Krankheitskosten: Ein zentraler Faktor in der privaten Krankenversicherung

Als Krankheitskosten werden alle Kosten bezeichnet, welche als Beispiel durch ambulante und stationäre Behandlungen entstehen. Zu ihnen zählen ebenfalls die Zahnbehandlung, Medikamente, aber auch die Bewegungstherapie oder Psychotherapie.
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Als Krankheitskosten werden alle Kosten bezeichnet, welche als Beispiel durch ambulante und stationäre Behandlungen entstehen. Zu ihnen zählen ebenfalls die Zahnbehandlung, Medikamente, aber auch die Bewegungstherapie oder Psychotherapie.

Im Regelfall kommt die gesetzliche Krankenversicherung oder die private Krankenversicherung für die Kosten auf. Je nach Tarif in der PKV oder dem Leistungskatalog der GKV werden die Aufwendungen für die Heilversorgung übernommen. Grundlage für dies ist die „medizinische Notwendigkeit“ einer Behandlung. Hierin findet sich dann auch ein wichtiger Unterschied bei den Krankheitskosten und deren Übernahme in der GKV und PKV.

Wichtig zu wissen ist, dass die private Krankenversicherung für „medizinisch machbare und angeratene“ Krankheitskosten aufkommt. Die gesetzliche Krankenversicherung hingegen übernimmt lediglich das, was „medizinisch notwendig“ ist. Bedeutet etwa beim Thema Zahnersatz, dass Krankheitskosten bei als Beispiel einer Zahnlücke, die nicht sichtbar ist, keinen Festkostenzuschuss leistet. Tarifabhängig übernimmt die private Krankenversicherung die Kosten für den Zahnersatz unabhängig davon, wo im Kiefer dieser benötigt wird.

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