Arzneimittel dienen dazu, Patienten bei der Erholung von Krankheiten zu unterstützen. Damit die positiven Effekte eines Medikaments sichergestellt werden können und auf Dauer gesichert sind, werden diese in einem Zulassungsverfahren geprüft. Damit werden generell die Unbedenklichkeit als auch die Wirksamkeit der geprüften Arzneimittel sichergestellt. Da jedoch nach der klinischen Erprobung immer noch die Möglichkeit besteht, dass ungewollte Wirkungen auftreten, werden die Arzneimittel ebenfalls darüber hinaus beobachtet.
Das bedeutet, dass die Arzneimittelsicherheit auch nach Zulassung und Einführung dafür sorgt, dass Erkenntnisse in die bisherige Bewertung miteinfließen. Sicherheitsrelevante Informationen werden in Deutschland durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte gesammelt. Zudem nimmt das Paul-Ehrlich-Institut die Meldung von unerwünschten Arzneimittelwirkungen entgegen.
Interessant: Ergeben sich neue wissenschaftliche Erkenntnisse, gibt es verschiedene Maßnahmen, die dem Schutz der Patienten dienen und eingeleitet werden können, um sie vor negativen Effekten der Arzneimittelwirkung zu schützen. Im Zweifelsfall kann das ebenso bedeuten, das ein Arzneimittel vom Markt genommen wird.
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