DKV Beitragserhöhung 2024: Ihre Optionen und Handlungsschritte

Wenn Sie bei der DKV versichert sind, haben Sie möglicherweise Post mit wichtigen Neuigkeiten zu Ihren Versicherungsbeiträgen erhalten: Eine Erhöhung. Trotz starker Bilanzkennzahlen sehen sich Kunden der DKV erneut mit signifikanten Beitragsanpassungen konfrontiert. Die DKV hat im Februar 2024 schriftlich über die anstehenden Beitragserhöhungen informiert. Wir stellen Hintergründe und Ihre Handlungsoptionen vor.
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Wenn Sie bei der DKV versichert sind, haben Sie möglicherweise Post mit wichtigen Neuigkeiten zu Ihren Versicherungsbeiträgen erhalten: Eine Erhöhung. Trotz starker Bilanzkennzahlen sehen sich Kunden der DKV erneut mit signifikanten Beitragsanpassungen konfrontiert. Die DKV hat im Februar 2024 schriftlich über die anstehenden Beitragserhöhungen informiert. Wir stellen Hintergründe und Ihre Handlungsoptionen vor.
DKV Beitragsanpassung
Pixelbliss – stock.adobe.com

Welche Tarife sind von der Beitragserhöhung betroffen?

Folgende DKV Tarife sind von einer Beitragsanpassung am 01.04.2024 betroffen:

Offene Tarife

  • BMK-Tarifserie
  • BME-Tarifserie
  • PremiumMed-Tarifserie

Geschlossene Tarife

  • BestMed-Tarifserie
  • BS-Tarifserie
  • VollMed-Tarifserie
  • BS-Tarifserie
  • ET-Tarifserie
  • G-Tarifserie
  • K-Tarifserie
  • KF-Tarifserie
  • KL-Tarifserie
  • M-Tarifserie
  • PR-Tarifserie
  • X-Tarifserie

Private Krankenversicherungen erhöhen, wie die gesetzlichen Krankenkassen auch, regelmäßig die Beitragssätze. Die Anpassungen sind jedoch notwendig, um die medizinische Inflation langfristig finanzieren zu können.

Warum kommt es zu Beitragserhöhungen?

Die im folgenden aufgeführten Faktoren lösen die Beitragsanpassung der Versicherer aus.

Aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Beitragskalkulation gibt es „leider“ keine konstante, kontinuierliche Erhöhung, sondern treppenförmige Anpassungen. Da nach dieser Anpassung alle folgenden Effekte „bereinigt“ werden ist damit zu rechnen, dass in den nächsten Jahren keine weitere Erhöhung folgen wird.

Absenkung des Rechnungszinses

Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenkasse bildet die private Krankenversicherung von Ihrem Beitrag Rückstellungen für das Alter, um die Beiträge auch dann stabil zu halten, wenn die Krankheitskosten ansteigen. Durch die Niedrigzinspolitik der EZB fallen die Zinserträge auf diese Rückstellungen niedriger aus als ursprünglich kalkuliert, daher muss der Beitrag entsprechend angehoben werden. Der Großteil der Anpassung dient also dazu, Ihren Sparanteil in der Krankenversicherung (Alterungsrückstellungen) zu erhöhen.

Beispiel eines 35-jährigen Versicherten: Sofern 200.000 EUR benötigt werden, um die höheren Krankheitskosten im Alter abzufedern, wäre heute ein Sparanteil von 271 EUR bei 3,0% Zinsen notwendig und entsprechend in den Tarif einkalkuliert. Sinkt der Zins auf 2,0% würden 329 EUR pro Monat benötigt um 200.000 EUR im Alter zu anzusparen, bei 1,5% Zins sogar 362 EUR. Sinkende Zinsen führen folglich dazu, dass der Versicherer den Sparanteil ihrer PKV erhöhten muss!

Beitragserhöhung aufgrund Leistungsentwicklung

Die gesetzliche Krankenkasse leistet für Behandlungen die ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sind und das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Im Gegensatz hierzu erhalten Sie in der privaten Krankenversicherung beste medizinische Leistungen. Neue Behandlungsmethoden und Medikamente verbessern Ihre Heilungschancen, sind im Gegenzug jedoch oftmals teurer als bisherige Maßnahmen.

Die verbesserten Behandlungsmöglichkeiten zwingend die Krankenversicherung also nun zur Prämienerhöhung.

Steigende Lebenserwartung

Erfreulicherweise steigt die Lebenserwartung weiter an, auch aufgrund des hohen medizinischen Standards. Diese Entwicklung führt dazu, dass Leistungen über einen längeren Zeitraum als ursprünglich kalkuliert erbracht werden müssen. Daher muss bereits heute der Sparanteil aufgestockt werden um diesen längeren Zeitraum abzudecken.

Fazit:  Die Beitragserhöhung lässt Sie an moderner Medizin partizipieren und erhöht den Sparanteil ihrer Krankenversicherung. Der Mehrbeitrag steht daher in jedem Fall eine Mehrleistung gegenüber!

Erhöhung der DKV-Beitrag 2024

Die DKV wird ihre Beiträge zum 01.01.2024 ungewöhnlich stark erhöhen (siehe auch hier). Auslöser sind in erster Linie hohe Leistungsausgaben, zum Teil selbst verschuldet aufgrund einer zu lockeren Annahmeprüfung bei Neuversicherten. 

  • Die Erhöhung wird in einigen Tarifen über 100 EUR betragen.
  • Diese Erhöhung schließt weitere Erhöhungen in naher Zukunft nicht aus: Das Zinsniveau zum Beispiel wurde trotz der aktuellen und vermutlich andauernden Niedrigzinsphase nur geringfügig angepasst.

Welche Möglichkeiten haben DKV-Versicherte?

Wenn Sie von einer Erhöhung Ihres DKV-Tarifs betroffen sind, haben Sie verschiedene Möglichkeiten zu reagieren:

Tarifwechsel innerhalb der DKV 

Ein Tarifwechsel innerhalb der DKV Krankenversicherung bietet folgende Vorteile:

Beim Tarifwechsel nach §204 VVG müssen Sie keine Kündigungsfristen beachten. 

Ein Umstieg ist immer zum nächsten Monatsersten möglich.

Wechsel zu einer anderen privaten Krankenversicherung

Alternativen bieten zum Beispiel die ARAG Krankenversicherung mit ihren neu eingeführten Tarifserien MedExtra (ME) und MedBest (MB) oder die Hanse Merkur Krankenversicherung.

Die folgenden Gründe sprechen für einen Wechsel:

  • Verbesserte Leistungen im Vergleich zur DKV 
  • Besseres Preis-Leistungsverhältnis
  • Mitnahme eines großen Teils der angesparten Altersrückstellungen möglich, die zu einer Preisreduzierung bei der ARAG und Hanse Merkur führen
  • Nachhaltige Kalkulation (Neuer Tarif der im Niedrigzinsumfang bereits mit einem geringem Zins kalkuliert wurde, weshalb weiter sinkende Zinsen nicht zwangsweise zu einer Beitragserhöhung führen)
  • Geringere „Schwellenwerte“ und daher einige kleine, statt weniger großer Beitragserhöhungen (kontinuierlicher Beitragsverlauf)
  • Wechsel / Reduzierung der Selbstbeteiligung jederzeit ohne Gesundheitsprüfung möglich

Mögliche Nachteile eines Wechsels:

  • Neue Zahnstaffel
  • Neue Gesundheitsfragen
  • Verlust eines Teils der Altersrückstellungen (Überzins*, Anteile die das Niveau des Basistarif übersteigen)
  • Verlust BRE: BRE-Anspruch nur, sofern bis 30.06. des Folgejahres versichert
  • Neue BRE-Staffel

Wann können Sie bei Bekanntwerden der Beitragserhöhung die Versicherung wechseln?

Es gelten diese Regeln/ Kündigungsfristen:

§13 Kündigung durch den Versicherungsnehmer (MB KK 2009)

(5) Erhöht der Versicherer die Beiträge aufgrund der Beitragsanpassungsklausel oder vermindert er seine Leistungen gemäß § 18 Abs. 1, so kann der Versicherungsnehmer das Versicherungsverhältnis hinsichtlich der betroffenen versicherten Person innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Änderungsmitteilung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung kündigen. Bei einer Beitragserhöhung kann der Versicherungsnehmer das Versicherungsverhältnis auch bis und zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung kündigen.

(7) Dient das Versicherungsverhältnis der Erfüllung der Pflicht zur Versicherung (§ 193 Abs. 3 VVG), setzt die Kündigung nach den Absätzen 1, 2, 4, 5 und 6 voraus, dass für die versicherte Person bei einem anderen Versicherer ein neuer Vertrag abgeschlossen wird, der den Anforderungen an die Pflicht zur Versicherung genügt. Die Kündigung wird nur wirksam, wenn der Versicherungsnehmer innerhalb von zwei Monaten nach der Kündigungserklärung nachweist, dass die versicherte Person bei einem neuen Versicherer ohne Unterbrechung versichert ist; liegt der Zeitpunkt, zu dem die Kündigung ausgesprochen wurde, mehr als zwei Monate nach der Kündigungserklärung, muss der Nachweis bis zu diesem Zeitpunkt erbracht werden.

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Veröffentlicht: April 3, 2024
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Letztes Update: April 7, 2024
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