Krankenhaustagegeld: Definition & Erklärung

Über das Krankenhaustagegeld wird dem Versicherungsnehmer ein im Vorfeld vereinbarter Betrag für jeden Tag, den er im Krankenhaus verbringt, ausgezahlt.
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Über das Krankenhaustagegeld wird dem Versicherungsnehmer ein im Vorfeld vereinbarter Betrag für jeden Tag, den er im Krankenhaus verbringt, ausgezahlt.

Das Krankenhaustagegeld kann generell wie eine Art Taschengeld gesehen werden, das versicherte Personen für jeden Tag, den sie im Krankenhaus verbringen müssen, erhalten. Zum einen lässt sich aus dem Krankenhaustagegeld die Zuzahlung der täglichen 10 Euro beim Krankenhausaufenthalt leicht begleichen. Wofür das Geld weiterhin ausgegeben wird, ist nicht an Regeln gebunden.

Gesetzlich Versicherte haben grundsätzlich kein Krankenhaustagegeld mitversichert. Auch in den Standardtarifen der PKV ist ein Krankenhaustagegeld kein fixer Bestandteil. In beiden Fällen kann aber über eine private Versicherung das Krankenhaustagegeld zusätzliche versichert werden. Darüber hinaus bieten private Versicherungsgesellschaften das Krankenhaustagegeld durchaus in einigen Premium-Tarifen bereits eingebunden an.

Wichtig zu wissen ist für Versicherungsnehmer, dass das Krankenhaustagegeld nur ein Teil der Absicherung im Krankheitsfall ist. Denn neben dem Krankenhaustagegeld sind ebenfalls eine Krankenhauszusatzversicherung sowie eine Krankentagegeldversicherung sinnvoll. Welche Möglichkeiten bestehen und welche für die individuelle Situation interessant sind, erklärt der Fachmann.

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