Die Zahnstaffel spielt nur in der privaten Krankenversicherung eine wesentliche Rolle. Denn sie gibt an, wie hoch die Kostenübernahme für zahnärztliche Behandlungen ist. Diese sind in den frühen Jahren der Versicherung gestaffelt und steigen mit der Versicherungsdauer. In der Zahnstaffel sind entsprechend Höchstsätze angegeben, die die maximale Versicherungsleistung im jeweiligen Versicherungsjahr spiegeln.
Sämtliche in der Zahnstaffel genannten Beträge beziehen sich auf Zahnbehandlungen, Zahnersatz sowie kieferorthopädische Maßnahmen. Jedoch gibt es eine Ausnahme, bei der die Grenzen, die die Zahnstaffel setzt, nicht gelten: Unfälle. Kommt es zu einem Unfall und müssen Zähne behandelt oder rekonstruiert werden, leistet die private Krankenversicherung in vollem Umfang und wird nicht durch die Zahnstaffel begrenzt.
Der Hintergrund der Zahnstaffel ist in der Beitragsstabilität zu finden. Denn mit ihr soll verhindert werden, dass kurz nach Eintritt in die PKV Versicherungsnehmer hohe Krankheitskosten mit Zahnbehandlungen verursachen, die schon zuvor nötig gewesen wären. Sie dient also dazu, die Beiträge für private Krankenversicherung zu sichern. Über die Höhe der Zahnstaffel als auch über welchen Zeitraum sich diese erstreckt, kann der jeweilige Versicherer selbst entscheiden.
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