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Die Beitragsbemessungsgrenze meint eine Einkommensgrenze, ab der ein gesetzlich versicherter Mitarbeiter keine Erhöhung seiner monatlichen Krankenversicherungsbeiträge mehr hat. Zudem kann sich ein GKV-Versicherter dann auch privat krankenversichern. Daher wird häufig von der Versicherungspflichtgrenze gesprochen.


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Weitere Details zur Beitragsbemessungsgrenze

Jeder Angestellte in Deutschland fällt unter die Sozialversicherungspflicht. Mit Bezug zur Krankenversicherung bedeutet das, dass er in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert ist. Die Beiträge für seine Krankenversicherungen werden ihm monatliche mit 14,6 Prozent (2022) vom Lohn abgezogen. Eine Wahl aus dieser auszutreten, hat er erst einmal nicht.

Hier kommt die Beitragsbemessungsgrenze ins Spiel. Übersteigt das Einkommen diese Grenze, muss er zum einen den Höchstbetrag in der GKV bezahlen. Ab diesem Zeitpunkt steigen seine Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht mehr an, unabhängig davon, wie viel mehr er noch verdient. Die Beitragsbemessungsgrenze liegt 2022 bei 7.050 Euro monatlich oder 84.600 Euro jährlich im Westen und 6.750 Euro monatlich und 81.000 Euro jährlich im Osten. Zeitgleich überschreitet er mit der Beitragsbemessungsgrenze ebenfalls die Versicherungspflichtgrenze.

Die Versicherungspflichtgrenze liegt im Jahr 2022 bei 64.350 Euro Jahreseinkommen oder 5.362,50 Euro im Monat. Sie wird auch Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) genannt. Ab diesem Betrag hat der Angestellte die Wahl, ob er in der GKV als freiwilliges Mitglied versichert bleibt oder aber lieber in die private Krankenversicherung wechselt. Die Vor- und Nachteile lassen sich am besten mit einem Fachmann auf diesem Gebiet eruieren.

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