Der Zusatzbeitrag kann von sämtlichen gesetzlichen Krankenversicherungen von jedem einzelnen Mitglied erhoben werden. Er dient dazu, finanzielle Engpässe auszugleichen und den Wettbewerb zwischen den unterschiedlichen Versicherungsträgern zu fördern.
Weitere Details zum Zusatzbeitrag der Krankenkasse
Die Möglichkeit, einen Zusatzbeitrag zu erheben, wurde im Jahr 2015 geschaffen. Dieser wird zu dem fälligen Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung erhoben. Jedes Mitglied muss diesen bezahlen. Dabei kann sich die Höhe dieses Zusatzbeitrags von Krankenkasse zu Krankenkasse deutlich unterschieden.
Interessant:
- Die Höhe des Zusatzbeitrags ist nach oben hin keiner Begrenzung unterworfen. Dennoch kann eine gesetzliche Krankenkasse diesen Beitrag nicht „einfach so“ in die Höhe treiben. Denn der veranschlagte Zusatzbeitrag muss vom Bundesversicherungsamt genehmigt werden.
- In der privaten Krankenversicherung versicherte Personen zahlen bereits individuelle Prämien. Insofern wird hier kein zusätzlicher Beitrag, wie es in der GKV üblich ist, erhoben.
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Mein Name ist Tim Bökemeier, Experte für private Krankenversicherungen und Betreiber von PKV-Welt.de. Seit über 10 Jahre berate ich Kunden bei ihrer Krankenversicherung: GKV vs. PKV, Tarife, Wechsel & Hintergründe zur PKV.