Heilpraktiker: Leistungen und Kostenübernahme in PKV & GKV

Heilpraktiker bieten eine Alternative zur schulmedizinischen Behandlung und setzen auf naturheilkundliche Behandlungsmethoden und Therapien. Der Begriff Heilpraktiker selbst wurde allgemein 1928 eingeführt und bezeichnet einen Heilkundigen, der weder als Arzt noch als psychologischer Psychotherapeut approbiert ist.
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Heilpraktiker bieten eine Alternative zur schulmedizinischen Behandlung und setzen auf naturheilkundliche Behandlungsmethoden und Therapien. Der Begriff Heilpraktiker selbst wurde allgemein 1928 eingeführt und bezeichnet einen Heilkundigen, der weder als Arzt noch als psychologischer Psychotherapeut approbiert ist.
Heilpraktiker

Unterschiede zwischen Heilpraktikern und Ärzten

Ein Heilpraktiker diagnostiziert Krankheiten, wählt zur Behandlung allerdings alternativmedizinische als auch heilkundliche Behandlungsmethoden. Ein typischer Bereich ist die Homöopathie, die Osteopathie sowie die Chiropraktik. Geregelt ist die Tätigkeit eines Heilpraktikers im Rahmen des Heilpraktikergesetzes. Wer sich zum Heilpraktiker ausbilden lässt, kann dazu nach einem nicht einheitlichen Ausbildungsweg eine staatlich geregelte Prüfung, die vorgeschrieben ist, ablegen.

Da sie nicht wie Ärzte über eine Approbation verfügen, dürfen Heilpraktiker bestimmte Leistungen und Behandlungen nicht anbieten. Hierzu zählt etwa die Behandlung von Infektionskrankheiten, Geburtshilfe oder das Verschreiben von verschreibungspflichtigen Medikamenten.

Kostenerstattung bei Heilpraktiker-Leistungen

Die alternativen Behandlungsmethoden durch Heilpraktiker gehören nicht zur Schulmedizin. Das bedeutet, dass viele dieser Behandlungsmethoden nicht Teil des Leistungskataloges der gesetzlichen Krankenversicherung sind.

  • Eine Leistung für vom Heilpraktiker erbrachte Kosten kann ein GKV-Mitglied folglich nicht erwarten.
  • In der privaten Krankenversicherung hingegen können Aufwendungen des Heilpraktikers je nach Tarif durchaus erstattet werden.

Wie Ärzte gehört ebenso der Heilpraktiker zu den medizinischen Berufen. Er verfügt also über eine staatliche Erlaubnis, um seine Tätigkeit ausüben zu dürfen. Bei der Kostenerstattung von gesetzlich und privat Krankenversicherten kann es jedoch große Unterschiede geben. Im Allgemeinen kann festgehalten werden, dass die PKV den Methoden der Heilpraktiker positiver gegenübersteht.

Kostenübernahme in der PKV

Die Kostenerstattungen für Behandlungen durch den Heilpraktiker sind keine Standardleistungen, die die privaten Versicherungsunternehmen pauschal übernehmen. Der bestehende Krankenversicherungsvertrag muss also speziell die Kostenübernahme für Naturheilverfahren beinhalten. Zudem gelten weitere besondere Regelungen.

Hierzu gehört, dass die erbrachten Leistungen über die Gebührenordnung für Heilpraktiker abgerechnet werden, die Behandlung medizinisch notwendig ist und es für sie keinen schulmedizinischen Ersatz gibt.

Kostenübernahme in der GKV

Generell arbeitet die gesetzliche Krankenversicherung mit Vertragsärzten. Heilpraktiker gehören nicht dazu. Folglich haben Versicherte in der GKV keinen Anspruch auf eine Kostenübernahme.

Allerdings gibt es in der Zwischenzeit ein Einlenken hin zu Naturheilverfahren. Zwar werden in diesem Rahmen nicht direkt Kosten übernommen, die durch den Heilpraktiker entstehen. Jedoch werden Aufwendungen erstattet, die ärztlich verordnet sind. Etwa, wenn der Vertragsarzt alternative Medikamente oder Therapien empfiehlt.

Behandlungsmethoden von Heilpraktikern

Heilpraktiker benutzen alternative Behandlungsoptionen, um Patienten zu helfen. Hierzu zählen:

  • Homöopathie
  • Akupunktur
  • Osteopathie
  • Eigenbluttherapie
  • Neuraltherapie
  • Bioresonanztherapie

Lohnt sich der Einschluss von Heilpraktiker-Leistungen?

PKV-Versicherte können die Kostenerstattung für Heilpraktiker üblicherweise in ihren Tarif einschließen. Wichtig ist herauszufinden, ob die dafür nötigen Mehrkosten die Erstattung der medizinischen Versorgungskosten für den Heilpraktiker rechtfertigen. Wer überwiegend auf die klassische Schulmedizin setzt und nur selten Heilmethoden des Heilpraktikers nutzt, benötigt folglich keinen solchen Einschluss.

Für GKV-Versicherte, die häufiger Leistungen eines Heilpraktikers in Anspruch nehmen möchten, empfiehlt sich eine private Zusatzversicherung. Diese kann ergänzend zum bestehenden Versicherungsschutz der gesetzlichen Krankenversicherung abgeschlossen werden.

In beiden Fällen ist wichtig zu wissen, dass als Versicherungsnehmer eine Gesundheitsprüfung durchzuführen ist. Der private Krankenversicherer wird im Vorfeld also das Risiko abklären. Gerade für privat Krankenversicherte ist das ein wesentlicher Aspekt, wenn diese ihren bestehenden Krankenversicherungsvertrag erweitern möchten.

Welche Kosten entstehen bei Behandlungen durch einen Heilpraktiker?

Der Heilpraktiker rechnet seine Leistungen nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker ab. So wie der Zahnarzt oder der Arzt hat auch er eine geltende Gebührenordnung. In dieser sind Sätze als Berechnungsgrundlage definiert, anhand deren der Heilpraktiker seine Rechnung erstellt.

Allerdings kann der Heilpraktiker erbrachte Leistungen in seinem Ermessen berechnen. Als angemessener Satz gilt im Sinne des Paragraphen 612 Absatz 2 BGB der 2,3-fache Satz.

Interessant: Wird ein Heilpraktiker notdürftig gerufen, kann auch er eine Notfallgebühr sowie ein Wegegeld dem Patienten gegenüber geltend machen.

Die durchschnittlichen Kosten für vom Heilpraktiker erbrachte Leistungen können sich wie aufgezeigt mitunter deutlich unterscheiden.

  • Eine osteopathische Behandlung im Bereich der Schultergelenke kann bis zu 30 Euro pro Sitzung kosten.
  • Eine Akupunktur hingegen um die 25 Euro.
  • Eine Blutzuckerbestimmung gibt es meist für unter zehn Euro.
  • Allerdings können die Kosten in urbanen Gebieten höher sein als in ländlichen.

Als Berechnungsgrundlage für die Erstattung von Aufwendungen durch Heilpraktiker nutzen private Krankenversicherungsunternehmen im Regelfall das Hufeland-Verzeichnis. Es dient als Orientierungshilfe. Allerdings hat es keine im rechtlichen Sinne Verbindlichkeit, was die Kostenerstattung betrifft, wie die Gebührenordnung. Es wird vor allem dazu genutzt, GOÄ-analoge Kennziffern für eine Berechnung zu erhalten.

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