Im Regelfall liegt der Versicherungsbeginn am 1. Tag des neuen Monats. Dies macht insofern Sinn, als dass üblicherweise erst ein Krankenversicherungsvertrag im Rahmen der Kündigungsfrist beendet werden muss, bevor ein neuer beginnen kann. Das konkrete Datum des Versicherungsbeginns kann davon jedoch abweichen und wird im Versicherungsschein vertraglich zugesichert.
Der Versicherungsbeginn ist folglich nicht absolut definiert. So kann er wie bereits aufgezeigt am 1. Tag des Monats sein, in dem die erste Prämie zu entrichten ist. Es kann sich jedoch ebenso um das Datum handeln, das bei Vertragsabschluss genannt ist. Ebenfalls ist ein Versicherungsbeginn zu dem Tag möglich, an dem der technische Versicherungsbeginn, also das Eintreten des Versicherungsschutzes, etwa aufgrund der binden Zusage des Versicherers besteht.
Klarheit in Bezug auf den Versicherungsbeginn liefert jedoch stets der Versicherungsschein.
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