Heilpraktiker bieten eine Alternative zur schulmedizinischen Behandlung und setzen auf naturheilkundliche Behandlungsmethoden und Therapien. Der Begriff Heilpraktiker selbst wurde allgemein 1928 eingeführt und bezeichnet einen Heilkundigen, der weder als Arzt noch als psychologischer Psychotherapeut approbiert ist.
Weitere Details zum Heilpraktiker
Ein Heilpraktiker diagnostiziert Krankheiten, wählt zur Behandlung allerdings alternativmedizinische als auch heilkundliche Behandlungsmethoden. Ein typischer Bereich ist die Homöopathie, die Osteopathie sowie die Chiropraktik. Geregelt ist die Tätigkeit eines Heilpraktikers im Rahmen des Heilpraktikergesetzes. Wer sich zum Heilpraktiker ausbilden lässt, kann dazu nach einem nicht einheitlichen Ausbildungsweg eine staatlich geregelte Prüfung, die vorgeschrieben ist, ablegen.
Da sie nicht wie Ärzte über eine Approbation verfügen, dürfen Heilpraktiker bestimmte Leistungen und Behandlungen nicht anbieten. Hierzu zählt etwa die Behandlung von Infektionskrankheiten, Geburtshilfe oder das Verschreiben von verschreibungspflichtigen Medikamenten.
Als gesetzlich Versicherter müssen die Leistungen des Heilpraktikers im Regelfall selbst getragen werden. Allerdings lassen sich diese über eine private Zusatzversicherung abfedern. Diese übernimmt bis zu 100 Prozent der Kosten, die bei der Heilpraktikerbehandlung entstehen.
Privat Krankenversicherte hingegen haben üblicherweise eine volle Kostenübernahme bei Inanspruchnahme eines Heilpraktikers, da in vielen Tarifen die Kosten für Alternativmedizin eingeschlossen sind. Allerdings ist dies vom individuellen Tarif abhängig und muss im Zweifelsfall separat geprüft werden.
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Mein Name ist Tim Bökemeier, Experte für private Krankenversicherungen und Betreiber von PKV-Welt.de. Seit über 10 Jahre berate ich Kunden bei ihrer Krankenversicherung: GKV vs. PKV, Tarife, Wechsel & Hintergründe zur PKV.