Inhaltsverzeichnis
- 1 Definition: Was steckt hinter dem Zusatzbeitrag der Krankenkasse?
- 2 Wie hoch kann der Zusatzbeitrag ausfallen?
- 3 Erheben alle Krankenkassen den Zusatzbeitrag oder nur einzelne?
- 4 Wer legt den Zusatzbeitrag fest, wie erfahre ich davon?
- 5 Kann man sich dagegen wehren, Einspruch einlegen?
- 6 Zusatzbeitrag erhöht, was kann ich als Versicherter tun?
- 7 Gibt es in der PKV einen Zusatzbeitrag?
Definition: Was steckt hinter dem Zusatzbeitrag der Krankenkasse?
Die Möglichkeit, einen Zusatzbeitrag zu erheben, wurde im Jahr 2015 geschaffen. Dieser wird zu dem fälligen Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung erhoben. Jedes Mitglied muss diesen bezahlen. Dabei kann sich die Höhe dieses Zusatzbeitrags von Krankenkasse zu Krankenkasse deutlich unterschieden.
Interessant:
- Die Höhe des Zusatzbeitrags ist nach oben hin keiner Begrenzung unterworfen. Dennoch kann eine gesetzliche Krankenkasse diesen Beitrag nicht „einfach so“ in die Höhe treiben. Denn der veranschlagte Zusatzbeitrag muss vom Bundesversicherungsamt genehmigt werden.
- In der privaten Krankenversicherung versicherte Personen zahlen bereits individuelle Prämien. Insofern wird hier kein zusätzlicher Beitrag, wie es in der GKV üblich ist, erhoben.
Wie hoch kann der Zusatzbeitrag ausfallen?
Eine festgelegte Begrenzung für den Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung, der seine Höhe abgrenzt, gibt es nicht. Der Gesetzgeber hat in diesem Bezug also keine Deckelung auf eine Maximalhöhe vorgesehen. Dennoch ist es Praxis, dass die Krankenkassen den Zusatzbeitrag selbst möglichst gering halten. Hintergrund ist, dass Versicherte sonst zu günstigeren Krankenversicherungen wechseln könnten.
Im Jahr 2023 liegt der durchschnittliche Zusatzbeitrag bei 1,6 Prozent. Im Jahr 2017 lag er bei 1,1 Prozent und in den Jahren 2021 und 2022 gleichbleibend auf 1,3 Prozent. Das zeigt, dass die Belastung für Versicherte gering gehalten wird und Schwankungen nicht allzu hoch ausfallen.
Erheben alle Krankenkassen den Zusatzbeitrag oder nur einzelne?
Pauschal steht der Krankenkassen-Zusatzbeitrag den Krankenkassen zur Verfügung, um den Bedarf an finanziellen Mitteln zu regulieren. Denn über den einheitlichen Beitragssatz bis hin zur Beitragsbemessungsgrenze hätten sie sonst keine Möglichkeit dazu.
Des Weiteren ist der Zusatzbeitrag ein Wettbewerbselement, den die gesetzlichen Krankenkassen nutzen können, um sich von anderen Versicherern abzusetzen. Denn den Beitrag, den ein GKV-Mitglied zu bezahlen hat, setzt sich aus dem allgemeinen Beitragssatz sowie dem jeweiligen Zusatzbeitrag zusammen. Entsprechend wird dieser von den meisten Krankenkassen erhoben.
Wer legt den Zusatzbeitrag fest, wie erfahre ich davon?
Mit dem 1. Januar 2015 wurde für Krankenkassen die Möglichkeit geschaffen, den Finanzbedarf, der nicht aus dem Gesundheitsfonds gedeckt werden kann, mit einem Zusatzbeitrag zu decken. Definiert wird der durchschnittliche Zusatzbeitrag durch das Bundesgesundheitsministerium. Diese wiederum wirkt auf Empfehlung des GKV-Schätzerkreises. Hierbei handelt es sich also um eine statistische Größe und nicht den Durchschnitt des kassenindividuellen Zusatzbeitrags.
Festgelegt wird der kassenindividuelle Zusatzbeitragssatz vom Verwaltungsrat der Krankenkasse. Diese teilen am Ende eines Kalenderjahres die Höhe des durchschnittlichen Zusatzbeitrags für das kommende Kalenderjahr mit. Theoretisch ist es möglich, dass Versicherungen den Zusatzbeitrag im Verlauf eines Jahres erhöhen oder absenken. Dies ist in jedem Quartal möglich.
Kann man sich dagegen wehren, Einspruch einlegen?
Einen Einspruch gegen die Erhöhung des Zusatzbeitrags in der gesetzlichen Krankenversicherung existiert für das Mitglied nicht. Allerdings haben Versicherte, nachdem die Erhöhung des Zusatzbeitrags mitgeteilt wurde, ein Sonderkündigungsrecht. Dieses Sonderkündigungsrecht gilt bis zum Ende des Monats, in dem der erhöhte Zusatzbeitrag seine Gültigkeit hat.
Zusatzbeitrag erhöht, was kann ich als Versicherter tun?
Aufgrund der Erhöhung des Zusatzbeitrags haben Versicherte wie erwähnt ein Sonderkündigungsrecht. Entsprechend kann die Krankenkasse aufgrund der Erhöhung des Zusatzbeitrags gewechselt werden. Allerdings muss der erhöhte Beitrag dennoch bis zum endgültigen Wechsel bezahlt werden. Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht nicht.
Sonderkündigungsrecht und Wechsel in andere GKV oder PKV
- Bei der Auswahl einer neuen gesetzlichen Krankenversicherung aufgrund des Sonderkündigungsrechts sollten Versicherte nicht ausschließlich auf die Kosten schauen. Wichtig ist, dass die Leistungen stimmen. Ebenfalls kann es interessant sein, eine Geschäftsstelle vor Ort zu haben oder einen guten Kundenservice geboten zu bekommen.
- Auch ein Wechsel in die PKV sollte geprüft werden. Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, steht Ihnen diese Variante offen.
Gibt es in der PKV einen Zusatzbeitrag?
Den Zusatzbeitrag, wie es ihn in der gesetzlichen Krankenversicherung gibt, gibt es in der privaten Krankenversicherung nicht. Allerdings steigen auch hier die Beiträge. Dennoch ist die Beitragsberechnung anders und vor allem von individuellen Faktoren sowie dem eigentlichen Versicherungsschutz abhängig. Zudem sind die Prämien zur PKV einkommensunabhängig.
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Seit über 10 Jahren berate ich Kunden rund um das Thema Krankenversicherung: GKV vs. PKV, Tarifwahl, Tarifoptimierung sowie Sondersituationen (wie Ablehnungen, Risikozuschläge etc.). Mehr als 3800 Kunden wurden bereits von der PKV-Welt betreut. Regelmäßig stehe ich als Experte für Fachvorträge und Interviews zur Verfügung, u.a. für Zeitschriften wie „Fonds Online“, „DasInvestment“, „Wirtschaftsforum“ oder „AssCompact“. Bei Fragen stehen ich Ihnen gerne zur Verfügung.