Inhaltsverzeichnis
- 1 Das Wichtigste auf einen Blick
- 2 Was ändert sich in der Elternzeit in der PKV?
- 3 Beiträge während der Elternzeit – Wer zahlt was?
- 4 Möglichkeiten zur Beitragsentlastung
- 5 Unterschiede je nach Berufsgruppe
- 6 Teilzeitarbeit während der Elternzeit
- 7 Besondere Leistungen für Familien in der PKV
- 8 Nach der Elternzeit: Was nun?
- 9 Checkliste für PKV-Versicherte in der Elternzeit
Das Wichtigste auf einen Blick
- Die private Krankenversicherung läuft während der Elternzeit unverändert weiter, jedoch entfällt für Angestellte der Arbeitgeberzuschuss
- Beamte behalten ihren Beihilfeanspruch während der gesamten Elternzeit (je nach Bundesland 50-80%)
- Sie können bis zu 32 Stunden pro Woche in Teilzeit arbeiten und trotz Unterschreitung der Versicherungspflichtgrenze in der PKV bleiben
- Einige Versicherungsanbieter bieten spezielle Familientarife mit bis zu 6 Monaten Beitragsbefreiung während der Elternzeit
- Bei gemischten Versicherungsverhältnissen (ein Elternteil PKV, ein Elternteil GKV) entscheidet das höhere Einkommen über den Versicherungsstatus des Kindes
- Elterngeld erhalten Sie für 12 Monate (14 Monate bei Aufteilung zwischen beiden Elternteilen) in Höhe von 300 bis 1.800 Euro, abhängig von Ihrem Voreinkommensniveau
Was ändert sich in der Elternzeit in der PKV?
Die Elternzeit stellt für privat Krankenversicherte eine besondere Situation dar. Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung, wo pflichtversicherte Mitglieder während der Elternzeit beitragsfrei gestellt werden können, müssen Sie in der PKV Ihre Beiträge weiterzahlen. GKV-Versicherte, die vor der Elternzeit freiwillig gesetzlich versichert waren und der Ehepartner bereits privat versichert ist, zahlen auch in der gesetzlichen Krankenversicherung einen eigenen Beitrag in der Elternzeit.
Für Angestellte bedeutet die Elternzeit finanziell eine doppelte Herausforderung: Zum einen reduziert sich das Einkommen auf das Elterngeld (300 bis 1.800 Euro monatlich), zum anderen entfällt der Arbeitgeberzuschuss zur PKV.
Elternzeit in Zahlen – Dauer und finanzielle Aspekte
Die maximale Dauer der Elternzeit beträgt 36 Monate, die Sie bis zum achten Lebensjahr Ihres Kindes nehmen können. Während dieser Zeit haben Sie Anspruch auf Elterngeld für 12 bis 14 Monate (je nachdem, ob beide Elternteile Elternzeit nehmen).
Wichtig zu wissen: Als Privatversicherter erhalten Sie etwas mehr Elterngeld als gesetzlich Versicherte, da keine Pauschale für Krankenversicherungsbeiträge abgezogen wird.
Beiträge während der Elternzeit – Wer zahlt was?
Die PKV-Beiträge müssen auch während der Elternzeit vollständig entrichtet werden. Der entscheidende Unterschied liegt jedoch darin, wer diese Beiträge übernimmt:
- Angestellte müssen den vollen Beitrag selbst tragen (inkl. des bisherigen Arbeitgeberanteils)
- Beamte profitieren weiterhin von der Beihilfe ihres Dienstherrn
- Selbstständige tragen ihre Beiträge wie gewohnt vollständig selbst
Einen schnellen Überblick erhalten Sie in der folgenden Tabelle:
Status Mutter vor Eintritt in den Mutterschutz | Status Partner | Beitragspflicht während Elternzeit? | Höhe der Beiträge |
Privat versichert | – | JA, tarifabhängig: Beitragsbefreiung bei Bezug von Elterngeld | PKV-Beitrag (Krankentagegeld auf Anwartschaft stellen) |
Pflichtversichert | – | NEIN, außer bei Teilzeitarbeit | |
Freiwillig versichert | Unverheiratet | Ja | 250,29 Euro (TK) Bemessungsgrundlage: 1.248,33 Euro im Monat (2025) |
Freiwillig versichert | Verheiratet Freiwillig versichert | NEIN, da ohne die eigene Mitgliedschaft die Möglichkeit einer Familienversicherung bestünde (Ausnahme: Teilzeitarbeit) | |
Freiwillig versichert | Verheiratet Freiwillig versichert | NEIN, da ohne die eigene Mitgliedschaft die Möglichkeit einer Familienversicherung bestünde (Ausnahme: Teilzeitarbeit) | |
Freiwillig versichert | Verheiratet Privat versichert | Ja | Anrechnung des hälftigen Einkommens des Ehemannes, max. 563,65€ (TK)* (Bemessungsgrundlage: 2.756,25€) |
Möglichkeiten zur Beitragsentlastung
Es gibt verschiedene Wege, um die finanzielle Belastung während der Elternzeit zu reduzieren:
- Nutzung des Arbeitgeberzuschusses des Partners Ist Ihr Partner ebenfalls privat versichert und hat seinen maximalen Arbeitgeberzuschuss noch nicht ausgeschöpft, kann dieser teilweise für Ihre Beiträge genutzt werden.
- Familienfreundliche Tarife mit Beitragsbefreiung Einige Versicherer bieten spezielle Tarife, die eine Beitragsbefreiung für die Zeit des Elterngeldbezugs vorsehen – meist bis zu sechs Monate.
Tarife der Allianz, Universa oder ARAG bieten die Beitragsbefreiung in der Elternzeit unabhängig vom Bezug des Elterngeldes. - Tarifoptimierung Prüfen Sie, ob ein temporärer Tarifwechsel innerhalb Ihrer PKV möglich ist, um die Kosten während der Elternzeit zu senken.
Unterschiede je nach Berufsgruppe
Je nach beruflichem Status gelten unterschiedliche Regelungen für die PKV während der Elternzeit:
- Beamte in der Elternzeit: Als Beamtin oder Beamter behalten Sie auch während der Elternzeit Ihren Anspruch auf Beihilfe in voller Höhe. Zusätzlicher Vorteil: In vielen Bundesländern können Sie einen Zuschuss zu Ihren PKV-Beiträgen beantragen. Dieser beträgt grundsätzlich 31 Euro (Bund) oder 42 Euro (Baden-Württemberg) monatlich. Bei niedrigeren Besoldungsgruppen (z.B. bis A8 bei Bundesbeamten) wird sogar der volle Beitrag erstattet.
- Angestellte in der Elternzeit: Für angestellte PKV-Versicherte entfällt während der Elternzeit der Arbeitgeberzuschuss vollständig. Dies bedeutet eine erhebliche Mehrbelastung, da Sie den vollen Beitrag selbst tragen müssen. Wichtig: Prüfen Sie, ob Sie durch eine Teilzeitarbeit während der Elternzeit Ihren PKV-Status erhalten und gleichzeitig Ihren Arbeitgeberzuschuss (anteilig) sichern können.
- Selbstständige in der Elternzeit: Als Selbstständiger ändert sich für Sie in der Elternzeit hinsichtlich der PKV-Beiträge zunächst nichts, da Sie bereits zuvor den vollen Beitrag selbst getragen haben. Sonderfall: Wenn Sie Ihre Selbstständigkeit während der Elternzeit neu starten, kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Gründungszuschuss vom Jobcenter Ihre PKV-Beiträge teilweise auffangen.
Teilzeitarbeit während der Elternzeit
Während der Elternzeit dürfen Sie bis zu 32 Wochenstunden in Teilzeit arbeiten (für Geburten vor dem 1. September 2021: 30 Wochenstunden). Dies kann Ihnen helfen, Ihre finanzielle Situation zu verbessern und gleichzeitig Ihren PKV-Status zu sichern.
Besondere Regelung: Auch wenn Ihr Einkommen durch die Teilzeittätigkeit unter die Versicherungspflichtgrenze von 73.800 Euro (Stand 2025) fällt, können Sie sich von der Versicherungspflicht in der GKV befreien lassen und in der PKV bleiben. Diese Befreiung gilt allerdings nur für die Dauer der Elternzeit.

Besondere Leistungen für Familien in der PKV
Viele PKV-Anbieter haben spezielle Familienleistungen in ihren Tarifen:
- Beitragsbefreiung für 6 Monate bei Elterngeldbezug
- Beitragsfreie Versicherung des Neugeborenen für bis zu 6 Monate
- Entbindungspauschalen (bis zu 3.000 Euro bei häuslicher Entbindung)
- Kinderbetreuungspauschalen bei Verdienstausfall
- Kostenerstattung für Haushaltshilfen
- Zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen während der Schwangerschaft
Nach der Elternzeit: Was nun?
Der Übergang von der Elternzeit zurück ins Berufsleben bringt auch für Ihre PKV Veränderungen mit sich:
- Bei Rückkehr in Vollzeit läuft Ihre PKV wie gewohnt weiter und Sie erhalten wieder den Arbeitgeberzuschuss
- Bei dauerhafter Teilzeittätigkeit mit Einkommen unter der Versicherungspflichtgrenze müssen Sie in die GKV wechseln, es sei denn: Sie waren bereits vor der Elternzeit mindestens 5 Jahre versicherungsfrei und Sie arbeiten höchstens die Hälfte der üblichen Arbeitszeit
- Bei mehreren Elternzeiten in Folge sollten Sie langfristig planen und die Auswirkungen auf Ihren Versicherungsstatus berücksichtigen
Checkliste für PKV-Versicherte in der Elternzeit
- Informieren Sie Ihren PKV-Anbieter frühzeitig über die geplante Elternzeit
- Prüfen Sie Ihren PKV-Tarif auf spezielle Familienleistungen oder Beitragsbefreiungen
- Beantragen Sie rechtzeitig Elterngeld (spätestens nach der Geburt)
- Klären Sie, ob der Arbeitgeberzuschuss Ihres Partners für Ihre PKV genutzt werden kann
- Informieren Sie sich über Zuschussmöglichkeiten (besonders wichtig für Beamte)
- Planen Sie Ihre Teilzeittätigkeit während der Elternzeit strategisch
- Beantragen Sie die Versicherung Ihres Neugeborenen innerhalb einer Woche nach der Geburt
Die Elternzeit stellt privat Krankenversicherte vor finanzielle Herausforderungen, bietet aber auch Gestaltungsmöglichkeiten. Mit guter Vorbereitung und den richtigen Informationen können Sie Ihre PKV optimal durch diese besondere Lebensphase steuern. Nehmen Sie gerne Kontakt auf, wir unterstützen Sie in allen wichtigen Fragestellungen!
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