Im Regelfall kommt die gesetzliche Krankenversicherung oder die private Krankenversicherung für die Kosten auf. Je nach Tarif in der PKV oder dem Leistungskatalog der GKV werden die Aufwendungen für die Heilversorgung übernommen. Grundlage für dies ist die „medizinische Notwendigkeit“ einer Behandlung. Hierin findet sich dann auch ein wichtiger Unterschied bei den Krankheitskosten und deren Übernahme in der GKV und PKV.
Wichtig zu wissen ist, dass die private Krankenversicherung für „medizinisch machbare und angeratene“ Krankheitskosten aufkommt. Die gesetzliche Krankenversicherung hingegen übernimmt lediglich das, was „medizinisch notwendig“ ist. Bedeutet etwa beim Thema Zahnersatz, dass Krankheitskosten bei als Beispiel einer Zahnlücke, die nicht sichtbar ist, keinen Festkostenzuschuss leistet. Tarifabhängig übernimmt die private Krankenversicherung die Kosten für den Zahnersatz unabhängig davon, wo im Kiefer dieser benötigt wird.
Weitere Beiträge
Seit über 10 Jahren berate ich Kunden rund um das Thema Krankenversicherung: GKV vs. PKV, Tarifwahl, Tarifoptimierung sowie Sondersituationen (wie Ablehnungen, Risikozuschläge etc.). Mehr als 3800 Kunden wurden bereits von der PKV-Welt betreut. Regelmäßig stehe ich als Experte für Fachvorträge und Interviews zur Verfügung, u.a. für Zeitschriften wie „Fonds Online“, „DasInvestment“, „Wirtschaftsforum“ oder „AssCompact“. Bei Fragen stehen ich Ihnen gerne zur Verfügung.