, sichert den Versicherungsnehmer jedoch ebenfalls bei der Behandlung der bestehenden Erkrankung ab.
  • Eine alternative Option vom Versicherer wäre, den Antrag unter der Bedingung anzunehmen, dass der Versicherungsschutz für die Vorerkrankung nicht gegeben ist.
  • Um die Beurteilung einer Vorerkrankung vornehmen zu können, muss diese so klar und offen wie möglich kommuniziert werden. Auch ist es möglich, dass das Versicherungsunternehmen weitere Informationen zur bestehenden Erkrankung einholt.
  • Ausschlaggebend für die Einschätzung der Schwere und Art der Vorerkrankung ist für den Versicherer nicht allein die Nennung dieser. Ebenfalls spielt die zeitliche Komponente eine wesentliche Rolle. Hier liegt der Fokus auf der bereits zurückliegenden Behandlungsdauer. Darüber hinaus wichtig: Wie sieht die Prognose für die Zukunft aus.
Vorerkrankungen in der PKV
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Kann man mit Vorerkrankungen in die private Krankenversicherung eintreten?

Bei einem Antrag als potenzieller Kunde einer privaten Krankenversicherung kommt es immer wieder vor, dass der PKV-Antrag aufgrund von Vorerkrankungen abgelehnt wird. Dennoch bedeutet eine gesundheitliche Beeinträchtigung nicht per se eine Ablehnung. Die privaten Versicherungsunternehmen differenzieren bei der Bewertung mitunter durchaus deutlich. Selbst im Antrag ist die Fragestellung zur Gesundheit des Versicherungsnehmers bereits unterschiedlich.

Bei den Vorerkrankungen, die über die Gesundheitsprüfung im Antrag ausgelotet werden, geht es etwa um psychische Erkrankungen, Herzprobleme, Multiple Sklerose, Asthma oder Krebs und einige andere Erkrankungen. Der Hintergrund hierzu ist, dass bei einem Risiko, das mit absoluter Sicherheit eintritt, per Gesetz kein Versicherungsschutz gegeben werden kann. Ebenfalls besonders betrachtet werden Erkrankungen, aus denen sich in Zukunft Folgeschäden und damit Kosten ergeben können.

Im Regelfall werden leichte Vorerkrankungen mit einem Prämienzuschlag, ebenfalls Risikozuschlag genannt, mitversichert. Somit wird dem erhöhten Leistungsrisiko im Rahmen der Prämienkalkulation Tribut gezollt. Möglich ist in diesem Rahmen ebenfalls ein partieller Risikoausschluss. Bedeutet, Kosten für eine bestimmte Leistung, die das Risiko betreffen, werden nicht vom Versicherer übernommen.

Welche Vorerkrankungen sind überhaupt relevant?

Generell ist festzuhalten, dass jeder private Krankenversicherer bei der Antragsstellung Gesundheitsfragen stellt. Es gibt nur wenige Ausnahmen, etwa über eine Anwartschaftsversicherung. Dennoch liegen dieser ebenfalls Fragen zum Gesundheitszustand zugrunde, wenn auch aus einem früheren Prüfungszeitraum. Im Regelfall decken die einzelnen Fragen einen Zeitraum der vergangenen fünf bis zehn Jahre ab.

Interessant: Private Versicherungsunternehmen sind, anders als die gesetzliche Krankenversicherung, dazu verpflichtet, den Gesundheitszustand ihrer Antragsteller zu erfragen.

Bei der Antragstellung zur privaten Krankenversicherung gilt es also, die eigenen Erinnerungen, wenn nötig über den Arztbesuch aufzufrischen. Denn die Gesundheitsfragen sind nach besten Wissen und Gewissen zu beantworten. Falschangaben oder das Vorenthalten von gesundheitlichen Beeinträchtigungen können fatale Folgen haben.

Wurde der Antragsteller als Beispiel vor 7 Jahren am Knie operiert, muss dies bei einer Gesundheitsfrage, welche die vergangenen zehn Jahre umfasst, folglich angegeben werden. Wird im Antrag jedoch lediglich der Zeitraum der zurückliegenden fünf Jahre abgefragt, muss diese Operation entsprechend nicht angegeben werden. Demzufolge „verschleiert“ oder „verheimlicht“ der Antragsteller diesen Umstand auch nicht. Bestehen allerdings aus dieser OP gesundheitliche Beeinträchtigungen, die auch aktuell noch gegeben sind, müssen sie wiederum im Antrag genannt werden.

Im Allgemeinen finde sich im Antrag zur PKV diverse Fragen zum Gesundheitszustand und Behandlungen. Hierzu gehören unter anderen:

  • Psychische Erkrankungen
  • Krebsbehandlungen
  • Allergien
  • Abhängigkeiten (Drogen inklusive Nikotin und Alkohol)
  • Zahnbehandlungen
  • Kieferorthopädische Behandlungen

Je nachdem, wie diese Fragen zu Vorerkrankungen beantwortet werden, kann der Versicherer weitere Forderungen stellen. Etwa können ärztliche Dokumente erbeten oder eine Selbstauskunft gefordert werden. Im Anschluss entscheidet er über die Annahme des Antrags zu genannten Konditionen oder wird einen Risikozuschlag erheben, Leistungsausschlüsse vereinbaren oder den Antrag gar ablehnen.

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Gesundheitsfragen

Vorerkrankungen müssen bei Gesundheitsfragen genannt werden

Eine Gesundheitsprüfung ist immer Teil des Antrags zur privaten Krankenversicherung. Dieses Vorgehen entspricht nicht allein den gesetzlichen Vorgaben, sondern sorgt ebenfalls dafür, dass die Versicherungsprämien nicht explodieren. Entsprechend müssen die Fragen nach Erkrankungen, Operationen oder Behandlungen stets wahrheitsgemäß beantwortet werden. Dabei gilt es festzuhalten, dass eine PKV mit Vorerkrankungen generell möglich ist, jedoch immer im Einzelfall entschieden wird.

  • Da sich der Versicherer im ersten Schritt auf die Angaben des Kunden im Antrag verlässt, kann das selbstverständlich dazu verleiten, gesundheitliche Probleme nicht zu nennen. Hiervon muss jedoch abgeraten werden.
  • Denn mit der Antragstellung werden Ärzte von der Schweigepflicht entbunden, wodurch eine nicht wahrheitsgemäße Beantwortung auffallen kann. Spätestens geschieht das allerdings im Leistungsfall. Mit schwerwiegenden Folgen.
  • Der Versicherungsnehmer hat die Pflicht, die Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß zu beantworten. Verletzt er diese Verpflichtung, kann der Versicherer die Kostenübernahme verweigern.
  • In besonders schweren Fällen ist ebenfalls die Kündigung des Versicherungsvertrags möglich. Gleiches gilt für eine Anfechtung oder gar ein Rücktritt. In der Folge können sehr hohe Kosten auf den Versicherungsnehmer zu kommen.
  • Wer den Verdacht auf eine Vorerkrankung hegt, tut gut daran, dies im Antrag offen zu kommunizieren. Zwar hängt die Angabe derer häufig auch von der jeweiligen Formulierung in der Gesundheitsprüfung ab; dennoch vermeiden Sie mit der Angabe des Verdachts womöglich weitere Konsequenzen.
  • In den Vorerkrankungen wird, wie bereits angesprochen, ein breites Spektrum an Themen abgedeckt. Dies bezieht sich nicht ausschließlich auf den Zeitraum, sondern ebenfalls auf Zahngesundheit, körperlichen Zustand, Suchterkrankungen und einiges mehr.

Besonderheit Beamte: Selbstverständlich müssen Beamte ebenfalls Gesundheitsfragen beantworten. Allerdings besteht bei ihnen ein Kontrahierungszwang. Das bedeutet, dass diese selbst bei üblicherweise unversicherbaren Vorerkrankungen eine private Krankenversicherung erhalten. Allerdings kann ein Risikozuschlag von bis zu 30 Prozent vereinbart werden.

Wichtig: Jeder Versicherer behandelt Vorerkrankungen unterschiedlich!

Pauschal gilt: Jeder Interessierte, der einen Antrag auf den Beitritt in die private Krankenversicherung stellt, muss sich einer schriftlichen Gesundheitsprüfung im Rahmen des Antrages unterziehen. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um Beamte, Selbstständige, Studenten oder Angestellte handelt.

Dabei werden Vorerkrankungen grob in einfache Vorerkrankungen, schwere Vorerkrankungen und psychische Erkrankungen unterteilt.

Fakt ist, dass die Gesundheitsprüfung von den Versicherungsunternehmen unterschiedlich bewertet werden kann. Das bedeutet, dass eine Antragsablehnung bei einem Versicherer nicht zwingen, ebenfalls eine Ablehnung bei einem anderen Versicherungsunternehmen bedeutet. Gleiches gilt für Risikoausschlüsse oder Risikozuschläge. Selbst die Höhe der Risikozuschläge kann sich unterscheiden.

Wichtig zu wissen ist also, dass eine Antragsablehnung oder die Annahme nur unter besonderen Bedingungen nicht zwingend bedeutet, den Wunsch in die PKV zu wechseln, streichen zu müssen. Vielmehr besteht die Möglichkeit, bei einem anderen privaten Krankenversicherungsträger trotz Vorerkrankungen aufgenommen zu werden.

Tipp: Risikozuschläge müssen nicht für immer gelten!

  • Wird aufgrund einer Vorerkrankung ein Risikozuschlag im Vertrag vereinbart, bedeutet dies nicht, dass dieser auch auf die restliche Vertragsdauer bezahlt werden muss. Denn es lässt sich mit dem Versicherer durchaus vereinbaren, dass nach einer gewissen Zeit eine erneute Überprüfung stattfindet.
  • Dieser Zeitraum lieg im Regelfall bei zwei Jahren. Ist der Grund für den Risikozuschlag im Anschluss an die Überprüfung nicht mehr gegeben oder hat sich dieser verändert, kann er folglich reduziert oder ganz gestrichen werden. Zeitgleich kann es sein, dass der Versicherer den Leistungsausschluss auf einen bestimmten Zeitraum begrenzt.
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Erkrankungen

Vorerkrankungen, die oft zu einer Ablehnung führen

Wie bereits aufgezeigt, müssen Vorerkrankungen im Antrag zur PKV angegeben werden; auch wenn es sich dabei um schwere gesundheitliche Beeinträchtigungen handelt. Bei besonders schwerwiegenden Erkrankungen lehnt eine Versicherungsgesellschaft den Antrag jedoch im Regelfall ab. Zwar gibt es oftmals einen gewissen Spielraum; der wird allerdings schlicht durch die Ausprägung bestimmt. Dennoch muss bei besonders schweren Fällen davon ausgegangen werden, dass es zur Ablehnung kommt.

Üblich ist eine Antragsablehnung im Rahmen des PKV-Beitritts bei als Beispiel:

  • AIDS
  • Alzheimer
  • Asthma (chronisch)
  • Epilepsie
  • Diabetes (insulinpflichtig)
  • Geisteskrankheiten
  • Krebs
  • Leukämie
  • Multiple Sklerose
  • Parkinson
  • Schlaganfall
  • Suchtkrankheiten
  • Trisomie 21 (Downsyndrom)

Jedoch gibt es noch weitere Vorerkrankungen, welche eine Aufnahme des Antragsstellers nur schwer oder gar unmöglich machen. Hierzu gehören ebenfalls psychische Erkrankungen wie Depressionen, Neurosen oder Psychosen, wenn diese in den letzten Jahren vor der Antragsstellung auftraten. Erweitert wird die Liste mit der Magersucht (Anorexie), Bulimie, Drogenabhängigkeit, Herzinfarkt, Nierenversagen und einigen anderen.

Besteht also beim Antrag auf die private Krankenversicherung eine der genannten Vorerkrankungen, ist eine Ablehnung üblich. Wichtig zu wissen ist allerdings, dass diese Beschränkung nicht für den Basistarif gilt, der seit der Gesundheitsreform mit dem 1. Januar 2008 in der PKV eingeführt wurde. In diesem besteht ein Kontrahierungszwang.

Vorerkrankungen, die oft zu Risikozuschlägen führen

Im Gegensatz zu den schweren Vorerkrankungen bestehen ebenfalls solche, welche bei einem PKV-Antrag nicht direkt zu einer Ablehnung führen. Diese werde häufig auf der Basis der individuellen Gegebenheiten des Antragstellers geprüft. Folglich prüft das Versicherungsunternehmen, zu welchen Bedingungen eine Aufnahme möglich ist. Liegen folglich beim Antrag auf die private Krankenversicherung Vorerkrankungen vor, die eine risikoerhöhende Wirkung haben, werden in der Regel Beitragszuschläge oder Leistungsausschlüsse vereinbart.

Was ist ein Risikozuschlag? Ein Risikozuschlag ist ein prozentualer Aufschlag auf die monatlich zu zahlende PKV-Prämie. Generell definieren Versicherungsunternehmen die Höhe eines Beitragszuschlags aufgrund des Risikos selbst. Im Regelfall wird ein PKV-Risikozuschlag zwischen 10 Prozent und 20 Prozent angesiedelt sein.

Üblich ist ein Risikozuschlag bei:

  • Allergien: Hier findet immer eine individuelle Prüfung statt, da es eine Vielzahl von Allergien gibt. Entsprechend können bei besonders leichten Varianten gar keine Zuschläge die Folge sein oder bei besonders schweren allergischen Reaktionen auch eine Ablehnung drohen.
  • Migräne: Für die Beurteilung der Schwere der Erkrankung wird der Versicherer weitere Informationen fordern. Etwa gilt es anzugeben, ob und welche Behandlungen stattfinden und ob gegebenenfalls Medikamente eingesetzt werden. Auch bei der Migräne kann es von der Annahme ohne besonderen Bedingungen bis hin zur Ablehnung verschiedene Möglichkeiten geben.
  • Übergewicht: Hierbei liegen meist Verhältnismäßigkeiten zwischen Körpergröße und Körpergewicht im Fokus. Weicht das Ergebnis um mehr als 20 Prozent vom Normalgewicht ab, wird im Regelfall ein Risikozuschlag vereinbart. Bei Werten jenseits der 40 Prozent kommt es häufig zu einer Ablehnung.
  • Weitere Erkrankungen, die zu einem Risikozuschlag führen, sind:
    • Bluthochdruck
    • Diabetes
    • Krampfadern
    • Magengeschwür
    • Nierensteine
    • Beschwerden am Rücken
    • Schilddrüsenerkrankungen
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Ist ein Leistungsausschluss eine gute Option?

Wird im Rahmen der Antragsstellung aufgrund einer Vorerkrankung ein Risikozuschlag vom Versicherer verlangt, kann häufig ebenfalls ein Leistungsausschluss vereinbart werden. Das bedeutet, dass der Versicherungsnehmer für die vertraglich definierten Leistungen keine Kostenerstattung erhält. Aufwendungen, die also im Zusammenhang mit seiner Vorerkrankung stehen, sind nicht im Leistungsumfang eingeschlossen.

Der Vorteil eines Leistungsausschlusses ist, dass trotz einer erheblichen Vorerkrankung dennoch der privaten Krankenversicherung beigetreten werden kann. Zudem ist es wie beim Risikozuschlag möglich, nach einer gewissen Zeit den Leistungsausschluss prüfen zu lassen. Mit einem positiven Attest, welches die Beschwerdefreiheit bestätigt, wird folglich dann auch der Ausschluss fallen gelassen.

Darüber hinaus spart sich der Versicherungsnehmer selbstverständlich die monatliche Beitragserhöhung. Liegt der Risikozuschlag aufgrund einer chronischen Erkrankung bei 10 Prozent und der monatliche PKV-Beitrag bei 400 Euro, müsste er 440 Euro an Prämie aufwenden. Vereinbart er einen Leistungsausschluss, spart er sich folglich 480 Euro im Jahr.

Dieser Betrag muss entsprechend den möglichen Aufwendungen aufgrund der chronischen Erkrankung gegenübergestellt werden. Im Regelfall wird die finanzielle Belastung insbesondere bei chronischen Erkrankungen jedoch deutlich höher sein. Wann also ist ein Leistungsausschluss (LA) sinnvoll?

Wie bereits erwähnt, ist er immer dann in Betracht zu ziehen, wenn er die einzige Möglichkeit darstellt, in die private Krankenversicherung aufgenommen zu werden. Das trifft also auf Erkrankungen zu, die eine Aufnahme in die PKV verhindern und welche gleichzeitig nicht über einen Risikozuschlag ausgeglichen werden können. Dies muss allerdings gut überlegt werden, da hohe Kosten drohen.

Tipp: Mit Vorerkrankung besser einen Experten aufsuchen

Generell ist der Experte für die private Krankenversicherung Ihr versierter Ansprechpartner in sämtlichen Belangen rund um die PKV. Mit Blick auf die Vorerkrankungen allerdings ist die Expertise eines Fachmanns noch einmal wichtiger. Denn dieser kann zusammen mit Ihnen als Antragsteller nicht nur die Möglichkeiten bei einem Versicherer ausloten. Viel mehr hat der Versicherungsexperte die Mittel bei vielen Unternehmen anzufragen.

Mithilfe der umfangreichen Analyse und der daraus resultierenden Anfrage bei diversen Versicherungsunternehmen lässt sich schnell ein Überblick über die Konditionen einer Antragsannahme schaffen. Sie bekommen also einen ausführlichen Überblick darüber, welche Optionen mit dem Antrag auf eine private Krankenversicherung mit Vorerkrankung bestehen. Somit sind Sie stets im Bilde darüber, ob eine Annahme regulär möglich ist, Risikozuschläge vereinbart werden oder gar eine Ablehnung droht.

Zeitgleich hat dieses Vorgehen für Sie noch einen weiteren Vorteil. Denn aufgrund der weitgefassten Möglichkeiten des Experten können Sie als Versicherungsnehmer das Beste aus ihrem Krankenversicherungsvertrag holen und zeitgleich Geld sparen.

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