Voraussetzungen für die Private Krankenversicherung: Ab wann privat versichern?

Ob Sie die Voraussetzungen für die Aufnahme in eine private Krankenversicherung erfüllen, hängt von Ihrem Beruf bzw. Einkommen und Ihrem Gesundheitszustand ab. Arbeitnehmer können sich mit einem Bruttoeinkommen über der Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze) privat versichern. Diese liegt 2024 bei 69.300 Euro jährlich. Selbstständige, Freiberufler und Beamte haben grundsätzlich die Möglichkeit, unabhängig vom Einkommen in die PKV zu wechseln. Aber für wen ist die GKV und für wen die PKV die bessere Wahl? Wir klären über die wichtigsten Punkte auf - mehr dazu im Folgenden.
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Ob Sie die Voraussetzungen für die Aufnahme in eine private Krankenversicherung erfüllen, hängt von Ihrem Beruf bzw. Einkommen und Ihrem Gesundheitszustand ab. Arbeitnehmer können sich mit einem Bruttoeinkommen über der Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze) privat versichern. Diese liegt 2024 bei 69.300 Euro jährlich. Selbstständige, Freiberufler und Beamte haben grundsätzlich die Möglichkeit, unabhängig vom Einkommen in die PKV zu wechseln. Aber für wen ist die GKV und für wen die PKV die bessere Wahl? Wir klären über die wichtigsten Punkte auf - mehr dazu im Folgenden.
Voraussetzungen in der PKV
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Schnellüberblick: Voraussetzungen zur Aufnahme

BerufsgruppeVoraussetzungen für PKVBesonderheiten
Angestellte und ArbeitnehmerGehalt über 69.300€ (Jahresarbeitsentgeltgrenze 2024) + Gesundheitsprüfung– Arbeitgeber trägt 50% der Beiträge bis max. 421,77€/Monat für KV und 87,98€ für PV
– Familienmitglieder profitieren ebenfalls vom Arbeitgeberzuschuss
Bei JobwechselGehalt über der Jahresarbeitsentgeltgrenze im ersten JahrVersicherungsfrei ab Beginn des neuen Arbeitsverhältnisses
Bei GehaltserhöhungGehaltserhöhung über Jahresarbeitsentgeltgrenze im Laufe des JahresVersicherungsfrei ab 1. Januar des folgenden Jahres
Selbstständige & FreiberuflerUnabhängig vom Einkommen + GesundheitsprüfungHöchstbeitrag in GKV ab 62.100€ Jahresgehalt (ca. 1.040€/Monat)
– Ausnahme: KSK-pflichtige Freiberufler im Bereich Kunst/Publizistik können nicht in PKV wechseln
Beamte & BeamtenanwärterBeihilfeberechtigt + Gesundheitsprüfung– Individuelle Absicherung als Ergänzung zur Beihilfe
– Umfassendere Leistungen im Vergleich zur GKV
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Angestellte
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Angestellte: Voraussetzungen für die Aufnahme in die PKV

Wenn das jährliche Bruttoeinkommen eines Arbeitnehmers die sogenannte Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreitet, kann er sich von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht befreien lassen und in die private Krankenversicherung wechseln. Im Jahr 2024 liegt diese Grenze bei einem jährlichen Bruttoeinkommen von 69.300 Euro.

Liegt das Einkommen unterhalb der JAEG, tritt eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung ein. Liegt das Einkommen über dieser, kann eine freiwillige Mitgliedschaft in der GKV oder die private Krankenversicherung gewählt werden. Sinkt das Einkommen unter die Versicherungspflichtgrenze, muss bei einer bestehenden privaten Krankenversicherung zurück in die gesetzliche Krankenversicherung gewechselt werden.

Zudem ist vor der Aufnahme eine Gesundheitsprüfung zu absolvieren. Wie sie abläuft und welche Konsequenzen sie hat, erfahren Sie weiter unten.

Berechnung der Einnahmen für JAEG

Es können nur Einkünfte in die Berechnung einfließen, die regelmäßig und wiederkehrend auftreten und auf die der Arbeitnehmer vertraglichen Anspruch hat. Diese Einkünfte müssen mit hoher Sicherheit mindestens einmal im Jahr gezahlt werden. Zu den als regelmäßiges Arbeitsentgelt betrachteten Einkünften zählen unter anderem:

Das jährliche Bruttogehalt: Wird ein Monatsgehalt bezogen, gilt das Zwölffache des Gehalts, das als Letztes im Vertrag festgelegt ist.

Darüber hinaus zählen zum Jahresarbeitsentgelt ebenfalls Einnahmen, die mit einer hohen Wahrscheinlichkeit regelmäßig verbucht werden.

  • geldwerter Vorteil für ein KfZ
  • Urlaubsgeld
  • Weihnachtsgeld
  • vermögenswirksame Leistungen
  • regelmäßige Gewinnbeteiligungen (wenn diese sicher gezahlt werden)
  • vertragliche Ansprüche auf Mindestbeträge für variable Bestandteile
  • Vergütungen für Bereitschaftsdienste und Zuschläge (Schicht- oder Erschwernis)
  • Überstundenvergütungen zählen aber nur dann dazu, wenn diese pauschal gezahlt werden.
  • leistungsbezogene Vergütungen (nur mit dem garantierten Mindestbetrag)

Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Regelungen und Einkommensgrenzen sich ändern können. Daher ist es ratsam, aktuelle Informationen von einem Versicherungsmakler oder der Krankenkasse einzuholen.

Arbeitgeberbeitrag: Der Vorteil bei Arbeitnehmer/-innen ist, dass Ihr Arbeitgeber 50% des zu zahlenden monatlichen Beitrags trägt, jedoch nur bis zu einer gewissen Höchstgrenze (Stand 2024: 421,77€ mtl. zur Krankenversicherung, 87,98 Euro zur Pflegeversicherung). Auch Familienmitglieder, die nicht versicherungspflichtig sind, profitieren vom Arbeitgeberzuschuss.

Ab welchem Zeitpunkt gelten Angestellte als versicherungsfrei?

Die grundlegende Voraussetzung für die Versicherungsfreiheit von Arbeitnehmern tritt ein, wenn das Bruttoeinkommen die Jahresarbeitsentgeltgrenze (Versicherungspflichtgrenze) von 69.300 Euro im Jahr überschreitet (Stand 2024).

Die Befreiung von der Versicherungspflicht hängt davon ab, ob das Einkommen nach einem Jobwechsel oder einer Gehaltserhöhung diese Grenze erreicht.

  • Neuer Job: Wenn Sie einen neuen Job beginnen und Ihr Gehalt in den darauf folgenden 12 Monaten über der aktuellen Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt, sind Sie als versicherungsfrei einzustufen. Diese Regelung ist unabhängig vom Startdatum des neuen Jobs. Somit können Sie ab dem Beginn des neuen Arbeitsverhältnisses in die PKV wechseln.
  • Gehaltserhöhung: Falls Ihr Arbeitgeber im Laufe des Jahres Ihr Gehalt so erhöht, dass es die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreitet, werden Sie ab dem 1. Januar des folgenden Jahres als versicherungsfreier Arbeitnehmer betrachtet. Dabei ist die Grenze des nächsten Jahres entscheidend, nicht die des aktuellen Jahres.

Ein Beispiel: Wenn Ihr Gehalt im August 2023 auf 66.000 Euro im Jahr angehoben wurde, die Jahresarbeitsentgeltgrenze für 2024 jedoch bei 69.300 Euro liegt, bleiben Sie versicherungspflichtig und können die gesetzliche Krankenversicherung nicht verlassen.

PKV für Selbstständige

Selbstständige und Freiberufler: Voraussetzungen für Aufnahme

Selbstständige, Freiberufler und Beamte haben grundsätzlich die Möglichkeit, unabhängig von der Einkommenshöhe, in die PKV zu wechseln.

Selbstständige und Freiberufler sind generell versicherungsfrei. Das bedeutet, dass Sie unabhängig vom Einkommen in die private Krankenversicherung wechseln können. Vor allem für höherverdienende Selbstständige und Freiberufler bringt die private Krankenversicherung finanzielle Vorteile. Ab einem Einkommen von 62.100€ jährlich (5.175 Euro monatlich) müssen Selbstständige und Freiberufler in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) den Höchstbeitrag von ca. 1.040€ zahlen.

Zudem ist vor der Aufnahme eine Gesundheitsprüfung zu absolvieren. Was es damit auf sich hat und welche Folgen sie haben kann, erläutern wir weiter unten im Beitrag.

Es gibt eine einzige Ausnahme zu beachten: Freiberufler, die in den Bereichen Kunst oder Publizistik tätig sind, müssen überprüfen, ob sie der Versicherungspflicht bei der Künstlersozialkasse (KSK) unterliegen. Sollte dies der Fall sein, ist ein Wechsel in die private Krankenversicherung nicht möglich.

Beamtin oder Freiberuflerin
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Beamte: Voraussetzungen für Aufnahme

Bei­hilfe­berechtigte & berücksichtigungs­fähige An­gehörige sowie Beamte bzw. Beamtinnen auf Widerruf (Beamten­anwärter/-innen) erhalten im Krankheits­fall eine individuelle Beihilfe von der Dienstbehörde. Die Beihilfe deckt jedoch nur einen Teil der Krankheits­kosten.

In der privaten Krankenversicherung erhalten Sie eine individuelle Absicherung, die als Ergänzung zur Beihilfe fungiert. Hierbei reicht das Angebot von einem soliden Standard- über einen komfortablen bis hin zu einem erstklassigen Top-Schutz. Selbst ein als solider Einstiegstarif bezeichneter PKV-Schutz bietet in der Regel umfassendere Leistungen im Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung für Beamte.

Vor der Aufnahme findet eine Gesundheitsprüfung statt, mehr dazu im folgenden Abschnitt.

Gesundheitsfragen

Gesundheitsprüfung/ Gesundheitsfragen in der PKV

Wer eine private Krankenversicherung abschließen möchte oder seinen bestehenden Krankenvollversicherungstarif bei der PKV verbessern will, unterzieht sich einer Gesundheitsprüfung.

Bei der Gesundheitsprüfung müssen Sie nicht zu einem Arzt und sich Untersuchungen lassen. Bei der Gesundheitsprüfung geht es um die wahrheitsgemäße Angabe Ihres Gesundheitszustands. Die Beantwortung der Gesundheitsfragen sollte ehrlich und nach bestem Wissen durchgeführt werden.

Die Beiträge in der privaten Krankenversicherung werden individuell berechnet und können von Versicherer zu Versicherer variieren.

Fragen einer typischen Gesundheitsprüfung

Folgende Gesundheitsfragen sind bei Antragsstellung entscheidend:

  1. Körpergröße und Gewicht
  2. Bestanden in den letzten 3 Jahren oder bestehen zur Zeit Krankheiten, chronische Leiden, Beschwerden, Unfallfolgen, Körperimplantate, Prothesen, Einschränkungen organischer, körperlicher oder geistiger Art (auch wenn sie nicht behandelt wurden) oder Pflegebedürftigkeit?
  3. Fanden in den letzten 3 Jahren ambulante Untersuchungen, Operationen, medizinische Kontroll- und Nachsorgeuntersuchungen oder Behandlungen von Ärzten oder anderen Leistungserbringern im Gesundheitswesen statt oder sind solche angeraten oder beabsichtigt
  4. Fanden in den letzten 5 Jahren stationäre Untersuchungen, Operationen, Behandlungen oder Kur- oder Rehamaßnahmen in einem Krankenhaus, Lazarett, Sanatorium oder einer Heilanstalt statt oder ist eine solche angeraten oder beabsichtigt?
  5. Fanden in den letzten 5-10 Jahren psychologische, psychotherapeutische oder psychiatrische Behandlungen, Untersuchungen, Beratungen statt?
  6. Besteht eine Fehlsichtigkeit?
  7. Besteht eine Sterilität, Infertilität oder wurden in den letzten 5 Jahren Beratungen, Untersuchungen aufgrund eines unerfüllten Kinderwunsches durchgeführt?
  8. Besteht eine anerkannte Behinderung?
  9. Besteht oder bestand jemals eine Abhängigkeit? Wenn »ja«, welche?
  10. Werden/Wurden in den letzten 3 Jahren Arzneimittel/ Beruhigungsmittel verordnet oder regelmäßig eingenommen? Wenn »ja«, welche und aufgrund welcher Diagnose?
  11. Werden/Wurden in den letzten 3 Jahren regelmäßig Drogen oder annähernd täglich Alkohol eingenommen?
  12. Wurde jemals eine HIV-Infektion (AIDS) festgestellt oder ist noch ein Testergebnis offen?
  13. Wurden Sie wegen einer bösartigen Krebs- oder Tumorerkrankung behandelt, beraten oder untersucht?
  14. Wie viele Zähne – außer fehlenden Weisheitszähnen und vollständigem Lückenschluss – fehlen und sind noch nicht ersetzt worden?
  15. Finden derzeit oder fanden die letzten 3 Jahre zahnärztliche, kieferorthopädische oder parodontale Maßnahmen statt oder sind solche für die Zukunft angeraten oder beabsichtigt? Wird eine Aufbissschiene getragen
  16. Wie viele Zähne wurden ersetzt bzw. überkront?

Welche Angaben muss ich bei Gesundheitsprüfung machen?

Bei Antragsstellung müssen Sie wahrheitsgemäß alle Fragen zu Ihrem Gesundheitszustand beantworten. Bei diesem Prozess ist es wichtig, dass Sie keine Vorerkrankungen/Behandlungen verschweigen. Entscheidend hierbei ist, dass Sie die Diagnosen/Behandlungen angeben, die Ihnen wissentlich bekannt sind (§19 VVG).

Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung die ihm bekannten Gefahrumstände, die für den Entschluss des Versicherers, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen, erheblich sind und nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat, dem Versicherer anzuzeigen.

Mithilfe dieser Risikoprüfung beurteilt der Versicherer die Versicherbarkeit im Rahmen seiner Tarifstruktur. Eine transparente und wahrheitsgetreue Angabe aller relevanten Gesundheitsaspekte ist entscheidend, um einen angemessenen Versicherungsschutz zu gewährleisten. Diese Prozedur dient dazu, individuelle Risiken zu bewerten und dem Versicherer zu ermöglichen, maßgeschneiderte Angebote anzubieten, die den Bedürfnissen und Voraussetzungen des Versicherungsnehmers entsprechen.

Verschweigen Sie wissentlich bekannte Diagnosen oder Behandlungen, kann es im schlimmsten Fall zu einer vorvertraglichen Anzeigepflicht (VVA) kommen und der Versicherer tritt vom Vertrag zurück. Es kann aber auch sein, dass bei Bekanntwerden einer Diagnose, welche bereits vor Antragsstellung bestand und nicht bei Antragsstellung angegeben wurde, ein nachträglicher Risikozuschlag ab Vertragsbeginn veranschlagt wird.

Wenn Sie aus dem Ausland kommen und keine deutsche Vorversicherung von mindestens acht Monaten nachweisen können, fordern viele Gesellschaften ein ärztliches Zeugnis. In diesem Fall müssen Sie zu einem deutschen Allgemeinmediziner und eine allgemeine Untersuchung zu Ihrem Gesundheitszustand durchführen lassen. Der Umfang der ärztlichen Untersuchung weicht von Versicherer zu Versicherer stark ab.

Es gibt jedoch Versicherer, die bei bestimmten Kriterien (europäisches Ausland, hohes Einkommen etc.) auf das ärztliche Zeugnis verzichten.

Beitragshöhe hängt auch von Gesundheitsprüfung ab

Die Beitragshöhe wird durch verschiedene Faktoren beeinflusst, darunter:

  • Eintrittsalter: Je jünger Sie bei Vertragsabschluss sind, desto niedriger sind in der Regel die Beiträge. Mit zunehmendem Alter steigen die Beiträge.
  • Gesundheitszustand: Der Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss spielt eine entscheidende Rolle. Vorbestehende Krankheiten oder Risikofaktoren können zu höheren Beiträgen führen oder im Extremfall zu einer Ablehnung des Antrags.
  • Gewählte Leistungen: Der Umfang der gewählten Leistungen beeinflusst die Beitragshöhe. Tarife mit umfassenderen Leistungen und niedrigeren Selbstbeteiligungen haben höhere Beiträge.
  • Selbstbeteiligung: Ein höherer Selbstbehalt führt zu niedrigeren Beiträgen. Versicherte tragen dann jedoch einen größeren Teil der Kosten selbst.
Versicherung wechseln
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Wechsel in die PKV: Do’s & Don’ts

Beim Wechsel in die private Krankenversicherung (PKV) werden häufig folgende Fehler begangen:

  1. Unterschätzung der zukünftigen Beitragsentwicklung: Menschen neigen dazu, die zukünftige Entwicklung der Versicherungsbeiträge zu unterschätzen. Beitragsanpassungen aufgrund von steigenden Gesundheitskosten und dem eigenen Alter können zu unerwarteten Belastungen führen. Stand heute sind jedoch die privaten Krankenversicherungen beitragsstabiler als die gesetzlichen Krankenversicherungen. Im Durchschnitt liegt die Beitragsanpassung in der PKV bei 2,80% und bei der gesetzlichen Krankenversicherung bei 3,30%.
  2. Fehleinschätzung der eigenen Gesundheit: Eine ungenaue Einschätzung des eigenen Gesundheitszustands bei Vertragsabschluss kann zu späteren Problemen führen. Vorerkrankungen sollten transparent angegeben werden, um spätere Leistungsverweigerungen zu vermeiden.
  3. Überforderung durch die Tarifvielfalt: Die Vielzahl an Tarifen in der PKV kann überwältigend sein. Menschen neigen dazu, Tarife nur nach dem Beitrag zu wählen, ohne den Leistungsumfang angemessen zu berücksichtigen.
  4. Fehlende Beratung: Der Verzicht auf eine professionelle Beratung kann zu Fehlentscheidungen führen. Eine umfassende Beratung hilft, den individuell passenden Tarif zu finden und mögliche Risiken zu verstehen.
  5. Mangelnde Zukunftsplanung: Ein Wechsel in die PKV sollte gut durchdacht und langfristig geplant sein. Mangelnde Zukunftsplanung kann zu finanziellen Engpässen im Alter führen, insbesondere wenn mehrere Kinder gewünscht sind.

Um diese Fehler zu vermeiden, ist es ratsam, sich gründlich zu informieren, professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen und die eigenen Bedürfnisse sowie die langfristigen finanziellen Auswirkungen des Wechsels zu berücksichtigen.

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Nach dem Wechsel: Anpassung der Versicherung an veränderte Lebensumstände.

Der Vorteil in der privaten Krankenversicherung ist die Flexibilität. Sie haben jederzeit die Möglichkeit Ihren Leistungsschutz nach oben anzupassen. Hierbei gibt es jedoch einige wichtige Punkte zu beachten.

In der Regel unterliegt eine Höherstufung der Versicherungsleistungen immer einer erneuten Gesundheitsprüfung. Das bedeutet, Ihr Gesundheitszustand wird zum Zeitpunkt der Höherstufung neu bewertet. Dies kann unter Umständen zu Risikozuschlägen führen bzw. zur Ablehnung der Höherstufung.

Hat Ihr Tarif jedoch einen Optionstarif inkludiert, haben Sie die Möglichkeit zu einem bestimmten Zeitpunkt in einen höherwertigen Tarif zu wechseln und dass ohne erneut Gesundheitsprüfung.

Sollte Ihr Tarif keinen Optionstarif beinhalten, haben Sie die Möglichkeit diesen zusätzlich abzuschließen.

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