Belegarzt: Definition & Erklärung

Bei dem Belegarzt handelt es sich um einen regulär niedergelassenen Arzt. Dieser ist vertraglich nicht in einem Krankenhaus angestellt. Dennoch hat er die Möglichkeit, eigene Patienten in Belegbetten im Krankenhaus zu behandeln.
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Bei dem Belegarzt handelt es sich um einen regulär niedergelassenen Arzt. Dieser ist vertraglich nicht in einem Krankenhaus angestellt. Dennoch hat er die Möglichkeit, eigene Patienten in Belegbetten im Krankenhaus zu behandeln.

Ein Belegarzt ist also ein Arzt, der in seiner eigenen Praxis Patienten versorgt. Er hat jedoch ebenfalls die Möglichkeit, diese in einem Krankenhaus, in dem er über Betten (Belegbetten) verfügt, stationär oder teilstationär unterzubringen. Hier kann er auf die Einrichtung im Krankenhaus zurückgreifen, etwa für Operationen und eingehender Untersuchungen. Weder rechnet das Krankenhaus die daraus entstehenden Kosten mit dem Patienten ab, noch erhält der Belegarzt eine Vergütung von diesem.

Belegärzte gibt es auf diversen Fachgebieten: Geburtshilfe, Urologie, Gynäkologie, HNO oder Augenheilkunde. Nicht jeder Arzt hat pauschal den Status oder die Möglichkeiten eines Belegarztes. Hierfür muss ein Arzt die Anerkennung der Kassenärztlichen Vereinigung erhalten, damit er den Beruf des Belegarztes ausüben darf. Einschlägigen Informationen entsprechend sinkt die Zahl der Belegärzte von Jahr zu Jahr.

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